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Tape

Als Tapeverband bezeichnet man einen funktionellen Verband aus – meist unelastischem – Klebeband (Tape), der sowohl zur Behandlung, als auch zur Prävention von Verletzungen eingesetzt wird. Tapeverbände werden hauptsächlich an Armen oder Beinen angelegt. Sie werden nach Verletzungen des Kapsel-Band-Apparates von Gelenken eingesetzt, sofern nicht anderweitige Verfahren wie operative Maßnahmen oder Ruhigstellung im Gipsverband zwingend notwendig sind. Auch bei chronischen Gelenkinstabilitäten, Muskelverletzungen und überlastungsbedingten Schädigungen wendet man Tapeverbände an. Im Gegensatz zum Gipsverband führt der Tapeverband nicht zu einer vollständigen Immobilisation und so auch nicht zu den, bei längerer Behandlung damit einhergehenden Folgeschäden. Der Tapeverband lässt also die Beweglichkeit eines Gelenkes innerhalb gewisser Grenzen zu, verhindert aber schädliche, über diese Grenzen hinausgehende.

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