Banner

Rennräder und die StVo

Rennräder und die StVo

1
Moin Trias,

habt jemand von Euch schon einmal Stress mit der Polizei gehabt, weil ein Rennrad durch fehlende Beleuchtung und Klingel nicht der StVo entspricht?

Gruß

kataNa

2
Super Thema! Da bin ich ja mal gespannt, was da so gepostet wird. :daumen:

*schonmaldiechipsunddiecolahol*

Also: Probleme mit der Polizei hatte ich noch nie.
Mein bescheidenes Wissen: Rennräder bis zu einem Gewicht von 11 kg gelten als Sportgeräte, für die man keine Beleuchtung/Klingel braucht - entsprechende Witterung (Tageslicht usw.) natürlich vorausgesetzt.

Die genauen Bestimmungen interessieren mich aber auch (Fahren auf Radwegen usw.), deshalb freue ich mich schon auf die Resonanz.

Gruß
Hendock

3
kataNa hat geschrieben:Moin Trias,

habt jemand von Euch schon einmal Stress mit der Polizei gehabt, weil ein Rennrad durch fehlende Beleuchtung und Klingel nicht der StVo entspricht?

Gruß

kataNa

Wenn die dich erwischen, dann hast du nicht genug trainiert! :D
Beste Grüße
Mark

Bild

4
Hammer1968 hat geschrieben:Wenn die dich erwischen, dann hast du nicht genug trainiert! :D
Oder so! :hihi:

5
Hendock hat geschrieben:Mein bescheidenes Wissen: Rennräder bis zu einem Gewicht von 11 kg gelten als Sportgeräte, für die man keine Beleuchtung/Klingel braucht - entsprechende Witterung (Tageslicht usw.) natürlich vorausgesetzt.

Gruß
Hendock

So kenne ich das auch. Das sind Sportgeräte, die darfst Du betreiben. Tageslicht u.s.w. ist klar.....

Sonst könnten die ja dauernd irgendwelche Radfahrer einbuchten :confused:

6
ForrestGump hat geschrieben:So kenne ich das auch. Das sind Sportgeräte, die darfst Du betreiben. Tageslicht u.s.w. ist klar.....

Sonst könnten die ja dauernd irgendwelche Radfahrer einbuchten :confused:
Ich hab da aber mal was gehört von wegen einer Lizenz, die man braucht und die man über 'nen Verein bekommt. Weiß da jemand genaueres?

Im übrigen gab's so ein ähnliches Thema hier schon mal: Fahrt ihr auf dem Radweg?

7
So wie ich das erlebe, haben die Rennradfahrer Narrenfreiheit.
Ich frag mich eh, warum die nicht längst die Autobahnen Untertan gemacht haben :zwinker2:
Veganer sind keine Romantiker, sondern Realisten

9
Noch nie hat jemand gemeckert wegen meinem RR oder MTB. Im Gegenteil, die meisten finden es gut, wenn ich jeden Tag damit bei der Arbeit erscheine.

Die Polizisten wissen doch, dass die StVO im Bereich Fahrräder totaler Humbug ist.

Allerdings werden schon mal dumme Radler rausgefischt, die meinen im Dunkeln ohne Licht rumfahren zu müssen oder weil sie sich sonst wie daneben benommen haben. Dann wird natürlich schon mal die StVO hervorgeholt, wenn der Radler nicht einsichtig ist.
Bild

10
Nun ... es gab schon immer viele Gerüchte um dieses Thema.

Fakt ist, mich hat bei zigtausenden von Straßenkilometern noch nie ein Polizist angehalten, weil ich keine Lämpchen oder keine Strahler am Rad habe. Es gab im ein oder anderen Fall schonmal den erhobenen Zeigefinger aus dem Auto oder vom Motorrad, wenn sich ein Radweg geradezu anbot.

Angehalten wurde ich berechtigterweise wegen nächtlicher Fahrten ohne Licht (musste dann ein paar Meter schieben), weil wir zu zweit auf einem Rad fuhren und weil wir von einem Fahrrad aus mit einem Blasrohr und Erbsen auf Mädchen geschossen haben ... aber das ist nun wirklich verdomp lang her.

Eine Lizenz bekommst du im nächsten Radsportverein. Damit darfst du dann Straßenrennen fahren (früher stieg man in die C-Klasse ein) und steigst dann nach diversen Siegen auf - aber bei Rot über die Ampel ist damit immer noch nicht drin, ebensowenig wie die Ignoranz von Radwegen. Außerdem hast du damit auch eine Zusatzhaftpflicht - und Krankenversicherung, falls du mal jemanden mit dem Fahrrad über den Haufen bretterst - was mir schon passiert ist. Okay ... auch das ist alles ein paar Jahre her, aber soviel wird sich nicht geändert haben.

11
Hendock hat geschrieben:Ich hab da aber mal was gehört von wegen einer Lizenz, die man braucht und die man über 'nen Verein bekommt. Weiß da jemand genaueres?

Genau, die kriegste als Mitglied in einem Radsportverein (ähnlich DTU-Startpaß) und darfst dann bei Strassenrennen in der C-Klasse an den Start. Da steht auch so'n Zusatz drauf von wegen : "StVo und das Du kein Licht brauchst usw." Genauen Wortlaut kenne ich nicht mehr, hatte meine letzte Lizenz vor 4 Jahren. :confused:

Auf dem Radweg fahre ich nur, wenn er es denn auch ermöglicht. Viele sind ja in so einem schlechten Zustand, da ist es einfach nicht möglich. Aber auch dann gibt es immer wieder selbsternannte Ordnungshüter (meistens mit Klorolle auf der Hutablage), die dich dann auf den Radweg zwingen wollen. :sauer:

Aber bei Dir gibt es ja so schöne Landstrassen, da hat sich die Radwegfrage ja eh erledigt. :daumen:

Radeln kann teuer sein

12
Bei der Gelegenheit am Rande notiert:

mein Schwager ist unlängst auf dem Weg zur Frühschicht, um 4 Uhr morgens, von der Lüneburger Polizei angehalten und zur Kasse gebeten worden, weil er als Fahrradfaher ein Rotlicht überfuhr. Helle war's, der Mond schien helle und im gesamten Gesichtskreis keine weiteren Lebewesen oder anderen Verkehrsteilnehmer zu sehen.

Muttern wurde in Celle gebührenpflichtig verwarnt, weil sie auf dem Gehweg radelte (oder wars auf dem Fahrradweg aber auf der falschen, linken Straßenseite?). Ihr erstes Offizialdelikt in 80 Jahren.

Merke: in Niedersachsen gilt "Null Toleranz". Finde ich richtig so :hihi:
Bild

13
ottoerich hat geschrieben:...
Muttern wurde in Celle gebührenpflichtig verwarnt, weil sie auf dem Gehweg radelte (oder wars auf dem Fahrradweg aber auf der falschen, linken Straßenseite?). Ihr erstes Offizialdelikt in 80 Jahren...
Deine Mutter fährt mit 80 Jahren noch Rennrad? :haeh: Respekt! :daumen:

15
ottoerich hat geschrieben: Merke: in Niedersachsen gilt "Null Toleranz". Finde ich richtig so :hihi:
kommt aufn Polizisten an.
Ich bin mal abends um zwölf oder so nach Lüneburg reingefahren mitm Rad, mein Licht ging zu der Zeit nicht (was auch echt gefährlich sein kann wie ich schmerzhaft erfahren musste.. :peinlich: ) , dort sah ich von weitem ca 5 Gestalten aufm Radweg bei einem Auto stehen. Ich, zu diesem Zeitpunkt schon mit ein bissel Alkohol im Blut, dachte mir "Nö die Arschlöcher da vorne können gefälligst vom Radweg runtergehen" und fuhr weiter auf dem Radweg.
Dann als ich ca noch 2 meter von denen entfernt war, sah ich den großen weissen Schriftzug "polizei" bei ihnen aufm Rücken , ich zieh grad noch nach rechts durchaus knapp an ihnen vorbei. Ich dachte schon das ich jetzt ohne Licht dafür mit Alk ein Problem hätte, aber die schien das irgendwie garnich zu interessieren. Glück gehabt.

So nun zurück zum Thema:
Also ich wurd auch noch nich angehalten wenn mit meinem Nicht-Rennrad was nicht in Ordnung war von daher sollte sich das ja mitm Rennrad genauso verhalten.

schöne grüße
Sven
Bild

16
Auf dem Beiblatt zur Lizenz steht, dass der Inhaber der Lizenz laut Paragraph xy (hab leider grade keines zur Hand) von der Straßenverkehrsordnung in NRW ausgenommen ist. Schaut man eben diesen Paragraphen nach, erfährt man, dass man sich WÄHREND DES RENNENS nicht nach der StvO richten muss! Also kein Freibrief für Lizenzfahrer ! Schade :wink:

Wäre aber mal ein Versuch, dies einem Polizisten zu zeigen falls man angehalten wird. Ist mir übrigens noch nie passiert, weder wenn ich die Radwegsbenutzungspflicht offensichtlich mißachte, noch weil ich kein Licht dabei hatte ( das muss man theoretisch auch bei Tageslicht!)
If you are going to try cross-country running, start with a small country


Bild

17
Sempreinbici hat geschrieben:Auf dem Beiblatt zur Lizenz steht, dass der Inhaber der Lizenz laut Paragraph xy (hab leider grade keines zur Hand) von der Straßenverkehrsordnung in NRW ausgenommen ist.

Genau so war's ! :idee:
Sempreinbici hat geschrieben: Wäre aber mal ein Versuch, dies einem Polizisten zu zeigen falls man angehalten wird.

Den Fall hatte ich schonmal. Hat geholfen. Der Grüne meinte "Alles klar, ein Kollege hat auch so'n Zettel. Der ist Rennfahrer !" :daumen:

18
Tja, bei uns Mädels hat man seit 2002 das Beiblatt eingespart, da wir ja eh nur eine Klasse haben und es nicht brauchen, um die Platzierungen einzutragen :frown:
If you are going to try cross-country running, start with a small country


Bild

19
Mich ham se auch nioch nie angehalten.
Die 11 Kg Regel is wohl aktuell Stand der Dinge.
Beim MTB sollen es wohl mal 15 Kg gewesen sein, aber da haben die Freerider und Downhiller Rabatz gemacht, weil deren Böcke ja um die 200 Kg wiegen.

Mit em Kumpel ham se mal gemeckert weil sein selbst gebautes Licht wohl zu hell war, der hat aber auch drei 20 Watt Halogenbinrchen, die so auf 24 Watt laufen im Höchstbertrieb,.
Geiles Teil ! ! !


Gruss Mayo
[SIGPIC][/SIGPIC]Blog unter: www.mytll.blogspot.com

20
Danke für den input. Werde mir also weiterhin keine Gedanken um die Grün-Weißen machen.

Die Sache mit der 11 kg-Regelung hatte ich auch im Hinterkopf, allerdings steht in vielen Prospekten (unlängst bei dem Tchibo-RR) trotz eines Gewichtes unter 10 kg der Zusatz "entspricht nicht der StVo". Soll dies nur zu einer "bedachten" Fahrweise führen? Oder sugerieren, man mache "etwas illegales" wenn man das Teil benutzt?

Schon eine komische Situation. Was ist denn, wenn man trotzdem einmal unfreiwilligen Kontakt mit Autos oder Fußgängern aufnehmen muß. Hat man dann automatisch die A....-Karte. Möglicherweise verweigert die Versicherung, ob die eigene oder die gegnerische sei dahingestellt, etwaige Zahlungen. Die berufen sich ja gerne auf irgendwelche Paragraphen, wenn sie dadurch Geld sparen können.

22
So, hier mein Senf ind Erfahrungsschatz:

Grundsätzlich gilt die Stvo für jeden, auch für Rennradler und deren Räder.
Wenn aber ein solcher augenscheinlich beim angehaltenwerden mit seinem Trainingsgerät trainiert, wird geduldet, das z.B. kein Licht, Reflektoren etc... am Rad sind.

Aber natürlich nur, wenn dabei niemand und auch die Verkehrssicherheit allgemein, nicht gefährdet sind.

Konkret: Im Dunkeln nur mit Licht, egal ob im Training oder nicht....

Wenn man aber sein eigentliches Trainingsgerät zu anderen Zwecken benutzt ist es eben in dieser Zeit kein Trainingsgerät mehr sondern ein Fahrrad. Und das braucht Licht, Reflektoren etc...

Angehalten hat man mich aber tagsüber, auch mit Nichttrainingskleidung, noch nie. Im Dunkeln schon öfter und z.T. mit strengen Ermahnungen (berechtigt wie ich finde), jedoch immer ohne Bußgeld.

Das sind in etwa meine Erfahrungswerte...

Gruss, Eike

23
sagt mal ihr alle: kann das sein, dass da ein ganz grobes Mißverständnis vorliegt? :confused: (und wohl auch bei dem genannten Polizisten vorlag, der den Rennradler hat fahren lassen ...)

In der StVO (bzw. besagtem §67) steht ausdrücklich und wörtlich:

(12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.

(wie oft kommt eigentlich bei einem Radrennen ein Polizist vorbei und kontrolliert, ob der Fahrer so einen Schein vorweisen kann? ;-)

und zwar NUR dann - ansonsten haben sie in allen Punkten allen Paragraphen der StVO zu genügen, gehören also ohne vorschriftsmäßige Vorrichtungen wie Klingel etc. weder auf den Radweg noch auf die Straße (mit allen rechtlichen Folgen im Falle eines Unfalles).

Und ich finde das richtig!

Ansonsten müßten ja auch Formel1 (oder sonstwieviel) -Rennwagen mit Persilschein zum Training auf die Straße dürfen :P

24
Lizzy hat geschrieben:sagt mal ihr alle: kann das sein, dass da ein ganz grobes Mißverständnis vorliegt?... Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit...
Steht doch genauso weiter oben... :confused:

Ob der Vergleich Formel-1 Renner u. Rennrad zu Trainingszwecken nun statthaft ist, sei mal dahin gestellt.

Fakt ist, das auch Polizisten mitunter durchaus Situationen und Verhältnismässigkeiten einschätzen können. :D

Und dann wird eben, solange keine Gefahrenpotetial besteht, das Rennrad auch ausserhalb von Wettbewerben OHNE Licht etc. geduldet.

E.

25
Highopie hat geschrieben::
Auf dem Radweg fahre ich nur, wenn er es denn auch ermöglicht. Viele sind ja in so einem schlechten Zustand, da ist es einfach nicht möglich. Aber auch dann gibt es immer wieder selbsternannte Ordnungshüter (meistens mit Klorolle auf der Hutablage), die dich dann auf den Radweg zwingen wollen. :sauer:
Bei uns sind die Straßen aber auch in einem erbärmlichen Zustand. Da bietet sich der Radweg geradezu an. :)

26
Lizzy hat geschrieben: gehören also ohne vorschriftsmäßige Vorrichtungen wie Klingel etc. weder auf den Radweg noch auf die Straße

Ich stelle mir gerade vor, wie ein grünes Männchen eine Profi-Truppe z.B. die in den Magenta Trikots anhält."Sie trainieren ??? Das dürfen sie aber nicht, weder auf der Strasse noch auf dem Radweg!" :hihi: :hihi: :hihi:

27
Hier die österreichische fassung
http://www.oeamtc.at/netautor/pages/res ... radbegriff
Ein Rennrad darf 12 Kg haben, aber auch der Felgendurchmesser ist definiert
an ein Rennen sind die Ausnahmen nicht gebunden
aber an gute Sicht , weil alles andere ist russisches Roulette
Pfiat enk :hallo:

M@x


[font=&quot]KLM Prognose:
Der Lech, er führt jetzt Niederwasser,
doch heuer wird es wieder nasser!
[/font]

28
Die Polizei dürfte bei dem Thema das kleinste Problem sein. Da drückst Du im schlimmsten Fall 20, 40 oder 80 Euro ab, kasierts ein paar Punkte in Flensburg und gut ist es.

Viel schlimmer ist meiner Meinung nach, wenn Du mit einem nicht STVZO-gemäßem Fahrrad, egal ob Rennrad oder was auch immer, einen Unfall baust. Ob die Versicherung Verständnis für Dein Training hat, mag ich bezweifeln. Und bei so einem Unfall können ganz schnell ein paar tausend Euro zusammen kommen, die dann vom (Mit-)Verursacher zu bezahlen sind, weil sein Fahrrad nicht verkehrstüchtig war. Fahrlässig, grob fahrlässig etc. sind dann noch ganz andere nekische Gesichtspunkte...

Das gilt fürs Auto ganz analog. Im Winter ohne Winterreifen unterwegs - kann teuer werden!

29
Da mir mein Leben lieb ist, fahr ich auf der Straße (ausgenommen enge, vielbefahrene Straßen), und das ohne Klingel, und ohne Beleuchtung in der Trikotasche (aber auch nie in der Dämmerung/im Dunkeln). Was nützt es mir, wenn auf meinem Grabstein steht: Sie hatte Vorfahrt :confused:

Bin auch schon öfter der Polizei begegnet, die noch nie was gesagt hat. Besonders im Sommer ist es auf Radwegen einfach zu gefährlich, wenn man ca 30km/h fährt. Springt mir da ein Fußgänger vors Rad, dann flieg ich nicht nur, sondern bin auch noch Schuld. Es gab ja schon mal Urteile, das 25 km/h unangemessen auf dem Radweg sind.... daraus schließe ich für mich, dass ich da auch nicht mehr fahren darf :teufel:
Und was die Klingel angeht: Die meisten erschrecken so doll beim Geräusch einer Klingel, dass sie fast vom Rad fallen. Ich rufe immer laut und deutliche "Vorsich, hinten links" damit ich weiß zu welcher Seite ausgewichen wird. Alles Klingeln würde sich erübrigen, wenn diese Leute nicht immer das Rechtsfahrgebot missachten und schlangenlinien fahren würden.....
If you are going to try cross-country running, start with a small country


Bild

30
ich habe gelernt........

Autofahrer halten sich nicht an die StVO
Fussgänger auch nicht.....

Warum ich dann als Radfahrer? :teufel:

ne mir is schon einiges passiert, dass mich vorsichtig sein lässt wenn´s um Fussgänger geht.....
und Autofahrer haben sowieso nen Rad ab, wenn sie mit 80km/h ca.15cm entfernt an meinem Ellenbogen vorbeifahren....

allerdings nutze ich die Radwege nicht, da da zuviel Scherben von Flaschen rumliegen, die Autofahrer dahingeworfen haben....denn:ich will ja nicht den Titel des Plattenkönig der sSson haben :D
hang loose:winken:

31
Sempreinbici hat geschrieben:...fahr ich auf der Straße ....und das ohne Klingel, und ohne Beleuchtung in
....
Es gab ja schon mal Urteile, das 25 km/h unangemessen auf dem Radweg sind.... daraus schließe ich für mich, dass ich da auch nicht mehr fahren darf :teufel:
aber natürlich darfst du ohne Licht, Klingel etc. auch nicht auf dem Radweg fahren - für den gilt die StVO nämlich ganz genauso wie für die Straße :wink:

KleinKinderfahrräder dürfen dort übrigens auch nicht fahren - die gelten als Spielzeug und gehören auf den Gehweg. Rennräder ohne Straßenausstattung gehören ganz einfach überhaupt nicht in den Straßenverkehr - sie zählen als Sportgeräte. Schade, dass wir so wenig Platz haben - aber so isses leider nunmal ...

P. S. warum ist es eigentlich so unmöglich, ein Rennrad verkehrssicher zu machen?
P. P. S. auf der Straße halte ich die Dinger auch für besser aufgehoben als auf dem Radweg - wenn denn ... (ich lasse mich lieber als Autofahrerin von ihnen erschrecken denn als Radfahrerin, Läuferin oder Spaziererin)

32
Lizzy hat geschrieben:P. S. warum ist es eigentlich so unmöglich, ein Rennrad verkehrssicher zu machen?
Wie kommst du darauf, dass Rennräder nicht verkehrssicher sind?
Weil keine Reflektoren dran sind? Wofür brauche ich die tagsüber? Wieviele Rennradfahrer begegnen dir nachts?
Ich denke, dass Rennräder besser gewartet und verkehrssicherer sind als die Räder der Gelegenheitsfahrer. Auch wenn sie nicht 100%ig der StVZO entsprechen. :wink:
"If I had no sense of humor, I would long ago have committed suicide." (Gandhi)

33
4. Fahrräder müssen an der Rückseite mit .... und 3. einem mit dem Buchstaben “Z” gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler ausgerüstet sein. Die Schlußleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereinigt sein.
wie bitte?? Z wie zorro oder was?? :confused: :hihi:

34
exciplex hat geschrieben:wie bitte?? Z wie zorro oder was?? :confused: :hihi:
naja - diesen bürokratischen Reflektorenkram etc. sehe ich dann auch wieder etwas lockerer.

Und tagsüber stört es nichtmal mich :D , wenn jemand kein Licht am Rad hat. Glaube auch nicht, dass im Falle eines Unfalles tagsüber jemand (ob Polizei oder Versicherung) das Fahrrad erstmal auf die passenden Reflektoren untersucht. Ist es ein Unfall mit einem anderen Radler, einem Fußgänger bzw. ein Unfall dort, wo u. U. mit auch anderen langsameren Verkehrsteilnehmern zu rechnen ist, wird aber womöglich tatsächlich nach einer Klingel geguckt.

Womit ich ein Problemchen habe (und das eben wirklich nicht selten faktisch), das sind diese komplett rücksichtslos durch die Gegend heizenden Radfahrer (hier sind das eher die Leute mit Mountainbikes), die sich auffallend und zunehmend wie Straßen- (und eben auch Wege-)rambos aufführen und sich das Recht herausnehmen, anderen Schrecken einzujagen, sie springen und hüpfen zu lassen, zu zwingen, selbst in Parks und auf Wanderwegen nicht mehr unbefangen schlendern oder Kinder und Hunde spielen lassen zu können.

Aber sowas macht ja keiner der hier schreibenden :wink:

35
WinfriedK hat geschrieben:Wie kommst du darauf, dass Rennräder nicht verkehrssicher sind?
Weil keine Reflektoren dran sind? Wofür brauche ich die tagsüber? Wieviele Rennradfahrer begegnen dir nachts?
Ich denke, dass Rennräder besser gewartet und verkehrssicherer sind als die Räder der Gelegenheitsfahrer. Auch wenn sie nicht 100%ig der StVZO entsprechen. :wink:

So siehts aus, aber genauo und net anders.

Wenn ich seh was da als fürn Baumarktschrott auf der Strasse rumeiert, oder beim Bike-M diese Ciclo-Kutschen aus em Aldi, dann grauts einem.

Keine gescheiten Bremsen, die Lager knarren und knorren, Reifen die schon drei und mehr jahre alt sind, Plastikbauteile wo ander hochwertiges Aluminium haben usw.usw.

Mein RR ist nicht verkehrssicher, aber bestens gepflegt und gewartet, aber das wird wohl jeder RR-Fahrer, oder MTB-Fahrer so handhaben bei einem hochwertigen Rad.

Mal en Tip fürs Training:

Fahrt mal einen Nightride mit ner guten Beleuchtung mit dem MTB durch den Wald. Wenigstens zu zweit.
Da wird jeder Berg schneller gefahrn als im hellen und die Durchschnittsgeschw. is locker 2 Km/h über der die am tag gefahrn wird.
In der Dämmerung losfahrn und im dunkeln wieder heim kommen.
Macht Laune.


Gruss Mayo
[SIGPIC][/SIGPIC]Blog unter: www.mytll.blogspot.com

36
wolfgangl hat geschrieben:[...]

Viel schlimmer ist meiner Meinung nach, wenn Du mit einem nicht STVZO-gemäßem Fahrrad, egal ob Rennrad oder was auch immer, einen Unfall baust. Ob die Versicherung Verständnis für Dein Training hat, mag ich bezweifeln. Und bei so einem Unfall können ganz schnell ein paar tausend Euro zusammen kommen, die dann vom (Mit-)Verursacher zu bezahlen sind, weil sein Fahrrad nicht verkehrstüchtig war. [...]

Das gilt fürs Auto ganz analog. Im Winter ohne Winterreifen unterwegs - kann teuer werden!
Hi Wolfgang,
um das mal etwas zurechtzurücken, die Mär mit den Winterreifen hält sich seit Jahren (dank der eindringlichen Werbung des Reifenhandels), hat aber wohl nichts mit der bisher praktizierten Realität zu tun. Wenn der nicht vorhandene Winterreifen nichts mit dem Unfall zu tun hat (Winter hin oder her), dann gab es bisher auch keine Mitschuld. Beispiel: Es ist Winter, 12 Grad Außentemperatur, die Straße furztrocken, du bremst mit deinen Sommerreifen an einer roten Ampel und von hinten fährt dir jemand in den Kofferraum. Keine Versicherung und kein Anwalt wird dir eine Mitschuld wegen deiner Sommerreifen anhängen können, da die eben nichts mit dem Unfall zu tun haben.

Deshalb ist es auch einer Versicherung vollkommen egal, ob du z. b. tagsüber ein funktionierendes Licht am Fahrrad hast, wenn du auf dem Radweg fahrend in eine sich plötzlich öffnende Autotür rammelst.

Fehlt dir aber ein Klingel und du fährst Oma Gerda um, weil sie den Radweg betreten hat und du das seit 20 Metern sehen konntest, spielt die nicht vorhanden Klingel vielleicht eine Rolle.

Das nur mal so zur Relativierung.

Ansonsten stimme ich dir zu, Rennräder trainierender Sportler sind in der Regel praktisch verkehrssicherer als ein großer Teil normaler Räder.

37
Lizzy hat geschrieben:Womit ich ein Problemchen habe (und das eben wirklich nicht selten faktisch), das sind diese komplett rücksichtslos durch die Gegend heizenden Radfahrer (hier sind das eher die Leute mit Mountainbikes), die sich auffallend und zunehmend wie Straßen- (und eben auch Wege-)rambos aufführen und sich das Recht herausnehmen, anderen Schrecken einzujagen, sie springen und hüpfen zu lassen,
Wozu hab ich sonst ne Klingel am Rad? :hihi:
Lizzy hat geschrieben:... zu zwingen, selbst in Parks und auf Wanderwegen nicht mehr unbefangen schlendern oder Kinder und Hunde spielen lassen zu können.
Also zumindest auf Wegen, die Fußgänger und Radfahrer sich teilen müssen, wäre es nett, wenn die Fußgänger nicht immer davon ausgehen würden, dass der Weg ihnen allein gehört. Ein bisschen Rücksichtnahme ist da auf beiden Seiten gefordert.
Das ist aber jetzt ein ganz anderes Thema und hat mit der Verkehrssicherheit von Rennrädern nichts mehr zu tun.
"If I had no sense of humor, I would long ago have committed suicide." (Gandhi)

38
Hi Winfried,
mmmhhh ... das Thema hatten wir sehr kontrovers diskutiert schonmal vor ... einem Jahr - oder so.
WinfriedK hat geschrieben:[...]
Also zumindest auf Wegen, die Fußgänger und Radfahrer sich teilen müssen, wäre es nett, wenn die Fußgänger nicht immer davon ausgehen würden, dass der Weg ihnen allein gehört. Ein bisschen Rücksichtnahme ist da auf beiden Seiten gefordert.[...]
Es wäre nett, aber die Fußgänger müssen es nicht und ich finde, brauchen sie auch nicht. Schon aus dem Gedanken heraus, dass die Fußgänger die schwächsten Verkehrsteilnehmer sind, finde ich es auch für Radfahrer und Skater zumutbar, auf sich aufmerksam zu machen und etwas mehr Rücksicht auf die Schwächeren zu nehmen.

39
Meerbuscher hat geschrieben:Es wäre nett, aber die Fußgänger müssen es nicht und ich finde, brauchen sie auch nicht. Schon aus dem Gedanken heraus, dass die Fußgänger die schwächsten Verkehrsteilnehmer sind, ...
Schwächster Verkehrsteilnehmer sein ist kein Freibrief, weder für Radfahrer im Straßenverkehr, noch für Fußgänger.
Meerbuscher hat geschrieben:... finde ich es auch für Radfahrer und Skater zumutbar, auf sich aufmerksam zu machen und etwas mehr Rücksicht auf die Schwächeren zu nehmen.
Mach ich ja. Aber für Fußgänger sind eben auch ein paar einfache Dinge zumutbar.
"If I had no sense of humor, I would long ago have committed suicide." (Gandhi)

40
WinfriedK hat geschrieben:Schwächster Verkehrsteilnehmer sein ist kein Freibrief, weder für Radfahrer im Straßenverkehr, noch für Fußgänger.
Auch wenn das jetzt wirklich nicht mehr das Thema ist: gerade mir geht es nun wirklich niemals darum, zwangsweise Recht einfordern zu wollen, auf Paragraphen rumzureiten oder sonstwelche Korinthen zu kacken.

Selber als Hauptverkehrsmittel seit 25 Jahren das Fahrrad nutzend, habe ich inzwischen trotzdem ein ziemlich hohes Maß an Aggressionen gegenüber Renn- und Mountainradlern angestaut.

Und das, obwohl mich sonst fast nix stört, was mir menschlich oder lebendig erscheint. Weder die in großen Rudeln auftretenden Walker noch Hunde, Spaziergängerhorden die tratschen oder mitten im Weg rumstehen - alles normale Dinge, mit denen sich normal umgehen läßt ... eine Stadt ist nunmal eher dicht gedrängt und voll und danach muß oder sollte sich jeder richten, wenn er damit und darin leben muß oder möchte.

Aber genau dazu nicht bereit zu sein, unterstelle ich inzwischen den Heerscharen an Schnell-Radfahrern (oder zumindest einem nicht unerheblichen Teil derselben), die - sobald das Wetter es zuläßt - so ziemlich jede andere Form der Fortbewegung außerhalb der Autostraße vergällen. Dazu ist es mir inzwischen mehrfach passiert, auf Fußwegen von der beschriebenen Sorte fast umgerammelt und dann im halsbrecherischen Vorbeifliegen noch blöd angemacht zu werden. Nicht einmal, sondern mehrmals jeden Sommer. Das ist mir mit der anderen Spezies von Parkbenutzern eigentlich noch nie passiert. Nicht mit Fußballspielern, die mir ihren Ball vor die Beine schießen (kann passieren, kein Problem, Ball wird zurückgekickt) nicht mit Hundebesitzern, deren Hunde mir im ausgelassenen Spiel vor die Beine purzeln (ich sehe gerne ausgelassen spielende Hunde und freue mich daran, auch wenn ich mal anhalten muß) - aber eben die Radfahrer fallen zunehmend unangenehm auf. Fühlen sich wohl in ihrer meist getragenen Tarnkleidung (Helm oder Tuch, Brille etc.) wohl auch irgendwie unangreifbar. :noidea: ... woran das liegt ...

Es würde nicht viel bringen, hier Beispielromane zu posten. Es ist nicht nur in der Stadt so. Zum Beispiel gibt es am Walchensee einen Teil der Seeumrundung nur für Fußgänger. Ein Singletrail - wirklich schmal und absolut nicht für überholende Räder geeignet. Die sollen - so weist es auch auf beiden Seiten ein Schild aus - weiter oben auf einem breiteren Weg weiter umrunden. Tun aber die wenigsten (Mayo - wenn du mit dem Bike um den Walchensee fährst, fährst du dann unten oder oben?). Es ist also an schönen Tagen schlicht unmöglich für Fußgänger, dort einigermaßen ungestört spazieren zu gehen, weil im weniger als Minutentakt Biker vorbeiwollen und tatsächlich auch erwarten, dass die Spaziergänger sich an den Hang drücken und sie fahrend vorbeikommen. Sind sichtlich genervt, wenn welche nicht hüpfen und springen, die Augen nach hinten gewendet möglichst schon vorbeugend ausweichen.

Das Schild, das die Radfahrer nach oben auf den breiteren Weg wies, war bei meiner letzten Anwesenheit am Walchensee auf einer seite gewaltsam abgebrochen. Ein deutliches Holzschild mit Aufschrift. Am Baum hing nur noch der feste Rest - die Tafel beidseitig zerbrochen. Glaube kaum, dass das ein Fußgänger war ...

Winfried - du solltest dir einfach mal einen Sonntag im Englischen Garten gönnen. Oder einen Spaziergang an einem der bayrischen Tourismus-Seen. Dann weißt du, wovon ich rede.

41
Lizzy hat geschrieben:Winfried - du solltest dir einfach mal einen Sonntag im Englischen Garten gönnen. Oder einen Spaziergang an einem der bayrischen Tourismus-Seen. Dann weißt du, wovon ich rede.
Ich ahne es und weiß jetzt wieder, warum ich in keiner Großstadt leben mag. Ich kann solche Situationen einfach umgehen / umfahren.

Zum Walchensee: ich würde natürlich auch den schmalen Weg nehmen statt mich auf die Autobahn abdrängen zu lassen. :teufel:
Wahrscheinlich wäre das aber so frustrierend und ärgerlich, dass ich das nur einmal versuchen würde. :zwinker4:
"If I had no sense of humor, I would long ago have committed suicide." (Gandhi)

42
Hi WinfriedK
WinfriedK hat geschrieben:Schwächster Verkehrsteilnehmer sein ist kein Freibrief, weder für Radfahrer im Straßenverkehr, noch für Fußgänger.

Mach ich ja. Aber für Fußgänger sind eben auch ein paar einfache Dinge zumutbar.

Vergaß zu erwähnen, mein Rechtsverständnis ist ebenfalls gedeckt durch die StVo. So sagt die StVo zum Verkehrszeichen 240 (und ich gehe davon aus, darüber reden wir): "Auf einem gemeinsamen Rad- und Gehweg haben Radfahrer und die Führer von motorisierten Zweiradfahrzeugen auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen" Dort findet sich aus ausdrücklich ein Hinweis auf die "Berücksichtigung der Belange der Fußgänger, insbesondere der älteren Verkehrsteilnehmer und der Kinder". Die Verkehrsteilnehmer per pedes genießen hier also sozusagen einen besonderen Schutz.

Sprich - der Radfahrer, der auf einem mit dem Verkehrszeichen 240 versehenen Weg keine Rücksicht auf die Fußgänger nimmt (im Grunde heißt das, nahe an der Schrittgeschwindigkeit fahren), verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung! Der Spaziergänger braucht hier also weder nach hinten zu schauen, wenn er mit seinem Kind herumtollt, noch muss im Prinzip der Jogger den Radfahrer warnen, wenn er ihn überholt :wink:

Und nu?

43
Meerbuscher hat geschrieben:Hi WinfriedK

Vergaß zu erwähnen, mein Rechtsverständnis ist ebenfalls gedeckt durch die StVo. So sagt die StVo zum Verkehrszeichen 240 (und ich gehe davon aus, darüber reden wir): "Auf einem gemeinsamen Rad- und Gehweg haben Radfahrer und die Führer von motorisierten Zweiradfahrzeugen auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen" Dort findet sich aus ausdrücklich ein Hinweis auf die "Berücksichtigung der Belange der Fußgänger, insbesondere der älteren Verkehrsteilnehmer und der Kinder". Die Verkehrsteilnehmer per pedes genießen hier also sozusagen einen besonderen Schutz.

Sprich - der Radfahrer, der auf einem mit dem Verkehrszeichen 240 versehenen Weg keine Rücksicht auf die Fußgänger nimmt (im Grunde heißt das, nahe an der Schrittgeschwindigkeit fahren), verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung! Der Spaziergänger braucht hier also weder nach hinten zu schauen, wenn er mit seinem Kind herumtollt, noch muss im Prinzip der Jogger den Radfahrer warnen, wenn er ihn überholt :wink:

Und nu?


drauf geschissen!

ich fahr auf der straße!

Ok, das war am thema vorbei. ich erwarte einfach, das radfahrer, fußgänger und alles andere kruppzeug bei einem 1,5 m breiten weg (gekennzeichnet mit diesem blauen dingsbums schild) hintereinander gehen, laufen, fahren. ich mach das auch so. einige gehen nicht mal zur seite, wenn sie einen von vorne kommen sehen. mein verständnis für die personen geht gegen 0.

das problem löse ich wie o.g. ich fahr auf der strasse und lass mich lieber manchmal anhupen!
Beste Grüße
Mark

Bild

44
Meerbuscher hat geschrieben:Hi WinfriedK

Vergaß zu erwähnen, mein Rechtsverständnis ist ebenfalls gedeckt durch die StVo. So sagt die StVo zum Verkehrszeichen 240 (und ich gehe davon aus, darüber reden wir): "Auf einem gemeinsamen Rad- und Gehweg haben Radfahrer und die Führer von motorisierten Zweiradfahrzeugen auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen" Dort findet sich aus ausdrücklich ein Hinweis auf die "Berücksichtigung der Belange der Fußgänger, insbesondere der älteren Verkehrsteilnehmer und der Kinder". Die Verkehrsteilnehmer per pedes genießen hier also sozusagen einen besonderen Schutz.

Sprich - der Radfahrer, der auf einem mit dem Verkehrszeichen 240 versehenen Weg keine Rücksicht auf die Fußgänger nimmt (im Grunde heißt das, nahe an der Schrittgeschwindigkeit fahren), verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung! Der Spaziergänger braucht hier also weder nach hinten zu schauen, wenn er mit seinem Kind herumtollt, noch muss im Prinzip der Jogger den Radfahrer warnen, wenn er ihn überholt :wink:

Und nu?
Rücksichtnahme durch Radfahrer bedeutet nicht Narrenfreiheit für Fußgänger. Dazu wäre die gängige Rechtsprechung interessant - bin aber zu faul zum Suchen. :P
Im Übrigen sind solche Wege als Radweg ungeeignet und ich benutze sie nicht.

Unabhängig von der Rechtsposition würde ich als Fußgänger in meinem eigenen Interesse eine gewisse Vorsicht walten lassen bzw. tue das auch.
"If I had no sense of humor, I would long ago have committed suicide." (Gandhi)

45
WinfriedK hat geschrieben:Rücksichtnahme durch Radfahrer bedeutet nicht Narrenfreiheit für Fußgänger. Dazu wäre die gängige Rechtsprechung interessant - bin aber zu faul zum Suchen. :P
Im Übrigen sind solche Wege als Radweg ungeeignet und ich benutze sie nicht.

Unabhängig von der Rechtsposition würde ich als Fußgänger in meinem eigenen Interesse eine gewisse Vorsicht walten lassen bzw. tue das auch.
Das mit der Narrenfreiheit ist ja deine Idee.

Die StVo regelt aber nun mal eindeutig und ausdrücklich, wer auf wen Rücksicht zu nehmen hat und wer einem besonderen Schutz unterliegt. Gänsemarsch brauchen die Fußgänger auf einem so ausgeschilderten Weg bestimmt nicht machen.

Praktisch sieht das so aus: Natürlich darf der Fußgänger nicht absichtlich den Weg versperren, wenn er den Radfahrer z. B. von vorne kommen sieht (aber er muss nicht extra darauf achten), denn da wäre ja noch der §1 der StVo. Hinten hat er aber keine Augen und weder muss er deswegen im Gänsemarsch, noch ständig nach hinten blickend herumlaufen. Die StVo verlangt aber ausdrücklich Rücksichtnahme vom Radfahrer. Das heißt für diesen, langsam fahren und z. B. mit einer Klingel auf sich aufmerksam zu machen. Tut er das nicht und springt der Fußgänger plötzlich von rechts nach links und es kommt zum Sturz und Schäden, ist der Radfahrer prinzipiell erstmal der Depp.

Klar sag ich persönlich auch "geschissen drauf" und fahre als Radfahrer bei solchen Wegen am Wochenende lieber auf der Straße - und wahrscheinlich sogar sicherer. Aber wenn ich ein Knöllchen bekommen sollte, dürfte ich mich wohl kaum beschweren. Aber bestimmt laufe ich als Fußgänger auf solchen Wegen nicht im Gänsemarsch und verlange das auch von niemandem.

Grundsätzlich ist bei solchen Fällen auch immer zu prüfen, ob die Gemeinde/Behörde nicht ebenfalls haftet, weil sie einen im Grunde zu gefährlichen Weg für die Doppelnutzung freigegeben hat.

46
Bei uns stellt sich die Frage eigentlich gar nicht.
Die Fußgänger nutzen stets die volle Breite (oft inc. Radweg), es wäre keine Durchschnittgeschwindigkeit von 20 kmh möglich.
Das versucht man wenn mans nicht kennt vielleicht n paar Wochen, aber dann wars das auch und man hat gelernt (sich angepasst) :sauer:

Zum Beispiel kommen Mütter (Familien) mit mehreren Kleinkindern am Arm und/oder Kinderwagen ohne zu gucken aus dem Hauseingang auf den 5 Meter breiten Bürgersteig geprescht, da wirds einem schwindelig ... :klatsch:
Gesperrt

Zurück zu „Foren-Archiv“