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Rechtliches Problem - Fernabsatzgesetz: Händler will Kleidung nicht zurücknehmen

Rechtliches Problem - Fernabsatzgesetz: Händler will Kleidung nicht zurücknehmen

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Hallo,
ich habe ein Problem und möchte mal gern wissen, wie ihr da so vorgehen würdet:

Ich habe mir ein paar Klamotten aus dem Netz bestellt von einem Händler - nicht ebay. Die Sachen kamen bei mir an, ich konnte ihn nicht gleich anprobieren, da ich unterwegs war in Sachen Studium viel zu tun hatte. Deswegen lagen sie 2 Tage erstmal bei mir im Zimmer. Als ich ausgepackt habe, kam mir schon komisch vor, dass die Klamotten irgendwie nicht nach dem typischen Fabrikgeruch rochen u. recht lieblos da in der Schachtel herumlagen.

Da ich darauf generell keine Lust hatte und auch nicht viel Zeit, mir gefiel das nicht, dass das Teil einen gebrauchten Zustand aufwies.

Irgendwie war mir auch, als ob die bereits getragen bzw. probiert worden war und hatte so eine Art Scheuerstelle an den Knien. Naja. hatte ich so empfunden.

Ich hab es gleich in das Paket zurückgesteckt und zur Post gefahren, zuvor ein sachliches Schreiben mit der Bitte der RÜcküberweisung mit Berufung aufs 14 Tägige Fernabsatzgesetz.

Nach 5 Tagen kam ein Mail und dort steht, dass der Verkäufer mir aufgrund der Gebrauchsspuren 10% vom Kaufpreis abzieht. Er hat auch bereits das Geld brav überwiesen, hat aber 10% abgezogen, weil es eben Gebrauchsspuren aufweist. Es seien Gebrauchsspuren, die mir beim Ladenkauf so nicht möglich gewesen sein würden.

Tja, was sollte ich tun, ich hab den Sachverhalt per Mail zurückgeschrieben und er meinte, die Klamotten seien einwandfrei aus seinem Lager frisch verpackt geliefert worden, könne garnicht sein.

Was nun? Ich habe keine Lust, wegen den Ocken zu klagen, aber dennoch hab ich auch kein Einsehen, dass ich für seine schrottige Ware zahlen sollte.

Aussage gegen Aussage, das heisse, meine Freundin hat mein Gemecker mitbekommen über die Ware und könnte es bezeugen, aber ihr wisst ja, wie das so ist, mit Verwandten - denen unterstellt man ja eh extreme Loyalität.


Was soll ich machen? Hat er überhaupt das Recht dazu?

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Das hört sich irgendwie nach Masche an.
Ich verschicke Ware, die schon getragen wurde. Wenn der Käufer sie nicht behält, behalte ich einfach 10% ein. Wenn man das oft genug macht, läppert sich schon was zusammen.

Ich an Deiner Stelle würde mich mit dem Verbraucherschutz in Verbindung setzen. Möglicherweise ist der Händler schon bekannt.
Christa
Eine Diskussion ist unmöglich mit jemandem, der vorgibt, die Wahrheit nicht zu suchen, sondern schon zu besitzen. - Romain Rolland :prof:

3
Roxanne hat geschrieben:..Ich an Deiner Stelle würde mich mit dem Verbraucherschutz in Verbindung setzen...
Oder künftig im Geschäft einkaufen. :zwinker5:

Ich denke mal, das ist den Aufwand nicht wert.

Mit Verbraucherschutz telefonieren, ggf. selbst hinfahren (natürlich Parkgebühren zahlen), tausend e-mails hin und her schicken, am Ende noch zum Rechtsanwalt und und und..

Um wieviel Geld ging es da nochmal?

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mainzrunner hat geschrieben: Um wieviel Geld ging es da nochmal?

Eben darauf spekuliert ein Betrüger möglicherweise.

Wir sind mal bei i-Bäh um ein Stück Unterhaltungselektronik betuppt worden respektive um 130 € erleichtert. Der Anbieter hatte 30mal dasselbe Paket aus Konsole und Spielen eingestellt.

Schade, dass sich sowas lohnt. :sauer: :motz:
Liebe Grüsse von Gregor :hallo: (Bremen)
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Hast Du mal versucht dort anzurufen? Manchmal macht ein Gespräch mehr als tausend Mails.

6
Hallo,

danke erstmal für die vielen Nachrichten.

Habe dort angerufen, es fühlte sich aber keiner zuständig "Rechnungsabteilung erledigt das"...."Dort ist keiner mehr da...."

Typische Dinge eben, wenn etwas ist, ist natürlich keiner zuständig.


Naja, das ist ein normaler Laden mit Onlineshop eben.

Ich habe allgemein das Gefühl, dass die Händler sich trotz extremer Margen (das merkt man ja auch bei Preisreduzierungen, wenn da ein Schuh z.B. vorher 150 Euro kostet und plötzlich nur noch 90 Euro, weiss man, wo der Hase läuft) immer mehr vor Service drücken.

Immerhin gehts ja hier nicht um Kulanz, sondern um das ganz normale im BGB festgelegte Fernabsatzgesetz.

Wo kämen wir hin, wenn man da alte Ware durch die Prärie schickt und wenn man sie zurückbekommt, kassiert man quasi fürs Nichtstun nochmal 23 Euro (darum gehts nämlich). Es waren Laufjacken und eine Hose und die Jacken mit Wert von 230 Euro insgesamt eben. Dazu kommt noch die Versandgebühr, die ich ja zumindest einmal tragen muss und für mich noch Nachname. Gut, das ist normal, alles in allem aber mache ich allein einen Verlust, wenn ich das Zeug zurücksenden muss, weils schon Spuren aufweist. Und sowas kann man nicht mehr als Neuware anbieten.

Es ist ja nicht so, dass ein Geschäft absolut in den Ruin kommt, schliesslich kann man solche Ware noch als reduziert verkaufen und das Zeug außerordentlich abschreiben, das wissen die Unternehmen auch....

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Du kannst ja hier mal Ross und Reiter nennen. Das dürfte nicht gegen die Forenregeln sein.

Zum einen sind andere dann vorgewarnt, zum anderen beruhigt es Deinen Nerven :sauer:
Gesperrt

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