Banner

Juristen unter euch?

Juristen unter euch?

1
Hallo.

Folgendes Problem: Ich hab vom 1. bis zum 15. Juli in einem Call-Center gearbeitet. 10,50€ die Stunde, fünf Stunden am Tag, insgesamt sieben Tage (367,50€). Natürlich hab ich einen richtigen Vertrag unterzeichnet. Da bei diesem Betrieb aber neue AGBs eingeführt wurden, die mir überhaupt nicht passten und schon nach dem ersten Überfliegen nach ordentlichen Ausnutzen aussahen, hab ich allerdings anfang August gekündigt. Meine Rechnung hab ich natürlich noch geschrieben, bis mitte August sollte das Geld auf meinem Konto sein.
Soweit die Theorie, allerdings sah es dann ganz anders aus. Ich bekam nichts von meinem Geld, nur irgendwann einen Anruf vom Chef, dass die Firma Probleme hätte, weil ihr Vertragspartner kein Geld zahlt und sie erst vor Gericht gehen müssten um dieses einzuklagen. Paar Tage später kam derselbe Mist nochmal per Mail und nen paar Wochen später nochmal als Brief. Mich traf der Schlag, als ich las, dass ich bis zum 15.10.07 10% meines Geldes "vielleicht" (!!!!) bekommen könnte. Diese Firma befindet sich also nach wie vor im Rechtsstreit und "kann mir mein Geld nicht überweisen", was mir jedoch laut Vertrag zusteht. Ich hab heute mal wieder angerufen und Druck gemacht, wurde mir nur das gleiche nochmal erzählt. Allerdings beschäftigt diese Firma weiterhin Personal, dass sie auch (wurde mir bestätigt) bezahlen können, weil sie einen neuen Vertragspartner inzwischen haben, durch den sie die Gehälter finanzieren. Bringt mir anscheinend aber nix!

Ich hab dann gleich mal am Telefon gesagt, dass mir das jetzt reicht und ich mit meinem Vater einen Anwalt einschalten will (was auch der Wahrheit entspricht, jedoch erst im November passieren wird). Das hat die Frau nur kalt gelassen, sie meinte "Ja das wäre ok" ..... ???? Ich hab das Gefühl die halten mich hin, die bescheißen mich nach allen Regeln der Kunst. Ich hatte leider in den letzten Wochen nicht soviel Zeit um mich darum zu kümmern, aber nun will ich tätig werden.

Ein Brief sollte ich wohl schreiben, in dem ich mit rechtlichen Konsequenzen drohe. Oder gleich zur Polizei gehen und Anzeige erstatten wegen "Unterschlagung von Geld" ?? Ich kenn mich mit meinen 19 Jahren noch nicht wirklich in diesem Gebiet aus, mein Vater ist bis Ende Oktober verreist und kann mir da auch nicht helfen. Was würdet ihr machen?
Lg,
Josch

2007: 04.08: City-Nacht-Berlin in 41:47 min (Wettkampf Debut) - 09.09: Mercedes-Benz-Halbmarathon in 1:27:15 (PB) - 30.09: Berlin Marathon in 3:48:58 (PB) - 02.12: 24. BRC-Cross-Staffel-Lauf (6 km) in 23:36
2008: 10.02: Plänterwaldlauf (10km) in 37:57 - 09.03: Britzer Garten in 37:51 (PB) - 06.04: Berliner Halbmarathon in 1:27:29 - 12.04: 40. Berglauf (7,5 Km) in 30:31 - 19.04 26. Pankower Frühlingslauf (12,5 Km) in 49:38 - 24.05: Spreewald Duathlon - .... Laufpause ....

2
Ich würde erst einmal schriftlich das Geld einfordern und mit Fristsetzung (bitte überweisen sie bis zum ....ansonsten...) dann einen Anwalt auf den Fall ansetzten. Das sieht mir sehr danach aus als wenn du ohne nicht zu deinem Geld kommst.

Ischimori ist Jurist, frag den doch mal.
mit freundlichem Gruß aus Hamburg


Martinwalkt
About me, alles auf einen Blick

Bild
Bild

3
Ferndiagnose ohne Einsicht in Unterlagen etc. ist kaum sinnvoll. Grundsätzlich sollte jedoch Deine Bezahlung nicht davon abhängen, ob Dein Arbeitgeber Geld von seinen Vertragspartnern bekommt oder nicht - das wird erst in der Insolvenz interessant.

Ansonsten in der Tat Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung (hier abklären, wie die Zahlungsfristen vertraglich geregelt sind: Du kannst natürlich nix verlangen, was im Vertrag anders vereinbart wurde).

Falls kein Geld kommt: Ab zum Anwalt.

4
Alle Briefe unbedingt per Einschreiben mit Rückschein!

5
Einschreiben mit Rückschein ist nur die zweitbeste Lösung, da niemand weiß, was in dem Briefumschlag drin ist.

Besser per Fax und dann mit Zeugen anrufen "Ich habe Ihnen gerade was gefaxt, ist das angekommen ?" dann aktennotiz ( wer wann mit wem gesprochen hat ) anfertigen, mit Zeugen unterschreiben und gleich als Empfangsbestätigung hinterher faxen.
Teye


"Ich habe ein einfaches Rezept, um fit zu bleiben - Ich laufe jeden Tag Amok." Hildegard Knef




5 km 00:18:53 23.08.2008 Willershausen
HM 01:28:19 04.11.2007 Verl
10 km 00:39:37 03.10.2007 Alfeld
27 km 02:10:36 08.09.2007 Ilsenburg ( 890 hm )



Laufen und Fischen

6
Ok danke erstmal für die Antworten.

Ich denk ich werd wirklich erstmal das Geld schriftlich einfordern (dabei natürlich die AGB beachten), mit Einschreiben und Rückschein.

Danke für die Info, ich werd euch auf dem Laufenden halten ob / wenn sich was tut!
Lg,
Josch

2007: 04.08: City-Nacht-Berlin in 41:47 min (Wettkampf Debut) - 09.09: Mercedes-Benz-Halbmarathon in 1:27:15 (PB) - 30.09: Berlin Marathon in 3:48:58 (PB) - 02.12: 24. BRC-Cross-Staffel-Lauf (6 km) in 23:36
2008: 10.02: Plänterwaldlauf (10km) in 37:57 - 09.03: Britzer Garten in 37:51 (PB) - 06.04: Berliner Halbmarathon in 1:27:29 - 12.04: 40. Berglauf (7,5 Km) in 30:31 - 19.04 26. Pankower Frühlingslauf (12,5 Km) in 49:38 - 24.05: Spreewald Duathlon - .... Laufpause ....

7
Hallo Josch,

Jurist bin ich nicht, habe nur ein paar Grundkenntnisse.
Wenn die Firma Insolvenz angemeldet hätte, hättest du dich in eine lange Reihe von Gläubigern einreihen können und dann auf die vielleicht 10% deiner Forderung hoffen können. Aber so ist es ja nicht. Die Firma hat einen Geldgeber gefunden, betreibt ihre Geschäfte weiter, ist somit solvent und damit hast du auch vollen Anspruch auf deine Forderung. Der Rechtsstreit der Firma mit irgendeinem Vertragspartner ist nicht dein Problem und kann nicht auf deine Kosten ausgetragen werden.

Also (ohne Gewähr ;)
a)
Zahlungsaufforderung schreiben
Frist setzen (14 Tage wäre ok)
Weitergabe an Anwalt ankündigen

b)
die Sache direkt an einen Anwalt übergeben, würde ich für sinnvoller halten, weil deine Forderung absolut gerechtfertigt ist.
Voraussetzung ist, dass du einen Vertrag hast und deine Forderung nachweisen kannst!

Hilfreich wäre es, wenn du denen eine schriftliche Bestätigung entlocken kannst, dass deine Forderung berechtigt ist, sie aber im Moment nicht zahlen können oder wollen. Damit dann zum Anwalt! Keine Firma, die nicht insolvent ist, wird sich um die Zahlung einer 367€-Forderung drücken können.

Viel Erfog! :zwinker5:
"If I had no sense of humor, I would long ago have committed suicide." (Gandhi)

8
Hallo Josch,

dies kann ich nur dazu beitragen: Es gibt Ausschlussfristen; innerhalb dieser Zeit müssen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden. Bei uns beträgt diese Frist nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis 3 Monate, bei bestehendem Arbeitsverhältnis sind es 6 Monate. Kann bei dir natürlich eine andere Zeitdauer sein. Also nicht zu lange warten mit dem Brief bzw. dem Fax.

Alles Gute
Bifi
Was man nicht im Kopf hat,
muss man in den Beinen haben :D

9
WinfriedK hat geschrieben:Keine Firma, die nicht insolvent ist, wird sich um die Zahlung einer 367€-Forderung drücken können.
Streitwert 367€. Jeder gescheite Anwalt wird erkennen daß es keinen Sinn macht da irgendwas in die Wege zu leiten, geschweige denn in Rechnung zu stellen! Ist ne bittere Angelegenheit. Viel Spaß beim Kräftemessen! Drohen lohnt sich aber, denke ich.
Steif
---------------------------------------
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken.

10
Eigentlich ist aus meiner Sicht alles gesagt, auf was zu achten ist.
Ich sehe die Chancen gar nicht so schlecht. Die Ansprüche müssen geltend gemacht werden und das innerhalb der Ausschlussfrist.
Sollte dann das Geld nicht kommen, kann man auch ohne Anwalt zum Arbeitsgericht gehen und den AG auf Zahlung verklagen.
Wichtig ist, dass Du eine Grundlage hast, die nachweisbar ist:
Schriftlicher Arbeitsvertrag, in dem der Lohn vereinbart wurde. Und des muss unstrittig sein, dass Du tatsächlich gearbeitet hast. Entweder durch Ausdrucke einer Zeiterfassung oder anderer Dokumente oder aber durch Zeugen, die bereit sind eine Aussage zu machen.
Der AG könnte ja auch auf die Idee kommen, zu behaupten, Deine Forderung bestehe nicht zurecht. Wenn Du das schriftlich hättest, dass er nix bezahlen will, weil er kein Geld hatte, wäre das ein erstklassiges Beweisstück.

Beim Arbeitsgericht gibt es Rechtspfleger, die Dich bei der Formulierung unterstützen. Die Richter sind in der Regel arbeitnehmerfreundlich eingestellt.
http://www.kmspiel.de?lid=2194

11
1. du schreibst rechnungen? bist du denn fest angestellt oder freiberuflich dort tätig? sprich: hast du einen arbeitsvertrag? nur dann ist das arbeitsgericht überhaupt zuständig.

2. was haben die AGB mit der ganzen sache zu tun, außer daß sie der grund für deine kündigung waren? AGB bedürfen ebenso der zustimmung, wie andere vertragsmerkmale. sie können nicht einseitig mal eben so in den vertrag eingeführt werden, wenn der vertragspartner widerspricht. ich würde davon ausgehen, dass sie für dein vertragsverhältnis nicht gelten.

3. ansonsten: forderung schriftlich stellen, zahlungsfrist setzen, rechtliche schritte androhen, diese dann auch umsetzen. um den zugang eines schreibens zu beweisen, ist es am besten, auf dem schreiben selber eine empfangsbestätigung zu haben. also das schreiben persönlich bei deinem vorgesetzten oder der personalabteilung abliefern, auf einem exemplar für dich den erhalt quittieren lassen.

4. falls du angestellt bist, laß dir nachweisen, dass deine sozialversicherungsbeiträge bezahlt wurden. ansonsten das entsprechend mit ins anschreiben aufnehmen.

5. immer im gespräch mit den leuten bleiben. "verhärtete fronten" tragen nie zur lösung bei. wenn du im callcenter gearbeitet hast, weißt du doch, wie du mit menschen kommunizieren mußt, um dein ziel zu erreichen.

good luck!

12
Hallo, nochmals vielen Dank für die ganzen guten Tipps!

Ansich hab ich schon die schriftliche Bestätigung, dass sie aufgrund von fehlendem Geld nicht zahlen können, jedoch darauf bedacht sind, mir schnellstmöglichst meinen Lohn auszuzahlen. Das stand ja alles in dem Brief den sie mir geschickt haben.

Von daher hab ich auf jeden Fall was in der Hand.

@fidi: Ja ich habe einen Arbeitsvertrag. Ich hab als "freier Handelsvertreter" dort gearbeitet, sprich ich musste auch eine Steuernummer beantragen für "privates Kleinunternehmen" oder so ähnlich.

Ich werd jetzt noch bis zum 15. abwarten, ob ich dann schonmal die Anzahlung bekomme. Unabhängig davon werd ich sofort danach den Brief losschicken.

@cyrano: Ich seh meine Chancen eigentlich auch gar nich so schlecht, ich werd (bin ich mir sicher) irgendwie mein Geld bekommen. Insbesondere deswegen, weil die weiterhin Leute beschäftigen und auch bezahlen, somit irgendwie auch zahlungsfähig sind.

Also nochmal vielen Dank für die Ratschläge!
Lg,
Josch

2007: 04.08: City-Nacht-Berlin in 41:47 min (Wettkampf Debut) - 09.09: Mercedes-Benz-Halbmarathon in 1:27:15 (PB) - 30.09: Berlin Marathon in 3:48:58 (PB) - 02.12: 24. BRC-Cross-Staffel-Lauf (6 km) in 23:36
2008: 10.02: Plänterwaldlauf (10km) in 37:57 - 09.03: Britzer Garten in 37:51 (PB) - 06.04: Berliner Halbmarathon in 1:27:29 - 12.04: 40. Berglauf (7,5 Km) in 30:31 - 19.04 26. Pankower Frühlingslauf (12,5 Km) in 49:38 - 24.05: Spreewald Duathlon - .... Laufpause ....

13
Ich würde eine erste Mahnung sofort schicken, um Deinen Anspruch nicht zu verlieren (siehe Cyrano).

In der ersten Mahnung muß nicht mit Anwalt gedroht werden, aber zwingend seinen Anspruch ausformulieren, und eine (genügende) Frist setzen.
Angemessen dürften 7 Werktage sein.

Verstreicht diese Frist, fände ich es ehrlich gesagt sinnlos bei diesem Betrag sofort zu einem Anwalt zu rennen.
Anwälte kosten Geld, und was tun sie?

Ein Anwalt wird erstmal das tun (können), was man selber auch kann.
Eine 2. LETZTE Mahnung mit erneuter Fristsetzung (7 Werktage), und z.B. der Androhung, nach Verstreichen dieser Frist einen "gerichtlichen Mahnbescheid" zu beantragen, und das ganze unter (kostenintensiven! )rechtlichem Beistand weiter zu verfolgen.

Und was täte nun ein Anwalt?
Genau: Einen gerichtlichen Mahnbescheid beim Gericht holen, ausfüllen und schicken.

Das kannst Du aber auch, und kostet 1/5 bis 1/10 dessen, was der Anwalt kostet.
Und beim Anwalt zahlst du für diesen Mahnbescheid eh nochmal zusätzlich.

Erst wenn der gerichtliche Mahnbescheid
Verstreicht die Frist erneut, mußt du sehen, ob es sich tatsächlich lohnt, rechtliche Schritte einzuleiten.

Einen Titel mit Ansprüchen kannst du eben auch OHNE diese erwirken.
Und ist eine Firma tatsächlich zahlungsunfähig, bleibtst du auf deinen Kosten sitzen ...
Deswegen bei solch einem Minderbetrag erstmal ohne Anwalt, wäre meine Empfehlung/Meinung.

Edit:
Kam mir gleich etwas komisch vor.
Eigentlich ist es erst die Dritte, die als letzte Mahnung formuliert wird.
Hier Einzelheiten ...
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/ ... t/mahnung/

14
j0sch hat geschrieben:
@fidi: Ja ich habe einen Arbeitsvertrag. Ich hab als "freier Handelsvertreter" dort gearbeitet, sprich ich musste auch eine Steuernummer beantragen für "privates Kleinunternehmen" oder so ähnlich.

dann bist du (soweit ich das sehe, ist schon ein bißchen her, dass ich mit dem thema zu tun hatte :zwinker5: ) beim arbeitsgericht jedenfalls nicht richtig, sondern mußt im schlimmsten fall deine rechte auf dem "normalen" rechtsweg, sprich beim amtsgericht geltend machen.

und zum thema mahnung:
ich meine, dass es keine gesetzlich festgelegte anzahl von mahnung gibt. für den anspruch ist lediglich fälligkeit und das geltendmachen des anspruchs wichtig. insofern würde ich mir den firlefanz mit 2./3./letzter mahnung sparen. eine genügt, auch für den anspruch auf verzugszinsen.

fidi

15
fidi hat geschrieben:insofern würde ich mir den firlefanz mit 2./3./letzter mahnung sparen. eine genügt, auch für den anspruch auf verzugszinsen.

fidi
Und die Anwaltskosten sind (wie auch die Kosten für einen Mahnbescheid) regelmäßig als Verzugsschaden von der Gegenseite zu tragen - vorausgesetzt, der Anspruch besteht tatsächlich.

Von daher: Warum nicht zum Anwalt? Es sollte der Gegenseite doch klar sein, dass die Kosten nicht geringer werden.

16
Detritus hat geschrieben:Und die Anwaltskosten sind (wie auch die Kosten für einen Mahnbescheid) regelmäßig als Verzugsschaden von der Gegenseite zu tragen - vorausgesetzt, der Anspruch besteht tatsächlich.

Von daher: Warum nicht zum Anwalt? Es sollte der Gegenseite doch klar sein, dass die Kosten nicht geringer werden.
Eben weil der Anwalt erstmal vom Klienten finanziert wird.
Und er bis zum gerichtlichen Mahnbescheid auch nichts anderes machen kann (außer vielleicht für potentiell mehr Druck sorgen durch seinen Titel und seine Formulierungen).

Das Risiko trägt also der Klient.

17
noName hat geschrieben:Eben weil der Anwalt erstmal vom Klienten finanziert wird.
Und er bis zum gerichtlichen Mahnbescheid auch nichts anderes machen kann (außer vielleicht für potentiell mehr Druck sorgen durch seinen Titel und seine Formulierungen).

Das Risiko trägt also der Klient.
Naja, ein halbwegs seriöser Anwalt wird seine Vergütung/Auslagen direkt von der Gegenseite einfordern, so daß der eigene Mandant nicht in Vorleitsung zu treten braucht.

Richtig ist jedoch, dass der Mandant mit den Kosten drinhängt, wenn von der Gegenseite nichts zu holen ist.

18
Detritus hat geschrieben:Naja, ein halbwegs seriöser Anwalt wird seine Vergütung/Auslagen direkt von der Gegenseite einfordern, so daß der eigene Mandant nicht in Vorleitsung zu treten braucht.
Warst Du schon mal bei einem Anwalt??? Der wird gerade von einem 19 Jährigen erstmal einen Vorschuss haben wollen, bevor er überhaupt richtig mit ihm redet.
Also: Nochmal an das Unternehmen schreiben und dann selber Mahnbescheid beantragen, danach wird der Vollstreckungsbescheid beantragt, wenn nicht Widerspruch eingeht. Der VB ist ein Vollstreckungstitel, womit der Gerichtsvollzieher beauftragt werden kann oder Pfändungs-u. Überweisungsbeschlüsse erwirkt werden können.
Bei Widerspruch gegen Mahnbescheid oder Einspruch gegen VB gehts aber ins streitige Verfahren vor dem Amtsgericht über: kostet noch mehr Gerichtskostenvorschuss.
Gegebenenfalls kommt auch Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe in Betracht.
Für alle diese Fragen gibt es zumindest bei uns in Sachsen Broschüren des Justizministeriums :daumen:
Mein Laufblog

19
fidi hat geschrieben: ich meine, dass es keine gesetzlich festgelegte anzahl von mahnung gibt. für den anspruch ist lediglich fälligkeit und das geltendmachen des anspruchs wichtig. insofern würde ich mir den firlefanz mit 2./3./letzter mahnung sparen. eine genügt, auch für den anspruch auf verzugszinsen.
fidi
Das ist richtig, Du musst ihn nur in Verzug setzen, d.h. ihm eine Frist setzen, s.o.

M.W. kann man den Mahnbescheid bei Forderungen aus Arbeitsverhältnissen nicht so erlassen. Dafür ist nicht das Amtsgericht sondern das Arbeitsgericht zuständig.
http://www.kmspiel.de?lid=2194

20
cyrano hat geschrieben: M.W. kann man den Mahnbescheid bei Forderungen aus Arbeitsverhältnissen nicht so erlassen. Dafür ist nicht das Amtsgericht sondern das Arbeitsgericht zuständig.

genau darüber sollte er sich ggf. nochmal informieren. wenn er nämlich als selbständiger handelsvertreter unterwegs ist, geht es nicht um eine forderung aus einem klassischen arbeitsvertrag. der handelsvertreter ist im BGB extra geregelt und könnte eine andere zuständigkeit begründen.

21
Der Handelsvertreter ist im HGB geregelt. Aber nicht überall, wo Handelsvertreter draufsteht, ist auch Handelsvertreter drin. Im vorliegenden Fall dürfte es sich eher um eine Forderung aus Dienst-/Auftragsverhältnis handeln. Dementsprechend wären die ordentlichen Gerichte (hier: Amtsgericht) für eine Klage zuständig.

Unabhängig davon ist das Amtsgericht immer für den Erlass eines Mahnbescheides zuständig.

Und wenn ein Anwalt einen Vorschuss haben will, bevor er überhaupt mit einem redet, sollte man sich einen anderen suchen. So arbeiten Anwälte regelmäßig nicht.

22
Detritus hat geschrieben:Der Handelsvertreter ist im HGB geregelt. Aber nicht überall, wo Handelsvertreter draufsteht, ist auch Handelsvertreter drin. Im vorliegenden Fall dürfte es sich eher um eine Forderung aus Dienst-/Auftragsverhältnis handeln. Dementsprechend wären die ordentlichen Gerichte (hier: Amtsgericht) für eine Klage zuständig.

Unabhängig davon ist das Amtsgericht immer für den Erlass eines Mahnbescheides zuständig.

Und wenn ein Anwalt einen Vorschuss haben will, bevor er überhaupt mit einem redet, sollte man sich einen anderen suchen. So arbeiten Anwälte regelmäßig nicht.

prima, genau das wollte ich deutlich machen :daumen:
.... auch wenn mir nach mehr als 10 jahren ohne jura leider gelegentlich die fakten durcheinandergeraten :peinlich: :peinlich: :peinlich: :klatsch:

23
Detritus hat geschrieben:
Und wenn ein Anwalt einen Vorschuss haben will, bevor er überhaupt mit einem redet, sollte man sich einen anderen suchen. So arbeiten Anwälte regelmäßig nicht.
Ich höre das aber immer wieder anders!
Wie gesagt, josch ist erst 19!
Anwälte wollen grundsätzlich nicht umsonst arbeiten, schreiben dann zumindest schnell eine Rechnung an den Auftraggeber, um erstmal die Geschäftsgebühr reinzuholen!
Mein Laufblog

24
So, wie schon erwartet, haben sie auf mein Einschreiben überhaupt nicht reagiert und Geld ist auch nicht geflossen.

Nun hab ich mit meinem Vater gerade telefoniert, der hat mir die Nummer von nem guten Freund gegeben, welcher (glücklicherweise) Anwalt ist. Mit dem werd ich dann erstmal in Kontakt treten und ihn alles weitere machen lassen. Kosten kommen damit aber nicht auf mich zu :daumen:

Ich halt euch weiter auf dem Laufenden.
Lg,
Josch

2007: 04.08: City-Nacht-Berlin in 41:47 min (Wettkampf Debut) - 09.09: Mercedes-Benz-Halbmarathon in 1:27:15 (PB) - 30.09: Berlin Marathon in 3:48:58 (PB) - 02.12: 24. BRC-Cross-Staffel-Lauf (6 km) in 23:36
2008: 10.02: Plänterwaldlauf (10km) in 37:57 - 09.03: Britzer Garten in 37:51 (PB) - 06.04: Berliner Halbmarathon in 1:27:29 - 12.04: 40. Berglauf (7,5 Km) in 30:31 - 19.04 26. Pankower Frühlingslauf (12,5 Km) in 49:38 - 24.05: Spreewald Duathlon - .... Laufpause ....

25
Neuster Stand der Dinge:

- Nummer der Firma gibts nicht mehr ("Kein Anschluss unter dieser Nummer.")
- Firma hat ihren Namen u. Standort geändert

Mein Vater hatte auch schon bei der Auskunft erhofft noch irgendwie ihre neue Nummer oder so rauszubekommen, nix zu machen.
Die Sekretärin hat mir vor rund drei Wochen dummerweise auch nix verraten, zu schön wärs auch gewesen.

360€ futsch, super!
Lg,
Josch

2007: 04.08: City-Nacht-Berlin in 41:47 min (Wettkampf Debut) - 09.09: Mercedes-Benz-Halbmarathon in 1:27:15 (PB) - 30.09: Berlin Marathon in 3:48:58 (PB) - 02.12: 24. BRC-Cross-Staffel-Lauf (6 km) in 23:36
2008: 10.02: Plänterwaldlauf (10km) in 37:57 - 09.03: Britzer Garten in 37:51 (PB) - 06.04: Berliner Halbmarathon in 1:27:29 - 12.04: 40. Berglauf (7,5 Km) in 30:31 - 19.04 26. Pankower Frühlingslauf (12,5 Km) in 49:38 - 24.05: Spreewald Duathlon - .... Laufpause ....

26
j0sch hat geschrieben:Neuster Stand der Dinge:

- Nummer der Firma gibts nicht mehr ("Kein Anschluss unter dieser Nummer.")
- Firma hat ihren Namen u. Standort geändert

Mein Vater hatte auch schon bei der Auskunft erhofft noch irgendwie ihre neue Nummer oder so rauszubekommen, nix zu machen.
Die Sekretärin hat mir vor rund drei Wochen dummerweise auch nix verraten, zu schön wärs auch gewesen.

360€ futsch, super!
Konkursbetrug.
Du könntest den Anwalt-Freund fragen, ob es sich lohnt, Polizei/Staatsanwaltschaft einzuschalten.
Aber ich fürchte, die Chancen, dein Geld zu bekommen sind schlecht.
Trotzdem muss man sie ja nicht davon kommen lassen mit solchen Praktiken. Rede nochmal mit dem Anwalt.
"If I had no sense of humor, I would long ago have committed suicide." (Gandhi)

27
WinfriedK hat geschrieben:Konkursbetrug.
Du könntest den Anwalt-Freund fragen, ob es sich lohnt, Polizei/Staatsanwaltschaft einzuschalten.
Aber ich fürchte, die Chancen, dein Geld zu bekommen sind schlecht.
Trotzdem muss man sie ja nicht davon kommen lassen mit solchen Praktiken. Rede nochmal mit dem Anwalt.
Ich werd darüber wohl nicht an mein Geld kommen, da ich aber die Namen der Geschäftsführer hab, geh ich damit zur Polizei und erstatte Anzeige wegen Betrug.
Guter Tipp, danke!!

Hab mit meinem Vater und dessen Freund nochmal darüber gesprochen, die sehen das auch ähnlich. Wenig Chancen das Geld zu sehn, aber gute Chancen die Ar*******er bluten zu sehn :sauer: :teufel:
Lg,
Josch

2007: 04.08: City-Nacht-Berlin in 41:47 min (Wettkampf Debut) - 09.09: Mercedes-Benz-Halbmarathon in 1:27:15 (PB) - 30.09: Berlin Marathon in 3:48:58 (PB) - 02.12: 24. BRC-Cross-Staffel-Lauf (6 km) in 23:36
2008: 10.02: Plänterwaldlauf (10km) in 37:57 - 09.03: Britzer Garten in 37:51 (PB) - 06.04: Berliner Halbmarathon in 1:27:29 - 12.04: 40. Berglauf (7,5 Km) in 30:31 - 19.04 26. Pankower Frühlingslauf (12,5 Km) in 49:38 - 24.05: Spreewald Duathlon - .... Laufpause ....
Gesperrt

Zurück zu „Foren-Archiv“