Hi,
nach ein paar Tagen Auszeit frage ich mich gerade, was denn an diesem Forum besonders geschätzt wird von den verschiedenen Usern. Logischerweise wird es da Unterschiede geben, deshalb bietet sich eine Umfrage an. Ich versuch mal ein paar Vorschläge, sicher fehlen dann weitere Gründe, die ihr gern ergänzen könnt.
Pia
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Ergänze:apple-pie hat geschrieben:nach ein paar Tagen Auszeit frage ich mich gerade, was denn an diesem Forum besonders geschätzt wird von den verschiedenen Usern.
...
sicher fehlen dann weitere Gründe, die ihr gern ergänzen könnt.
[x] Deine Auszeiten
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Das war mein Text.LidlRacer hat geschrieben:Ergänze:
[x] Deine Auszeiten
"If I had no sense of humor, I would long ago have committed suicide." (Gandhi)
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wie konnte ich das nur vergessen:
Ich schätze besonders solche geistreichen Kommentare, die eine besondere persönliche Wertschätzung ausdrücken. Echt trollig.
Ich schätze besonders solche geistreichen Kommentare, die eine besondere persönliche Wertschätzung ausdrücken. Echt trollig.
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Auch schätze ich User sehr, die die Ignorierfunktion benutzen, aber nicht jedesmal extra darauf hinweisen ...
Wie blöd muss man eigentlich sein, just in einen Thread etwas zu schreiben, den man eigentlich ignorieren möchte?
Diese Krankheit ist hier leider sehr weit verbreitet ...
Pia
Wie blöd muss man eigentlich sein, just in einen Thread etwas zu schreiben, den man eigentlich ignorieren möchte?
Diese Krankheit ist hier leider sehr weit verbreitet ...
Pia
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kobold hat geschrieben:[x] Die Funktion "Ignorieren"
Und tschüs ...
Dito.....und hoffentlich bald wieder die ergänzte Liste mit den Usern, die Hausverbot haben
Rono
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Tim
Man muß das Unmögliche so lange anschauen,
bis es eine leichte Angelegenheit ist.
Das Wunder ist eine Frage des Trainings.
Carl Einstein
bis es eine leichte Angelegenheit ist.
Das Wunder ist eine Frage des Trainings.
Carl Einstein
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Hi Tim,Tim hat geschrieben:apple-pie: Man könnte meinen, du bist zum Forumsmoderator aufgestiegen.
was hat denn meine Umfrage mit Moderation zu tun?
an die anderen: Ws genau findet ihr denn an Tim so gut?
Seine Moderation etwa?
Pia
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Vielleicht mal eine Umfrage zum Thema: Was schätzt ihr so an Tim?apple-pie hat geschrieben:
an die anderen: Ws genau findet ihr denn an Tim so gut?
Seine Moderation etwa?
Pia
erstellt von ?
gadelandrunner
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ja bitte, mach mal! Ich habe heute schon eine Umfrage ...
Außerdem: Wollen wir vorher mal die möglichen Kriterien diskutieren? Dann wird die Umfrage aussagekräftiger. Und ich meine jetzt bestimmt nicht Tims Haarfarbe, Frisur oder sowas ;-)
Außerdem: Wollen wir vorher mal die möglichen Kriterien diskutieren? Dann wird die Umfrage aussagekräftiger. Und ich meine jetzt bestimmt nicht Tims Haarfarbe, Frisur oder sowas ;-)
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Bitte keine Threads über andere Userapple-pie hat geschrieben:Hi Tim,
was hat denn meine Umfrage mit Moderation zu tun?
an die anderen: Ws genau findet ihr denn an Tim so gut?
Seine Moderation etwa?
Pia
Gegenfrage: Was schätzt du an mir, apple pie?
Viele Grüße
Tim
Tim
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Naja, normalerweise stellen nur die Sitebetreiber solche Umfragen über ihre Community. Das wirkt, besonders bei dir, etwas anmaßend und deplatziert.apple-pie hat geschrieben:Hi Tim,
was hat denn meine Umfrage mit Moderation zu tun?
Bitte keine Threads über andere Userapple-pie hat geschrieben:Hi Tim,
was hat denn meine Umfrage mit Moderation zu tun?
an die anderen: Ws genau findet ihr denn an Tim so gut?
Seine Moderation etwa?
Pia
Gegenfrage: Was schätzt du an mir, apple pie?
Viele Grüße
Tim
Tim
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Was ist denn "besonders" an mir?Tim hat geschrieben:Das wirkt, besonders bei dir, etwas anmaßend und deplatziert.
Und wieso deplatziert? Ist doch eine Super-Möglichkeit feedback zu geben und mich persönlich interessiert es eben auch, warum die Leute herkommen. Beim oberflächlichen Betrachten der besonders stark diskutierten Themen kann man da schon ins grübeln kommen. Was soll daran anmaßend sein? Manchmal wundere ich mich, was du mir so alles unterstellst.
Oooh, da gibt es schon einiges, vor allem deine direkte Art, Fragen und Probleme durch ein persönliches Wort zu klären. Auch wenn die Klärung nicht immer zu meiner Zufriedenheit ausfällt, so weiß ich doch, woran ich bei dir bin. Das ist viel Wert!Gegenfrage: Was schätzt du an mir, apple pie?
Mit der Umfrage über einzelne User (und den User Tim im besonderen) ist schon klar.
Aber man könnte z.B. über die Art der Moderation diskutieren oder eine Umfrage machen. Denn das betrifft das FOrum (Thema feedback) unmittelbar und hat nicht direkt mit deiner Person zu tun. Ich meine, wärest du nicht, müsste ja auch moderiert werden. Oder anders: Einen Trainer beurteile ich ja auch nicht hauptsächlich nach seiner Persönlichkeit, sondern nach der Qualität seines Trainings bzw. den Erfolgen seiner Mannschaft.
In diesem Sinne, Gadelandrunner, las uns wirklich zuerst Kriterien suchen, bevor du zu einer Umfrage schreitest!
Pia
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Mich soll der Teufel holen, wenn ich mit meiner Vermutung falsch liege, dass Gadelandrunner garantiert keine Umfrage starten möchte.apple-pie hat geschrieben:In diesem Sinne, Gadelandrunner, las uns wirklich zuerst Kriterien suchen, bevor du zu einer Umfrage schreitest!
Vielleicht solltest du nochmal nach Ironie suchen.
Falls ich wirklich falsch liege nehme ich alles zurück
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Tja Apfelkuchen ist noch nicht so dahinter gestiegen. Außerdem hat sie den Kommentar von Tim nicht verstanden, dass man über User keine Umfragen starten darf. Naja ich hoffe sie ist noch lernfähig. Ansonsten gibt es ja noch die Spielwiese .Dee-M-Cee hat geschrieben:Mich soll der Teufel holen, wenn ich mit meiner Vermutung falsch liege, dass Gadelandrunner garantiert keine Umfrage starten möchte.
Vielleicht solltest du nochmal nach Ironie suchen.
Falls ich wirklich falsch liege nehme ich alles zurück
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...das jeder Spinner sich hier äussern darf...apple-pie hat geschrieben:Hi,
nach ein paar Tagen Auszeit frage ich mich gerade, was denn an diesem Forum besonders geschätzt wird
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daß er nicht so rumtrollt wie gewiße Leute und nicht ständig Umfragen ins Leben ruftGadelandrunner hat geschrieben:Vielleicht mal eine Umfrage zum Thema: Was schätzt ihr so an Tim?
erstellt von ?
gadelandrunner
Der Mensch kann was er will, wenn er will was er kann
chinesische Weisheit
chinesische Weisheit
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Wieso ich? Ich habe noch nie eine Umfrage erstellt, werde es nie tun, und bin genervt von Umfragen! Klingt unfreundlich, ist aber nur die Wahrheit!apple-pie hat geschrieben:
In diesem Sinne, Gadelandrunner, las uns wirklich zuerst Kriterien suchen, bevor du zu einer Umfrage schreitest!
Pia
gadelandrunner
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Was ist daran wichtig ?
Jeder wird so seinen Nutzen aus dem Forum ziehen.Mal mehr mal weniger.Wie Tim schon schrieb,so Umfrage kommt normalerweise von den Forenbetreibern um vielleicht mal eventuell was umzustellen oder so.
Ansonsten nerven mich deine Umfragen nicht.Ich muß sie ja nicht lesen,Ignore-Funktion ist mir auch zu blöd.Aber trotzdem zwanghaft Umfragen zu starten finde ich aber auch irgendwie komisch.Vielleicht ticke ich da auch anders,ich hatte noch nie das Bedürfniss ne Umfrage zu starten.
Aber ich denke auch das man irgendwann merken muß das diverse Umfragen nicht wirklich angenommen werden.Und spätestens dann kommt der Punkt wo man es läßt .
Gruß
jeck
Jeder wird so seinen Nutzen aus dem Forum ziehen.Mal mehr mal weniger.Wie Tim schon schrieb,so Umfrage kommt normalerweise von den Forenbetreibern um vielleicht mal eventuell was umzustellen oder so.
Ansonsten nerven mich deine Umfragen nicht.Ich muß sie ja nicht lesen,Ignore-Funktion ist mir auch zu blöd.Aber trotzdem zwanghaft Umfragen zu starten finde ich aber auch irgendwie komisch.Vielleicht ticke ich da auch anders,ich hatte noch nie das Bedürfniss ne Umfrage zu starten.
Aber ich denke auch das man irgendwann merken muß das diverse Umfragen nicht wirklich angenommen werden.Und spätestens dann kommt der Punkt wo man es läßt .
Gruß
jeck
Da isser wieder
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[ x ] ...kannn bei Abstimmungen wohl schon mal vorkommen oder wollen wir aus der Abstimmung einen Aufsatz machen?Natural62 hat geschrieben:[x] Signaturen, die um ein Vielfaches länger sind, als die Beiträge ihrer User
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Hennes, Hennes, Hennes,
wat schüttelste Dein Häuptlein. Wenn Dir einer Deiner zukünftigen Beiträge zu kurz erscheinen sollte, hängste das hier ran. Eine geschickte Überleitung dürfte Dir doch nicht schwerfallen.
...
Anmerkung von Tim: Text entfernt, da keine Quellenangabe gemacht wurde.
Knippi
wat schüttelste Dein Häuptlein. Wenn Dir einer Deiner zukünftigen Beiträge zu kurz erscheinen sollte, hängste das hier ran. Eine geschickte Überleitung dürfte Dir doch nicht schwerfallen.
...
Anmerkung von Tim: Text entfernt, da keine Quellenangabe gemacht wurde.
Knippi
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Hennes, Hennes, Hennes,
wat schüttelste Dein Häuptlein. Wenn Dir einer Deiner zukünftigen Beiträge zu kurz erscheinen sollte, hängste das hier ran. Eine geschickte Überleitung dürfte Dir doch nicht schwerfallen.
"Die Klägerin - ein Branchenverband genossenschaftlich organisierter dänischer Schlachthofgesellschaften und Schweinezüchter - begehrt aus abgetretenem Recht ihrer Mitglieder von der beklagten Bundesrepublik Deutschland Schadensersatz wegen der Verletzung europäischen Gemeinschaftsrechts. Gegenstand des Verfahrens ist der von der Klägerin erhobene Vorwurf, die Beklagte habe von Anfang 1993 bis 1999 entgegen dem geltenden Gemeinschaftsrecht faktisch ein Importverbot verhängt, das sich auf Fleisch von nicht kastrierten männlichen Schweinen aus Dänemark bezogen habe. Hierdurch sei den Schweinezüchtern und Schlachthofgesellschaften in der genannten Zeit ein Schaden von mindestens 280.000.000 DM entstanden.Dem liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde. In Dänemark wurde Anfang der neunziger Jahre das "Male-Pig-Projekt" zur Aufzucht nicht kastrierter männlicher Schweine ins Leben gerufen. Diese - nach der Behauptung der Klägerin wirtschaftlich vorteilhaftere - Aufzucht birgt die Gefahr, dass das Fleisch beim Erhitzen einen strengen Geruch bzw. Geschmack, den sogenannten Geschlechtsgeruch, aufweisen kann, wobei diese Gefahr mit zunehmendem Alter und Gewicht der Schweine zum Schlachtzeitpunkt zunimmt. Nach Auffassung der dänischen Forschung lässt sich diese Geruchsbelastung bereits beim Schlachtvorgang durch Prüfung des Skatolgehalts, eines im Darm gebildeten Abbauprodukts, feststellen. Dementsprechend wurden in Dänemark im Rahmen des Male-Pig-Projekts unter zentraler Steuerung durch die Klägerin und die Schlachthofgesellschaften in sämtlichen Schlachtlinien der Schlachthöfe Skatolmesseinrichtungen installiert, um geruchsbelastetes Fleisch feststellen und aussortieren zu können. Nach Auffassung der deutschen Seite geht die Geruchsbelastung auf das Hormon Androstenon zurück, dessen Bildung durch eine frühe Kastration ausgeschaltet werden könne; der Skatolgehalt sei für sich allein betrachtet kein Maß für den Geschlechtsgeruch und seine Prüfung führe daher zu keinen zuverlässigen Ergebnissen. Der gemeinschaftsrechtliche Rahmen sah wie folgt aus: Durch die Richt-linie 89/622/EWG des Rates vom 11. Dezember 1989 zur Regelung der veteri-närrechtlichen Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel im Hinblick auf den gemeinsamen Binnenmarkt (ABl.EG 1989 Nr. L 395 S. 13) wurde das bis-herige System der Grenzkontrollen zugunsten einer durch den Versandmitglied-staat durchzuführenden veterinärrechtlichen Kontrolle abgelöst; der zuständi-gen Behörde an den Bestimmungsorten sollte nur eine nicht diskriminierende veterinärrechtliche Kontrolle im Stichprobenverfahren vorbehalten bleiben. In Art. 8 dieser Richtlinie ist ein Verfahren zur Regelung des Falls vorgesehen, dass die Übereinstimmung des Fleisches mit den geltenden gesundheitlichen Vorschriften von den zuständigen Behörden des Bestimmungs- und des Ur-sprungslands unterschiedlich beurteilt wird. In der Richtlinie 64/433/EWG des Rates vom 26. Juni 1964 über die gesundheitlichen Bedingungen für die Ge-winnung und das Inverkehrbringen von frischem Fleisch, die durch die bis zum 1. Januar 1993 umzusetzende Richtlinie 91/497/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 (ABl.EG 1991 Nr. L 268 S. 69) geändert und neu gefasst worden ist, heißt es in Art. 5 Abs. 1 Buchst. o, dass die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass der amtliche Tierarzt Fleisch, das einen starken Geschlechtsgeruch aufweist, für genussuntauglich erklärt. Nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. b Ziffer iii tragen die Mitgliedstaaten Sorge dafür, dass Fleisch - unbeschadet der in Art. 5 Abs. 1 Buchst. o vorgesehenen Fälle - von nicht kastrierten männlichen Schweinen mit einem Tierkörpergewicht von mehr als 80 kg ein besonderes Kennzeichen trägt und einer Hitzebehandlung unterzogen wird, außer wenn der Betrieb durch eine nach dem Verfahren des Art. 16 anerkannte bzw. - wenn kein entsprechender Beschluss gefasst worden ist - durch eine von den zuständigen Behörden aner-kannte Methode sicherstellen kann, dass Schlachtkörper mit einem starken Ge-schlechtsgeruch festgestellt werden können.
Die Beklagte teilte den obersten Veterinärbehörden der Mitgliedstaaten durch den Bundesminister für Gesundheit mit Schreiben vom 18. und 26. Januar 1993, die nachrichtlich an die obersten Landesveterinärbehörden und die obersten Lebensmittelüberwachungsbehörden gerichtet waren, mit, die Regelung in Art. 6 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 64/433/EWG werde in der Weise in nationales deutsches Recht umgesetzt, dass unabhängig von der Gewichtsgrenze ein Wert von 0,5 μg/g Androstenon festgesetzt werde. Bei Überschreitung dieses Wertes weise das Fleisch einen starken Geschlechtsgeruch auf und sei nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. o untauglich zum Genuss für Menschen. Als Methode zum Nachweis des Androstenons werde nur der modifizierte Immunoenzymtest nach Prof. Claus als spezifisch anerkannt. Das Fleisch männlicher, nicht kastrierter Schweine, bei dem dieser Wert überschritten werde, dürfe nicht als frisches Fleisch in die Bundesrepublik Deutschland verbracht werden. Weiter heißt es in den Schreiben, im Einvernehmen mit der EG-Kommission und dem Rat (s. Protokollerklärung zu Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) bei Beschluss der Richtlinie 91/497/EWG werde für alle Sendungen von Schweine-fleisch aus anderen Mitgliedstaaten Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 89/622/EWG angewandt. Schweinefleischsendungen würden am Bestimmungsort, unabhängig von ihrer Genusstauglichkeitskennzeichnung, auf die Einhaltung des Grenzwertes überprüft und bei Überschreitung des Wertes beanstandet. Dementsprechend wurden in der Folgezeit zahlreiche Lieferungen von Schweinefleisch aus Dänemark von den zuständigen deutschen Behördengeprüft und bei Überschreitung des Androstenongrenzwertes beanstandet und zurückgewiesen.
Nachdem die Beklagte und die Kommission keine Einigung über die Auslegung der gemeinschaftsrechtlichen Normen finden konnten, stellte der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften auf die von der Kommission im Jahr 1996 erhobene Vertragsverletzungsklage durch Urteil vom 12. November 1998 (Rs. C-102/96, Slg. 1998, I-6890) einen Verstoß der Beklagten gegen die genannten Richtlinienbestimmungen fest.
Die Klägerin hat den geltend gemachten Schadensersatzanspruch auf die Behauptung gestützt, die dänischen Schweinezüchter und Schlachthofgesellschaften hätten im Hinblick auf das gemeinschaftswidrige Verhalten der Beklagten zunächst die Produktion nicht kastrierter männlicher Schweine vermindert und im Oktober 1993 nahezu vollständig eingestellt. Um den Export von Schweinefleisch nach Deutschland nicht zu gefährden, seien männliche Schweine in dem notwendigen Umfang kastriert aufgezogen worden. In der Zeit zwischen 1993 und 1999 seien etwa 39 Millionen kastriert aufgezogene Schweine für die Vermarktung in Deutschland geschlachtet worden. Bei der Vermarktung einer entsprechenden Menge unkastrierter männlicher Schweine hätten sich für sie Kosteneinsparungen von mindestens 280.000.000 DM ergeben.
Das Landgericht (LRE 48, 207) hat die Klage im Hinblick auf die Beantragung eines Mahnbescheids am 6. Dezember 1999 für die Zeit ab 7. Dezember 1996 dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt und sie insoweit als verjährt abgewiesen, als es um Ersatzansprüche für Schäden geht, die bis zum 6. Dezember 1996 entstanden sind. Das Berufungsgericht (LRE 51, 370) hat die Klage insgesamt dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision erstrebt die Beklagte die vollständige Abweisung der Klage. "
Knippi
wat schüttelste Dein Häuptlein. Wenn Dir einer Deiner zukünftigen Beiträge zu kurz erscheinen sollte, hängste das hier ran. Eine geschickte Überleitung dürfte Dir doch nicht schwerfallen.
"Die Klägerin - ein Branchenverband genossenschaftlich organisierter dänischer Schlachthofgesellschaften und Schweinezüchter - begehrt aus abgetretenem Recht ihrer Mitglieder von der beklagten Bundesrepublik Deutschland Schadensersatz wegen der Verletzung europäischen Gemeinschaftsrechts. Gegenstand des Verfahrens ist der von der Klägerin erhobene Vorwurf, die Beklagte habe von Anfang 1993 bis 1999 entgegen dem geltenden Gemeinschaftsrecht faktisch ein Importverbot verhängt, das sich auf Fleisch von nicht kastrierten männlichen Schweinen aus Dänemark bezogen habe. Hierdurch sei den Schweinezüchtern und Schlachthofgesellschaften in der genannten Zeit ein Schaden von mindestens 280.000.000 DM entstanden.Dem liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde. In Dänemark wurde Anfang der neunziger Jahre das "Male-Pig-Projekt" zur Aufzucht nicht kastrierter männlicher Schweine ins Leben gerufen. Diese - nach der Behauptung der Klägerin wirtschaftlich vorteilhaftere - Aufzucht birgt die Gefahr, dass das Fleisch beim Erhitzen einen strengen Geruch bzw. Geschmack, den sogenannten Geschlechtsgeruch, aufweisen kann, wobei diese Gefahr mit zunehmendem Alter und Gewicht der Schweine zum Schlachtzeitpunkt zunimmt. Nach Auffassung der dänischen Forschung lässt sich diese Geruchsbelastung bereits beim Schlachtvorgang durch Prüfung des Skatolgehalts, eines im Darm gebildeten Abbauprodukts, feststellen. Dementsprechend wurden in Dänemark im Rahmen des Male-Pig-Projekts unter zentraler Steuerung durch die Klägerin und die Schlachthofgesellschaften in sämtlichen Schlachtlinien der Schlachthöfe Skatolmesseinrichtungen installiert, um geruchsbelastetes Fleisch feststellen und aussortieren zu können. Nach Auffassung der deutschen Seite geht die Geruchsbelastung auf das Hormon Androstenon zurück, dessen Bildung durch eine frühe Kastration ausgeschaltet werden könne; der Skatolgehalt sei für sich allein betrachtet kein Maß für den Geschlechtsgeruch und seine Prüfung führe daher zu keinen zuverlässigen Ergebnissen. Der gemeinschaftsrechtliche Rahmen sah wie folgt aus: Durch die Richt-linie 89/622/EWG des Rates vom 11. Dezember 1989 zur Regelung der veteri-närrechtlichen Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel im Hinblick auf den gemeinsamen Binnenmarkt (ABl.EG 1989 Nr. L 395 S. 13) wurde das bis-herige System der Grenzkontrollen zugunsten einer durch den Versandmitglied-staat durchzuführenden veterinärrechtlichen Kontrolle abgelöst; der zuständi-gen Behörde an den Bestimmungsorten sollte nur eine nicht diskriminierende veterinärrechtliche Kontrolle im Stichprobenverfahren vorbehalten bleiben. In Art. 8 dieser Richtlinie ist ein Verfahren zur Regelung des Falls vorgesehen, dass die Übereinstimmung des Fleisches mit den geltenden gesundheitlichen Vorschriften von den zuständigen Behörden des Bestimmungs- und des Ur-sprungslands unterschiedlich beurteilt wird. In der Richtlinie 64/433/EWG des Rates vom 26. Juni 1964 über die gesundheitlichen Bedingungen für die Ge-winnung und das Inverkehrbringen von frischem Fleisch, die durch die bis zum 1. Januar 1993 umzusetzende Richtlinie 91/497/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 (ABl.EG 1991 Nr. L 268 S. 69) geändert und neu gefasst worden ist, heißt es in Art. 5 Abs. 1 Buchst. o, dass die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass der amtliche Tierarzt Fleisch, das einen starken Geschlechtsgeruch aufweist, für genussuntauglich erklärt. Nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. b Ziffer iii tragen die Mitgliedstaaten Sorge dafür, dass Fleisch - unbeschadet der in Art. 5 Abs. 1 Buchst. o vorgesehenen Fälle - von nicht kastrierten männlichen Schweinen mit einem Tierkörpergewicht von mehr als 80 kg ein besonderes Kennzeichen trägt und einer Hitzebehandlung unterzogen wird, außer wenn der Betrieb durch eine nach dem Verfahren des Art. 16 anerkannte bzw. - wenn kein entsprechender Beschluss gefasst worden ist - durch eine von den zuständigen Behörden aner-kannte Methode sicherstellen kann, dass Schlachtkörper mit einem starken Ge-schlechtsgeruch festgestellt werden können.
Die Beklagte teilte den obersten Veterinärbehörden der Mitgliedstaaten durch den Bundesminister für Gesundheit mit Schreiben vom 18. und 26. Januar 1993, die nachrichtlich an die obersten Landesveterinärbehörden und die obersten Lebensmittelüberwachungsbehörden gerichtet waren, mit, die Regelung in Art. 6 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 64/433/EWG werde in der Weise in nationales deutsches Recht umgesetzt, dass unabhängig von der Gewichtsgrenze ein Wert von 0,5 μg/g Androstenon festgesetzt werde. Bei Überschreitung dieses Wertes weise das Fleisch einen starken Geschlechtsgeruch auf und sei nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. o untauglich zum Genuss für Menschen. Als Methode zum Nachweis des Androstenons werde nur der modifizierte Immunoenzymtest nach Prof. Claus als spezifisch anerkannt. Das Fleisch männlicher, nicht kastrierter Schweine, bei dem dieser Wert überschritten werde, dürfe nicht als frisches Fleisch in die Bundesrepublik Deutschland verbracht werden. Weiter heißt es in den Schreiben, im Einvernehmen mit der EG-Kommission und dem Rat (s. Protokollerklärung zu Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) bei Beschluss der Richtlinie 91/497/EWG werde für alle Sendungen von Schweine-fleisch aus anderen Mitgliedstaaten Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 89/622/EWG angewandt. Schweinefleischsendungen würden am Bestimmungsort, unabhängig von ihrer Genusstauglichkeitskennzeichnung, auf die Einhaltung des Grenzwertes überprüft und bei Überschreitung des Wertes beanstandet. Dementsprechend wurden in der Folgezeit zahlreiche Lieferungen von Schweinefleisch aus Dänemark von den zuständigen deutschen Behördengeprüft und bei Überschreitung des Androstenongrenzwertes beanstandet und zurückgewiesen.
Nachdem die Beklagte und die Kommission keine Einigung über die Auslegung der gemeinschaftsrechtlichen Normen finden konnten, stellte der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften auf die von der Kommission im Jahr 1996 erhobene Vertragsverletzungsklage durch Urteil vom 12. November 1998 (Rs. C-102/96, Slg. 1998, I-6890) einen Verstoß der Beklagten gegen die genannten Richtlinienbestimmungen fest.
Die Klägerin hat den geltend gemachten Schadensersatzanspruch auf die Behauptung gestützt, die dänischen Schweinezüchter und Schlachthofgesellschaften hätten im Hinblick auf das gemeinschaftswidrige Verhalten der Beklagten zunächst die Produktion nicht kastrierter männlicher Schweine vermindert und im Oktober 1993 nahezu vollständig eingestellt. Um den Export von Schweinefleisch nach Deutschland nicht zu gefährden, seien männliche Schweine in dem notwendigen Umfang kastriert aufgezogen worden. In der Zeit zwischen 1993 und 1999 seien etwa 39 Millionen kastriert aufgezogene Schweine für die Vermarktung in Deutschland geschlachtet worden. Bei der Vermarktung einer entsprechenden Menge unkastrierter männlicher Schweine hätten sich für sie Kosteneinsparungen von mindestens 280.000.000 DM ergeben.
Das Landgericht (LRE 48, 207) hat die Klage im Hinblick auf die Beantragung eines Mahnbescheids am 6. Dezember 1999 für die Zeit ab 7. Dezember 1996 dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt und sie insoweit als verjährt abgewiesen, als es um Ersatzansprüche für Schäden geht, die bis zum 6. Dezember 1996 entstanden sind. Das Berufungsgericht (LRE 51, 370) hat die Klage insgesamt dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision erstrebt die Beklagte die vollständige Abweisung der Klage. "
Knippi
30
@Knippi: Wenn du fremde Texte zitierst, dann bitte mit Quellenangabe! Das gilt auch bei sinnfrei erscheinenden Texten.hardlooper hat geschrieben:Hennes, Hennes, Hennes,
wat schüttelste Dein Häuptlein. Wenn Dir einer Deiner zukünftigen Beiträge zu kurz erscheinen sollte, hängste das hier ran. Eine geschickte Überleitung dürfte Dir doch nicht schwerfallen.
...
Anmerkung von Tim: Text entfernt, da keine Quellenangabe gemacht wurde.
Knippi
Viele Grüße
Tim
Tim
31
Ups, das war der BGH.Tim hat geschrieben:@Knippi: Wenn du fremde Texte zitierst, dann bitte mit Quellenangabe! Das gilt auch bei sinnfrei erscheinenden Texten.
Knippi
32
Ach BGH.. Sinnfrei, das schrieb ich dochhardlooper hat geschrieben:Ups, das war der BGH.
Knippi
Viele Grüße
Tim
Tim
33
Die Umfrage zeigt zumindest, dass die Interessen recht gleichmäßig verteilt sind, aber die off-topic Liebhaber sich offenbar nicht trauen, sich zu ihrer Leidenschaft zu bekennen ;-)
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rono hat geschrieben:.....und hoffentlich bald wieder die ergänzte Liste mit den Usern, die Hausverbot haben
Sag ich doch......vielen Dank, Tim
Gruß Rono