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Läuft mach FR austausch die Garantie erneut ein Jahr

Läuft mach FR austausch die Garantie erneut ein Jahr

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Mein FR 305 wurde komplett ausgetauscht, da sich nach nicht einmal einem Jahr, der Gummit einiger Tasten aufgelöst hatte.

Meine Frage, läuft die Garantie von Garmin mit dem neuen ausgetauscht Gerät dann erneut an?

übrigens Service von Garmin war schnell und unkompliziert :daumen:

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Die Garantiefrage kann ich nicht beantworten,
aber ich hab lange gerätselt über den Sinn der Threadfrage. :confused:

Bernd
Das Remake
Infos zum Laufen und Vereinsgedöns gibt's auf www.sgnh.de

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rennrad hat geschrieben:Meine Frage, läuft die Garantie von Garmin mit dem neuen ausgetauscht Gerät dann erneut an?
Meines Wissens nicht, es gilt das Kaufdatum
Gruß Thomas
PBs: 5km: 19:03 - 5,6km: 21:25 - 10km: 41:25 - HM: 1:26:39 - M: 3:11:15 - 50km: 4:09:09
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rennrad hat geschrieben:Mein FR 305 wurde komplett ausgetauscht, da sich nach nicht einmal einem Jahr, der Gummit einiger Tasten aufgelöst hatte.

Meine Frage, läuft die Garantie von Garmin mit dem neuen ausgetauscht Gerät dann erneut an?

übrigens Service von Garmin war schnell und unkompliziert :daumen:
Grundsätzlich nicht!

Logischerweise kann sich die Garantie nicht verlängern, sonst könntest Du ja mit 10maligem Austausch nach 11 Monaten ein halbes Leben lang Garantie bekommen.

Aufs Original gibts ja auch nur 12 Monate Garantie (+12 bis 24 Monate Gewährleistung, je nach Händler). Daher kannste bei einem Garantiefall zwar ne neue Mühle bekommen, aber keine neue Garantie. Die Restzeit der "alten" Garantie läuft weiter und bei einer Reparatur (sehr unwahrscheinlich) und dem gleichen Fehler (gut möglich :teufel: ) danach hätte man sicher "Verhandlungsspielraum" Richtung Kulanz, aber bei Komplettaustausch sehe ich keinen.

gruss hennes

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Hennes hat geschrieben:Grundsätzlich nicht!
Aufs Original gibts ja auch nur 12 Monate Garantie (+12 bis 24 Monate Gewährleistung, je nach Händler).
Nichts je nach Händler, dies ist in Deutscvhland vorgeschrieben, mind. 24 Monate Gewährleistung bei Verkauf der Ware a einen Privatkäufer.

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Hennes hat geschrieben:Grundsätzlich nicht!
heftigster widerspruch, herr verteidiger;-)) :winken:

bei einem gerätetausch entsteht juristisch eine sogenannte wandlung, d.h. die Garantiezeit läuft neu ab gerätetauschdatum.
sollte sich der hersteller/verkäufer explizit in seinen garantiebedingungen davon distanzieren, so gilt trotzdem zumindest die gewährleistungsfrist von sechs monaten, auch hier wiederum nach
gerätetauschdatum

die gewährleistuing ist nie auzuschliessen, allerdings behalten sich die meisten agbs einen kaufrücktritt auch für den verkäufer nach drittem erfolglosen umtausch vor
grundlagen hierfür sind
§§438,443, 476BGB

wichtig ist die unterscheidung zwischen garantie (teilweise freiwillig)und gewährleistung (gesetzlich verpflichtend, nach sechs monaten umkehr der beweispflicht zu lasten des käufers)
Grüsse von Manzoni :)

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May your moccasins make happy tracks in many snows,
And may the rainbow always touch your shoulder

*****************
Wettkampfplanung 2009
  • 22.03. Rom-Marathon sub 3:45
*****************

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burny hat geschrieben:
aber ich hab lange gerätselt über den Sinn der Threadfrage. :confused:
Ich auch. Bin zu dem Schluss gekommen, das m durch ein n zu ersetzen und hinten ein Fragezeichen dranzukleben. :idee:

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42,195 hat geschrieben:Nichts je nach Händler, dies ist in Deutscvhland vorgeschrieben, mind. 24 Monate Gewährleistung bei Verkauf der Ware a einen Privatkäufer.
Ich rede von 12M Garantie und anschließenden 12-24 Monaten Gewährleistung!

Ist also nicht weniger als die 24M Gewährleistung sondern mehr!
Manzoni hat geschrieben:heftigster widerspruch, herr verteidiger;-)) :winken:

bei einem gerätetausch entsteht juristisch eine sogenannte wandlung, d.h. die Garantiezeit läuft neu ab gerätetauschdatum.
Ist mir vollkommen neu und widerspricht allem was ich bisher dazu gelesen habe - und verstanden habe und auf entsprechenden Anfragen gehört habe. Für mich ist es auch unlogisch - siehe oben: ewig dauernde Garantie. Aber wenns zu unseren Gunsten wäre, hätte ich nix dagegen.

gruss hennes

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Hennes hat geschrieben:Ich rede von 12M Garantie und anschließenden 12-24 Monaten Gewährleistung!

Ist also nicht weniger als die 24M Gewährleistung sondern mehr!
Dies macht es nicht richtiger, in Deutschland muß ein Produkt, wenn ein Verkauf an einen Privatkunden vorliegt, mind. 12 Monate Herstellergarantie und 24 Monate Gewährleistung durch den Händler aufweisen. Nichts mit anschließend, die Garantiezeit und Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Kaufdatum, bzw. Rechnungsstellung.

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@rennrad meint wohl Gewährleistung, für neue Ware an Endkunden gesetzlich auf 24 Monate festgelegt. Allgemein kann man sagen, dass die meisten Händler oder Hersteller ungemein kundenfreundlich sind, weil der Kunde ab 6 Monaten nach Kauf beweisen muss dass das Produkt bereits zu diesem Zeitpunkt schadhaft war (das wären auch versteckte Mängel).
Garantie ist freiwillig (zusätzlich) und kann vertraglich vereinbart werden.

Ich bin auch der Meinung, dass sich die Pflicht nicht verlängert.

Hoffe, das stimmt einigermaßen.

Knippi

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Hennes hat geschrieben:Ist mir vollkommen neu und widerspricht allem was ich bisher dazu gelesen habe - und verstanden habe und auf entsprechenden Anfragen gehört habe. Für mich ist es auch unlogisch - siehe oben: ewig dauernde Garantie. Aber wenns zu unseren Gunsten wäre, hätte ich nix dagegen.gruss hennes
die garantie dauert trotzdem nicht ewig, da auch der verkäufer nach der dritten wandlung erfolgreich vom kaufvertrag zurücktreten kann
die gewährleistung dauert zwar ebenfalls 24 Monate hier bei uns, faktisch aber nur sechs monate, da du beweisen müsstest, dass der fehler schon von anfang an vorlag, was erfahrungsgemäß schwer wird.

nimm doch mal ein investitionsgut, welches nicht so unkompliziert umgetauscht wird: ein auto!

du8 kaufst frohen mutes einen neuwagen; nach sechs monaten stellst du fest, dass der motor leckt.....garantiereparatur (i.d.R. kein sofortiger umtausch :D !)
nach weiteren vier monaten verabschiedet sich das getriebe...erneute reparatur
nach weiteren vier monaten verabschiedet sich die elektronik, du verlangst wandlung und bekommst diese in form eines neuen autos

nu möchte ich dich mal sehen, wenn du dann nur ein halbes jährechen garantie hättest :teufel:
Grüsse von Manzoni :)

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Wettkampfplanung 2009
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Hennes hat geschrieben: Ist mir vollkommen neu und widerspricht allem was ich bisher dazu gelesen habe - und verstanden habe und auf entsprechenden Anfragen gehört habe. Für mich ist es auch unlogisch - siehe oben: ewig dauernde Garantie.
Was ist daran unlogisch? Das Szenario wuerde ja nur dann eintreten, wenn das Geraet tatsaechlich immer wieder innerhalb des Gewaehrleistungszeitraumes kaputt geht. Umgekehrt wird ein Schuh draus, nimm an du kaufst ein Geraet, das staendig kaputt ist: Meinst du, der Hersteller kann dich einfach so lange mit unzureichenden Nachbesserungen hinhalten, bis die urspruengliche Gewaehrleistungsfrist abgelaufen ist?

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Na hier gehts ja munter durcheinander :)

Gewährleistung ist Pflicht, steht im Gesetz. 2 Jahre bei Verbrauchsgüterkauf von Gewerbe zu Privatmann. In den ersetn 6 Monaten mit Beweislast zulasten Verkäufer, dass Mangel nicht bei Übergabe vorlag, dannach zulasten Kunde.
Garantie ist freiwillige gegebene zusätzliche Zusage (die dann aber natürlich verpflichtet).

Gewährleistung hängt am Kauf. Der Gewährleistungstausch ist kein neuer Kauf.
Auf der Tauschuhr liegt keine 2 jährige Gewährfrist.

Welche mglw abweichenden (weitergehenden) Garantieversprechen Garmin in den AGB gibt, weiß ich nicht.
Eigentlich bin ich ein netter Kerl, und wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen.

http://www.hessel.ch

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Deisterläufer hat geschrieben: Gewährleistung hängt am Kauf. Der Gewährleistungstausch ist kein neuer Kauf.
Auf der Tauschuhr liegt keine 2 jährige Gewährfrist.
Na, genau sowas habe ich doch behauptet - oder :confused:

gruss hennes

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harriersand hat geschrieben:Ich auch. Bin zu dem Schluss gekommen, das m durch ein n zu ersetzen und hinten ein Fragezeichen dranzukleben. :idee:
:daumen:
Jetzt hab´ ich´s auch gerafft.

Danke,
Gruß
Jörg

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Deisterläufer hat geschrieben:Du bist aber nicht der einzige der hier schreibt :)
Das war nicht negativ gegen Dich, das war mehr der Versuch eine Bestätigung zu bekommen dass meine Meinung (dann eher) korrekt war.....

gruss hennes

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Ich weiß nicht wie es beim Umtausch kompletter Produkte ist.
Aber wenn an Deinem Wagen innerhalb der Garantiezeit ein Teil kaputt geht, und dieses eine Teil komplett als garantieleistung ausgetauscht wird, so läuft die Garantie auf dieses Teil gemeinsam mit der Garantie des ganzen Fahrzeuges ab.
Anders stellt es sich da, wenn Du das Ersatzteil selbst bezahlt hast. Dann beginnt die Garantie für dieses Ersatzteil mit dem Zeitpunkt des Erwerbs zu laufen, unabhängug vom Garantieablauf des Fahrzeuges.

Ich hätte das jetzt intuitiv auch auf den Austausch ganzer Produkte übertragen. Aber der Einwadn, dass das dann Wandelung ist, klingt auch recht einleuchtend.

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Es gibt keine Wandlung mehr.
Das ist ein Begriff aus dem alten Gewährleistungsrecht.
Eigentlich bin ich ein netter Kerl, und wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen.

http://www.hessel.ch

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Deisterläufer hat geschrieben:Es gibt keine Wandlung mehr.
Das ist ein Begriff aus dem alten Gewährleistungsrecht.
So ist es.

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auenwaldläufer hat geschrieben:So ist es.
Ich weiß :teufel:
Eigentlich bin ich ein netter Kerl, und wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen.

http://www.hessel.ch
Gesperrt

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