Mal angenommen, ich laufe gerade meine Lieblingsrunde (Nein, die liegt nicht im sozialen Brennpunkt ), total entspannt, in der Abenddämmerung, da kommen mir 2 pöbelnde Jugendliche entgegen. Sie lassen mich nicht vorbei, halten mich an einem Arm fest, schubsen mich hin und her und wollen meinen MP 3 Player.
Ich merke, die haben einen Aggressionsschub und sind zu allem bereit.
Meinen MP 3 geb ich natürlich nicht her, ich verlange, dass sie mich in Ruhe lassen.
Keine Passanten weit und breit.
Nachdem sie weiter an mir zerren und mich einer der beiden an beiden Armen festhalten will, trete ich ihm ordentlich in die Weichteile und sprüh dem anderem Pfefferspray in die Augen. Dann nutze ich den Überraschungsmoment und haue ab....
Wie weit geht eigentlich die Gefahrenabwehr für einen selbst in so einer Situation, ohne dass es strafrechtlich Körperverletzung ist und derjenige, der mich bedroht und angegriffen hat, von mir Schmerzensgeld erwarten kann?
Die Verhältnismäßigkeit spielt da bestimmt mit eine Rolle, aber sich seiner Haut zu wehren hinterlässt ja logischerweise immer Spuren....
Tätliche Übergriffe
1forumsbeiträgenachdenregelndeutscherrechtschreibungzuverfassenerleicheterndaslesenderselbenundaußerdemistdiegroßundkleinschreibungkeinzauberwerk