Hallo,
Wie sieht es eigentlich rechtlich aus beim Laufen auf Straßen ohne Fußwege? Was schreibt hier die StVO vor?
Ich hatte letztens das Problem, dass ich ein unbekanntes Streckenstück gelaufen bin auf einem Fußweg neben einer Straße - dieser ende dann aber irgendwo und ich war gezwungen auf der Straße weiterzulaufen oder ich hätte umkehren müssen. Es war kaum Verkehr, von daher war das in diesem Fall kein Problem. Wie ist da aber eigentlich die rechtliche Lage? Was erlaubt/verbietet die StVO? Auf welchen Straßen ist dies überhaupt erlaubt?
Dass man solche Laufstrecken besser meiden sollte, ist klar insb. wenn es dunkel ist. Klar ist auch, dass man im Zweifelsfall einem Auto lieber Platz machen sollte - im Sinne der klügere gibt nach bzw. die Aussage "Ich war aber im Recht!" ist nur ein schwacher Trost, wenn man nach einem direkten Kräftemessen mit einem Auto im Krankenhaus liegt.
Die Regeln soweit ich sie irgendwo im Hinterkopf habe:
* Man muss auf der linken Seite gehen/laufen, also dem Verkehr entgegen.
* Innerorts darf man auf allen Straßen laufen, auf denen es nicht ausdrücklich verboten ist.
* Bundesstraßen außerhalb Ortschaften sind nicht erlaubt - da bin ich mir aber nicht ganz sicher. Wie ist es mit Landstraßen? Autobahnen und Schnellstraßen sind sowieso tabu.
* Wie sieht es mit Beleuchtung/Refelektoren aus? Ist da was vorgeschieben und falls ja in welcher Form? Dass man aus eigenem Interesse gut sichtbar seien sollte, ist klar.
Gruß, Manfred
Laufen auf Straßen ohne Fußwege - was sagt die StVO?
12022: erledigt: G1-Grüngürtel, Kölnpfad 100k, Burginsellauf Delmenhorst 24h Staffel(!), Mega Marsch Köln (63k) ... geplant: nix