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Laufen auf Straßen ohne Fußwege - was sagt die StVO?

Laufen auf Straßen ohne Fußwege - was sagt die StVO?

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Hallo,

Wie sieht es eigentlich rechtlich aus beim Laufen auf Straßen ohne Fußwege? Was schreibt hier die StVO vor?

Ich hatte letztens das Problem, dass ich ein unbekanntes Streckenstück gelaufen bin auf einem Fußweg neben einer Straße - dieser ende dann aber irgendwo und ich war gezwungen auf der Straße weiterzulaufen oder ich hätte umkehren müssen. Es war kaum Verkehr, von daher war das in diesem Fall kein Problem. Wie ist da aber eigentlich die rechtliche Lage? Was erlaubt/verbietet die StVO? Auf welchen Straßen ist dies überhaupt erlaubt?

Dass man solche Laufstrecken besser meiden sollte, ist klar insb. wenn es dunkel ist. Klar ist auch, dass man im Zweifelsfall einem Auto lieber Platz machen sollte - im Sinne der klügere gibt nach bzw. die Aussage "Ich war aber im Recht!" ist nur ein schwacher Trost, wenn man nach einem direkten Kräftemessen mit einem Auto im Krankenhaus liegt. :nick:

Die Regeln soweit ich sie irgendwo im Hinterkopf habe:
* Man muss auf der linken Seite gehen/laufen, also dem Verkehr entgegen.
* Innerorts darf man auf allen Straßen laufen, auf denen es nicht ausdrücklich verboten ist.
* Bundesstraßen außerhalb Ortschaften sind nicht erlaubt - da bin ich mir aber nicht ganz sicher. Wie ist es mit Landstraßen? Autobahnen und Schnellstraßen sind sowieso tabu.
* Wie sieht es mit Beleuchtung/Refelektoren aus? Ist da was vorgeschieben und falls ja in welcher Form? Dass man aus eigenem Interesse gut sichtbar seien sollte, ist klar.

Gruß, Manfred
2022: erledigt: G1-Grüngürtel, Kölnpfad 100k, Burginsellauf Delmenhorst 24h Staffel(!), Mega Marsch Köln (63k) ... geplant: nix

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Du bist als Fußgänger genauso Verkehrsteilnehmer wie ein Auto.
Es muss nicht vor Autos gekuscht werden, auch wenn die Fahrer das Zeitweise meinen.
Es ist die Empfehlung, dass man auf Straßen auf der linken Seite läuft. Ist auch besser so, weil man dann auch sieht, wie der Autofahrer reagiert, der einem entgegen kommt.
Autobahnen und Kraftfahrstraßen sind natürlich Tabu. Aber Bundesstraßen sind nicht ausdrücklich für Fußgänger verboten.
In der Dunkelheit ist es natürlich besser, wenn du frühzeitig gesehen wirst, deshalb wärs nicht schlecht, wenn du reflektierst. Lampen dagegen können den Autofahrer irritieren, weil der denkt, es kommt ein Fahrrad und Fahrräder fahren rechts.

Ich mach das auf Straßen immer so, dass ich etwa einen Meter in der Straße laufe. Dann werden die Autos auch langsamer und machen Abstand. Wenn das Auto dann auf mich aufmerksam wird, dann mach ich einen Schritt nach links um Platz zu machen.
Ich hab die Erfahrung gemacht, dass, wenn man schön am Straßenrand kuscht, dann brettern einige Autos rücksichtslos im 50 cm Abstand an einem vorbei.
Veganer sind keine Romantiker, sondern Realisten

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Ich bin da derselben Meinung wie Charly: Da Straßen nicht nur für Autofahrer da sind, darf man sie natürlich auch als Fußgänger (und als Läufer) benutzen. Auch meine Erfahrung ist ähnlich: wenn man von vorneherein zu sehr am äußersten Rand sich bewegt, nehmen die Autofahrer deutlich weniger Rücksicht, als wenn man zunächst etwas weiter richtung Mitte läuft.
Übrigens ist die Regelung der StVO bezüglich der Straßenseite klarer und mehr als eine Empfehlung - ich kopier das einfach mal:
(1) Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn dürfen sie nur gehen, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Benutzen sie die Fahrbahn, so müssen sie innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gehen; außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie am linken Fahrbahnrand gehen, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, müssen sie einzeln hintereinander gehen. (StVO)
Man sieht auch: Licht/Reflektoren sind nicht vorgeschrieben (aber unter Umständen natürlich hilfreich ...)

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Warum sollte man das vermeiden? Die meisten meiner "Langen" sind Läufe Überland, also fast ausschließlich auf (kleinen) Landstraßen. Da ich meistens Sonntags Morgens oder Abends laufe, ist da meist wenig Verkehr!

Ansonsten kann ich mich meinen Vorschreibern nur anschließen. Gute Beleuchtung ist Pflicht, auch für mein eigenes Empfinden. So muss ich nicht immer rätseln ("Hat er mich jetzt schon gesehen...")

Liebe Grüße
nachtzeche
"Die auf den Herrn harren kriegen neue Kraft, dass sie auffahren mit Flügeln wie Adler, dass sie laufen und nicht matt werden, dass sie wandeln und nicht müde werden!" (Die Bibel, Jesaja 40,31)

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nachtzeche hat geschrieben:Warum sollte man das vermeiden? Die meisten meiner "Langen" sind Läufe Überland, also fast ausschließlich auf (kleinen) Landstraßen. Da ich meistens Sonntags Morgens oder Abends laufe, ist da meist wenig Verkehr!

Liebe Grüße
nachtzeche
Ich glaube, das ist von Region zu Region unterschiedlich. Hier bei mir in Rheinhessen gibt es massenweise Landwirtschaft (Weinbau) und auch eine Menge Tourismus, daher eben auch eine Menge guter Wege, so dass ich nur ganz selten und dann nur ein paar Meter mal auf der Straße laufen muss. Woanders mag das ganz anders aussehen.

Grüße,
3fach
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Some say there's no magic formula. I say there is. It's just that the magic is different for everyone. Keith Dowling

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Ich halte es genau, wie von Charly geschrieben. Wichtig in der zitierten StVO: am Fahrbahnrand, das ist nicht der Straßengraben. Prinzipiell kann man sagen, je weiter am Rand man läuft, umso enger wird man geschnitten.

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Charly hat geschrieben:In der Dunkelheit ist es natürlich besser, wenn du frühzeitig gesehen wirst, deshalb wärs nicht schlecht, wenn du reflektierst. Lampen dagegen können den Autofahrer irritieren, weil der denkt, es kommt ein Fahrrad und Fahrräder fahren rechts.
ich bin üblicherweise bei dunkelheit mit einer stirnlampe unterwegs, die ich so einstelle, dass sie entgegenkommende fahrzeuge nicht blendet. hat bisher gut funktioniert...
Charly hat geschrieben:Ich hab die Erfahrung gemacht, dass, wenn man schön am Straßenrand kuscht, dann brettern einige Autos rücksichtslos im 50 cm Abstand an einem vorbei.
HendrikO hat geschrieben:Ich halte es genau, wie von Charly geschrieben. Wichtig in der zitierten StVO: am Fahrbahnrand, das ist nicht der Straßengraben. Prinzipiell kann man sagen, je weiter am Rand man läuft, umso enger wird man geschnitten.
hmmm... an eurer stelle würde ich mir gedanken machen, wer euch da böses will... in der logischen folge hieße das ja, wenn ihr wirklich neben der straße lauft müsste der autofahrer die begrenzungspfosten abrasieren, um euch noch zu erwischen... :teufel:

aber spaß beiseite:
ich laufe auch immer so, dass ich selbst noch ein wenig pufferzone zum ausweichen habe, also lieber ein paar zentimeter in der straße als so am rand, dass ich nimmer ausweichen kann.
was ich in letzter zeit so gelaufen bin:
02.05.2010: metro group marathon düsseldorf in 3:57:04
19.09.2010: einstein marathon ulm (trainingsrückstand und schmerzen => hm in 2:24:28)

was demnächst noch so alles folgen soll:
winterlaufserie ismaning 2010/11 - cancelled
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Charly hat geschrieben: Ich mach das auf Straßen immer so, dass ich etwa einen Meter in der Straße laufe. Dann werden die Autos auch langsamer und machen Abstand. Wenn das Auto dann auf mich aufmerksam wird, dann mach ich einen Schritt nach links um Platz zu machen.
Nicht nur das: man wird auch früher gesehen, besonders in Linkskurven, da kann es bei mir schon mal mehr als ein Meter sein.

Knippi

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Danke erstmals ... ich fasse mal zusammen:

Man darf also tatsächlich überall laufen, auch auf dichtbefahrenen Bundesstraßen mit LKW-Verkehr und drängelnden PKW-Rasern. :daumen:

Um sich die nötige Aufmerksamkeit und den nötigen Respekt zu verschaffen, soll man sich also nicht am Straßenrand "kleinmachen", sondern deutlich auf der Straße laufen, damit die entgegenkommenden Autos einen als Hinderniss deutlich erkennen, auf das sie selber reagieren müssen, entweder durch abbremsen oder indem sie einen auf der Gegenspur "überholen". Man selber soll dabei aber hellwach und sprungbereit bleiben, um sich vor "Platz-da-mir-gehört-die-Straße"-Fahrern, die auch in den brenzligsten Situationen noch geistesgegenwärtig die Lichthupe finden, aber keine Zeit mehr für ein Ausweichmanöver haben, und vor absoluten Schnarchnasen in Sicherheit bringen zu können. :daumen:

Hat der Autofahrer durch Abbremsen und/oder Ausweichen in Richtung Straßenmitte signalisiert, dass er einem den nötigen Respekt für ein sicheres Miteinander entgegenbringt, dann kann man als Antwort sich selber auch etwas zum Straßenrand hin orientieren und freundlich grüßen. :daumen:

Wird man von einem Autofahrer trotzallem geschnitten, dann kann man seinen rechten Ellenbogen ausfahren und die Haltbarkeit des Spiegels auf der Beifahrerseite prüfen - denn der Autofahrer ist ja offensichtlich zu dicht vorbeigefahren. Ob man den dann als Trophäe mit nach Hause nehmen darf, ist dann wie bei Widunfaällen geregelt - Spiegel bis zu einer Größe eines Hasen darf man selber mitnehmen, größere Spiegel gehören dem zuständigen Jäger. :wink:
Nein im Ernst, wie immer gilt "Der Klügere sollte lieber nachgeben" - aber der IQ eines mit modernster Hightech vollgestopften Autos sollt man dabei auch nicht unterschätzen ... :wink:

Gruß, Manfred
2022: erledigt: G1-Grüngürtel, Kölnpfad 100k, Burginsellauf Delmenhorst 24h Staffel(!), Mega Marsch Köln (63k) ... geplant: nix

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MegaCmRunner hat geschrieben:...Man darf also tatsächlich überall laufen, auch auf dichtbefahrenen Bundesstraßen mit LKW-Verkehr und drängelnden PKW-Rasern....
Nein, darf man nicht, auch wenn es so scheint. Die STVO mag noch so umfangreich sein, aber bereits in §1 ist alles umfassend geregelt. Wenigstens diesen Paragraphen sollte jeder kennen und im Straßenverkehr ab und zu vor sich hin murmeln.

Wenn ich auf Straßen liefe, würde ich auch den rückwärtigen Verkehr beachten, denn wenn da überholt wird, ist man sonst schnell im Jenseits.
Grüße von der Baltischen See! Laufen/Wandern barfuß erleben - Zu Fuß - am besten barfuß - hält die Seele Schritt.
Je länger die Strecke, desto unbedeutender die Zeit, da allein die Streckenbewältigung zur eigenen Leistung wird.
:)
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barefooter hat geschrieben:Nein, darf man nicht, auch wenn es so scheint. Die STVO mag noch so umfangreich sein, aber bereits in §1 ist alles umfassend geregelt.
Nicht auf der Bundestraße laufen zu dürfen? :haeh:

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HendrikO hat geschrieben:Nicht auf der Bundestraße laufen zu dürfen? :haeh:
Ganz recht, auch wenn Laufen auf dicht befahrenen Bundesstraßen nicht ausdrücklich verboten ist, ist es nach §1 StVO dennoch geboten, andere Wege zu benutzen oder hinter der Leitplanke zu laufen.

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird
.
Grüße von der Baltischen See! Laufen/Wandern barfuß erleben - Zu Fuß - am besten barfuß - hält die Seele Schritt.
Je länger die Strecke, desto unbedeutender die Zeit, da allein die Streckenbewältigung zur eigenen Leistung wird.
:)
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Entschuldige bitte, aber das ist völliger Unsinn. Das bezieht sich darauf, wie man den Verkehrsraum teilt, nicht darauf, wer ihn nutzen darf.

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Allgemein: Ist es so, wenn es erforderlich ich immer dem Strassenverkehr entgegengesetzt laufen "muss".

Gibt es eine Regel, wenn auf einem Fahrradweg die Fahrrichtung für Radfahrer empfohlen wird? Ausser gegenseitige Rücksichtnahme?

Allgemein schade ist es, wieviele Radfahrer und Autofahrer unwissend (höflich) sind! :klatsch:

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Ich laufe auch teilweise auf der Straße, dann aber links und entsprechend gekleidet und beleuchtet.
Dabei handelt es sich aber um kleine Landstraßen, wo mir pro Kilometer vielleicht 1 - 2 Autos begegnen.

Ob ich auf einer viel befahrenen Bundesstraße laufen darf oder nicht interessiert mich gar nicht da
- es mir erstens zu unentspannt ist, wenn ständig Autos und LKW dicht an mir vorbeirasen (besonders bei nasser Fahrbahn)
- ich die Autos nicht unnötig behindern will
- neben den meisten Bundesstraßen die ich kenne ein Weg für Landwirtschaft und/oder Radfharer verläuft den ich nutzen kann.

Also immer an § 1 denken und ein bißchen Hirn einschalten - dann klappt das schon.
27.09.2009 10 km von Röthenbach (10 km) - 38:58
05.04.2010 Osterlauf Scheßlitz (HM) - 1:26:09
11.10.2009 München Marathon (M) - 3:21:47

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Max Power hat geschrieben:Ob ich auf einer viel befahrenen Bundesstraße laufen darf oder nicht interessiert mich gar nicht da
- es mir erstens zu unentspannt ist, wenn ständig Autos und LKW dicht an mir vorbeirasen (besonders bei nasser Fahrbahn)
- ich die Autos nicht unnötig behindern will ...
Hallo,

die Fage war ja, ob man sogar auf einer vielbefahrenen Bundesstraße laufen darf, wenn es mal keinen anderen Weg gibt. Spaß macht das natürlich nicht gegen Autos "anzulaufen" und es ist auch klar, dass es besser für alle ist, solche Strecken zu meiden oder zumindest Zeiten mit wenig Verkehr zu wählen ...

Gruß, Manfred
2022: erledigt: G1-Grüngürtel, Kölnpfad 100k, Burginsellauf Delmenhorst 24h Staffel(!), Mega Marsch Köln (63k) ... geplant: nix

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Also auf einer Bundesstraße darf man nicht laufen, da eine Bundesstraße nur für Kraftfahrzeuge ist. Landstraße darf man wie schon oben geschrieben laufen.

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blackjack2905 hat geschrieben:Also auf einer Bundesstraße darf man nicht laufen, da eine Bundesstraße nur für Kraftfahrzeuge ist. ...
Hallo,
... also Bundesstraßen sind doch nicht erlaubt? Hast du auch eine Quelle dafür? Nur für Kraftfahrzeuge würde bedeuten, dass auch keine Fahrradfahrer erlaut sind, oder gelten diese als Muskelkraftfahrzeuge?

Gruß, Manfred
2022: erledigt: G1-Grüngürtel, Kölnpfad 100k, Burginsellauf Delmenhorst 24h Staffel(!), Mega Marsch Köln (63k) ... geplant: nix

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Schwabenblitz hat geschrieben:Allgemein: Ist es so, wenn es erforderlich ich immer dem Strassenverkehr entgegengesetzt laufen "muss".
Dazu steht oben doch schon etwas.
Schwabenblitz hat geschrieben: Gibt es eine Regel, wenn auf einem Fahrradweg die Fahrrichtung für Radfahrer empfohlen wird? Ausser gegenseitige Rücksichtnahme?
Es gibt Radwege die sind für eine Fahrtrichtung und andere die sind leider(linksseitig freigegebene Radwege sind ... :nene: :sauer: ) für 2 Fahrtrichtungen freigegeben. Auf einem nicht linkseitig freigegebenen Radweg ist das linksseitige Fahren verboten.

Um das nicht in eine Radwegethread ausarten zu lassen gehen ich auf weiteres z.B. die Benutzungspflicht oder auf das Verhalten auf gemeinsamen Geh- und Radwegen oder das Verhalten auf nebeneinander liegenden getrennten Geh- und Radwegen gar nicht erst ein.

Gruß,
Torsten

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blackjack2905 hat geschrieben:Also auf einer Bundesstraße darf man nicht laufen, da eine Bundesstraße nur für Kraftfahrzeuge ist.
Bundesstraßen sind wie Landstraßen für alle Verkehrsteilnehmer da, z. B. auch für langsame gehende (neudeutsch: walkende) Omas. Du meinst wohl Kraftfahrstraßen, auf denen nur Fahrzeuge mit Motor, die 60 km/h schaffen, erlaubt sind.

Mal so allgemein bemerkt: die Kenntnis der StVO ist bei manchem hier nicht besonders stark. Das ist peinlich und gefährlich.
"If you want to become a better runner, you have to run more often. It is that easy." - Tom Fleming

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Sicher wird niemand zum Vergnügen auf einer Bundesstraße laufen. Es ging doch nur um die Frage, ob es formal erlaubt ist. Und die Antwort lautet ja.

Die linksseitige Radwegnutzung ist nicht nur verboten, sondern auch gefährlich. Leider ist es trotzdem häufig zu beobachten. Manchmal ist die linksseitige Nutzung per Schild doch angezeigt, das ist aber a) relativ selten und b) trotzdem sehr gefährlich.

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blackjack2905 hat geschrieben:Also auf einer Bundesstraße darf man nicht laufen, da eine Bundesstraße nur für Kraftfahrzeuge ist. Landstraße darf man wie schon oben geschrieben laufen.
falsch!

auf kraftfahrstraßen (schild: weißes auto auf blauem grund) darf man nicht laufen, radfahren oder sich mit fahrzeugen bewegen, die bauartbedingt nicht schneller als 60 km/h fahren können/dürfen.

es gibt zwar viele bundesstraßen, auf die dies zumindest abschnittsweise zutrifft, aber nicht jede bundesstraße ist automatisch an jeder stelle auch eine kraftfahrstraße.
ist eine bundesstraße also z.b. keine kraftfahrstraße und befindet sich in unmittelbarer nähe der straße auch keinerlei gehweg, geh-/radweg, feldweg o.ä., darfst du theoretisch am straßenrand (üblicherweise auf der linken seite, wenn außerorts) auch laufen bzw. auf der rechten straßenseite radfahren. ob das dann auch wirklich sicher ist und spaß macht ist ein anderes thema, das aber glücklicherweise (noch) nicht gesetzlich geregelt ist...
was ich in letzter zeit so gelaufen bin:
02.05.2010: metro group marathon düsseldorf in 3:57:04
19.09.2010: einstein marathon ulm (trainingsrückstand und schmerzen => hm in 2:24:28)

was demnächst noch so alles folgen soll:
winterlaufserie ismaning 2010/11 - cancelled
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BassTian hat geschrieben:ist eine bundesstraße also z.b. keine kraftfahrstraße und befindet sich in unmittelbarer nähe der straße auch keinerlei gehweg, geh-/radweg, feldweg o.ä., darfst du theoretisch am straßenrand (üblicherweise auf der linken seite, wenn außerorts) auch laufen bzw. auf der rechten straßenseite radfahren. ob das dann auch wirklich sicher ist und spaß macht ist ein anderes thema, das aber glücklicherweise (noch) nicht gesetzlich geregelt ist...
Je nach Beschaffenheit der Strecke ist das leider oftmals nicht sicher und macht auch keinen Spaß. Ich bin ein einziges Mal auf eine Bundesstraße geraten, weil ich mich verlaufen hatte. Die Straße führt durch den Wald, ist kurvig, eng und sehr schlecht zu übersehen ... was natürlich Autofahrer nicht davon abhält, "zügig" zu fahren. Ich hab da so viel Angst gehabt, dass ich mich nach einigen 100 m entschieden habe, nicht auf der Fahrbahn zu laufen, sondern über die Leitplanke zu klettern und dort ungefähr 1,5 km zu gehen, bis der Ortsrand und damit ein Bürgersteoig erreicht war. NIE WIEDER! Wenigstens nicht auf dieser Strecke!
Gesperrt

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