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Fahrverbot auch für Roller?

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Aus der Straßenverkehrszulassungsordnung:
§ 16 Grundregel der Zulassung
(1) Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen sind alle Fahrzeuge zugelassen, die den
Vorschriften dieser Verordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung entsprechen, soweit
nicht für die Zulassung einzelner Fahrzeugarten ein Erlaubnisverfahren vorgeschrieben
ist.
(2) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller,
Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht
Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung.

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Ein wenig aus dem Gesamtzusammenhang gerissen. Entscheidend ist denke ich der letzte Satz.
Tretroller für Erwachsene dürfen in Fußgängerzonen gefahren werden. So entschied das OLG Oldenburg, nachdem einige Benutzer solcher Roller vom AG zu Geldbußen in Höhe von 10 DM verurteilt worden waren.
Das AG hatte die Roller aufgrund ihrer Größe und wegen der Benutzung durch Erwachsene als Fahrzeuge eingestuft, die in Fußgängerzonen und auf Gehwegen nicht zugelassen sind. Das OLG hingegen folgte dem Wortlaut des § 24 StVO, der nicht nur Kinderroller, sondern alle Arten von Rollern dem Fußgängerverkehr zuordnet (OLG Oldenburg, Az. Ss 186/96).
Quelle

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Bei dem Interview in AutoBild fragt man sich ja schon, ob der Redakteur wenigstens Hauptschulabschluß hat und hält das Ganze eher für eine Ente...
Aber scheinbar gab es wirklich schon "Fahrradfahrverbote" durch Promille. Es scheint aber weiterhin ein Sonderfall zu sein, der je nach Behörde/Beamten und je nach Schwere unterschiedlich usgelegt werden kann:
bike sport news: Kein Fahrradfahrverbot trotz 2,33 Promille
Kreuzberger Verkehrsrecht Blog Archive Fahrverbot auch für’s Fahrrad

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jodi2 hat geschrieben:Bei dem Interview in AutoBild fragt man sich ja schon, ob der Redakteur wenigstens Hauptschulabschluß hat und hält das Ganze eher für eine Ente...
So gings mir auch :D

Letztendlich dürfte die Um- bzw. Durchsetzung des Verbotes etwas schwierig sein. Allgemeine Verkehrskontrollen für Fahrräder hab ich noch nicht gesehen. Und Steckbriefe der Radfahrer mit Radfahrverbot, werden die Beamten dann vermutlich auch nicht bei sich führen. :zwinker2:

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Ich finde die Strafe viel zu hart! Zum einen ist er nur erwischt worden, es ist nichts wirklich passiert. Zum zweiten kann ein Radfahrer den Verkehr betrunken gar nicht so sehr gefährden wie ein Autofahrer. Zum dritten ist er kein Wiederholungstäter. Die Strafe hat er aber wohl viel mehr deswegen bekommen, weil er als Student die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) nicht bezahlen kann, nachdem er schon 500 € Strafe bezahlt hat. Mir erscheint die Strafe ziemlich willkürlich. Bin gespannt, wie das weitergeht. 15 Jahre kein individuelles Verkehrsmittel fahren dürfen ist ein brutaler Lebenseinschnitt. 15 Jahre gelten als "Lebenslänglich"...
j.

PS: Dürfte er auch bei abgesperrten Radrennen nicht mitfahren? Und dürfte er im Falle einer Querschnittslähumg irgendwann mal auch keinen Rollstuhl fahren?
Meine YouTube-Videos, meine Homepage (Tretrollerbücher, Hobby-Rahmenkonstruktion, Foto-Links)

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Allgemeine Verkehrskontrollen für Fahrräder hab ich noch nicht gesehen.
Doch, doch, z.B. in Berlin. Räder wurden überprüft auf a) Diebstahl und b) Verkehrstauglichkeit, bei meinem Roller monierten sie die fehlende Klingel, nach dem Motto: Wenn er schon Licht dran hat, dann muss der Rest auch. :confused: Hübsche Diskussion.

Hans

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Das ist im Prinzip die Langversion des oben schon zitierten Falles.
Da steht dann auch etwa, was ich mir schon nach Lesen der "Kurzversion" dachte, wenn man etwas Schwerwiegendes alkoholisiert auf dem Rad verschuldet, ist ggf. auch ein Fahrradfahrverbot angemessen.
Aber der Fall des Studenten ist - so wie geschildert - nichts Derartiges und eher dem Rentner auf dem Radweg vergleichbar, von daher müßte er eigentlich mit Hinweis auf dieses OLG Urteil davonkommen.

1,6 Promille ist übrigens keineswegs der zulässige Grenzwert fürs Fahrradfahren, es ist nur der Wert, wo der Gesetzeshüter laut Gesetz auch beim Fahrrad einschreiten muß, bei KFZ/Krad schon früher. Wenn ich aber mit 0,8 Promille auf dem Rad einen schweren Unfall verursache oder andere gefährde (ist natürlich Auslegungssache), gibt das auch schon auf den Deckel oder sogar Fahrradfahrverbot.
jenss hat geschrieben:Mir erscheint die Strafe ziemlich willkürlich. Bin gespannt, wie das weitergeht. 15 Jahre kein individuelles Verkehrsmittel fahren dürfen ist ein brutaler Lebenseinschnitt. 15 Jahre gelten als "Lebenslänglich"...
Das realtiviert sich aber wieder, weil im Gegensatz zum Auto wird sich an ein solches Fahrverbot kaum jemand halten, weil es eben kaum zu kontrollieren ist und selbst bei einer Kontrolle recht folgenlos bleibt. "Interessant" wird es erst, wenn er dann auf dem Rad unverschuldet und nüchtern in einen schwereren Unfall verwickelt wird und dieses "Fahrverbot" rauskommt... :frown:
jenss hat geschrieben:PS: Dürfte er auch bei abgesperrten Radrennen nicht mitfahren? Und dürfte er im Falle einer Querschnittslähumg irgendwann mal auch keinen Rollstuhl fahren?
Irgendwo war als Kommentar "Und wenn er jemand betrunken auf dem Gehweg umläuft, bekommt der dann "Gehverbot?" :D

Noch interessanter fände ich aber, wenn er mit diesen 15 Jahren "Fahrradfahrverbot" irgendwann Autoführerschein macht und dann damit anstandlos Auto aber kein Fahrrad fahren dürfte... :teufel: Ich hab nicht so genau gesucht, aber vermutlich wird in dem "Fahrradfahrverbot" auch ein Fahrverbot eingeschlossen sein für Fahrzeuge, für die man eine Fahrerlaubnis braucht.
Rollin´ hat geschrieben:Allgemeine Verkehrskontrollen für Fahrräder hab ich noch nicht gesehen.
Doch, doch, z.B. in Berlin. Räder wurden überprüft auf a) Diebstahl und b) Verkehrstauglichkeit, bei meinem Roller monierten sie die fehlende Klingel, nach dem Motto: Wenn er schon Licht dran hat, dann muss der Rest auch. :confused: Hübsche Diskussion.
Ja, das passiert bei uns in Darmstadt auch mehrmals im Jahr.
Deine "Diskussion" klingt aber noch nett. Ich gebe zu, nachdem ich das erste Jahr recht selbstbewußt auf der Straße gerollert bin (nur verkehrsreiche und mehrspurige Straßen gemieden habe, um nicht mehr als nötig zu provozieren", sonst immer schön auffällig und auch an der Ampel auf den Nebenstraße/im Wohngebiet manchem Polizeiwagen nett zu gelächelt hab, inzwischen scheue ich die Konfrontation und mache immer einen Bogen um jeden Polizeiwagen und vor ein paar Monaten sogar um eine "Fahrradkotnrolle" in der Fußgängerzone, weiß nicht, warum ich da jetzt so feige geworden bin... :peinlich:
Sprich, ich hatte obwohl ich viel im Alltag rollere noch kein Rollergespräch mit den netten Herren...

Gruß
Jo

p.s. Sorry, aber ich werd noch narrisch mit diesen Knöpfen "Ändern" und "Zitieren" direkt nebeneinander

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jodi2 hat geschrieben: Deine "Diskussion" klingt aber noch nett. Ich gebe zu, nachdem ich das erste Jahr recht selbstbewußt auf der Straße gerollert bin (nur verkehrsreiche und mehrspurige Straßen gemieden habe, um nicht mehr als nötig zu provozieren", sonst immer schön auffällig und auch an der Ampel auf den Nebenstraße/im Wohngebiet manchem Polizeiwagen nett zu gelächelt hab, inzwischen scheue ich die Konfrontation und mache immer einen Bogen um jeden Polizeiwagen und vor ein paar Monaten sogar um eine "Fahrradkotnrolle" in der Fußgängerzone, weiß nicht, warum ich da jetzt so feige geworden bin... :peinlich:
Sprich, ich hatte obwohl ich viel im Alltag rollere noch kein Rollergespräch mit den netten Herren...
Interessant, dass du die zunehmende Vorsicht erwähnst. Mir geht es ähnlich, auch beim Transport des Rollers im ÖPNV.
Das liegt vielleicht auch daran, dass man über die Jahre halt auch mal negative Erfahrungen gemacht hat bzw. diese befürchtet - das Hirn scheint das Negative, den Streit länger und intensiver zu speichern als Zeiten der Ruhe und des Friedens.
Große Roller sind halt auch eine Grauzone, zwar eindeutig zuzuordnen, aber vor Ort und in der direkten Konfrontation muss man ja Beweise haben. Und da fahre ich auch mal lieber einen Bogen, als mich auf eine möglicherweise unangenehme Auseinandersetzung einzulassen und mich zu ärgern. (Habe mir letztens sogar mal eine Fahrradkarte für die S-Bahn gekauft. Wollte nur meine Ruhe haben. :peinlich: )

Hans

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>das Hirn scheint das Negative, den Streit länger und intensiver zu speichern als Zeiten der Ruhe und des Friedens.

Ich dachte immer (hat mir mal ein Püchologe erklärt), dass es grade andersrum ist, mit der Zeit vergisst man negative Details und erinnert sich nur noch an positive Dinge. Ich meinte das seitdem auch schon oft an mir zu beobachten, es gab Reisen oder Reiseziele, wo ich defiinitiv weiß, dass ich direkt danach sagte "Schrecklich, nie wieder, keine 10 Pferde..." und irgendwann fing es an "Ach, war eigentlich gar nicht so schlecht, vielleicht doch irgendwann mal wieder?".
Aber ich kenne auch genügend (oft, aber nicht immer...) ältere Leute, die den Griesgram scheinbar mit Löffeln essen...
Vielleicht auch je nach Veranlagung oder Charakter, Optimist, Pessimist, leicht depressiv, etc.
Ich schweife ab... :peinlich:

>Große Roller sind halt auch eine Grauzone, zwar eindeutig zuzuordnen

Stimmt, kleine Roller bzw. Miniroller sind sofort und eindeutig zuzuordnen: Müll! :kruecke: :steinigen:

>Und da fahre ich auch mal lieber einen Bogen, als mich auf eine möglicherweise unangenehme Auseinandersetzung einzulassen und mich zu ärgern.

Bei uns im "Städtchen" muß man bei regelmäßiger Alltagsrollerei außerdem damit rechnen, dem "Dorfpolizisten" wiederzubegegnen, wenn er einen einmal auf dem Kieker hat/hatte, kann es in der Zukunft unangenehm werden. Nicht besonders wahrscheinlich, so klein ist Darmstadt auch nicht, aber halt auch keine Großstadt.

>Habe mir letztens sogar mal eine Fahrradkarte für die S-Bahn gekauft. Wollte nur meine Ruhe haben. :peinlich:

Nein! :klatsch:
:zwinker2:
Sind bei Euch da oben-rechts im Nahverkehr Fahrräder nicht frei?

Gruß
Jo

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jodi2 hat geschrieben: >Habe mir letztens sogar mal eine Fahrradkarte für die S-Bahn gekauft. Wollte nur meine Ruhe haben. :peinlich:

Nein! :klatsch:
:zwinker2:
Sind bei Euch da oben-rechts im Nahverkehr Fahrräder nicht frei?

Gruß
Jo
Jaja, frei schon, und letztens meinte ja auch ein Schaffner von sich aus, der Roller sei kein Fahrrad, da die Bestimmungen von zwei Rädern UND einsitzig sprechen, und der Roller habe ja definitiv keinen Sitz.
Zwei Tage später meinte eine Schaffnerin, der Roller sei ja eigentlich ein Fahrrad :confused: , aber weil heute Sonntag sei, wolle sie mal nicht so sein.

Was mir bei oben -rechts einfällt: An der Stelle zeige ich manchen Leuten ja auch einen Vogel. :zwinker2:

Grüße von Hans

na immerhin

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Na immerhin gibts mittlerweile ein paar Ordnungshüter die sich auskennen.

Ich wurde neulich in Berlin-Spandau von einem freundlichen Polizisten mit freundlichen Worten gebeten mit meinem Roller bitte den Gehweg zu benutzen......über Lautsprecher versteht sich. :)

... und das trotz gutem Licht und KLINGEL :D --> Hans, auch mit Klingel muss man auf dem Gehweg fahren.

Gruß Martin
http://www.flow-berlin.de | http://www.Kidscooter.de ....jetzt auch Tretroller in der Hauptstadt !!

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nisselauritz hat geschrieben: Ich wurde neulich in Berlin-Spandau von einem freundlichen Polizisten mit freundlichen Worten gebeten mit meinem Roller bitte den Gehweg zu benutzen......über Lautsprecher versteht sich. :)

... und das trotz gutem Licht und KLINGEL :D --> Hans, auch mit Klingel muss man auf dem Gehweg fahren.

Gruß Martin
Tja, ich vermute, die Polizei hat in Spandau noch ganz viel Muße. Im Gegensatz zu vielen Radfahrern bin ich ja mit Licht unterwegs.
Ansonsten gilt die Regel: Mit Klingel auf dem Gehweg, ohne auf der Straße, denn da hört sie ja eh niemand. :zwinker2:

Grüße von Hans

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Habe gerade auf der Suche nach weiteren Information diesen Thread entdeckt. Und weil das thematisch so schön passt: Ich wurde heute in einer Fußgängerzone angehalten von vermutlich einer Sicherheitsfirma, die wohl hier die Aufgaben des Ordnungsamts übernimmt. Da ich noch nicht alles veröffentlichen will, nur mal zwei absolute Brüller: Man verwies mich mit meinem Roller auf die nebenherlaufende Straße. Und der Unterschied zwischen Roller und Fahrrad scheint nicht klar zu sein. Das Pärchen hat sich aber noch ganz andere Schoten erlaubt und vor allem deswegen geht das Ding jetzt eben seinen Weg. PN, wer mehr wissen will. Ich werde noch eine Nacht drüber schlafen, dann erneut mein Geschreibsel lesen und dann ab die Post.

N

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Nauk hat geschrieben:Ich wurde heute in einer Fußgängerzone angehalten von vermutlich einer Sicherheitsfirma, die wohl hier die Aufgaben des Ordnungsamts übernimmt.
Das ist ja für sich genommen schon ein Skandal! Wo gibt es denn so etwas?
Gruß vom NordicNeuling

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Ich habe keine Ahnung davon, ob derlei Aufgaben an ein privates Unternehmen delegiert werden dürfen, habe aber auch meine Zweifel, sicherheits- und ordnungsspezifische Aufgaben in private Hand abzugeben. Aber in diesem Land wundert mich nix mehr, wenn man sogar schon Ein-Euro-Jobber (die meist über einen e.V. oder eine gGmbH "angestellt" sind) dazu heranzieht, Hundehalter zu kontrollieren.

Ich habe mir mal die Mühe gemacht, noch einige rechtliche Dinge für uns Tretrollerfahrer zusammenzufassen, die man sonst nur verstreut findet (passt mit schmalem Rand auf ein A4-Blatt). Voilà:
Tretroller im Straßenverkehr – zur Rechtslage

Gesetzliches

§ 16 StVZO – Grundregel der Zulassung
(1) Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen sind alle Fahrzeuge zugelassen, die den Vorschriften dieser Verordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung entsprechen, soweit nicht für die Zulassung einzelner Fahrzeugarten ein Erlaubnisverfahren vorgeschrieben ist.
(2) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung.

§ 24 StVO – Besondere Fortbewegungsmittel
(1) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr [Anm.: § 25 StVO] entsprechend.
(2) […]

Rechtsprechung

1. Tretroller für Erwachsene dürfen in Fußgängerzonen gefahren werden. So entschied das OLG Oldenburg, nachdem einige Benutzer solcher Roller vom AG zu Geldbußen in Höhe von 10 DM verurteilt worden waren. Das AG hatte die Roller aufgrund ihrer Größe und wegen der Benutzung durch Erwachsene als Fahrzeuge eingestuft, die in Fußgängerzonen und auf Gehwegen nicht zugelassen sind. Das OLG hingegen folgte dem Wortlaut des § 24 StVO, der nicht nur Kinderroller, sondern alle Arten von Rollern dem Fußgängerverkehr zuordnet.
(OLG Oldenburg, Az. Ss 186/96)

2. Zwei Oberlandesgerichte haben Radfahrer, die in der beschriebenen Weise über Zebrastreifen gerollert waren, dem Fußgängerverkehr zugeordnet:
[INDENT]a) "Fußgänger ist dabei auch, wer ein Fahrrad mit sich führt oder sich mit ihm untypisch – etwa durch wiederholtes Abstoßen mit einem Fuß [Anm.: der Nutzung eines Tretrollers sehr ähnlich] – fortbewegt"
(OLG Stuttgart 5 Ss 479/87).
b) "Steigt der Radfahrer ab und überquert er die Fahrbahn, indem er mit einem Fuß auf ein Pedal steigt und ,rollert', ist dies kein Verstoß gegen das Verbot, den Fußgängerüberweg mit dem Fahrrad zu befahren"
(Kammergericht Berlin 12 U 68/03).[/INDENT]
Diese Leitsätze müssen auch in Fußgängerzonen gelten. Das Fahrrad nimmt als "Roller" nicht mehr Platz ein als ein geschobenes Rad [Anm.: ein Tretroller in Benutzung ebenfalls nicht].

Folgerungen

Ein Tretroller darf auf dem Radweg nicht betrieben werden, da er nicht den Kriterien für Fahrräder entspricht und auch die weiteren, für Radfahrer geltenden Regeln als als Fußgänger bewertet nicht befolgen darf (z. B. Verpflichtung, die Straße zu benutzen, wenn kein Radweg vorhanden ist).

Ein Tretroller darf nicht auf der Fahrbahn betrieben werden, wenn ein Gehweg oder Seitenstreifen vorhanden ist. (Beachte § 25 Abs. 1 Satz 2: „[…] außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie [Anm.: die Fußgänger] am linken Fahrbahnrand gehen, wenn das zumutbar ist.“

Streitbar allein ist § 25 Abs. 2 Satz 1 StVO und der Tatbestand der erheblichen Behinderung der anderen Fußgänger. Hier dürften aufgrund der Ausmaße des Tretrollers etwa dieselben Maßstäbe gelten, wie für auf dem Gehweg geschobene Fahrräder. ACHTUNG! Dabei geht es allein um das Schieben des Rollers, nicht das Rollern! § 16 StVZO verbietet mir das Rollern auf der Straße.
Bitte bedenkt, ich bin kein Jurist und diese Informationen sind unverbindlich, also keine Rechtsberatung. Für rechtlich eindeutige Aussagen besucht bitte einen Anwalt. Als Privatperson und nicht mit entsprechender Ausbildung versehen darf ich keine Rechtsberatung machen - ich würde mich in Deutschland strafbar machen und ach das Forum in Misskredit bringen. Und das wollen wir ja nicht. :daumen:

N

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Nauk hat geschrieben:Habe gerade auf der Suche nach weiteren Information diesen Thread entdeckt. Und weil das thematisch so schön passt: Ich wurde heute in einer Fußgängerzone angehalten von vermutlich einer Sicherheitsfirma, die wohl hier die Aufgaben des Ordnungsamts übernimmt. Da ich noch nicht alles veröffentlichen will, nur mal zwei absolute Brüller: Man verwies mich mit meinem Roller auf die nebenherlaufende Straße. Und der Unterschied zwischen Roller und Fahrrad scheint nicht klar zu sein. Das Pärchen hat sich aber noch ganz andere Schoten erlaubt und vor allem deswegen geht das Ding jetzt eben seinen Weg. PN, wer mehr wissen will. Ich werde noch eine Nacht drüber schlafen, dann erneut mein Geschreibsel lesen und dann ab die Post.
Ich würde da nach der alten Grundregel aller Weltreisenden verfahren "Leg Dich nicht mit jemand in Uniform an mit geringerer Bildung als Du selbst...".
Ich glaube kaum, dass Du die bekehren kannst und wenn, kommt eine Unzahl anderer Dummer hinterher. Vor allem provoziert man damit nur, dass die Aufmersamkeit auf Dich/uns gelenkt wird und eine eindeutige und garantiert negative offizielle Regelung für uns geschaffen wird. Wenn es eine keine Fußgängerzone ist, wo Du regelmäßig bist bzw. nicht Du eh nicht öfter auf die Sicherheitsfirma stößt, würde ich gar nichts machen.
Im übrigen finde ich ihrer Reaktion (zumindest soweit Du sie geschildert hast) nicht besonders schlimm, so etwas gibt es immer wieder mal bei uns von allen möglichen Personengruppen und in alle Richtungen, mal von der Straße auf Fußweg/Fußgängerzonen, mal andersrum.

Gruß
Jo

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Es ist aber eine Zone, die ich oft und gerne besuch(t)e und die Reaktionen der Passanten, darunter eine gute Zahl Touristen, auf den Tretroller sind ständig positiv - als indirekte Werbung für den Ort und für unseren Sport/Freizeitspaß sicherlich nicht zu verachten. Ich habe ja auch angedeutet, dass da noch mehr vorgefallen ist, als nur die zwei Brüller, sodass ich in Erwägung ziehen muss, mit dem Roller mindestens dieser Zone komplett fern zu bleiben. Ist diese "Regelung", die vor allem auf Einschüchterung und nicht etwa auf rechtlich haltbare Zustände setzt, wünschenswert? Denn es waren ja eben gerade nicht einfache, "dumme" Passanten, sondern wohl offizielle Mitarbeiter (denen ich dort das erste Mal begegnet bin; ob sie dumm sind, will ich nicht beurteilen).

Na bis jetzt habe ich noch nichts unternommen.

N

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Auch meine Erfahrung sagt mir: Kein Fass aufmachen. Ich will in diesem Falle nicht unbedingt Recht, sondern meine Ruhe und ruhiges Fahren bzw. Rollern haben.

Mal schickte man mich vom Bürgersteig auf die Fahrbahn - gerne doch :zwinker2: -, mal von der Fahrbahn zurück - warum nicht :zwinker5: ?.
Normalerweise verweise ich zwar darauf, dass dies ein Roller ist - der übrigens von vorne gesehen ja zuerst mal den Eindruck erweckt, es komme ein Fahrrad -, bleibe aber normalerweise freundlich, nach dem Motto: Wenn Sie das so wünschen, dann gerne.
Oder frage zurück, ob ich denn wirklich mit dem Roller schneller gewesen wäre als ein Jogger, der ja auch auf dem Fußgängerweg laufen darf.

Einmal bin ich hart geblieben, als ein Polizist zwar von meinem Licht (Nabendynamo und IQ-Fly) begeistert war, aber monierte, dass ja der Rest fehle. Also eigentlich nur die Rückstrahler an den nicht existenten Pedalen. :klatsch: Der Kollege meinte dann, es sei schon gut so, und man habe noch anderes zu tun.

Eigentlich mache ich das ja auch so ruhig, damit ich nicht den ganzen Tag schlechte Laune habe.

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Also bitte, nicht falsch verstehen - ich bin da weder ausgerastet noch habe ich die Leute beleidigt oder laut rumgebrüllt - sowas liegt nicht in meinem Wesen (mein Sternzeichen spricht auch dagegen :D ). Mein einziges gestriges Vergehen ist wohl meine Nachfrage nach der rechtlichen Grundlage. Aber Hans, wenn man dich als Rollerfahrer auf die Straße verweist, dann kommst du dem wirklich nach, auch im Wissen darum, dass, wenn dich noch andere Ordnungshüter dann anhalten, du durchaus eine Strafe riskierst?

N

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Nauk hat geschrieben:Also bitte, nicht falsch verstehen - ich bin da weder ausgerastet noch habe ich die Leute beleidigt oder laut rumgebrüllt - sowas liegt nicht in meinem Wesen (mein Sternzeichen spricht auch dagegen :D ). Mein einziges gestriges Vergehen ist wohl meine Nachfrage nach der rechtlichen Grundlage. Aber Hans, wenn man dich als Rollerfahrer auf die Straße verweist, dann kommst du dem wirklich nach, auch im Wissen darum, dass, wenn dich noch andere Ordnungshüter dann anhalten, du durchaus eine Strafe riskierst?

N
Dachte ich auch nicht, dass du laut geworden bist. Ich meide zusehends Diskussionen um die Legalität eines niemanden störenden oder gefährdenden Verhaltens.
Und ich bin tatsächlich schon auf die Straße ausgewichen. Was ich 200 Meter weiter und außer Sicht mache, orientiert sich wieder daran, was sinnvoll ist und was nicht. Außerdem fahre ich viel auf der Straße und glaube nicht, dass eine Strafe auf mich zukäme, höchstens eine Ermahnung - schließlich bin ich ja ein Fußgänger. :D

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Ich fahre täglich Teilstücke auf ruhigen (Neben-)Straßen, ab und zu kommt auch mal ein Polizeiwagen vorbei, bisher ohne Probleme. Wobei ich schon damit rechne, dass sie mich mal anhalten werden, dann richte ich mich auf ein freundliches Gepräch ein, zeig ihnen meine Bremsen und Beleuchtung, sie werden vermutlich trotzdem darauf bestehen (müssen), dass
ich auf den Fußweg gehe, ich werde brav folgen und es danach wie Hans handhaben und mich ingesamt freuen, ein paar weitere Ordnungshüter mit unserem schönen und sicheren Gerät bekannt gemacht zu haben...
Gesperrt

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