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Rollertransport

Rollertransport

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Moin an alle,

kann mir jemand sagen, als was ein Roller bei der Mitnahme in der Bahn zählt?
Mal höre ich, der Roller zählt nicht als Fahrrad und darf somit nicht auf Radwegen genutzt werden, anderseits soll man in der Bahn Fahrradzuschlag zahlen. :confused:

Danke

Schöne Grüße

Jens
Der Hesse im Norden! :headbang:

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Korrekt ist, dass der Roller als Spielzeug zählt und daher keine Fahrkarte braucht. Ich habe es aber auch schon einmal gehabt, dass eine Schaffnerin eine Fahrkarte wollte. Ich konnte sie so gerade davon überzeugen, dass man die nicht braucht. Demnächst nehme ich lieber einen Ausdruck der Mail-Antwort von der Anfrage bei der Bahn mit (Siehe in obigem Link).
j.
Meine YouTube-Videos, meine Homepage (Tretrollerbücher, Hobby-Rahmenkonstruktion, Foto-Links)

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Habe immer sämtliche Beförderungs-Bedingungen für alle öffentlichen Verkehrmittel die ich benutze in Kopie dabei (HVV Hamburger Verkehrs Verbund, Regionalbahn Schleswig Holstein etc).
Alles im Internet oder auf dem Bahnhof einsehbar und gut auszudrucken. Habe seitdem keine
Probleme mehr. Oft kann ich im Gespräch dann sogar unseren (alten) Roller-Flyer zur Info mit anbringen. Davon habe ich natürlich immer viele mit zum Verteilen ! :D
Gruß
Martin

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Sorry fürs Rauskramen dieses alten Threads!
Ich habe mich in Oldenburg am Infopoint der deutschen Bahn erkundigt, ob ich eine Radkarte bräuchte für den Roller in Nahverkehrszügen, weil ich alles richtig machen wollte. Das war im Dezember 2010.
Die Dame hat telefoniert und Akten gewälzt. Daraufhin las sie mir die Fahrradbestimmungen vor, in denen zusätzlich stand: Für Erwachsenenroller gelten die Bestimmungen fürs Rad analog.

Somit müßte man ne Fahrradkarte haben. Ich habe eine gekauft für die Fahrt. Vorzeigen musste ich sie nicht. Toole Wurst!

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traktor34 hat geschrieben: Die Dame hat telefoniert und Akten gewälzt. Daraufhin las sie mir die Fahrradbestimmungen vor, in denen zusätzlich stand: Für Erwachsenenroller gelten die Bestimmungen fürs Rad analog.
Oh, das ist was Neues! :( Kann man das irgendwo nachlesen? Bisher haben alle anderen Stellen gesagt, dass der Roller als Spielzeug gilt und keine Karte braucht. Ob die auf die Anfragen womöglich jetzt reagiert haben und was änderten?
j.
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Im Bahn-Fernverkehr mit dem ICE verpacke ich meinen Roller stets in die Kickbike-Tasche, da gibt es keine Probleme, sondern neugierige Blicke und Fragen.

Im Bahn-Nahverkehr (RE, RB, S-Bahn) war ich bisher problemlos und ohne Fahrradkarte sowohl in Thüringen als auch in Berlin und Brandenburg unterwegs. Allerdings ist in Thüringen auch die Fahrradmitnahme in der Bahn kostenfrei.

Unter bahn.de finde ich zwar alles mögliche zur Fahrradmitnahme, doch Roller hab ich dort nirgends entdecken können...

Viele Grüße von

Steffen
Wer Rückenwind hat, der rollert zu langsam!

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Hat sie tatsächlich. Das stand in nem Bahnbüchlein, welches sie gewälzt hat. Im Internet finde ich auch nichts bei der Bahn.

Was kann mir passieren, wenn ich also ohne Fahrrad-Karte fahre? 40€ Schwazfahrer? Einfach im Zug nachkaufen?
Unwissenheit schützt doch vor Strafe nicht?!

Ich merke grad, ich hätte mir das wohl ausgedruckt geben sollen.

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Ausgedruckt wäre das tatsächlich super, würde mich sehr interessieren. Leider fällt damit ein Vorteil des Tretrollers dann weg.

In der DB kann man die Karte wohl nachkaufen, im örtlichen Verkehrsverbund gilt es als Schwarzfahren, glaube ich, sofern dort kein Rad kostenlos mitgenommen werden darf. In HH sind Räder in der S- und U-Bahn frei.
j.
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traktor34 hat geschrieben:Ich habe mich in Oldenburg am Infopoint der deutschen Bahn erkundigt, ob ich eine Radkarte bräuchte für den Roller in Nahverkehrszügen, weil ich alles richtig machen wollte. Das war im Dezember 2010. Die Dame hat telefoniert und Akten gewälzt. Daraufhin las sie mir die Fahrradbestimmungen vor, in denen zusätzlich stand: Für Erwachsenenroller gelten die Bestimmungen fürs Rad analog.
Hallo traktor34,

meinst Du das Oldenburg, das im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen liegt? Dort gibt es in den Tarifbestimmungen (siehe VBN | Infos & Downloads | Downloads) auch keinerlei Hinweis auf Roller oder Erwachsenenroller...

Ansonsten frag doch mal direkt per E-Mail oder telefonisch bei dem betreffenden Verkehrsunternehmen nach und teile uns Dein Ergebnis mit.

Viel Erfolg wünscht Dir

Steffen
Wer Rückenwind hat, der rollert zu langsam!

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Ich meine, wenn es offiziell so gilt, dass man für Roller den Fahrradpreis zahlen soll, muss das auch irgendwo öffentlich geschrieben stehen und nicht nur in internen Unterlagen. Hier (3,6 MB, PDF-Info zur Fahrradmitnahme) steht nichts darüber, soweit ich geguckt habe.
j.
Meine YouTube-Videos, meine Homepage (Tretrollerbücher, Hobby-Rahmenkonstruktion, Foto-Links)

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Nachtrag Bahnerfahrung:
Am Wochenende bin ich mit meinem Roller nach Hanover gefahren (Nahverkehr ab BS) Auf dem Hinweg wollte der Schaffner kein Ticket für den Roller sehen. Auf dem Rückweg wollte ein anderer Schaffner dann aber ein Ticket sehen. Ich erklärte ihm, dass der Roller ja kein Fahrrad sei. Woraufhin er antwortete, dass es für ihn subjektiv schon ein Fahrrad sei. Ob es irgendetwas in den Richtlinien zu Rollern gäbe, wüsste er nicht und wenn ich das Geld fürs Fahrradticket zurückhaben wollen würde, solle ich im Anschluß ins DB-Reisezentrum gehen und es mir da zurückholen. Wenn ich unsicher wäre, wie der Roller bewertet würde, solle ich einfach immer ein Fahrradticket kaufen.
Im Reisezentrum fand die Frau auch nichts über Tretroller, fand aber, dass ich bei der Größe des Rollers einfach definitiv überhaupt zahlen solle. Ohne ginge es nicht. Daraufhin entschied sie, dass es doch irgendwie ein Liegerad sei...keine Geldrückgabe-

Ich solle mich per mail an die Bahn wenden, um definitive Antwort für die Rollermitnahme zu bekommen.

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traktor34 hat geschrieben: Ich solle mich per mail an die Bahn wenden, um definitive Antwort für die Rollermitnahme zu bekommen.
Das ist schon doof, dass das alles so nach subjektiver Einschätzung läuft.
Es haben ja schon mal welche nachgefragt und als Antwort bekommen, dass der Roller nicht wie ein Fahrrad eingestuft wird. Fragt man jemand anderen, bekommt man eine andere Antwort... Ich fürchte, wenn man es offiziell haben will und bei den Bahnleute groß diskutiert wird, wird auf Fahrradkarte entschieden. Trotzdem, streng genommen ist der Roller kein Fahrrad, es ist nur ein Spielzeug/Sportgerät, das ähnlich aussieht :) .
j.
Meine YouTube-Videos, meine Homepage (Tretrollerbücher, Hobby-Rahmenkonstruktion, Foto-Links)

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Vielleicht interessiert euch das. Der erste Abschnitt ist nur für Schwerbehinderte interessant (dabei mal eine Frage: Ist ein Laufrad ein Tretroller bzw. umgekehrt?), der zweite Abschnitt geht auf Gepäck und dessen Größe ein: Unterwegs mit Trike und Bahn. In der verlinkten PDF findet man weiter vorne, was die Bahn unter "Fahrrad" versteht. Beispielsweie muss es einen Sitz haben. Hat ein Tretroller aber meist gar nicht.

N
Ich bin nicht die Signatur, ich putz' hier nur.

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Hi wenn ich auf den PDF Link klicke komme ich nur auf die Startseite der Bahn.
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