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Nike Triax - EBAY - Genau der Grund warum ich hier nicht kaufe ...

Nike Triax - EBAY - Genau der Grund warum ich hier nicht kaufe ...

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Hi Leute,
also ihr habt mich mal neugierig gemacht und jetzt habe ich mir das NIKE-Teil auch mal angeschaut. Klingt ja sehr interessant ... dann mal bei EBAY geschaut und direkt mal wieder auf diese Art Verkäufer gestoßen, die für mich mit ein Grund dafür sind, warum EBAY immer schlimmer wird.

Der Preis klingt interessant (179 Euro), aber schaut euch mal die Geschäftsbedingungen an ... das Grauen.

Artikel: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 29859&rd=1



Geschäftsbedingungen: http://members.ebay.de/ws2/eBayISAPI.dl ... id=eav-fox




Wer da noch kauft, sollte sich hinterher nicht beschweren. Motto: Der entrechtete Käufer!

Hat nicht allzuviel mit Laufen zu tun, aber diese EBAY-Powerseller gehen mir immer mehr auf den Keks. Such` ich mal woanders weiter ...

Viele Grüße
Meerbuscher


>> Signaturen sind blöd! <<<

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Hallo Meerbuscher

Ich kann Dir diese Verkäuferin empfehlen (Angebote).



Ich habe meine Triax Elite HRM/SDM daher. Es gab Probleme mit der
Sendung, die USPS / Post anzulasten sind (darum die zeitliche Differenz
zwischen Ihrer und meiner Bewertung). Sehr ausführlicher Mailkontakt.
Die Frau hat sich echt Mühe gegeben... :) Ich bestelle wieder dort...

Sunnich Jröß us Kölle am Rhing

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So, hab jetzt mal ne Weile gesucht, was du wohl meinen könntest. Liegt es daran, dass das Teil neuwertig und nicht neu ist, liegt es an den Versandkosten, liegt es daran, dass man entsprechend positive Bewertungen haben soll um ins Geschäft zu kommen?
Eine Zusammenfassung deinerseits wäre einfacher gewesen, als wenn sich nun jeder erstmal ne viertelstunde rein lesen muss und rätselt, was dir nicht passt.

Grüsse Charly - Das Sprintluder, das den Grüntensee beim Sonnwendlauf umsprintet

Nike Triax - EBAY - Genau der Grund warum ich hier nicht kaufe ...

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Hi Digga, hi DagBo,
sorry ... ich hätte es besser erklären müssen. Aber eigentlich sollte es einem als möglicher Käufer auffallen.

Nur kurz was mich davon abhält bei solchen "Geschäften" mein Geld zu riskieren:

- "neuwertig" - war mir noch gar nicht aufgefallen (@Digga) ... das ist zumindest ein dehnbarer Begriff. Ich gehe immer noch davon aus, dass es sich um Neuware handelt. Allerdings könnte man sich im Zweifel als Verkäufer sogar bei Kratzern "herausreden".
- "Wir haften nicht für Transportschäden oder unvollständige Lieferungen" - Solche Formulierungen findet man immer wieder. Was habe ich mit UPS zu tun? Wer gewerbsmäßig verkauft, haftet bis zur Übergabe an den Kunden. Bei der Formulierung könnten die sogar nur ein Armband statt der Uhr in die Packung legen und dann?
- "Wir gewähren keine Garantie bzw. Gewährleistung auf die von uns versandten Geräte": Na das ist die Höhe! Aus der Gewährleistung können die sich nun mal nicht rausreden. Es wird verwiesen auf den Hersteller. Das ist lächerlich, benachteiligt den Käufer und verstößt sowieso gegen geltendes Recht. Ich müsste mich also an den Hersteller in Taiwan wenden?
- Reklamationen muss man innerhalb von 2 Tagen vornehmen. Bitte - soll ich mal lachen. Die Versandkosten dafür soll man auch noch zur Hälfte tragen.
- Es ist nirgendwo eine Aussage über ein Widerrufs- oder Rückgaberecht in den AGB zu finden.

Das sind die offensichtlichen "Fallen". Man kann noch tiefer gehen. Wer hier kauft, muss sich darüber klar sein, dass der Verkäufer versucht, sich aus Gewährleistung und Haftung (Transportschaden) unzulässigerweise herauszureden. Natürlich werden diese AGB im Zweifelsfall keinen rechtlichen Bestand haben, aber viel Spaß bei einem Rechtsstreit für einen Warenwert von 179 Euro. Im besten Fall ist der Verkäufer einfach nur "blöd" im schlimmsten Fall "dreist". Als Kunde trägt man hier im schlimmsten Fall das volle Kostenrisiko.

Das alles wirkt äußerts unseriös. Verstärkt wird für mich dieser Eindruck noch dadurch, dass hier Ross und Reiter nicht genannt werden - was zwar rechtlich gesehen nicht sein muss, aber es wirkt in meinen Augen ungemein seriös, wenn ein Verkäufer sich wenigstens zu Kennen gibt.

@DagBo
Ich habe keine Zweifel, dass die meisten der Geschäfte ohne Probleme abgewickelt werden. Das hat aber nichts mit dem oben beschriebenen Geschäftsgebaren zu tun. Erst wenn du als Kunde ein Problem mit dem Produkt haben wirst, wird man sehen, wie der Verkäufer reagiert. Bist du denn wenigstens mit der Lieferung oder irgendwann über dein Rücktrittsrecht ... aufgeklärt worden? Wenn nicht, bist du rechtlich auf einer recht sicheren Seite. Dann gehe doch mal in einem halben Jahr hin und sage der Dame, du möchtest das Gerät zurückgeben. Mal sehen, wie sie reagiert. Theoretisch bist du sowieso auf der sicheren Seite, aber praktisch ... könnte das mal ein Problem werden. Wichtig: Ist die Ware Neuware gewesen? Originalverpackt?

@Digga
Okay - ich hab`s dir jetzt erklärt. Ich dachte, dass mein Link zu den AGB und den offensichtlichen "Fallen" ausreichen würde. Aber ich glaube, jetzt wird ein Schuh draus. Mein Fehler.

Viele Grüße
Meerbuscher


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@Meerbuscher

Das ist das Problem mit Ebay. Mir wäre das so auf den ersten Blick auch nicht aufgefallen. Und darauf wird spekuliert, daß es der Masse an Leuten auch nicht auffällt.

Ich allerdings meide Ebay weitgehend, wenn es um teure Produkte geht. Ich halte eh nichts von der sog. "Geiz ist geil"-Mentalität und Ebay gehört für mich inzwischen dazu. Zwar stellt sich meist heraus, daß es sich nicht um aktuelle Modelle ect. handelt, aber wenn man inzwischen Massenweise hochpreisige Markenware über Ebay zu angeblichen Schnäppchenpreisen "ersteigern" kann, wundert es mich nicht, wenn einige Händler diese Markenartikel ganz aus dem Sortiment nehmen.

Der eigentlich Gedanke bei Ebay ist schon lange nicht mehr Realität. Wenn es um hochpreisige Artikel geht, vertraue ich weiterhin lieber auf den Fachhandel, solange es diesen noch gibt. Zum Glück gibt es ja noch genügend gute Sportgeschäfte, die sich echt Mühe geben, weil sie Spaß an ihrem Job haben. Da bezahle ich gerne ein paar Euronen mehr.

The jazz things in life.
Bild

www.smueve.de
The Ministry of Silly Talk

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Original von Meerbuscher:
Hi Digga, hi DagBo,
sorry ... ich hätte es besser erklären müssen. Aber eigentlich sollte es einem als möglicher Käufer auffallen.

Nur kurz was mich davon abhält bei solchen "Geschäften" mein Geld zu riskieren:

- "neuwertig" - war mir noch gar nicht aufgefallen (@Digga) ... das ist zumindest ein dehnbarer Begriff. Ich gehe immer noch davon aus, dass es sich um Neuware handelt. Allerdings könnte man sich im Zweifel als Verkäufer sogar bei Kratzern "herausreden".
- "Wir haften nicht für Transportschäden oder unvollständige Lieferungen" - Solche Formulierungen findet man immer wieder. Was habe ich mit UPS zu tun? Wer gewerbsmäßig verkauft, haftet bis zur Übergabe an den Kunden. Bei der Formulierung könnten die sogar nur ein Armband statt der Uhr in die Packung legen und dann?
- "Wir gewähren keine Garantie bzw. Gewährleistung auf die von uns versandten Geräte": Na das ist die Höhe! Aus der Gewährleistung können die sich nun mal nicht rausreden. Es wird verwiesen auf den Hersteller. Das ist lächerlich, benachteiligt den Käufer und verstößt sowieso gegen geltendes Recht. Ich müsste mich also an den Hersteller in Taiwan wenden?
- Reklamationen muss man innerhalb von 2 Tagen vornehmen. Bitte - soll ich mal lachen. Die Versandkosten dafür soll man auch noch zur Hälfte tragen.
- Es ist nirgendwo eine Aussage über ein Widerrufs- oder Rückgaberecht in den AGB zu finden.

Das sind die offensichtlichen "Fallen". Man kann noch tiefer gehen. Wer hier kauft, muss sich darüber klar sein, dass der Verkäufer versucht, sich aus Gewährleistung und Haftung (Transportschaden) unzulässigerweise herauszureden. Natürlich werden diese AGB im Zweifelsfall keinen rechtlichen Bestand haben, aber viel Spaß bei einem Rechtsstreit für einen Warenwert von 179 Euro. Im besten Fall ist der Verkäufer einfach nur "blöd" im schlimmsten Fall "dreist". Als Kunde trägt man hier im schlimmsten Fall das volle Kostenrisiko.

Das alles wirkt äußerts unseriös. Verstärkt wird für mich dieser Eindruck noch dadurch, dass hier Ross und Reiter nicht genannt werden - was zwar rechtlich gesehen nicht sein muss, aber es wirkt in meinen Augen ungemein seriös, wenn ein Verkäufer sich wenigstens zu Kennen gibt.

@DagBo
Ich habe keine Zweifel, dass die meisten der Geschäfte ohne Probleme abgewickelt werden. Das hat aber nichts mit dem oben beschriebenen Geschäftsgebaren zu tun. Erst wenn du als Kunde ein Problem mit dem Produkt haben wirst, wird man sehen, wie der Verkäufer reagiert. Bist du denn wenigstens mit der Lieferung oder irgendwann über dein Rücktrittsrecht ... aufgeklärt worden? Wenn nicht, bist du rechtlich auf einer recht sicheren Seite. Dann gehe doch mal in einem halben Jahr hin und sage der Dame, du möchtest das Gerät zurückgeben. Mal sehen, wie sie reagiert. Theoretisch bist du sowieso auf der sicheren Seite, aber praktisch ... könnte das mal ein Problem werden. Wichtig: Ist die Ware Neuware gewesen? Originalverpackt?

@Digga
Okay - ich hab`s dir jetzt erklärt. Ich dachte, dass mein Link zu den AGB und den offensichtlichen "Fallen" ausreichen würde. Aber ich glaube, jetzt wird ein Schuh draus. Mein Fehler.

Viele Grüße
Meerbuscher


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Also, wenn ich das noch richtig nach dem letzten Seminar zur Produkthaftung in Erinnerung habe, dann sind die o.a. Geschätsbedingungen in den meisten Punkten völlig in Ordnung.

-> Transportschäden: hier haftet das Transportunternehmen, in diesem Falle UPS. Insofern ist die Wareneingangskontrolle des Kunden vorzunehmen. Problematisch wird es u.U. nachzuweisen, daß die Ware wirklich beim Transport beschädigt worden ist und nicht schon vorher kaputt war.

-> Gewährleistung: diese wird nicht vom Zwischenhändler (o.g. Firma) sondern tatsächlich vom Hersteller gegeben. Da mußt Du Dich dann an Nike wenden, d.h. die Formulierung ist OK. In der Regel `hilft` der Zwischenhändler aber dabei, d.h. er nimmt die Reklamation entgegen und leitet diese weiter. Die Formulierung ist in diesem Punkt auch rechtlich OK, allerdings nicht gerade kundenfreundlich. Du solltest aber beachten, daß Du die Ware zum halben Preis kaufst und der Zwischenhändler weniger Gewinn macht, d.h. für diese Serviceleistungen hat er keine Zeit. Der Fachhandel kalkuliert diese Zusatzleistungen bei den Verkaufspreisen mit ein, deswegen ist das dann auch teurer - Du kannst nicht alles haben.

-> Unvollständige Lieferung: Also, da kann er schreiben, was er will. Du hast ein Recht auf eine vollständige Lieferung der Ware und das ist auch einklagbar. Wenn ein Teil der Lieferung unterwegs verloren geht, dann ist das ein Problem zwischen dem Verkäufer und UPS - aber nicht Deins. Bei unvollständiger Lieferung würde ich das Teil erst gar nicht annehmen...

Andreas






Wenn Dir das Wasser bis zum Hals steht, solltest Du den Kopf nicht hängen lassen.

http://www.bricks-game.de

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Ich weiss nicht so recht

Ist ein Powerseller nicht auch eine Firma?
Die können sichs ja dann leicht machen, werfen evtl. defektes Zeug über ebay raus, oder Artikel, die von Kunden im realen Shop zurück gegeben wurden (daher vielleicht auch der neuwertige Artikel.
Müsste dann nicht trotzdem eine Haftung und Gewährleistung bestehen, obwohl Gegenteiliges steht?
Wenn man sich so einfach von Garantien abseilen kann, dann ist das doch für unseriöse Firmen ein gefundenes Fressen, dass sie ihren Schrott an den Mann kriegen.




Grüsse Charly - Das Sprintluder, das den Grüntensee beim Sonnwendlauf umsprintet

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So weit ich weiß, muss ein "Gewerblicher" auch Garantie geben und kann auch die gewährleistung nicht aussschließen.
Nun mmeinen ja viele ebayer sie seien nicht gewerblich und dürften so machen was sie wollen.
wenn es wirklich Äeger gibt mit einem "nichtgewerblichen" mit regelmäßigen Neueunstellungen von neuwaren können da zwei Zauberworte helfen: Finanzamt und Gewerbeaufsicht :-)

Nachnahmesendungen nur an Leute mit positiven Bewertungen zu schicken, kann ich nachvollziehen. Ich würd wahrscheinlich überhaupt gar nicht per Nachnahme schicken.

Zumindest kann ich aus eigener Erfahrung sagen, trotz ihres Rufes sind Powerseller NICHT schlechter.Hab da wirklich gute ERfahrung mit gemacht.
Allerdings gucle ich vorm Bieten immer recht genau, auch auf die Bewertungen...
Nur beim Camalback war die Gier schneller, hab nihct auf die versandkosten geguckt. 8€ unversichert :-( *gespanntbin* (Kann gut sein, dass derjenige nicht weiß, dass Pakete an sich schon versichert sind)

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"Gute Bewertungen" schützt vor Strafe nicht.

Eine Freundin von mir hat letztes Jahr 2600€ in den Sand gesetzt, als sie über ebay ein Powerbook kaufen wollte.

Der Verkäufer hatte 100% gute Bewertungen und hat insgesamt 30.000€ unterschlagen, sitzt jetzt zwar in Haft, aber bei 23 Gläubigern und einer eidesstattlichen Versicherung sind die Chancen schlecht, das Geld wiederzubekommen. Hinzukommen Anwaltskosten und Gerichtskosten, die erst einmal vorgestreckt werden müssen, alles in allem noch mal 1000€.

Ist zwar der einzige Fall, bei dem ich den Betrogenen persönlich kenne, aber dafür gleich ein ganz krasser :angry:

Lieber Gruß
Brestless

Wenn du eine Pechsträhne hast, dann färbe sie dir einfach blond ...

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@pingufreundin...schon Ackerhalmsaft getrunken?

Meine Fragen an Alle:

Gewährleistung muss mir in jeden Falle bei einem gewerblichen Händler gegeben werden, er kann diese nicht ausschließen, allerdings bei Gebrauchtartikeln verkürzen?
Privat kann ich diese Gewährleistung ausschließen, oder?

Garantie?
Bei Neuware ja wohl schon oder?
Bei Gebrauchten doch wohl nicht?

ebay,
ja es scheint nicht mehr das zu sein was es war, will man einen Artikel haben, kann man oft beobachten, dass dieser auch für den Ladenpreis weggeht...da brauch ich ebay nicht. Aber ab und zu kann man doch was preiswertes finden, was altes, Dinge die die Menscheit nicht braucht :) )

Geschäftsbedingungen:
Die verlieren doch ihre Gültigkeit, selbst bei Anerkennung durch den Käufer, wenn diese nicht mit dem AGB-Gesetzt konform sind, oder?


Der Fachhandel ist wohl doch besser, aber solche Versteigerungspalttformen sind in manchen Fällen doch preiswerter, manchmal. Und es gibt Dinge, die kauft man einfach nicht über solche Palttformen, sondern im Handel!

So viele Fragen, wer antwortet? Aber nicht in "Rechstdeutsch"

VG
LaL

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Najaaa, es gibt so Sachen, da sollte sich der gesunde Menschenverstand querstellen. 2600€ pr Vorkasse überweisen?? Nie!
Gibt Ausnahmen, wie die geschichte mit dem eigenen Treuhandservice. Auf sowas muss man erstmal kommen.
Hab früher öfter im ebay sicherheitsforum gelesen. Machmal richtig lustig:
der schönste Fall:Ein gaaaanz seriöser VK bietet Kisten mit unbekanntem Inhalt an, eiinge der Kisten enthalten angeblich ein teures Notebook.Damit, dass einer aus dem Forum einfach ALLE Kisten kauft, hat der Typ wohl nicht gerechnet. und scbon gar nicht damit, dass der abholen will :D

positive Bewertungen allein schützen nicht, man muss nicht nur gucken, ob die positiv sind. Wenn einer 200 Bewertugen als Käufer hat oder als VK für 1 -Euro -Artikel und plötzlich 100 Notebooks verkuaft (die man auch nicht abholen kann...) sollte man stutzig werden.
Bei dem hier genannten VK würde ich mir halt überlegen ob ich kaufe. Ich gehe davon aus, dass ich die Ware bekomme.wenn es wirklich Ärger gibt (Ware kaputt oder so) bekomme ich sicher irgendwann Recht. Aber ich hab halt den ganzen STress an der Backe, also würd ich`s wohl lassen

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Original von Brestless:
"Gute Bewertungen" schützt vor Strafe nicht.

Eine Freundin von mir hat letztes Jahr 2600€ in den Sand gesetzt, als sie über ebay ein Powerbook kaufen wollte.

Der Verkäufer hatte 100% gute Bewertungen und hat insgesamt 30.000€ unterschlagen, sitzt jetzt zwar in Haft, aber bei 23 Gläubigern und einer eidesstattlichen Versicherung sind die Chancen schlecht, das Geld wiederzubekommen. Hinzukommen Anwaltskosten und Gerichtskosten, die erst einmal vorgestreckt werden müssen, alles in allem noch mal 1000€.

Ist zwar der einzige Fall, bei dem ich den Betrogenen persönlich kenne, aber dafür gleich ein ganz krasser :angry:

Lieber Gruß
Brestless

Wenn du eine Pechsträhne hast, dann färbe sie dir einfach blond ...

Hallo Brestless,

ein erhebliches Eigenverschulden muss sich Deine Freundin aber schon nachsagen lassen! Für solche Käufe gibt es den TREUHANDSERVICE!!! Blauäugig, den nicht zu nutzen.

Gruß Ronny


You`ll never walk alone!!!

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Original von Meerbuscher:
sorry ... ich hätte es besser erklären müssen. Aber eigentlich sollte es einem als möglicher Käufer auffallen.
Stimmt - Auffallen tut das schon und ich würde bestimmte auch nicht
kaufen, wenn die so beworben wurden.
@DagBo
Ich habe keine Zweifel, dass die meisten der Geschäfte ohne Probleme abgewickelt werden. Das hat aber nichts mit dem oben beschriebenen Geschäftsgebaren zu tun. Erst wenn du als Kunde ein Problem mit dem Produkt haben wirst, wird man sehen, wie der Verkäufer reagiert. Bist du denn wenigstens mit der Lieferung oder irgendwann über dein Rücktrittsrecht ... aufgeklärt worden? Wenn nicht, bist du rechtlich auf einer recht sicheren Seite. Dann gehe doch mal in einem halben Jahr hin und sage der Dame, du möchtest das Gerät zurückgeben. Mal sehen, wie sie reagiert. Theoretisch bist du sowieso auf der sicheren Seite, aber praktisch ... könnte das mal ein Problem werden. Wichtig: Ist die Ware Neuware gewesen? Originalverpackt?
Kurze Schilderung:
Die erste Lieferung kam nie in Deutschland an. Ich habe dann gemailt
und gesagt, dass ich mein Geld per Paypal zurückrufe, wenn die Uhr
nicht innerhalb von einer Woche ankommt (30 Tage Limit und es waren
noch 1,5 Wochen bis dahin). Diese Frau hat sich sehr bemüht und mir
eine neue Uhr innerhalb von 4 Tagen zukommen lassen. Dieses per DHL
und komplet auf Ihre Kosten. Und ja, die Uhr war neu ind original ver-
packt. Mit Garantie, etc. ist das immer so ein Ding, wenn man im Ausland
ordert. Da ich aber Verwandschaft in den VSA habe, ist das für mich nicht
wirklich ein Problem...
Original von Brestless:
"Gute Bewertungen" schützt vor Strafe nicht.
Das stimmt, aber es ist ein Anhaltspunkt.
Eine Freundin von mir hat letztes Jahr 2600€ in den Sand gesetzt, als sie über ebay ein Powerbook kaufen wollte.
Ich persönlich habe mir ein Limit gesetzt, dass ich bei ebay nicht über-
schreite. Das Problem ist häufig (sehe ich in meinem Bekanntenkreis),
dass die Leute bei ebay anfangen "auszuticken" und alles als "Schnäppchen"
nehmen. Egal ob das am Ende 50 EUR teurer ist, als beim normalen Händler.
Irgendwie scheint den meisten dabei die Relation verloren zu gehen...

Es gibt bestimmtes Equipment, was ich nicht bei ebay kaufen würde (auch
mein selbst gesetztes Limit hält mich davon ab). Die einzige Ausnahme
die ich mache, ist, wenn ich das Teil selbst abholen kann und es mir so
auch vorher ansehen kann.
Der Verkäufer hatte 100% gute Bewertungen und hat insgesamt 30.000€ unterschlagen, sitzt jetzt zwar in Haft, aber bei 23 Gläubigern und einer eidesstattlichen Versicherung sind die Chancen schlecht, das Geld wiederzubekommen. Hinzukommen Anwaltskosten und Gerichtskosten, die erst einmal vorgestreckt werden müssen, alles in allem noch mal 1000€.
Gute Bewertungen sind ein Anhaltspunkt. Was derjenige verkauft, ist der
Zweite und wie derjenige in Mails vorher rüberkommt der Dritte. Wenn
man einigermassen vorsichtig ist, ist die Chance grösser nicht auf die
Nase zu fallen...


Sunnich Jröß us Kölle am Rhing - ich gehe jetzt laufen... :)

[ Dieser Beitrag wurde von DagBO am 19.05.2004 editiert. ]

Nike Triax - EBAY - Genau der Grund warum ich hier nicht kaufe ...

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Hi Leute,
eure Antworten zeigen genau das, was sich viele Verkäufer immer noch zu Nutze machen - absolute Unkenntnis, ja sogar völlige Verdrehung - der Rechtslage beim Käufer. Das geht dann sogar soweit, dass einem solche Verkäufer/-innen gutgläubig von anderen Menschen sogar empfohlen werden (siehe das "Beispiel DagBo"). Das ist nicht böse von mir gemeint, denn wer kennt sich schon rechtlich überall aus. Aber ihr seht an diesem Beispiel wie die Realität aussieht.

Gerade beim Online-Kauf und im Bereich der sog. Online-Auktionen sollte man als Internetuser die Diskussion um das (inzwischen nicht mehr so) neue Verbraucherrecht/Fernabsatzgesetz mitbekommen haben. Und gerade die Diskussion um EBAY und all die unseriösen Verkäufer (und auch Käufer) die sich dort tummeln sollte jedermann/-frau der/die internetaffin ist, realisiert haben.

Ich versuche es nochmal kurz (ist ja ein Laufforum hier), ohne auf rechtliche Details einzugehen. Juristen werden sich angesichts meiner Formulierungen vor Bauchschmerzen winden, aber den Sinn der Sache treffe ich sicherlich. Ich spreche also lieber aus der Praxis, als aus Sicht eines Juristen.

Zunächst: Es geht mir hier v. a. um "gewerbliche" Verkäufer, um Unternehmer. Der Begriff ist schwammig. "Gewinnerzielungsabsicht" und "auf Dauer angelegtes Handeln" eines Verkäufers reichen hier als Indizien aus - eigentlich kommt es noch nicht einmal auf eine Gewinnerzielungsabsicht an. Bei einem sog. "Powerseller" braucht man sich diese Frage eigentlich nicht zu stellen. Der ist auf alle Fälle Unternehmer i. S. des Gesetzes. Aber sogar viele sich selbst "private Verkäufer" nennende Verkäufer, die "nur 30 Auktionen im Monat mit gebrauchten Unterhosen machen", können Unternehmer sein. Das Finanzamt hat übrigens inzwischen extra Mitarbeiter, die solche Verkäufer z. B. bei EBAY aufspüren, denn Umsatzsteuer müssen diese Verkäufer dann natürlich auch abdrücken.

Es geht hier um "Auktionen" die lt. bisheriger Rechtsprechung keine Auktionen im gesetzlichen Sinne sind - im Prinzip also lediglich "Verkäufe gegen Höchstgebot". "Sofortkäufe" bei EBAY sind ohne Zweifel "normale Versendungsverkäufe".
Original von s*mootch:
liegt das risiko der transportschäden nicht generell beim käufer?
...
@Thomas (s*mootch)
Mein lieber Scholli! ;) "Risiko" und "Haftung" (@brickmaster: Im Prinzip ein richtiger Ansatz von dir, aber man muss unterscheiden zwischen den Verhältnissen "Verkäufer:Käufer", "Verkäufer:Transporteur", "Käufer:Transporteur", die Diskussion wäre hier zu aufwändig) ... um es einfach auf den Punkt zu bringen, der gewerbliche Versender muss im Prinzip bis zur Übergabe an den Käufer geradestehen. Als Käufer hast du so etwas wie eine Mitwirkungspflicht, du solltest also einen Transportschaden unverzüglich beim Verkäufer und beim Transporteur melden. (Bei privaten Verkäufern sieht das übrigens anders aus - insofern hast du den Text auf den du in deinem Link verweist falsch verstanden, bzw. der ist leicht misszuverstehen.) Die Verantwortung dafür auf den Kunden abzuwälzen ist unzulässig, unsere Verkäuferin versucht es aber mal trotzdem - dreist!

So versuchen auch viele Verkäufer bei EBAY gegenüber der Konkurrenz besser dazustehen, indem sie Päckchenversand auf Wunsch des Käufers anbieten. Dass der sich damit auf Glatteis begibt, wird nicht erwähnt. Geht die Sendung verloren, steht man als Käufer nämlich "nackig inne Erbsen".
Original von brickmaster:
...
-> Gewährleistung: diese wird nicht vom Zwischenhändler (o.g. Firma) sondern tatsächlich vom Hersteller gegeben. Da mußt Du Dich dann an Nike wenden, d.h. die Formulierung ist OK....
Original von pingufreundin:
So weit ich weiß, muss ein "Gewerblicher" auch Garantie geben und kann auch die gewährleistung nicht aussschließen. ...
Da hat der brickmaster und die pingufreunding etwas verquer gebracht:

Gewährleistung und Garantie:

- Ein Verkäufer (nicht der Hersteller!) hat PER GESETZ "Gewähr zu leisten". Er steht in Deutschland 24 Monate dafür ein, dass die gehandelte Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs ("bei Gefahrenübergang") frei von Sach- und Rechtsmängeln ist, die Ware muss also die (kauf)vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen, auch Werbeaussagen müssen jetzt (im Prinzip) zutreffen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand. In den 18 Monaten danach muss der Käufer nachweisen, was ihm in der Praxis kaum gelingen wird. Hier ist man i. d. R. nach wie vor auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Im Fall unserer Verkäuferin wird die "Gewährleistung" ausdrücklich ausgeschlossen bwz. auf den Hersteller verwiesen. Das darf die Verkäuferin nicht ... - so dummdreist findet man es nur noch selten in AGBs) - diese Klausel gilt selbstverständlich nicht.

- Garantie ist eine FREIWILLIGE Leistung des Herstellers und/oder Verkäufers, deren Umfang und Dauer er selbst bestimmen kann und von bestimmten Bedingungen abhängig machen kann. So bedingen einige Hersteller, dass z. B. dass bei einem Weiterverkauf die Garantie nicht weitergilt, oder sie bezahlen bei einer Reparatur zwar die Arbeit, aber nicht das Material.
Original von brickmaster:
Du solltest aber beachten, daß Du die Ware zum halben Preis kaufst und der Zwischenhändler weniger Gewinn macht, d.h. für diese Serviceleistungen hat er keine Zeit. Der Fachhandel kalkuliert diese Zusatzleistungen bei den Verkaufspreisen mit ein, deswegen ist das dann auch teurer - Du kannst nicht alles haben.
Ein eigenartiges Verständnis von Markt, Wettbewert und Recht - ist das ein Ingenieursstudium??? ;) [HUMOR!] - es ist nicht mein Problem als Käufer, wenn ein Verkäufer meint ein Produkt im Wettbewerb mit anderen für einen Preis xyz anbieten zu können. Meine Rechte als Käufer können deswegen nicht weniger werden. Mit anderen Worten, ein gewerblicher Verkäufer kann die Gewährleistung nicht ausschließen! Er kann sie bei gebrauchten Waren allenfalls verkürzen.

Das ist hier eventuell ein Knackpunkt, but ... not really. Denn die Verkäuferin schreibt "neuwertig". Könnte also "gebraucht" gemeint sein. Aber selbst dann wäre nur eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf 6 Monate zulässig gewesen.

Über das mit dem Rückgaberecht u. s. w. haben wir jetzt noch gar nicht geredet. Wird nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt, so kann der Vertrag letztendlich ohne zeitliche Beschränkung widerrufen werden. Also: Auch nach 3 Jahren kann man den Vertrag noch widerrufen. Allerdings wird man sich dann gefallen lassen müssen, für die Nutzung des Produktes einen Ausgleich zahlen zu müssen. Hat man aber das Produkt gar nicht in Gebrauch genommen, müsste der Verkäufer das Geld zurückzahlen.

Sich bei EBAY auf gute Bewertungen der Verkäufer zu verlassen, kann in die Hose gehen. Zunächst mal, auch DagBo wird die Verkäuferin um die es geht, gut bewertet haben, obwohl hier der Versuch einer Entrechtung des Kunden nach Strich und Faden stattfindet. Die meisten Kunden merken das gar nicht - wie man auch an den Reaktionen hier im Forum sieht. Die meisten lesen nicht richtig! Sie meckern erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Zum Zweiten: Wer sich auf gute Bewertungen verlässt, sollte mal sein javascript abschalten, denn vor zwei, drei Monaten kam heraus, dass viele Verkäufer ein script einsetzen, das gute Bewertungen vortäuscht. Und: Bewertungen kann man sich leicht selbst zuschustern. Gängige Methode: 50 Konten anmelden, Billigstverkäufe tätigen und selbst kaufen, sich positiv bewerten und schon steht man mit weißer Weste da. Und: Bei EBAY haben gerade Powerseller kaum Probleme sich negative Bewertungen löschen zu lassen. EBAY steht im Ruf seine Verkäufer - die ja viel Geld bringen - eher zu schützen als die Käufer. Schaut z. B. mal in das Sicherheitsforum bei EBAY, da schwillt einem der Hals.

Ich habe schon mehrfach solche Verkäufer angemailt und freundlich, (ja, das kann ich) nach dem Motto "doofer Kunde" mal zweifelhafte oder fehlende Lieferbedingungen angesprochen und um Aufklärung gebeten. Was man sich da anhören muss ist unter aller Kanone. Völlige Unkenntnis bis völlige Abzocke, Beschimpfungen ohne Ende. Entschuldigung, ich bin ein Kunde!

@lustamlaufen
Was die Gültigkeit der AGB angeht - wie wir sie z. B. bei unserer Verkäuferin finden - die gelten so wie sie da stehen selbstverständlich nicht, auch wenn man sie als Kunde anerkennt. An ihre Stelle treten dann die günstigeren gesetzlichen Regelungen. Theoretisch steht der Kunde also nicht rechtlos dar, aber im Zweifelsfall wird er das Problem haben, sein Recht auch durchsetzen zu müssen. Und wer das schonmal versucht hat, der wird um Zeit, Kosten und Nerven wissen und der wird auch wissen, dass er trotz Recht hinterher auch als der Dumme dastehen kann.

@DagBo
Verstehe ich das jetzt richtig, dass dein Verkäufer im Ausland sitzt? Was war denn jetzt mit dem Widerrufsrecht? Bist du darüber aufgeklärt worden.

Für mich die Konsequenz: Ich kaufe bei gewerblichen EBAYern nur noch, wenn die optische Gestaltung der Auktion stimmt, die AGB mir gesetzeskonform erscheinen, wenn der Verkäufer eine Adresse und eine Telefonnummer (ohne 0190) hat, die Bewertungen in Ordnung sind, der Kunde in der Auktion nicht "bedroht" wird a la "Käufe sind verpflichtend ... wir melden das an EBAY ...", die Versandkostenregelung mich nicht übervorteilt, ich im Sicherheitsforum von EBAY keinen Hinweis auf den Verkäufer gefunden habe, eine Kurzrecherche im Internet (Verbraucherforen) ebenfalls keinen negativen Hinweis ergeben hat und ich den Straßenpreis des Produktes kenne. Meist kann "der Händler an der Ecke" zu einem ähnlichen Preis anbieten. Zur Not hält man ihm mal einen Ausdruck der Auktion unter die Nase und macht ein "faires Angebot", das berücksichtigt, dass der Händler an der Ecke ein Ladengeschäft und einen Service und einen Ruf zu verlieren hat und im Zweifelsfalle "etwas greifbarer" ist.

Ich hoffe, euch allen ein wenig geholfen zu haben. Leider muss man es heute dazusagen: DAS WAR KEINE RECHTSBERATUNG, LEDIGLICH MEINE BESCHEIDENE MEINUNG!

Viele Grüße
Meerbuscher


>> Signaturen sind blöd! <<<

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17
Also bevor ich mir über E-Bay irgenwelche Schuhe von einem Dubiosen
Powerseller oder anderer Quellen günstig(jedoch bei deratigem Risko doch teuer) ersteigere sehe ich mich lieber im Internet nach Versandstores im allgemeinen um.

Nun ja die Auswahl ist zwar auch nicht gerade riesig - aber zum Beispiel vor ein paar Wochen bin ich auf laufboerse gestoßen.

Die haben Laufschuhe en mass - Alle neu und bis zu 50% reduziert.

Da hab ich dann zwar auch ein Restrisiko aber irgendwie fühl ich mich dann doch etwas wohler als bei E-Müll.


Gruß



;)

Nike Triax - EBAY - Genau der Grund warum ich hier nicht kaufe ...

18
Original von maratoni:
Also bevor ich mir über E-Bay irgenwelche Schuhe von einem Dubiosen
Powerseller oder anderer Quellen günstig(jedoch bei deratigem Risko doch teuer) ersteigere sehe ich mich lieber im Internet nach Versandstores im allgemeinen um.

Nun ja die Auswahl ist zwar auch nicht gerade riesig - aber zum Beispiel vor ein paar Wochen bin ich auf laufboerse gestoßen.

Die haben Laufschuhe en mass - Alle neu und bis zu 50% reduziert.

Da hab ich dann zwar auch ein Restrisiko aber irgendwie fühl ich mich dann doch etwas wohler als bei E-Müll.

Gruß
;)
Hi maratoni,
ich würde jetzt nicht jeden EBAY-Verkäufer in einen Topf werfen, aber man muss sehr genau hinschauen. Die Chance "reinzufallen" ist bei EBAY jedoch relativ hoch. Der mündige Käufer ist gefragt, aber den gibt es selten.

Übrigens ist das Risiko für Verkäufer ebenfalls hoch. Denn auch Käufer haben sich in den letzten Jahren zu einem Risikofaktor entwickelt.

Auch bei Versandgeschäften im Internet gilt, was ich oben über deine Käuferrechte gesagt habe. Deinen Link habe ich mal kurz angeschaut ... und direkt mal gespeichert.

Die AGB sind zumindest im ersten Überflug ganz brauchbar.

Auf 3 offensichtliche "Fallen" ist dennoch einzugehen:

--> Offensichtlich gibt es eine unbefriedigende - letztendlich so nicht zulässige - Regelung bezüglich der Portokosten für eine Rücksendung bei Inanspruchnahme des Rückgaberechts bzw. es steht dort: "Die Versandkosten werden vom Besteller getragen, ansonsten ist keine Rückgabe der Ware möglich." Das ist so nicht haltbar! Liegt der Wert der Ware über 40 Euro, trägt der Verkäufer in jedem Fall die Versandkosten! Aus Erfahrung würde ich sagen: VOR einem Kauf beim Verkäufer anfragen und sehen, wie er auf eine höfliche Anfrage reagiert. Denn vielleicht hat er es ja einfach nicht gewusst oder so gemeint ... selbstverständlich weiß er das, aber er versucht es halt. Die Rücksendemasche ist für viele kleine Versender ein erhebliches Kostenrisiko geworden, deshalb solche Formulierungen. Im Endeffekt muss ein Versender zahlen. Ärger scheint hier zumindest vorprogrammiert.

--> Außerdem schreibt der Verkäufer: "Sie können alle Artikel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt bei Beanstandungen risikolos zurücksenden." Was hier stört, ist das Wort "Beanstandung". Tatsache ist, ich brauche schlichtweg keinen Grund - geschweige denn etwas in der Art einer "Beanstandung", die so etwas wie einen "notwendigen Mangel der Ware" impliziert - um eine Ware innerhalb der ersten 14 Tage zurückzusenden.

--> Nicht ganz so tragisch: Der Verkäufer schreibt: "Die dem Vertrag zugrunde liegende Beschaffenheit der Kaufsache ergibt sich ausschließlich aus den Herstellerangaben in den jeweiligen Bedienungsanleitungen." Das Problem: Dafür müsste ich die Bedienungsanleitung aber vor dem Kauf eigentlich mal gesehen haben. Dass sich die Beschaffenheit selbstverständlich auch aus der Beschreibung des Produkts auf der Verkaufsseite im Internet ergibt, hätte der Verkäufer berücksichtigen sollen. Ich bestelle sonst weißblaue Laufschuhe, aber es kommen violettgrüne, weil der Hersteller unerwarteterweise in Wirklichkeit gar keine weißblauen im Programm hat.

Ich werde trotzdem mal ein Auge auf diesen Laden werfen ...

Viele Grüße
Meerbuscher


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21
Hallo Meerbuscher

Zuerst dachte ich, Du hast mein Posting nicht gelesen. Jetzt weiss ich,
Du hast es nur halb gelesen. Ja, es ist im Ausland und damit ist man
(mehr oder weniger) auf den goodwill des ebayers angewiesen, da ja
das Fernabsatzgesetz dort nicht greift. Meine Meinung Bezüglich ebay-
käufe steht in meinem obigen Posting weiter unten, wenn man zwischen
den Zeilen liest ;). Ich muss das nicht analysieren bzw. herausstellen,
dass in ebay `ne Menge Scheisse passiert, denn da reicht etwas gesunder
Menschenverstand und wie Du bereits sagtest, informieren und Preise
kennen. Ich verstehe ansatzweise Deinen Ärger aber wenn ich mich
über jeden Driss aufregen würde, hätte ich keinen Spass mehr am Leben.
So what - es ist keiner geschädigt worden... :hmm: :)

BTW. mit internationalen Ordern auch ausserhalb ebay habe ich auch
allgemein bessere Erfahrungen gemacht, als mit Bestellungen in DE. Es
mag aber auch daran liegen, dass ich weltweit verteilt Familie zu sitzen
habe. Mit jemandem vor Ort läuft auch manche Order besser...

Und in meinem Fall kommt noch hinzu, dass diese Elite HRM/SDM nur in
den VSA zu bekommen war und somit alles Andere hypothetisch wäre.

Sunnich Jröß us Kölle am Rhing

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@ Meerbuscher, wenn man will findet man das Krümmelchen was einem nicht paßt. Probleme bei den "Powerseller" hatte ich - zum Glück - noch nicht, sondern nur sehr positive Erfahrungen, selbst bei einer Reklamation, mir gehen da ganz andere Sachen auf den Keks, wie du so schön schreibst.

Petra :)

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24
Ich hatte beim Laufschuhkauf per ebay bisher immer Glück: Laufschuhe von Reebok inkl. VK für unter 40 €. Bisher 2x den Kauf getätigt und zu meiner vollen Zufriedenheit!

Allerdings hab` ich derzeit etwas Ärger mit einem Gebraucht-Monitor-Kauf.

Werde mir in Zukunft wohl zweimal überlegen, ob ich bei ebay nochmal etwas im Wert von um die 100 € kaufe und daher die Nicht-Kauf-Grenze auf 50 € senken müssen.

Flinke Grüße
Eddie

Nichts ist so abstrus oder themaverfehlend, als dass man es hier nicht posten könnte.

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25
Original von Pedi95:
@ Meerbuscher, wenn man will findet man das Krümmelchen was einem nicht paßt. Probleme bei den "Powerseller" hatte ich - zum Glück - noch nicht, sondern nur sehr positive Erfahrungen, selbst bei einer Reklamation, mir gehen da ganz andere Sachen auf den Keks, wie du so schön schreibst.

Petra :)
Hi Petra,
... na ... mach mir den Mund nicht so wässrig - was gehen dir denn für andere Sachen auf den Keks ... oder auf den Dries ... ?

Viele Grüße
Meerbuscher


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26
Original von DagBO:
Hallo Meerbuscher

Zuerst dachte ich, Du hast mein Posting nicht gelesen. Jetzt weiss ich,
Du hast es nur halb gelesen.
Ne ... hier oben habe ich alles gelesen ... aber jetzt hat`s erst geklingelt ;)
Durch die Formulierung oben von mir und dir und mein Übersehen deines Links hielt ich die von mir aufgeführte für die von dir empfohlene Verkäuferin. Ha! Mein Fehler!

Klingelingeling ... jetzt kommt der Eiermann!

Okay ... "dein Mann" sitzt im nichteuropäischen Ausland ... USA ... Orlando, Florida. Okay ... in der Regel bin ich einmal im Jahr da ... also ... wenn`s de ma Ärga has ... ;)

Ein gewisses Gottvertrauen braucht man dann aber schon für eine Bestellung ... oder man hat dort Verwandte, dann ist das etwas kalkulierbarer. I got it!

Viele Grüße
Meerbuscher


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Noch mal kurz zu den ausländischen Anbietern:

Solange der Anbieter innerhalb der EU sitzt, kann man sich (mehr oder weniger) darauf verlassen, dass deren Regelungen in Punkto Gewährleistung und Widerrufsrecht inhaltlich mit den deutschen Gesetzen übereinstimmen. Der ganze Zinober beruht ja auf mehreren EU-Richtlinien die alle Mitgliedsstaaten inhaltliche (mehr oder weniger) identisch in nationale Gesetze umzusetzen haben.

Und selbst wenn der Vk im Ausland (innerhalb oder außerhalb der EU) sitzt, kann es gut sein, dass dennoch deutsches Recht zur Anwendung kommt. Aber das geht jetzt zu tief ins internatioanle Privatrecht.

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28
Original von Stamina:
Noch mal kurz zu den ausländischen Anbietern:

Solange der Anbieter innerhalb der EU sitzt, kann man sich (mehr oder weniger) darauf verlassen, dass deren Regelungen in Punkto Gewährleistung und Widerrufsrecht inhaltlich mit den deutschen Gesetzen übereinstimmen. Der ganze Zinober beruht ja auf mehreren EU-Richtlinien die alle Mitgliedsstaaten inhaltliche (mehr oder weniger) identisch in nationale Gesetze umzusetzen haben.

Und selbst wenn der Vk im Ausland (innerhalb oder außerhalb der EU) sitzt, kann es gut sein, dass dennoch deutsches Recht zur Anwendung kommt. Aber das geht jetzt zu tief ins internatioanle Privatrecht.
Hi Stamina,
danke für den Hinweis. Ich will deine Anmerkung mit meinen bescheidenen Kenntnissen spezifizieren.

Die EU hat mit ihrer Richtlinie einen "Mindeststandard" gesetzt. Es gibt Staaten die in bestimmten Bereichen dem Verbraucher sogar noch mehr Rechte einräumen. So wird etwa die Einhaltung einer Reklamationsfrist (Information des Verkäufers durch den Käufer binnen 2 Monaten nach Feststellung eines Mangels) in Deutschland, Österreich, Dänemark nicht verlangt. Großbritannien hat die Gewährleistungsfrist auf 6 Jahre ausgedehnt.

Was die neuen Beitrittsländer angeht ist im Grunde noch nicht alles bekannt. Theoretisch gelten selbstverständlich die Standards der EU. Aber viel Vergnügen, wenn der Fernseher aus Ungarn den Geist aufgibt ... allein der Versand könnte ein Problem werden. Auch die Clearingstellen (sie vermitteln bei entsprechenden Problemen) sind vielfach noch nicht aufgebaut. Wer im Ausland klagen will (muss) hat es mit fremden Prozessordnungen zu tun und muss i. d. R. einen Anwalt vor Ort bezahlen.

Wer allerdings in den Grenzgebieten lebt, für den kann der Einkauf im Ausland eine günstige Alternative sein. Hochwertige Möbel z. B. sollen in Polen deutlich günstiger sein.

Die Zeit wird zeigen, ob und wie problemlos das alles funktioniert.

Das alles ändert allerdings nicht viel bis gar nichts daran, dass ein EBAY Verkäufer, der erstmal mit allem möglichen droht, der sein eigenes Recht schafft bzw. zu schaffen versucht, dabei nicht mal seine Identität preisgibt, von mir keinen Cent zu sehen bekommt.

Viele Grüße
Meerbuscher


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