Meine Schwägerin hat sich einen gebrauchten Millenium-Racer und für Ihren Sohn einen Kostka 26/20 mit Kinderumbau gekauft. Sie fragte mich jetzt, ob sie die Roller codieren (=polizeilich erfassen) lassen solle.
Mein Footbike ist codiert, aber nur weil ich damit vor zwei Jahren auf dem Stadtteilfest war, dort die damaligen Räder meiner Kinder codiert wurden und die Polizei den Roller dann direkt mitgemacht hat.
Bringen tut das m.E. nichts - wenn man nach einem Diebstahl eine Anzeige aufgibt, dürfte das eigentlich reichen. Gesetzt den Fall, der Roller wird wieder aufgefunden, dürfte der Halter problemlos durch die Polizei ermittelbar sein, da maximal eine Handvoll Tretroller-Diebstahl-Anzeigen vorliegen sollten.
Wie seht Ihr das. Ich beabsichtige nicht die anderen Roller unserer Familie zu codieren, habe meiner Schwägerin aber versprochen "die herrschende Meinung" hier im Forum zu erfragen.
Danke.
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Mist, Ihr bringt mich um ein mögliches Thema für den nächsten Kurier...
Vor 5 Wochen kam eine ähnliche Anfrage an den DTRV, ob eine zentrale Roller-Datenbank und Codierung nicht sinnvoll wäre...
Ich selbst mache jeden Monat Fahrradcodierungen für den ADFC und habe seit einigen Jahren mit diesem Thema zu tun und kann das daher ganz gut mit Rollern vergleichen.
Eine solche Datenbank und Registrierung macht meiner Meinung nach für Roller wenig Sinn, weil:
- Die Fahrradcodierung erfolgt per Gravur, da Aufkleber leicht entfernt werden können und so keinen ausreichenden Schutz bieten. Die übliche Fahrradcodierung lässt sich aber leider mit der für Fahrräder üblichen Vorrichtung (an der Sattelstütze) nicht an unseren gebogenen Rollerrahmen anbringen und eine spezielle Vorrichtung für uns wäre sehr teuer.
- Eine zentrale Datenpflege macht Arbeit und ist bezüglich Datenschutz immer ein Risiko, viele Leute wollen dort auch nicht zentral erfasst werden. Genau aus diesen Gründen befürwortet auch der ADFC kein System dieser Art bei Fahrrädern. Die gängige Fahrradcodierung ist auch keine zentrale "Erfassung" irgendeiner Art, es gibt auch sonst meines wissens kein größere "Erfassung" bei Rädern, der große Vorteil der Fahrradcodierung ist gerade, dass der Code bundesweit ohne ein Zentralregister nachvollziehbar ist und ein Rad zugeordnet oder nach Diebstahl sogar wieder zugestellt werden kann.
- Ein System mit Rahmennummer/Codierungen/Datenbank für einen Wertgegenstand einzuführen, macht erst ab einer gewissen Verbreitung und Bekanntheit Sinn. Beim Fahrrad ist das gegeben und selbst da dauert es noch viele Jahre, so ein System bundesweit zu etablieren. Aber es besteht zumindest eine gewisse Chance, dass ein weit entfernt aufgefundenes Objekt wieder dem Besitzer zugestellt werden kann oder eine Codierung einen Dieb abschreckt. Beim Roller ist diese Anzahl aber noch lange nicht erreicht.
- Roller - als vermeintliches Kinderspielzeug - üben eine äußerst geringe Anziehungskraft auf Diebe aus, erheblich weniger als Fahrräder. Das kann ich inzwischen auch aus eigener 4-jähriger Erfahrung in zwei Großstädten sagen, mein Roller steht oft unabgeschlossen kurzzeitig irgendwo, bisher ohne jegleiche Probleme, mit meinen Rädern würde ich das an den gleiche Stellen dagegen nicht machen. Und Roller und Rollerfahrer sind noch so ungewöhnlich und auffällig, dass ein Dieb damit auffällt und die Chancen gut sind, sowohl dass er nicht weit oder lange damit fährt als auch, dass der Besitzer des Rollers danach wieder ermittelt werden kann. Außerdem sind Roller in der Regel deutlich preiswerter als Fahrräder. Alles in allem lohnt sich diese Mühe daher für Roller erheblich weniger.
Neben dem Kaufbeleg und eventueller Rahmennummer und einer Beschreibung des Rollers samt verbauter Teile und noch ein paar Fotos aufzuheben, ist aber zur Vorsorge sicherlich sinnvoll, ähnlich wurde es ja bei Fahrrädern vor Einführung der Fahrradcodierung auch empfohlen.
Gruß Jo
Vor 5 Wochen kam eine ähnliche Anfrage an den DTRV, ob eine zentrale Roller-Datenbank und Codierung nicht sinnvoll wäre...
Ich selbst mache jeden Monat Fahrradcodierungen für den ADFC und habe seit einigen Jahren mit diesem Thema zu tun und kann das daher ganz gut mit Rollern vergleichen.
Eine solche Datenbank und Registrierung macht meiner Meinung nach für Roller wenig Sinn, weil:
- Die Fahrradcodierung erfolgt per Gravur, da Aufkleber leicht entfernt werden können und so keinen ausreichenden Schutz bieten. Die übliche Fahrradcodierung lässt sich aber leider mit der für Fahrräder üblichen Vorrichtung (an der Sattelstütze) nicht an unseren gebogenen Rollerrahmen anbringen und eine spezielle Vorrichtung für uns wäre sehr teuer.
- Eine zentrale Datenpflege macht Arbeit und ist bezüglich Datenschutz immer ein Risiko, viele Leute wollen dort auch nicht zentral erfasst werden. Genau aus diesen Gründen befürwortet auch der ADFC kein System dieser Art bei Fahrrädern. Die gängige Fahrradcodierung ist auch keine zentrale "Erfassung" irgendeiner Art, es gibt auch sonst meines wissens kein größere "Erfassung" bei Rädern, der große Vorteil der Fahrradcodierung ist gerade, dass der Code bundesweit ohne ein Zentralregister nachvollziehbar ist und ein Rad zugeordnet oder nach Diebstahl sogar wieder zugestellt werden kann.
- Ein System mit Rahmennummer/Codierungen/Datenbank für einen Wertgegenstand einzuführen, macht erst ab einer gewissen Verbreitung und Bekanntheit Sinn. Beim Fahrrad ist das gegeben und selbst da dauert es noch viele Jahre, so ein System bundesweit zu etablieren. Aber es besteht zumindest eine gewisse Chance, dass ein weit entfernt aufgefundenes Objekt wieder dem Besitzer zugestellt werden kann oder eine Codierung einen Dieb abschreckt. Beim Roller ist diese Anzahl aber noch lange nicht erreicht.
- Roller - als vermeintliches Kinderspielzeug - üben eine äußerst geringe Anziehungskraft auf Diebe aus, erheblich weniger als Fahrräder. Das kann ich inzwischen auch aus eigener 4-jähriger Erfahrung in zwei Großstädten sagen, mein Roller steht oft unabgeschlossen kurzzeitig irgendwo, bisher ohne jegleiche Probleme, mit meinen Rädern würde ich das an den gleiche Stellen dagegen nicht machen. Und Roller und Rollerfahrer sind noch so ungewöhnlich und auffällig, dass ein Dieb damit auffällt und die Chancen gut sind, sowohl dass er nicht weit oder lange damit fährt als auch, dass der Besitzer des Rollers danach wieder ermittelt werden kann. Außerdem sind Roller in der Regel deutlich preiswerter als Fahrräder. Alles in allem lohnt sich diese Mühe daher für Roller erheblich weniger.
Neben dem Kaufbeleg und eventueller Rahmennummer und einer Beschreibung des Rollers samt verbauter Teile und noch ein paar Fotos aufzuheben, ist aber zur Vorsorge sicherlich sinnvoll, ähnlich wurde es ja bei Fahrrädern vor Einführung der Fahrradcodierung auch empfohlen.
Gruß Jo
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Hallo Jo,jodi2 hat geschrieben:
- Die Fahrradcodierung erfolgt per Gravur, da Aufkleber leicht entfernt werden können und so keinen ausreichenden Schutz bieten. Die übliche Fahrradcodierung lässt sich aber leider mit der für Fahrräder üblichen Vorrichtung (an der Sattelstütze) nicht an unseren gebogenen Rollerrahmen anbringen und eine spezielle Vorrichtung für uns wäre sehr teuer.
Gruß Jo
danke für die detailliert Info. Aber ich glaube, mein Footbike ist dann auch nicht codiert. Die Polizisten haben damals nur die Rahmennummer am Polizei-Notebook erfasst und einen kleinen "Registrierungsaufkleber" am Rahmen angebracht.
Gruß
Teffmann
Teffmann
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Hallo Jo,
mein Roller wurde vor 2 Jahren vom ADFC-Darmstadt codiert. Geht doch! Siehe Bild.
Gruß
Willi
mein Roller wurde vor 2 Jahren vom ADFC-Darmstadt codiert. Geht doch! Siehe Bild.
Gruß
Willi
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Es macht immer Sinn, einen Gegenstand, den man bei Diebstahl oder sonstigem Verlust gerne wieder zurück hätte, individuell zu kennzeichnen. Schließlich lässt er sich nur so eindeutig zuordnen. Und die sicherste Art der individuellen Kennzeichnung ist nun mal bei Fahrrädern und Rollern eine eingravierte Nummer im Rahmen. Dabei ist es grundsätzlich egal, ob es sich um die vom Hersteller eingravierte Rahmennummer handelt oder um eine nachträgliche polizeiliche Codierung. Wichtig ist nur, dass so eine Nummer da ist und der Besitzer sie auch kennt bzw. Irgendwo notiert hat.
Diese Nummer kann man dann nach einem Diebstahl zur Fahndung ausschreiben und das Fahrrad oder den Roller bei Wiederauffindung eindeutig und unkompliziert seinem Besitzer zuordnen.
Sich darauf zu verlassen, dass eine Anzeige alleine ausreichend ist, um seinen gestohlenen Roller wiederzubekommen, ist falsch. Zwar werden im Vergleich zu Fahrrädern wohl wirklich verschwindend wenig Roller gestohlen. Wird der Roller in der Stadt, in der er gestohlen wurde auch wieder aufgefunden, mag das sogar funktionieren, ihn nur über die Anzeige zuzuordnen. Sollte der Roller aber z.B. in Düsseldorf gestohlen und in Köln gefunden werden, wird er ohne eine eindeutige individuelle Kennzeichnung sicherlich nie wieder bei seinem Besitzer landen.
Wer also Angst vor Diebstahl hat und im Falle eines Falles eine halbwegs realistische Chance haben will, seinen Roller wiederzubekommen, tut gut daran, ihn individuell zu kennzeichnen.
Gruß
Herbert
P.S.: Bei einer polizeilichen Codierung wird nichts in einer Datenbank erfasst und gespeichert. Der Roller wird lediglich mit einer Individualnummer versehen, die sich aus den Initialen des Wohnortes, eines Zahlenschlüssels für Straße und Hausnummer sowie den Initialen des Besitzers zusammensetzt.
Diese Nummer kann man dann nach einem Diebstahl zur Fahndung ausschreiben und das Fahrrad oder den Roller bei Wiederauffindung eindeutig und unkompliziert seinem Besitzer zuordnen.
Sich darauf zu verlassen, dass eine Anzeige alleine ausreichend ist, um seinen gestohlenen Roller wiederzubekommen, ist falsch. Zwar werden im Vergleich zu Fahrrädern wohl wirklich verschwindend wenig Roller gestohlen. Wird der Roller in der Stadt, in der er gestohlen wurde auch wieder aufgefunden, mag das sogar funktionieren, ihn nur über die Anzeige zuzuordnen. Sollte der Roller aber z.B. in Düsseldorf gestohlen und in Köln gefunden werden, wird er ohne eine eindeutige individuelle Kennzeichnung sicherlich nie wieder bei seinem Besitzer landen.
Wer also Angst vor Diebstahl hat und im Falle eines Falles eine halbwegs realistische Chance haben will, seinen Roller wiederzubekommen, tut gut daran, ihn individuell zu kennzeichnen.
Gruß
Herbert
P.S.: Bei einer polizeilichen Codierung wird nichts in einer Datenbank erfasst und gespeichert. Der Roller wird lediglich mit einer Individualnummer versehen, die sich aus den Initialen des Wohnortes, eines Zahlenschlüssels für Straße und Hausnummer sowie den Initialen des Besitzers zusammensetzt.
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Du hast Recht Herbert!
Stimmt, wenn am es so sieht, mit sehr langem Schaft geht es am Steuerrohr wie an der Sattelstütze, also mit den alten 1 Zoll Gabeln und eingestecktem Vorbau. Ist aber ja auch beim Roller selten geworden, mit 1 1/8 Zoll Gabel und Ahead Set könnte es mit nicht abgesägtem Schaft oder einer "Dummygabel" mit z.B. 350mm Schaft gehen.
Werde ich mir merken, vielleicht auch mal einen unserer Roller auf die Streckbank legen...
Gruß
Jo
Oha, das wusste ich nicht, war wohl nicht ich...wikra49 hat geschrieben:
mein Roller wurde vor 2 Jahren vom ADFC-Darmstadt codiert. Geht doch! Siehe Bild.
Stimmt, wenn am es so sieht, mit sehr langem Schaft geht es am Steuerrohr wie an der Sattelstütze, also mit den alten 1 Zoll Gabeln und eingestecktem Vorbau. Ist aber ja auch beim Roller selten geworden, mit 1 1/8 Zoll Gabel und Ahead Set könnte es mit nicht abgesägtem Schaft oder einer "Dummygabel" mit z.B. 350mm Schaft gehen.
Werde ich mir merken, vielleicht auch mal einen unserer Roller auf die Streckbank legen...
Gruß
Jo