moengel hat geschrieben:Ich glaube sowas ist nicht zulässig!
ThomasGrosche hat geschrieben:denke ich auch , dass ich ... nichts verwerfliches gemacht habe
Das ist keine Glaubensfrage, denn formal ist das eindeutig:
Im Sinne dieser Regel sind die folgenden Umstände als Unterstützung anzusehen und nicht erlaubt:
a das Schrittmachen durch nicht am selben Wettkampf beteiligte Personen, durch überrundete oder zu überrundende Wettkämpfer...
Durch das Verlassen der Wettkampfstrecke und das "quer durch" Laufen ist der Helfer nicht mehr am Wettkampf beteiligt.
Wie andere schon sagten, interessiert das im Normalfall keine Sau, und jeder kann sich ausrechnen, welche Heerscharen an Kampfrichtern man benötigte, um sowas auch nur einigermaßen zu überwachen. Nichtsdestotrotz gibt es Fälle von "scharfen Hunden" bei den Kampfrichtern, die durchaus schon mal besipielsweise Läufer mit Babyjogger bei kleinen, unbedeutenden Marathons aus dem Rennen genommen haben. Mal angenommen, so einer hätte das mitbekommen, dann wäre dies hier:
saarotti hat geschrieben:
Beim 100-er in Leipzig,der von der DUV als Bestzeiten fähiger Lauf anerkannt wird,hätte man die Zeit,auch in deiner Leistungsklasse ,nicht gewertet.
dennoch nicht regelkonform, denn:
Jeder Wettkämpfer, der während des Wettkampfs aus dem Wettkampfbereich heraus Unterstützung leistet oder empfängt, muss vom Schiedsrichter verwarnt und darauf hingewiesen werden, dass er im Wiederholungsfall von diesem Wettkampf ausgeschlossen wird.
So also die offizielle Regelung. Aber wie gesagt, bei so einer Massenveranstaltung ist das Pillepalle und man kann schon froh sein, wenn die offensichtlichen Betrüger erkannt werden.
Glückwunsch auch zur Leistung!
Bernd
Das
Remake
Infos zum Laufen und Vereinsgedöns gibt's auf
www.sgnh.de