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Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung

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kreuz25 hat geschrieben: Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung...
gibts nicht mehr
Kann man das irgendwie umgehen?
Gibt es Alternativen?

Was sollte man bei einer Gesundheitsprüfung beachten?
Nur die Wahrheit und nix vergessen, sonst sind die Berechtigten im Leistungsfall die gekniffenen

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Hallo alle zusammen.
Ein spannendes Thema, gute frage. Also soweit mir bekannt ist eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist heutzutage leider nicht mehr möglich. Aber es gibt eine gute Alternative! Die neue Regeleung besteht seit dem 17.03.2010. Aufgrund dieser Regelung kann eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung nicht mehr abgeschlossen werden. In einigen Fällen setzt der Versicherer sogar eine Untersuchung durch einen Arzt voraus.
Wer eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung sucht, hat die Möglichkeit, alternativ eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Allerdings kann diese Alternative bzgl. des Leistungsumfangs und der Versicherungsbedingungen die Risikolebensversicherung nicht vollständig ersetzen.
Hier ein Tipp http://www.risikolebensversicherung-ver ... uefung.php da findest du Infos und alle mögliche zu diesem Thema, schau nach. LG

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kreuz25 hat geschrieben:Also ich will eure Meinung höre / lesen zum Thema Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung... Kann man das irgendwie umgehen? Gibt es Alternativen? Was sollte man bei einer Gesundheitsprüfung beachten?
Wäre echt dankbar für Ratschläge und Tipps...
Hallo,
verstehe dich noch nicht so ganz. Du suchst nach einer Möglichkeit eine Risiko-LV ohne Gesundheitsprüfung zu umgehen? Also möchtest du eine mit Gesundheitsprüfung?
Falls du eine Risiko-LV ohne Gesundheitsprüfung suchst, ist dies problemlos möglich.
Ich habe Ende letzten Jahres eine neue R-LV ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen.

Jörg

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Das mit der Sterbegeld macht aber ausschließlich für gesundheitlich stark gefährdete Personen Sinn und ist deutlich teurer
Wer insbesonders als jüngerer, z.B. Immo Darlehen (Restrisiko) absichern möchte, für den kommt das nicht in Frage

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Schmelli hat geschrieben: Ich habe Ende letzten Jahres eine neue R-LV ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen.
Uups, wie das? .....rechtlich nicht zulässig dachte ich.
Was solls... ich suche ja nicht.

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binoho hat geschrieben:Uups, wie das? .....rechtlich nicht zulässig dachte ich.
Was solls... ich suche ja nicht.
Möglicherweise habe ich das falsch verstanden.
Ich habe eine Risiko-LV ohne ärztliche Untersuchung abgeschlossen. Einen Fragenkatalog zum Gesundheitszustand musste ich sehr wohl beantworten. Das verstehe ich aber nicht unter Gesundheitsprüfung. Die führt m. E. ein Arzt durch und wird nicht durch einen selbstausgefüllten Fragebogen ersetzt.

Jörg

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Schmelli hat geschrieben:Möglicherweise habe ich das falsch verstanden.
Ich habe eine Risiko-LV ohne ärztliche Untersuchung abgeschlossen. Einen Fragenkatalog zum Gesundheitszustand musste ich sehr wohl beantworten. Das verstehe ich aber nicht unter Gesundheitsprüfung. Die führt m. E. ein Arzt durch und wird nicht durch einen selbstausgefüllten Fragebogen ersetzt.

Jörg
Du musst ja die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Vermutlich gab es da keine "Auffälligkeiten", so dass der Vertrag ohne weitere Fragen abgeschlossen werden konnte.

Wenn der Versicherer in deinen Antworten irgendwelche Hinweise auf Erkrankungen gefunden hätte, die womöglich das Risiko eines vorzeitigen Ablebens erhöhen, hätte er (natürlich nach vorheriger Schweigepflichtenbindung deinerseits) deine behandelnden Ärzte kontaktiert und ggf. eine erneute ärztliche Überprüfung zur Voraussetzung eines Vertragsabschlusses gemacht.

Wenn du aber gelogen bzw. was verschwiegen hättest und die Versicherung das bei Eintreten des Leistungsfalls rausbekäme, müsste sie nicht zahlen ...

VG,
kobold

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kobold hat geschrieben:Du musst ja die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Vermutlich gab es da keine "Auffälligkeiten", so dass der Vertrag ohne weitere Fragen abgeschlossen werden konnte.

Wenn der Versicherer in deinen Antworten irgendwelche Hinweise auf Erkrankungen gefunden hätte, die womöglich das Risiko eines vorzeitigen Ablebens erhöhen, hätte er (natürlich nach vorheriger Schweigepflichtenbindung deinerseits) deine behandelnden Ärzte kontaktiert und ggf. eine erneute ärztliche Überprüfung zur Voraussetzung eines Vertragsabschlusses gemacht.

Wenn du aber gelogen bzw. was verschwiegen hättest und die Versicherung das bei Eintreten des Leistungsfalls rausbekäme, müsste sie nicht zahlen ...

VG,
kobold
Ich denke der TE meint den Fragebogen. Wer hier verschweigt oder falsch beschreibt riskiert den Versicherungsschutz

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Ich lese hier immer von "gesetzlich vorgeschriebener Gesundheitsprüfung". Gibs da nun echt ein Gesetz oder machen das nur alle Versicherer so. Immerhin sind das private Unternehmen und keine staatlichen.

Gruss Tommi

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dicke_Wade hat geschrieben:Ich lese hier immer von "gesetzlich vorgeschriebener Gesundheitsprüfung". Gibs da nun echt ein Gesetz oder machen das nur alle Versicherer so. Immerhin sind das private Unternehmen und keine staatlichen.
Das Gesetz gibt nur vor, wie die Fragen zu stellen sind, nicht ob.

Ohne Gesundheitsprüfung sind die Risiken für einen Vertrag höher zu bewerten, bilanziell zu hinterlegen und demzufolge werden die Verträge auch für die Versicherten teurer.
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