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Tretroller und Landstrasse

Tretroller und Landstrasse

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Hallo,

ich habe bei dem schönen Wetter gestern eine kleine Cabriotour mit meiner Freundin im Raum Neuss/ Grevenbroich gemacht. Kurz vor Grevenbroich sind wir auf einem schönen Stückchen Landstrasse mit Seitenstreifen gefahren und ich habe mir dieses Stückchen schon für meine nächste Fahrradtour gemerkt, bis mir die "Fahrradfahrer verboten"- Schilder aufgefallen sind und da kam mir die Frage ob man dort nicht trotzdem mit dem Tretroller fahren darf. Es stand dort kein Schild, dass Fussgänger verboten sind. Weiss jemand wie das rechtlich ist? Mich würde aber auch allgemein mal interessieren, wie das mit den Landstrassen ist. Darf ich mit dem Tretroller auf die Landstrasse, wenn kein Fussweg daneben vorhanden ist? Würdet Ihr eher auf der rechten Seite rollern oder lieber auf der linken um den Autoverkehr im Blick zu haben?

Gruß Markus

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Falls dort so ein Schild steht, gibt es mit Sicherheit einen entsprechenden Radweg ganz in der Nähe. Dort würde ich fahren und auf keinen Fall mit dem Tretroller auf die für Fahrräder gesperrte Straße.

Rechtlich ist man mit dem Tretroller noch Fußgänger, der ein Spielgerät dabei hat. Damit bewegt man sich aber keinesfalls im rechtsfreien Raum, denn ein Spielgerät hat offiziell nichts auf der Fahrbahn zu suchen. Ich fahre trotzdem mit meinem Tretroller genauso, als wäre ich mit dem Fahrrad unterwegs. Letztlich baue ich darauf, sollte es einmal zu einem strittigen Fall kommen, dass ein Richter mit gesundem Menschenverstand entscheidet, natürlich zu meinen Gunsten.

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Hallo Markus,

wo war denn die Straße?

In der gegend gibt es soviele kleine Straßen und asphaltierte Feldwege, da braucht man weder mit Rad oder Roller auf so eine Durchgangsstraße.

Ansonsten halte ich so wie mit dem Rennrad: Landstr. ja, aber nur Nebenstraßen
Gruß

Teffmann

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RazorRamon hat geschrieben: Letztlich baue ich darauf, sollte es einmal zu einem strittigen Fall kommen, dass ein Richter mit gesundem Menschenverstand entscheidet, natürlich zu meinen Gunsten.
Das ist unangemessen optimistisch gedacht. Sicher gibt es einige Richter mit gesundem Menschenverstand, aber der entscheidet nunmal nicht, sondern gesetzliche Vorschriften, welche mitunter nicht den Kriterien gesunden Menschenverstandes genügen. Außerdem würden nicht wenige Richter Deinen gesunden Menschenverstand in Zweifel ziehen, würdest Du auf einer Landstraße Roller fahren.
:D

Abgesehen davon, ist hier wohl ein mikriges Bußgeld zu erwarten, weswegen so ein Fall wohl kaum vor einem Richter enden würde. :wink:

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Kollo hat geschrieben:
Abgesehen davon, ist hier wohl ein mikriges Bußgeld zu erwarten, weswegen so ein Fall wohl kaum vor einem Richter enden würde. :wink:
So isset. Spielen auf der Straße - also Rollerfahren - ist weitaus günstiger als Radfahren auf dem Gehweg.
Ansonsten hatte ich noch nie ernsthafte Probleme. Noch nie außerhalb geschlossener Ortschaften und erst ein Mal in der Stadt - "Bitte fahren Sie auf dem Bürgersteig!".

Hans

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Hallo,

die Frage ist nicht schlecht, allerdings ist der Fall durch das Fahrverbot für Fahrräder unglücklich. Ich kenne bei uns nur einen einzigen Straßenabschnitt einer Landstraße (also keine[!] Bundesstraße), wo dies der Fall ist. Und genau da gibt es einen separat geführten Radweg. Unabhängig davon würde ich mich auf diesen Straßenabschnitt auch nicht mit dem Roller trauen, da er durch seine glatte Piste und die ach so schicken Kurven bei Rasern beliebt ist und echt gebrettert wird, was das Zeug hält...

Ich würde daher gern auf die "normale" Landstraße ohne Radverbot ausweichen wollen: Interessant wäre da natürlich mal, wann es denn ein Bußgeld geben würde.
- Wenn ich mich mit dem Roller wie ein Fahrradfahrer auf der rechten Seite bewege?
- Oder wenn ich mich mit dem Roller wie ein Fußgänger auf der linken Seite bewege?

Im Alltag (beispielsweise wenn ich mit dem Roller zur Arbeit fahre) gibt es zwei Abschnitte einer recht schwach befahrenen Landstraße, auf der ich mit dem Roller so fahre wie mit einem Fahrrad, als auf der rechten Seite (außer natürlich wenn ich überhole ;o). Was die übrigen Verkehrsteilnehmer denken würden, wenn ich links führe (fahren würde?), mag ich mir gar nicht auszumalen, zumal selbst Polizisten die Silhouette eines entgegen kommenden Tretrollerfahrers nicht unbedingt von einem Fahrradfahrer unterscheiden können (was ich den Polizisten nicht ankreide, aber schon einmal in einer für Radler gesperrten Fußgängerzone erlebt habe, wo sie mich dann fahren lassen "mussten"). Der einzige Vorteil für linksfahrende Rollerfahrer: Man sieht der Gefahr ins Auge...

Gruß, Steffen
Wer Rückenwind hat, der rollert zu langsam!

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@ Teffmann: Ich versuche gerade die Strasse wieder zu finden, aber die Strecke vom Sonntag bin ich zum ersten mal gefahren und finde sie deshalb nicht mehr :-( Ich bin mir aber sicher, dass es eine von den gelben Straßen um Bedburg herum ist.

Ich würde sicherlich nicht auf so einer Strasse rollern, wenn Sie schon für Radfahrer verboten ist, aber mich würde es nur mal interessieren, ob es erlaubt wäre. Wenn dort auch stehen würde "Fussgänger verboten" wäre die Sache für mich eindeutiger.
Ich werde mich in Zukunft aber lieber nach anderen Wegen, parallel zur Landstrasse, umsehen. Wobei die manchmal ziemlich schwierig zu finden (wenn man keine Karte dabei hat) sind und auch einen größeren Umweg bedeuten.

Gruß Markus
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