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Tretroller im Verkehrsverbund BerlinBrandenburg (VBB) Ticket oder nicht? Erfahrungen

Tretroller im Verkehrsverbund BerlinBrandenburg (VBB) Ticket oder nicht? Erfahrungen

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Hallo zusammen,

hat jemand von Euch Erfahrungen wie im Verkehrsverbund BerlinBrandenburg (VBB) das Thema Tretroller gehandhabt wird.

Laut den Beförderungsbedingungen kann ein Roller „ticketpflichtig“ sein:

„Vollständig zusammengeklappte Fahrräder sowie Kleinkindfahrräder bzw. fahrradähnliche Roller (mit einem maximalen Felgendurchmesser bis zu 12,5 Zoll) gelten als Handgepäck.“


Jetzt habe ich schon mal gehört, dass man auch ohne Ticket auskommt und auch bei einem „großen“ Tretroller kein Ticket notwendig ist.

Ist das jetzt abhängig vom Schaffner, Tageslaune?

Möchte nicht um 13 Euro Monatsmarke zu sparen, ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ zahlen müssen.

Danke.
Alex

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Berlin ist da sehr zickig.
Alles über 12 Zoll muss gefalltet sein, teilweise sogar in einer Tasche/Sack.

Bei uns im Ruhrgebiet ist im ganzen VRR Gebiet die Mitnahme kostenlos, egal wie Groß die Reifen sind.
Das ganze habe ich schriftlich, ausgedruckt in Folie eingeschweißt in den Lenker meines Rollers gestopft,
falls ein Kontrolleur mal nicht den Durchblick hat...

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Alex_G4 hat geschrieben: „Vollständig zusammengeklappte Fahrräder sowie Kleinkindfahrräder bzw. fahrradähnliche Roller (mit einem maximalen Felgendurchmesser bis zu 12,5 Zoll) gelten als Handgepäck.“


Nehme meinen Großen seit Jahren im VBB mit, war nie ein Problem.
"Fahrradähnliche Roller" sind z.B. diese Laufräder, die haben einen Sitz, aber keine Kette. Ein Roller ist, weil ihm Antrieb sowie Sattel und Pedale fehlen, nicht fahrradähnlich. Hier geht's um die Schlaumeier, die bei ihrem Rad den Sattel entfernen und sagen, es sei ein Roller.
Wie gesagt: Zwei Mal eine Diskussion, beide Male zu meiner Zufriedenheit gelöst.

Hans

PS: Die Bahn ist etwas Anderes.

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Also ich meine, daß ein Großroller durchaus ein fahrradähnliches Gefährt ist, insbesondere, wenn man den Platzbedarf berücksichtigt. Obwohl Pedale fehlen, wird er dennoch angetrieben.
Folgendes lehrt uns, daß es nicht zwangsläufig eines Sattels und eines Pedalantriebes bedarf, um das Fahrrad als ebensolches zu definieren:

UN-Konvention "Übereinkommen über den Strassenverkehr" 1968
"«Fahrrad» ist jedes Fahrzeug mit wenigstens zwei Rädern, das ausschliesslich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen [...] angetrieben wird;"

Ich würde es nicht darauf ankommen lassen, daß meine Haarspalterei einen Kontolleur ausreichend beeindruckt und daher lieber die paar Euro investieren und meine Ruhe haben.

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Kollo hat geschrieben:l

UN-Konvention "Übereinkommen über den Strassenverkehr" 1968
"«Fahrrad» ist jedes Fahrzeug mit wenigstens zwei Rädern, das ausschliesslich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen [...] angetrieben wird;"

I
Die Definition ist ja auch ganz schön, und meinetwegen könnte sie auch gelten, sie gilt aber nicht für den VBB. Auch die Straßenverkehrsordnung sieht das anders. Sonst dürften wir mit dem Roller ja auch auf die Straße.

Hans

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Nun ja, die Straßenverkehrsordnung formuliert konkret, welche Zweiräder wohin gehören. Die Vorschriften der VBB hingegen sind auslegungsfähig. Ich lese dort nicht heraus, daß "fahrradähnlich" auch Antrieb und Sattel berücksichtigt. Ich empfinde einen Großroller als sehr fahrradähnlich, würde das aber wohl nicht zugeben, wenn ich dadurch Geld sparen kann :P

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Bei meinem Kurztrip in die Alpen, bin ich beide Strecken (Heilbronn-Garmisch-Heilbronn) ohne Radkarte gefahren. Mein Argument war: keine Kette-kein Öl, keine Pedale-wenigerPlatz sdowie der Verweis auf die Strassenverkehrsordnung. Wurde jedesmal hingenommen. Allerdings hat einer den Roller mit Handy dokumentiert und gesagt: Er lässt das bei seiner Dienststelle klären.
Ich versuchs nächstes mal einfach wieder.

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Kollo hat geschrieben:Folgendes lehrt uns, daß es nicht zwangsläufig eines Sattels und eines Pedalantriebes bedarf, um das Fahrrad als ebensolches zu definieren:

UN-Konvention "Übereinkommen über den Strassenverkehr" 1968
"«Fahrrad» ist jedes Fahrzeug mit wenigstens zwei Rädern, das ausschliesslich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen [...] angetrieben wird;"


Klarer Fall: Ein Roller ist nur dann ein Fahrrad, wenn es durch Personen angetrieben wird. PERSONEN! Plural! Ich treibe meinen Roller stets allein an. Also: Ich habe einen Roller! :zwinker2:

Ist nur blöd, dass die Mitnahme des Rollers in der Bahn nicht als "Straßenverkehr" durchgeht. Wie sieht das eigentlich im Bus aus? Der fährt schließlich auf der Straße... :confused:

Gruß, Steffen
Wer Rückenwind hat, der rollert zu langsam!

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Kollo hat geschrieben: :gruebel:
Öhm, dann wäre ein Fahrrad auch erst ab Tandem ein solches :prof:
:daumen: Prima Kollo,

ich sehe, Du hast es verstanden! Aber, nun wird es kompliziert: Ist es auch ein Fahrrad, wenn Du allein auf dem Tandem unterwegs bist?

Gruß, Steffen
Wer Rückenwind hat, der rollert zu langsam!

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Sehr geehrter Herr

vielen Dank für ihre E-Mail.

Für die Beförderung von Fahrrädern gilt Teil A, § 11 #Beförderung von Sachen" des VBB-Tarifs. Fahrausweise für Fahrräder gelten nur in Verbindung mit einem gültigen VBB-Fahrausweis gemäß Teil B und Teil C
sowie in Verbindung mit einem Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und gültiger Wertmarke.

Jedes mitgenommene Fahrrad (dazu zählen auch fahrradähnliche Roller) ist beförderungsentgeltpflichtig und benötigt einen gültigen Fahrausweis.

Benötigen Sie noch weitere Informationen, so erreichen Sie uns unter info@bvg.de oder der Rufnummer (030) 19 44 9. Mo- Do, So 07:00-23:00 Fr- Sa rund um die Uhr. Das BVG Call Center bietet Ihnen Auskünfte zum öffentlichen Personennahverkehr in Berlin und Brandenburg sowie zur BVG. Informieren Sie sich auch auf unserer Homepage unter www.BVG.de.

Mit freundlichen Grüßen
BVG

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Also die Antwort zitiert ja letztlich nur die Beförderungsbedingungen. Die Frage, ob für Roller nun ein Entgelt zu entrichten ist, bleibt offen. Da von fahrradähnlichen Rollern die Rede ist, kann man unterstellen, daß es also auch fahrradunähnliche Roller gibt. Das würde ich immer dann annehmen, wenn es sich um einen reinrassigen TRETroller handelt und nicht etwa um einen Roller/Fahrrad-"Hybriden".

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Kollo hat geschrieben: kann man unterstellen, daß es also auch fahrradunähnliche Roller gibt. Das würde ich immer dann annehmen, wenn es sich um einen reinrassigen TRETroller handelt und nicht etwa um einen Roller/Fahrrad-"Hybriden".
Yep.

Hans

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Hallo zusammen, habe nun auch eine ähnliche Antwort direkt vom VBB bekommen, berufen sich auf das "größer 12,5 Zoll". Hmmm, also da ich keinen Stress in REgioverkehr haben will, werde ich mir wohl oder übel eine Monatsmarke für den Roller holen..... :sauer: grüße ALex

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Alex_G4 hat geschrieben: da ich keinen Stress in REgioverkehr haben will, werde ich mir wohl oder übel eine Monatsmarke für den Roller holen..... :sauer: grüße ALex
Die kostet? vs mögliches Strafentgelt?

Wurde schon mal jemand mit einem (fahrbereiten) >12½"-Roller in Berlin/VBB von Kontrollorganen abgestraft/zurechtgewiesen bzw ignoriert? Erfahrungen dazu wären ja interessant. EDIT: Siehe oben, zB HansB, Posting #3

Ansonsten müsste man so argumentieren, wie Kollo es in #13 treffend beschrieben hat. Die Gemeinsamkeiten mit einem Fahrrad beschränken sich mE auf die Lenkereinheit mit Vorderrad sowie die Bremsanlage. Antriebseinheit in Form einer mechanischen Übersetzung, Schaltung, Kurbel/Pedalen, Kette, Ritzel fehlen. Ebenso ist kein Sattel als Sitzmöglichkeit vorhanden, was mE die Mindestvoraussetzung für eine Ähnlichkeit mit einem Fahrrad darstellen würde. Der Rahmen ist komplett anders ausgeführt, um der komplett unterschiedlichen Antriebsweise gerechtzuwerden. Tretroller sind in der deutschen StVO Fußgängern/Spielzeugen gleichgestellt. Tretroller nehmen selbst bei gleicher Vorderradgröße bei der Beförderung weit weniger Platz ein, als ein (Pendler-)Fahrrad, das evt noch mit Körben und/oder Fahrradtaschen behangen ist. Wer einen Goldfisch (bitte im bruchsicheren Gefäß und nicht im Mund!) mitnimmt, kauft sich dafür ja auch keine Hunde-Fahrkarte – das wäre zumindest meine Argumentation, würde ich einen derartigen Roller mitführen und ein Kontrollor hätte etwas dagegen einzuwenden.

Nachdem sich die zuständigen/angefragten Stellen anscheinend um eine konkrete Antwort drücken, sehe ich das als implizite Aufforderung zum Ausprobieren an – aber bitte auf eigenes Risiko!

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Ach, schwitzen tut man sowieso auf dem Roller… 10 Euro pro Monat mögen vielleicht nicht so viel sein, sind aber auch 120 Euro pro Jahr – oder etliche Liter Bier, um in für Deutschland verständlichen Einheiten zu rechnen.

Mir ist es ja gleich, mein K6 fällt unter die 12½"-Regelung. Da hat auch wirklich noch nie jemand etwas gesagt.

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Hy zusammen, ich werd's mal probieren und berichten von den "Zusammenstössen" mit den Kontrolleuren in der DB Regio und ODEG ;-) Heute morgen wurde ich "leider" nicht kontrolliert mit den Roller, somit keine Erfahrungen dazu. Mal sehen was heute nachmittag "passiert". ;-) Alex

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Hy,
so nun der erste Erfahrungsbericht zum Thema:
Nachdem die Mailnachfragen mit Standardantworten beantwortet wurden (BVG, wie VBB) auch über Twitter, immer im gleichen Tenor: Rad größer als 12.5 Zoll, somit ZAHLEN.
Habe ich es die letzten Tage einfach mal drauf ankommen lassen……..kontrolliert wurde ich erst heute in der DB Regio, habe proaktiv den Bahn-MA angesprochen, ob ich für den Roller zahlen muss oder nicht.
Er schaut sich den Rollter genau an und sagt: „Nö, hat ja keinen Sattel und keine Kette, also KEIN Fahrrad (!!!!!), somit KEIN Ticket notwendig“. Nur das Vorderrad ist ja größer…..aber ein Roller ist es trotzdem.
;-)
So, hoffe dass das nicht ein anderer Bahn- oder ODEG-MA beim nächsten Mal anders sieht und werde erstmal weiter so den Roller mitnehmen.
Werde berichten……

Alex

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Moin, hier ein Auszug Verkehrsbetrieb Hannover :

Ein Anspruch auf Beförderung von Sachen (z. B. Tretroller) besteht nicht. Handgepäck und sonstige Sachen (dazu gehören auch Tretroller) werden bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes und nur dann befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können. Das Betriebspersonal (z.B. der Fahrer) entscheidet im Einzelfall, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.

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Auch mit Rad hat man keinen Anspruch auf Beförderung, selbst wenn man in diesem Falle, anders als beim Roller, dafür zahlt.

Hans

PS: Im VBB-Regionalexpress letztens. Schaffnerin fragt mich, nachdem ich ihr meinen Fahrausweis gezeigt hatte, ob mir "der da" gehöre. Sie meinte meinen Roller, der mir gegenüber ganz alleine im Fahrradabteil stand. Als ich bejahte, sagte sie nur "Alles klar!" und ging weiter. Keine Frage nach dem Ticket.

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Hallo,

der Thread ist alt, aber die Frage dürfte immer noch aktuell sein.
Meine Erfahrungen mit einem 16 Zoll Tretroller von Mibo, nicht klappbar, bei der S-Bahn Berlin.
Ich bin ein Jahr mit Fahrradkarte unterwegs gewesen. Irgendwann wurde mir von zwei Kontrolleuren gesagt, dass ich dafür keine Fahrradkarte bräuchte. Daraufhin war ich wieder ein Jahr ohne Fahrradkarte unterwegs. Zwischenzeitlich bin ich über 10x kontrolliert worden. Keiner wollte eine Fahrradkarte sehen.
Diesen Monat hatte ich 2 Kontrolleure die eine Fahrradkarte sehen wollten. Argumentiert, dass sie die einzigen wären die eine sehen wollten und der Roller zwar über 12,5 Zoll große Räder hat, aber eben nicht fahrradähnlich ist. Das waren Supertypen, die mir sofort mit Hinzuziehen des Bundesgrenzschutzes drohten. Als ich Ihrer Argumentation nicht folgen wollte und bei meiner Ansicht blieb drohten die mir sogar mit 1 Jahr BVG Verbot. Ein Passant äußerte, dass er die Fahrradähnlichkeit auch nicht sehen könne. Die Kontrolleure meinten "Er solle abhauen und keinen auf Juristen machen". Dieser äußerte, dass er aber verstehen würde warum man die Typen für den Job ausgesucht hätte. Auf mehrfaches Fragen, ob ich denn jetzt für die Weiterfahrt ein Ticket bräuchte antwortete man mir, dass ich keines bräuchte, was falsch war, da man nur keines für die Weiterfahrt braucht, wenn man zumindest 10 € von den 60 € bezahlt hat.

Es wurde auf deren Webseite Widerspruch eingelegt, obiger Sachverhalt geschildert und neben einem Link mit dem entsprechenden Mibo-Roller diese Seite mit Beispielen fahrradähnlicher Roller mit eingereicht:
https://marjorie-wiki.de/wiki/Fahrrad%C ... che_Roller

Es erfolgte eine Bestätigung des Widerspruches per E-Mail, ohne diesen jedoch in der Bestätigung mit aufzuführen. Das ist das übliche Vorgehen bei denen. Sonst würde es zu sehr auffallen, dass die auf die Eingaben nicht eingehen und lediglich Volksverarschung betreiben. Falls jemand etwas dokumentieren möchte kann ich hier nur zu einem Einschreiben oder einer E-Mail raten. Keinesfalls deren Plattform benutzen, weil es dort nur so abläuft.
Per Post kam dann der übliche Schriftsatz. Auf das Verhalten der Kontrolleure wurde nicht eingegangen. Ebensowenig auf das Erfordernis der Fahrradähnlichkeit um eine Verpflichtung für die Fahrradkarte zu begründen. Die Fahrradähnlichkeit würde sich aus der Radgröße ergeben.

Sportlicher Gruß,
Henrik
Antworten

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