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Kosten Attest (Rücktritt Frankfurt-Marathon)

Kosten Attest (Rücktritt Frankfurt-Marathon)

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Hallo zusammen,

ich werde (leider) nach gegenwärtigem Gesundheitszustand nicht am Frankfurt-Marathon teilnehmen können. Es gibt ja die Möglichkeit eines Rücktritts aus gesundheitlichen Gründen (mit ärztlichem Attest). Weiß jemand, was ein solches Attest kostet ? Ich habe gegoogelt und komme auf verschiedene Gebührensätze ???

Viele Grüße

Bonno

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M.E.D. hat geschrieben:Bitte schön: Gebührenliste


Gruß
Michael
(kann google)
Wie auf der von dir verlinkten Seite zu lesen, handelt es sich um eine freiwillige konsensuelle Vereinbarung einer bestimmten Gruppe von Ärzten in einer bestimmten Region, die nicht ohne Weiteres verallgemeinerbar ist. Wenn du googeln kannst, solltest du auch in der Lage sein, die GOÄ zu finden: GOÄ Gebührenordnung für Ärzte (online) . :D

@Bonno: Wie viel Ärzte in der Praxis verlangen, scheint tw. Ermessenssache zu sein edit und hängt natürlich von der Ausführlichkeit des Attests ab. Insofern wundert es mich nicht, dass die Angaben im Netz schwanken. Im Zweifelsfall würde ich meinen behandelnden Arzt anrufen und fragen - ein Kurzattest (analog Ziffer 70 GOÄ) sollte als Rücktrittsbegründung eigentlich reichen.

VG,
kobold

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Da ist diese Vereinbarung aus Heppenheim aber einfacher zu verstehen als das Amtsdeutsch aus der Gebührenordnung.

Ziffer 70 würde bedeuten es werden 40 Punkte veranschlagt.
Ein Punkt wird mit 0,0582873 € veranschlagt.

Daraus ergibt sich etwa 2,33 für das Kurzattest.
Die Heppenheimer nehmen 5,- Euro.

Naja, er kann ja mit seinem Arzt verhandeln. :streit2:

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M.E.D. hat geschrieben:Da ist diese Vereinbarung aus Heppenheim aber einfacher zu verstehen als das Amtsdeutsch aus der Gebührenordnung.
Ist sie, nur ist sie irreführend, weil du mit dem Link einen einheitlichen Festpreis suggeriert hast, den es so nicht gibt. Auch deine Rechnung zur GOÄ wird in der Praxis nicht aufgehen. Erstens variiert die Vergütung pro Punkt von Quartal zu Quartal, zweitens orientieren sich Ärzte bei privaten Leistungen wie einem Attest nur grob an der GOÄ (darum meine Formulierung "analog"); sie hängen in ihrer Praxis normalerweise eine Liste mit den von ihnen verlangten Gebühren aus. M.W. sind sie da relativ frei in der Festlegung.

Egal. Ich fand nur deinen Spruch mit dem "kann google" überflüssig und überheblich, das wollte ich dir mit meiner ebenso überheblichen Reaktion "spiegeln".

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kobold hat geschrieben: Wie viel Ärzte in der Praxis verlangen, scheint tw. Ermessenssache zu sein edit und hängt natürlich von der Ausführlichkeit des Attests ab. Insofern wundert es mich nicht, dass die Angaben im Netz schwanken. Im Zweifelsfall würde ich meinen behandelnden Arzt anrufen und fragen - ein Kurzattest (analog Ziffer 70 GOÄ) sollte als Rücktrittsbegründung eigentlich reichen.

VG,
kobold

Die GOÄ beinhaltet ja zwei "Attestarten". Kleines Attest (70 GOÄ = Kurzbescheinigung wie Arbeitsunfähigkeit, Prüfungsfähigkeit usw.) und Großes Attest (75 GOÄ = auf Wunsch des Patienten ausgestellte Bescheinigung, z.B. für Reiserücktritt). Vom Wortlaut her wäre m. E. eher die GOÄ 75 anzuwenden (auf Wunsch....) , aber da sollte ich wirklich den Arzt fragen....

LG Bonno

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Bonno hat geschrieben:Dem Dank schließe ich mich an. Ich war auch in der Gruppe 2000 -2999.... Ab km 30 gab es auch kaum noch Musiksupport....
War wohl eher ein Fall von Tapermadness :wink:

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Rauchzeichen hat geschrieben:War wohl eher ein Fall von Tapermadness :wink:
Könnte man meinen. Aber es war eine Erkältung, die ich schneller als erwartet auskuriert hatte. Und bei dem milden Wetter konnte ich dann nicht widerstehen.....
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