Hey zusammen,
ich gehe ja nun schon seit einigen Jahren regelmäßig laufen und das aufgrund meiner Arbeitszeiten insbesondere in den sehr frühen Morgenstunden, wo die Straßen und Bürgersteige noch schön leer sind.
Ich habe heute einen Artikel über Zuvilcourage gelesen und der hat mich zum Nachdenken gebracht. Denn eines morgens bin ich an einer Unfallstelle vorbeigelaufen. Es war wohl ein Unfall zwischen Pkw und Motorrad. Das Motorrad lag auf der Seite, dessen Fahrer stand schon wieder daneben. Ich weiß nicht warum, aber ich habe nicht angehalten und meine Hilfe angeboten (vielleicht auch, weil ich kein Handy dabei hatte und es nicht gravierend aussah). Ich bin nicht stolz drauf. Es hätte mich ja vermutlich nur 1, 2 Monuten gekostet, aber ich kanns leider nicht meghr rückgängig machen.
Nun frage ich mich aber, ob ich mich dadurch der unterlassenen Hilfeleistung strafbar gemacht habe.
Ich habe mal etwas recherchiert und folgende Aussage gefunden: "So kann ein Unfall oder ein Unglücksfall Ursache einer solchen Situation sein, die eine entsprechende Hilfe von außen benötigt." (Unterlassene Hilfeleistung - Ratgeber zum Thema Unfall [kommerzieller Link entfernt])
Mir stellt sich jetzt die Frage, woran zu erkennen ist, dass Hilfe von außen benötigt wird. Der Motorradfahrer stand und hatte keine auf den ersten Blick erkennbaren Verletzungen. Ich hatte kein Handy dabei, die PKW-Fahrerin telefonierte bereits (vermutlich mit der Polizei/dem Notruf). Was hätte ich also tun können/sollen?
Habe ich mich strafbar gemacht?
1Ein neues Leben kann man nicht anfangen, aber täglich einen neuen Tag.