rhein-marathon hat geschrieben:
So oder so, es wird in Zukunft wohl eher keine vollständigen Listen mehr geben,
Hallo Jan, ich finde den Marathon in Düsseldorf hervorragend organisiert und ich schätze ganz besonders dein persönliches Engagement. In dieser Sache liegst du aber falsch.
Allein der Ausgangspunkt stimmt nicht. Auch wenn sich das im Bericht der RP so anhörte: es liegt KEINE neue Situation vor, jedenfalls in Deutschland nicht. Nach den deutschen Vorgaben zum Datenschutz darfst du seit Jahren solche Daten nur mit Zustimmung veröffentlichen. Ich habe z. B. vor 3 oder 4 Jahren einen auf den Deckel gekriegt, weil ich - auf Wunsch einiger Athleten - eine Mitgliederliste unserer Leichtathletikabteilung an alle Mitglieder verteilt habe (Name, Adresse, Telnr., Mail-Adresse) und musste mich belehren lassen, dass ich vorher die Zustimmung eines jeden einzelnen hätte einholen müssen.
Viele Zeitnehmer wissen das auch und haben daher bei der Anmeldung eine Aussage eingebaut ähnlich den Kölner AGB, dass der Teilnehmer einverstanden ist - seit Jahren ist das so!. Mit der Anmeldung stimmt der Teilnehmer explizit zu, genauso wie er zustimmt, dass er keinen Anspruch auf Rückerstattung seiner Startgebühren hat. Wenn ihr das nicht so macht, dann habt ihr das - sorry, wenn ich das so deutlich sage - bisher verpennt
rhein-marathon hat geschrieben:Und wenn du mit "NEIN" antwortest, dann kann entweder keiner veröffentlicht werden, oder die Liste ist lückenhaft. Was soll die Liste dann?
Die EU-Regelung ebenso wie die deutschen Vorgaben besagen, dass du die Daten eines Teilnehmers nur mit seiner Zustimmung veröffentlichen darfst. Es ist dir aber unbenommen, nur solche Teilnehmer in deine Veranstaltung aufzunehmen, die diese Zustimmung geben. Wenn du einen Einkauf tätigst, machst du das selbstverständlich zu den AGB des Verkäufers. Der fragt dich doch auch nicht ab, ob du das nun lieber mit oder ohne seine AGB machst. Deine Bestellung wird nur angenommen, d. h. der Kaufvertrag kommt nur zustande, wenn du den AGB zustimmst. Genauso ist es mit Anmeldung zu einer Laufveranstaltung.
Ich erinnere mich an eine Situation vor mehreren Jahren (!) beim Itzehoer Störlauf, als die Ergebnisliste nicht veröffentlicht werden durfte, weil der Vater eines Kindes das nicht wollte. Daraufhin wurde unter Einschaltung und aktiver Beteiligung des Landes-Datenschutzbeauftragten exakt das beschriebene Verfahren eingeführt (Auflistung der Sachen, denen der Anmelder zustimmen muss, und Anmeldung nur, wenn er zustimmt).
Alles andere, mal so, mal so, wäre nicht vernünftig machbar. Schließlich ist eine Laufveranstaltung ein sportlicher Wettbewerb, der allen gleiche Chancen bieten soll. Wie soll das gehen, wenn sagen wir mal, ein Wettbewerber, der in einem großen Starterfeld schwer auszumachen ist, sich aus taktischen Gründen auch in der Starterliste "versteckt" und nicht auftaucht?
Bernd
Das
Remake
Infos zum Laufen und Vereinsgedöns gibt's auf
www.sgnh.de