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MP3-Player oder Handy: nicht grundsätzlich verboten!

MP3-Player oder Handy: nicht grundsätzlich verboten!

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Das Thema MP3-Player im Wettkampf taucht ja mit schöner Regelmäßigkeit auf und nimmt dann auch oft Züge eines Glaubenskrieges an: hie die Puristen, die auf das Regelwerk pochen, und da die Joggerfraktion, die ohne nicht auszukommen meint.

Vorab: ich selbst bin kein Freund der Verkabelung und käme nie auf die Idee, mit Dröhnung auf den Ohren meine Runden zu drehen, egal ob im Training oder Wettkampf.

Jedoch: die aktuelle Fassung der IWR (Internationale Wettkampfregeln) der IAAF, gültig ab 1.11.2017, besagen in Regel 100:
In the case of mass participation events held outside the stadium, these Rules should normally only be applied in full to those athletes, if any, who are designated as taking part in the elite or other defined section of the races such as age group categories for which there are placings for awards or prizes. Race organisers should outline in the information provided to other athletes which other rules will apply to their participation, particularly those pertaining to their safety.
Das heißt, der Veranstalter einer Straßen-Laufveranstaltung kann von den Regeln, die ja in ihrer Gänze erst einmal für Bahnwettkämpfe entwickelt und dann einfach 1:1 den Straßenläufen "übergestülpt" wurden, nach eigenem Gutdünken abweichen. Er "sollte" allerdings in der Ausschreibung angeben, welche Regeln denn nun gelten werden.

Explizit wird in der Erläuterung als ein Beispiel genannt:
This may for example allow elite athletes to use head or earphones when they are running on a closed course but prohibit their use (or at least recommend against it) for the slower runners when the course is opened to traffic.
Auch wenn ich kein Freund der verstöpselten Berieselung bin, halte ich diese Änderung für sinnvoll, da sich die zig stadionspezifischen Regeln nicht sinnvoll auf eine Massenveranstaltung übertragen und erst recht nicht überprüfen lassen. Insofern ist es eine Anerkennung der Wirklichkeit.

Die entsprechende Anpassung der deutschen Übersetzung habe ich noch nicht gefunden, die Information selbst wurde aber vom LVN-Bezirk Nordrhein verteilt. Wer will, kann die englische Fassung hier in ihrer Gänze studieren.

Bernd
Das Remake
Infos zum Laufen und Vereinsgedöns gibt's auf www.sgnh.de

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"Kapitulation vor der Wirklichkeit" trifft es mMn eher - aber gut, ich will keine Wortklauberei betreiben, sondern ebenfalls froh sein, dass das Regelwerk nun so umgestellt wurde, dass es für Veranstalter praktikabel ist und - nebenbei - auch das Forum in dieser Frage befriedet. :P

Putzig finde ich das angegebene Beispiel, in dem ausgerechnet das Tragen von Kopfhörern bei Eliteläufern für zulässig erklärt wird (btw.: bedeutet das zugleich, dass auch Coaching via Kopfhörer zugelassen ist? Bin zu faul zum Nachlesen.). Der langsamere "Laufpöbel" hingegen, der sich u.U. 6 bis 8 Stunden digital bei Laune halten muss, um seinen Marathon durchzustehen, muss hingegen weiterhin damit rechnen, dass ihm aus Sicherheitsgründen die Bespaßung entzogen wird. :teufel:
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