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Augen auf beim Roller- oder Fahrradkauf!

Augen auf beim Roller- oder Fahrradkauf!

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[font=&amp][font=&amp]Bedingt durch den Diebstahl unserer drei SPVs habe ich Wissenswertes zum Thema gefunden.
Möglicherweise interessiert es einige.[/font][/font]


[font=&amp][font=&amp]§ 259 Hehlerei. (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen hat oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.[/font][/font]

[font=&amp][font=&amp]Geklautes Fahrrad gekauft – hat das Folgen?[/font][/font]
[font=&amp][font=&amp]Strafrechtliche Konsequenzen bei vorsätzlichem Kauf[/font][/font]
[font=&amp][font=&amp]Rad bleibt Eigentum des Opfers[/font][/font]
[font=&amp][font=&amp]Kaufpreis kann zurückverlangt werden[/font][/font]
[font=&amp][font=&amp]Kauf nicht ohne Kaufvertrag[/font][/font]
[font=&amp][font=&amp]mehr dazu steht hier: https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/geklautes-fahrrad-gekauft-hat-das-folgen/150/3097/352364[/font][/font]

Vorsicht, wenn Roller oder Fahrräder extrem günstig angeboten werden.
Der Verkäufer könnte daran interessiert sein, heiße Ware schnell abzustoßen. F[font=&amp][font=&amp]ür den Käufer kann es problematisch werden. Bei gestohlener Ware kann er strafrechtlich und/oder zivilrechtlich belangt werden.[/font][/font]
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FunkyBunny hat geschrieben:[font=&][font=&]Bedingt durch den Diebstahl unserer drei SPVs habe ich Wissenswertes zum Thema gefunden.
Möglicherweise interessiert es einige.[/font][/font]


[font=&][font=&]§ 259 Hehlerei. (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen hat oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.[/font][/font]

[font=&][font=&]Geklautes Fahrrad gekauft – hat das Folgen?[/font][/font]
[font=&][font=&]Strafrechtliche Konsequenzen bei vorsätzlichem Kauf[/font][/font]
[font=&][font=&]Rad bleibt Eigentum des Opfers[/font][/font]
[font=&][font=&]Kaufpreis kann zurückverlangt werden[/font][/font]
[font=&][font=&]Kauf nicht ohne Kaufvertrag[/font][/font]
[font=&][font=&]mehr dazu steht hier: https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/geklautes-fahrrad-gekauft-hat-das-folgen/150/3097/352364[/font][/font]

Vorsicht, wenn Roller oder Fahrräder extrem günstig angeboten werden.
Der Verkäufer könnte daran interessiert sein, heiße Ware schnell abzustoßen. F[font=&][font=&]ür den Käufer kann es problematisch werden. Bei gestohlener Ware kann er strafrechtlich und/oder zivilrechtlich belangt werden.[/font][/font]
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Und: An unrechtmäßig erworbener oder gestohlener Ware kann kein Eigentum erworben werden. Heißt: Man ist das Teil los und auch das Geld ist meist weg, weil man es sich von dem Verkäufer zurückholen müsste - was meist nicht möglich ist.

Hans

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HansB hat geschrieben:Und: An unrechtmäßig erworbener oder gestohlener Ware kann kein Eigentum erworben werden. Heißt: Man ist das Teil los und auch das Geld ist meist weg, weil man es sich von dem Verkäufer zurückholen müsste - was meist nicht möglich ist.
In der Tat - günstige Schnäppchen können, im Nachhinein recht teuer werden.
Zudem der strafrechtliche Tatbestand, wenn man nicht zweifelsfrei belegen kann, dass die Umstände beim Kauf keine gestohlene Ware vermuten ließen.
Wenn die offeriert Ware weit unter dem üblichen Preis gehandelt wurde, kann’s eng werden.
Bei einer Meldung an die Polizei besteht immerhin noch die Möglichkeit über die Aufdeckung des Täters das gezahlte Geld zurückzubekommen.

Zum Behalten einer gestohlenen Ware muss vermutlich die Persönlichkeitsstruktur passen. :gruebel:
Wenn ich mir vorstelle, wissentlich auf einem geklauten Roller unterwegs zu sein, würde mir die Sorge einer Aufdeckung die Fahrfreude kräftig vermiesen. Den Beweis des Eigentums kann man nicht erbringen, wenn es auffliegt.... Wer braucht so was?
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