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2 Fragen

2 Fragen

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Hallo liebe Comunity ich hätte da 2 Fragen: ist die gesetzliche lage, dass man z.b. mit den Roller in Fußgängerzonen fahren darf noch aktuell? Ich habe mal gelesen dass man dies darf da der Roller als Spielzeug gillt.

Meine zweite Frage wäre ob jemand Erfahrung hat bei welchem Versicherungsanbieter ich mein Roller Vollkasko versichern kann? Ich bin in zwei Tagen wahrscheinlich der Besitzer eines kostka XL und wir überlegen uns noch einen zweiten anzuschaffen.
Danke für eure Antworten

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Hier kannst Du mal reinschauen
https://scooterundroller.de/wo-darf-man ... du-wissen/

Wenn man umsichtig unterwegs ist, gibt’s in der Regel keine Probleme, so meine Erfahrungen. :nick:

Mein Fahrverhalten passe ich den Bedingungen des Umfeldes an. Wenn auf dem Fußweg viele Passanten unterwegs sind, ein Radweg zur Verfügung steht, rollere ich auf diesem. Ist der Fußweg frei, nehme ich den.
Die meiste Zeit verbringe ich mit den Rollern im „Outback“. Meistens treffe ich auf den Wald-, Feld- und Wirtschaftswegen nur wenige Menschen.

Für unsere Städtetouren nutzen wir gerne den kleinen Faltroller. Der Clix 16/16 Zoll hat sich oft als sympathisches Vehikel erwiesen.... sehr kommunikativ. :wink: Wenn Passanten unsere Roller bewusst wahrnehmen, fangen viele an zu schmunzeln. Oftmals ergaben sich nette Gespräche, zuweilen auch Probefahrten mit unseren Rollern.

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Hallo Flooki,

noch hat sich ja nichts geändert. Die Frage ist, ob sich bald etwas mit den muskelbetriebenen Tretrollern ändern wird, jetzt wo im Mai oder Juni das neue Gesetz für die E-Scooter kommen soll. Gestern waren die E-Scooter sogar in den 20 Uhr-Nachrichten. Wird dann noch irgendein Mitarbeiter des Ordnungsamtes zwischen normalem Tretroller und E-Roller unterscheiden? Für die E-Scooter soll es so kommen, dass ein neues Verkehrszeichen (Roller mit Ladekabel und dem Zusatz "frei") anzeigt ob der Roller in der Fußgängerzone gefahren werden darf oder nicht. Ich würde mir da nicht zu viele Gedanken machen und einfach dort fahren wo es am sichersten ist und am besten passt.

Bzgl. Versicherung ist es so, dass für Schäden, die man anderen mit dem Roller zufügt die private Haftpflichtversicherung zuständig ist. Man müsste dort nachfragen, ob der Roller eingeschlossen ist.

Für Diebstahl ist die Hausratversicherung zuständig, wo aber Fahrräder normal nicht eingeschlossen sind und man einen extra Zusatz abschließen muß. Ob Roller da als Haushaltsgegenstand oder Spielzeug gelten, oder eher als Fahrrad weiß ich nicht, da muß man seine Versicherung fragen weil Schlupflöcher haben die ja alle. Am besten läßt man sich alles schriftlich bestätigen, wenn es unklar ist ob der Roller eingeschlossen ist.

Dann gibt es noch eine extra Fahrradversicherung wo man den größtmöglichen Schutz hat, die aber auch teuer ist. Hier stehen die Vor- und Nachteile und es gibt auch einen Vergleich der Versicherungsgesellschaften: https://www.fahrradversicherung-test.com/

Gruß
Karin
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