Hallo Marcus,
da ich persönlich dafür bin, beim Fahren von Fahrzeugen aller Art die Null-Promille-Regel anzuwenden, würde ich dies auch beim Fahren mit einem Roller so sehen und auch anwenden. Zudem könnte ich mir vorstellen, dass es im Falle eines Unfalles (Tretrollerfahrer mit 1,1 Promille fährt Fußgänger an....) egal ist, ob es die Promillegrenze gibt oder nicht, belangt wird der alkoholisierte Tretrollerfahrer dann trotzdem. Zudem würde es mir um den Fußgänger leid tun, da dies möglicherweise (ohne Alkohol) vermeidbar war (Personenschäden sind immer blöd...).
Übrigens: Auch wenn es für Fußgänger keine Promille-Grenze gibt, könnte diesen (wenn sie einen haben) der Führerschein wegen Alkoholkonsums entzogen werden, wenn es dafür aufgrund des Verhaltens ein Erfordernis gibt. Die Hürden sind wohl recht hoch, aber wer torkelnd den Straßenverkehr gefährdet hat Chancen es auch als Fußgänger soweit zu bringen...
Ich weiß auch nicht, ob sich Alkohol und Rollerfahren vertragen. Trifft man dann noch das Trittbrett? Klappt es dann noch mit der Koordination des Bewegungsablaufes?
Fazit: Rollerfahren nur nüchtern (jedenfalls was Alkohol betrifft ;o)!
Gruß, Steffen