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Rollerfahren und Alkohol

Rollerfahren und Alkohol

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Hallo zusammen,

habe heute gelesen, dass ein Escooter-Fahrer seinen Führerschein abgeben musste, nachdem er mit 1,1 Promille erwischt wurde. Da stellt sich mir doch die Frage, wie es mit einem muskelbetriebenen Roller rechtlich ausschaut. Der Roller wird ja nicht als Fahrzeug, sondern als Spielzeug angesehen. In Bezug auf Alkohol würde das dann bedeuten, dass ich genausogut eine Carrerabahn unterm tragen könnte - sprich ich bin juristisch betrachtet Fußgänger, korrekt?

Falls schon mal jemand einen Plausch mit einem Polizisten deswegen hatte, wäre ich über weitere Infos dankbar ;-)
Marcus

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Hallo Marcus,

da ich persönlich dafür bin, beim Fahren von Fahrzeugen aller Art die Null-Promille-Regel anzuwenden, würde ich dies auch beim Fahren mit einem Roller so sehen und auch anwenden. Zudem könnte ich mir vorstellen, dass es im Falle eines Unfalles (Tretrollerfahrer mit 1,1 Promille fährt Fußgänger an....) egal ist, ob es die Promillegrenze gibt oder nicht, belangt wird der alkoholisierte Tretrollerfahrer dann trotzdem. Zudem würde es mir um den Fußgänger leid tun, da dies möglicherweise (ohne Alkohol) vermeidbar war (Personenschäden sind immer blöd...).

Übrigens: Auch wenn es für Fußgänger keine Promille-Grenze gibt, könnte diesen (wenn sie einen haben) der Führerschein wegen Alkoholkonsums entzogen werden, wenn es dafür aufgrund des Verhaltens ein Erfordernis gibt. Die Hürden sind wohl recht hoch, aber wer torkelnd den Straßenverkehr gefährdet hat Chancen es auch als Fußgänger soweit zu bringen...

Ich weiß auch nicht, ob sich Alkohol und Rollerfahren vertragen. Trifft man dann noch das Trittbrett? Klappt es dann noch mit der Koordination des Bewegungsablaufes?

Fazit: Rollerfahren nur nüchtern (jedenfalls was Alkohol betrifft ;o)!

Gruß, Steffen
Wer Rückenwind hat, der rollert zu langsam!

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Ich bezweifele, dass sich alle Tretrollerfahrer an die Null % Regelung halten.


In der Praxis werden Tretroller Fahrer rechtlich wohl wie Fahrradfahrer behandelt: Also bis 1,6 % passiert dem Führerschein nix, solange man sich Verkehrstechnisch nicht auffällig benimmt (de facto kann man schon Probleme ab 0,3 Promille bekommen, wenn man zusätzlich Verkehrsregeln bricht).


Wahrscheinlich ist man als Tretrollerfahrer sogar besser (oder auch schlechter, wenn man das vom Selbst-Gefährdungspotential aus sieht) gestellt.


Wenn man richtig besoffen ( >= 1,6 ) sein Fahrrad auf dem Bürgersteig oder Fußgängerzone nach Hause schiebt dann passiert dem Führerschein natürlich gar nix. Nicht dass ich das empfehle, aber ich vermute mal, dass das, wenn man seinen Tretroller langsam in der Fußgängerzone oder Bürgersteig nach Hause tretet, dann ist der Führerschein sehr wahrscheinlich nicht gefährdet.

Der Roller wird ja nicht als Fahrzeug, sondern als Spielzeug angesehen.
Ich vermute mal, wenn man sich mit dem Tretroller auf der Straße wie ein Fahrradfahrer bewegt dann ist der Führerschein ab 1,6 Promille trotzdem weg.


Was die E-Scooter betrifft – die werden rechtlich als Kraftfahrzeuge eingeordnet (Versicherungspflicht etc.). Es kann also durchaus sein, dass der eigentlich besoffene Trinkgenosse(in) der mit 1,5 Promille im Blut auf seinem E-Bike (das bis zu 25 Km unterstützt) unterwegs ist, weiter fahren darf, während der stolzer E-Scooter Kollege(in) mit seinen 1,1 Promille seinen Lappen verliert. Über die Sinnhaftigkeit solcher Regelungen kann man streiten. Ich persönlich empfinde Nulltoleranz für echte Kraftfahrzeuge durchaus Sinnvoll) und der ADFC propagiert eine Angleichung zu 0,8 Promillegrenze.


Auto und LKWs Co sind potenzielle effektive Mordwaffen (und werden als solche schon auch schon mal benutzt). Insbesondere das Fremdgefährdungspotential von Muskel betriebenen Fahrzeugen (Fahrrad, Tretroller, Rollschuh oder Skateboard etc.) ist so viel geringer, dass ich eine strikte Nulltoleranz Regelung für reichlich überzogen empfinde. In Schweden gibt es Beispielweise überhaupt keine fest geschriebene Limits, aber die Polizei kann vor Ort entscheiden, dass Mann/Frau nicht mehr verkehrstüchtig (zum Fahrradfahren) ist, was mir die sympathischste Lösung erscheint (aber in Deutschland wohl nicht umsetzbar wäre) .

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Bahkauv hat geschrieben: .. den Regelungen für Fußgänger entsprechen.

Vielen Dank für den Link. Wenn ich mit 1,7 Promille und sportlichen 12 KM besoffen am Straßenrand (wo ich sowie nicht hingehöre) entlang renne, dann kann man juristisch schon einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr konstruieren.


Dann ist die MPU inkl. Führerschein Entzug auch nicht sehr weit, nur der Automatismus des sofortigen Führerscheinentzugs entfällt wohl. Der separate Straftatbestand einer Alkoholfahrt fällt ja weg.

Auf die Spitze getrieben, kann man sehr wahrscheinlich ein alkoholbedingtes explizites Fahrradverbot über das Tretrollerfahren umgehen.


PS. Das jetzige de facto Benutzungsverbot von Fahrradwegen und Straßenrändern (in der Stadt) für Tretrollerfahrer (mit großen Felgengrößen) interessierte in der Praxis in meiner 2-jährigen Erfahrung kein Polizist. Solange man sich verkehrsgerecht verhält drücken die offenbar beide Augen zu.


Mal schauen was die Zukunft bringt. Uns fehlt ja das Versicherungskennzeichen der E-Scooter. Angesicht der Tasche, das die E-Scooter i. A. verkehrstechnisch wesentlich unsicher sind (Bremsverhalten – bedingt durch die i. A. gefährlich tiefe Vorderradachse, höhere Trittbretthöhe, instabileres Lenkverhalten, etc., etc.), wäre das zwar geradezu lächerlich – aber man weis ja nie.


Ich habe mich übrigens schon lange gefragt wie, das mit der Versicherung ist. Zahlt meine normale Haftpflicht (wie beim Fahrrad) wenn ich mich wie ein Fahrrad im Straßenverkehr bewege und ein Fehler mache oder verweigert die Versicherung die Übernahme der Kosten, weil ich mich ja grob fahrlässig verhalten habe und in dem ich auf der Straße (außerorts falschen Straßenseite) gefahren bin. Muss ich damit rechnen, dass sich eine gegnerische Versicherung über ihre findigen Rechtsanwälte im Falle eines Falles aus der Verantwortung stiehlt?

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Das ist eine berechtigte Frage! Ich würde vermuten, dass ein Versicherer das "Falschverhalten" durchaus in seinem Sinne nutzen würde. Wenn also ein Fussgängerweg existiert und stattdessen der Radweg oder die Straße genommen wird, ist das ein selbstverschuldetes Fehlverhalten, so meine Interpretation der Rechtslage. Falls jemand mehr als nur Vermutungen anstellen kann, wäre es toll, wenn wir das hier klären könnten...

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Ach Leute,

macht es doch nicht so kompliziert: Wenn Ihr Euch im Straßenverkehr ohne Alkohol im Blut bewegt, dann seid Ihr (was diesen Punkt angeht) auf der sicheren Seite und es ist ganz einfach.

Für das Fahren mit dem Tretroller (ohne Alkohol...) und die Wahl des richtigen Weges, entscheide ich je nach örtlichen Verhältnissen: Sind Radwege vorhanden, dann nutze ich diese (wobei ich ohnehin nicht unbedingt langsamer fahre als viele Radfahrenden). Die Straße nutze ich nur im absoluten Ausnahmefall und wenn es die örtlichen Verhältnisse (nach meiner Einschätzung) zulassen. Auf dem Gehweg ist es vor allem im städtischen Bereich schwierig, zumal man dort in erster Linie Rücksicht auf die Fußgänger nehmen muss. Bei breiten Gehwegen, in Parkanlagen usw. sieht es mitunter anders aus. Außerorts sind für mich Bundesstraßen mit dem Tretroller tabu, wenn sie keinen begleitenden Rad- oder Gehweg haben. Vor Ortsverbindungsstraßen und Landstraßen schrecke ich dagegen in der Regel nicht zurück. Wichtig ist im Prinzip überall: eine defensive Fahrweise.

Gruß, Steffen
Wer Rückenwind hat, der rollert zu langsam!
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