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Nie mehr auf dem Bürgersteig laufen?

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Naja...der Fußweg ist halt kein Sportgerät bzw. keine Sportstätte. Man kann nicht erwarten dass er frei von Gefahren geräumt wird falls evtl. mal ein Sportler vorbeikommt.
Ich laufe auch auf Fußwegen, sogar sehr oft. Aber auf den Gedanken einen Postboten zu verklagen weil da ein paar Zeitungen rumliegen...wäre ich bestimmt nicht gekommen.
Wenn man auf Nummer sicher gehen will...dann muss man halt auf einer Laufbahn laufen oder auf Waldwegen oder im Park. Wobei...auch im Park kann mal ein heruntergefallener Ast liegen.

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Zum Glück haben wir keine amerikanischen Verhältnisse, wo jeder jeden Verklagen kann.
Wer über ne Zeitung stolpert und sich verletzt, hat es wohl nicht anders verdient.

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Für mich dies in die Kategorie "dumm gelaufen"
Ohne die Umstände näher zu kennen, wenn die Dame sich in dem Paketband des Zeitungsstappels verheddert hatte und gestürzt ist, dann ist dies einfach bloß Pech.

1. Ist ein Zeitungsstapel meist nicht zu übersehen
2. Die Zeitungen wurden schon seit längerem regelmäßig genau dort abgelegt, da sich niemand zuvor beschwerd hatte lagen diese vermutlich am Wegesrand.
3. Ich habe ebenfalls die Pflicht auch beim Sport auf öffentlichen Wegen nur so schnell zu sein, dass ich Alltagssituationen meistern kann. Bei schlechter Sicht mit angepasstem Tempo.

Wenn die Dame den Zeitungsstappel und die damit verbundene Gefahr nicht erkannt hat, dann wäre sie vermutlich auch über Zweige, Äste, Baumfrüchte oder Kadaver usw. die auf dem Gehweg gelegen hätten gestolpert.
Sicherlich ärgerlich aber das ganze Leben ist ein Risiko und endet immer mit dem Tod.

Auch für Fußgänger gilt der Paragraf 1 der Strassenverkehrsordnung:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 1 Grundregeln


(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
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JoelH hat geschrieben:Leider sieht das Gericht das zu 30% anders. :klatsch: :klatsch: :klatsch: Verquerte Welt.
Nun, der Verlag hatte keine Genehmigung zur Sondernutzung des öffentlichen Strassenlandes als Ablageplatzes.
Dem zufolge musste das Gericht vermutlich nach der Strassenverkehrsordnung urteilen.

Und die besagt ebenfalls im §1, Absatz 2:

"(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Durch das unerlaubte Abladen des Zeitungsstappels wurden die Fußgänger vermeidbar gefährdet...
Da Dummheit nicht verboten ist kommt auch diese Frau zu dem Genuss einer Teilentschädigung.
Mir selbst wäre der Vorfall viel zu peinlich, als das ich als Geschädigter von mir aus geklagt hätte.
Kann natürlich sein, dass die Dame eine Unfallversicherung hatte, welche auf die Klage gepocht hatte.., vermute mal eine Versicherung kann bei Verdacht auf Mitwirkung von Fremdverschulden den Klageweg verlangen.

Obwohl, die Fahrt zum Abladeort untersteht ja nur der Strassenverkehrsordnung - nach dem unerlaubten Abladen wäre der Zeitungsstappel vielleicht eher ein Umweltdelikt? :confused:
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klnonni hat geschrieben:Durch das unerlaubte Abladen des Zeitungsstappels wurden die Fußgänger vermeidbar gefährdet...
Wenn der Zeitungsstapel als eine "Gefährdung" eingestuft wird, was sind dann Laternenpfähle (Ich kenne Leute, die haben nach hinten geschaut, und sind dann gegengeprallt...)? Würde man da auch eine Mitschuld der Stadt einräumen? Oder wie verhält es sich bei Kinderwagen, die Mütter vor dem Geschäft geparkt haben (über die dann der "blinde" Läufer fällt) oder mit außen vor der Metzgerei angebundenen Hunden. Ich halte das Urteil für überzogen und sehe hier doch eine alleinige Schuld bei der Walkerin. Zum Glück ist das die Meinung eines einzelnen Richters; andere Richter sehen das anders.

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Ich kann übrigens in das Urteil hineinschauen... die Presse berichtet nicht ganz richtig.

Sie ist nicht mit dem Stock in dem Paketband hängengeblieben sondern mit den Füßen. Die Zeitschriftenbündel waren mit grauem Paketband zusammengehalten worden, diese waren aber von irgendwelchen Passanten zerfleddert worden, so dass am Ende graues Paketband auf grauem Fußweg lag. Und darin hat sie sich mit den Füßen verheddert. In der Vergangenheit waren schon mehrfach Passanten genau über diese Bänder der gleichen Firma gestolpert...

Da klingen die 30% plötzlich nicht mehr ganz so absurd.
Runalyze-Profil
Mein Lauftagebuch "Ausgerechnet ich laufe"
PBs: 10k: 44:27 (3/18), HM: 1:34:25 (4/23), M: 3:30:35 (04/19) Ultra: 72,3km in 7:28h (12/19), 110km in 24h (6/19)

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Ah ein Stöckchenfred :)
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Mein Tagebuch: forum/threads/96079-Die-dicken-Waden-der-dicken-Wade

"Unser Denken bestimmt unsere Wahrnehmung und unser Verhalten. Wenn wir uns nur auf das konzentrieren, was uns missfällt, werden wir auch viel Schlechtes sehen, dementsprechend über die Welt denken und unser Verhalten danach ausrichten. Menschen, die sich auf das Schöne konzentrieren, sind folglich zweifelsfrei glücklicher."

Thorsten Havener

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ruca hat geschrieben:Da klingen die 30% plötzlich nicht mehr ganz so absurd.
Daher, vor dem Urteil erstmal informieren. Der Richter scheint das getan zu haben :daumen:

Nach der Meinung einiger müssten Baustellen also auch nicht mehr abgesichert werden :hihi:

Gruss Tommi
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"Unser Denken bestimmt unsere Wahrnehmung und unser Verhalten. Wenn wir uns nur auf das konzentrieren, was uns missfällt, werden wir auch viel Schlechtes sehen, dementsprechend über die Welt denken und unser Verhalten danach ausrichten. Menschen, die sich auf das Schöne konzentrieren, sind folglich zweifelsfrei glücklicher."

Thorsten Havener

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ruca hat geschrieben:Ich kann übrigens in das Urteil hineinschauen... die Presse berichtet nicht ganz richtig.
.
Umso krasser. Nach dem Urteil wusste die Dame, dass dort an dieser Stelle öfters Zeitungsstapel bereitliegen. Wer dann trotzdem drüberfällt, dem ist nicht mehr zu helfen...

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Bonno hat geschrieben:Umso krasser. Nach dem Urteil wusste die Dame, dass dort an dieser Stelle öfters Zeitungsstapel bereitliegen. Wer dann trotzdem drüberfällt, dem ist nicht mehr zu helfen...
Sie ist ja nicht über den Zeitungsstapel gefallen sondern hat sich im quasi unsichtbaren Paketband daneben verheddert.
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Bizarr. Meinen Rechtsempfinden nach sollte die Frau garnix kriegen und die Zeitungsfirma/austräger eine Geldstrafe für Ordnungswidrigkeit, sofern Zeitungsstapel auf Bürgersteig entsprechend verboten/geregelt ist. Da es aber zig Sachen gibt, die auf Bürgersteigen vorübergehend sein dürfen, etwa bei Baustellen, beim Be- und Entladen, bei Umzug, Sperrmüll etc. ist es lächerlich, ein harmloses Hindernis wie einen Zeitungsstapel verantwortlich zu machen, da die normale Sorgfalt beim Bewegen im öffentlichen Raum voraussetzt, dass man mit solchen "Hindernissen" rechnet.
Mein Schulweg war zu kurz...

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mountaineer hat geschrieben: Da es aber zig Sachen gibt, die auf Bürgersteigen vorübergehend sein dürfen, etwa bei Baustellen, beim Be- und Entladen, bei Umzug, Sperrmüll etc. ist es lächerlich, ein harmloses Hindernis wie einen Zeitungsstapel verantwortlich zu machen, da die normale Sorgfalt beim Bewegen im öffentlichen Raum voraussetzt, dass man mit solchen "Hindernissen" rechnet.
:daumen:

Die Dame hat halt versucht, durch den Schaden ihre Kasse etwas aufzubessern. Sie scheiterte kläglich. Wenn sie sich auf dem Bürgersteig mit Nordic-Walking Stöckchen bewegt, muss sie halt auf Hindernisse aufpassen, ggf. ausweichen und noch viel mehr, selbst kein Hindernis für andere darstellen. Das geht uns doch nicht anders.
Highlights bisher:
16.+17. Juni 2018 - 24 h Burginsellauf = 121,74 km
03.10.2021 SIX STAR Finisher
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Dass man nur schon auf die Idee kommt jemand anders für seine eigene Dummheit verantworlich zu machen :haeh:

Wenn man es nicht schafft unfallfrei einen Fuss vor den anderen zu setzen hat man es nicht anders verdient.
Mit Hindernissen muss man schlichtwegs rechnen und leben.

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ruca hat geschrieben:Sie ist ja nicht über den Zeitungsstapel gefallen sondern hat sich im quasi unsichtbaren Paketband daneben verheddert.

Im Gerichtsurteil steht wortwörtlich: "Das Gericht ist auch davon überzeugt, dass es sich um ein Paketband des M. gehandelt hat, über das die Klägerin gestolpert ist." ,was noch mehr für eigene Dummheit spricht. Juristen sind in der Formulierung peinlich genau (und unterscheiden zwischen verheddern und drüberstolpern), daher kann man sich schon fragen, wie man über ein Paketband stolpern kann. Jedes Kind bekommt vermittelt: "Nicht rumschlurfen, Füße hoch".

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Isse hat geschrieben: :daumen:

Die Dame hat halt versucht, durch den Schaden ihre Kasse etwas aufzubessern. Sie scheiterte kläglich.
Wieso gescheitert? Sie bekam 30 %, ohne Klage hätte sie nix bekommen :hurra:

Gruss Tommi
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"Unser Denken bestimmt unsere Wahrnehmung und unser Verhalten. Wenn wir uns nur auf das konzentrieren, was uns missfällt, werden wir auch viel Schlechtes sehen, dementsprechend über die Welt denken und unser Verhalten danach ausrichten. Menschen, die sich auf das Schöne konzentrieren, sind folglich zweifelsfrei glücklicher."

Thorsten Havener

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hardlooper hat geschrieben:Das Beste auf dieser Seite sind die Möpse der jungen Frau, die als Einstiegshilfe zu den Top Singlebörsen dient.
Das ist sicher personalisierte Werbung...

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Ich verstehe immer die Empörung nicht, wenn jemand den Rechtsstaat dafür bemüht, wofür er da ist. Sie ist ja sogar zu 30% erfolgreich gewesen, hatte also nicht vollends unrecht. Laternen etc. sind Zubehör der Straße selbst und selbstverständlich rechtlich ganz anders zu beurteilen als irgendwelcher Krempel, der auf dem Gehweg abgeladen wird. Man stelle sich mal vor, die gute Frau muss aus verschiedensten, nicht notwendigerweise selbstverschuldeten Gründen ihre Behandlungskosten ganz oder teilweise selbst tragen und gehört gleichzeitig zu der von Altersarmut nicht nur bedrohten Gruppe mittelalter bis alter Frauen.

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Sport1 als Quelle für so eine Nachricht heranzuziehen ist wie die Bild-Zeitung in einer Doktorarbeit als wissenschaftliches Fachblatt zu zitieren :D

Jeder Teilnehmer am Straßenverkehr hat eine gewisse Sorgfaltspflicht, muss sich aber gleichzeitig auch darauf verlassen können, dass andere ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen bzw. keine Gefährdung anderer verursachen.

Als "Sportler" hat man zwar eine erhöhte Sorgfaltspflicht, das befreit aber andere - wie ja der Richter augenscheinlich auch so gesehen hat - nicht vor ihrer eigenen. Man muss mit Hindernissen rechnen, aber das heißt nicht, der Verursacher des Hindernis keine Teilschuld haben kann, wenn das Hindernis - aus welchen Gründen auch immer - eine Gefährdung darstellt.

Die Beurteilung erfolgt glücklicherweise immer einzelfallbedingt unter Berücksichtung ALLER Umstände und nicht aufgrund von Sport1-Berichten oder der Meinung einzelner Foristen. :daumen:

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Ich finde, Zeitungsstapel haben auf dem Gehweg nix verloren. Sollen die Verlage den Kram doch auf den Grundstücken der Austräger ablegen und nicht auf öffentlichen Wegen.

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JoelH hat geschrieben:So geht es mir mit Hundescheisse. Können die Viecher nicht in den Garten ihres Besitzers kacken? :sauer:
:daumen:
PB 5,2 km 20:36 (Gießener Firmenlauf 2019) 10 km 43:45 (Seligenstadt 2017) Halbmarathon 1:32:48 (Remstal 2019) Marathon 3:26:50 (Frankfurt 2019)

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JoelH hat geschrieben:So geht es mir mit Hundescheisse. Können die Viecher nicht in den Garten ihres Besitzers kacken? :sauer:
Zumindest sollten die Hundehalter den Dreck ihrer Vierbeiner von den öffentlichen Plätzen entfernen!
Nicht nur von den Wegen direkt sondern auch von deren Seitenstreifen - bin schon häufiger beim Lauf freundlicherweise Kinderwagen oder Rollatoren-Nutzern ausgewichen und dann in den Dreck im Seitenstreifen getreten, weil die Hundebesitzer offenbar dachten da läuft eh niemand.. :sauer:
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Ob es solche Klagen wirklich braucht, ich weiß es auch nicht! Ich behaupte einfach mal, dass es meistens die sind für die 30% von 2.500€ nicht fürs Lebensglück verantwortlich sind ... und ob man dafür dann unbedingt ein Gericht bemühen muss ... ich weiß es einfach nicht ....

Die Frage war ja eigentlich, ob man deswegen nicht mehr auf dem Fußweg laufen sollte ... und ich muss tatsächlich sagen, dass ich in der Innenstadt mittlerweile öfter mal einige Meter auf der Fahrbahn laufe weil es mir ungefährlicher erscheint. Was da an blinden Fußgängern rumläuft, die Fahrräder schieben, auf Handys glotzen, was Fahrräder und E-Roller rumstehen, was an Autotüren aufgeht, wie Leute aus Geschäften springen und Autos aus Einfarhten gefahren kommen ... das ist teilweise Hochkonzentrationssport. Und selbst wenn ich bei einer Klage Recht bekäme ... Was bringen mir 500€ oder auch 5000€ Schmerzensgeld wenn ich dafür ein paar Wochen oder Monate nicht laufen kann was ich ja eigentlich will. Also immer schön versuchen für alle anderen mitzudeneken und Ohren zumachen wenn ein blöder Kommentar kommt was ich auf der Fahrbahn verloren habe ;-)

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Richtig so. Ich selber bin sehr viel zu Fuss unterwegs. Leider werden Fusswege immer öfter zugestellt: Autos, Fahrräder, Mülltonnen, Sperrmüll, etc.
Und offensichtlich auch von Firmen als Zwischenlager genutzt. Wobei ich mich frage, wer liest noch eine Zeitung, die schon auf dem Bürgersteig im Dreck gelegen hat? Oder waren das nur diese Werbe-Blättchen?

"Das Internet ist der dümmste Ort der Welt." Jan Gorkow

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Wird vermutlich so ein Werbeblättchen gewesen sein, mit denen wird nicht ganz so sorgsam umgegangen. Die Tageszeitungen werden etwas pfleglicher behandelt. Meist liegen die Zeitungen auch max ein paar Stündchen rum.
Prinzipiell denke ich mir auch immer, dass man als "schwächerer" Verkehrsteilnehmer auf sich kuckt und sich nicht auf andere verlässt. Stolpern kann man immer, deswegen die Augen offenhalten.

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Bonno hat geschrieben:Juristen sind in der Formulierung peinlich genau (und unterscheiden zwischen verheddern und drüberstolpern),

Dein Bild von Juristen ist in dieser Allgemeinheit sicher nicht ganz präzise ...

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Katz hat geschrieben:Ich finde, Zeitungsstapel haben auf dem Gehweg nix verloren. Sollen die Verlage den Kram doch auf den Grundstücken der Austräger ablegen und nicht auf öffentlichen Wegen.
Es waren garantiert Werbeblättchen und je nach Bezirk (Wohndichte) sind die Stapel, manchmal auch mehrere, recht umfangreich.
Die Verlage legen diese nach Rücksprache mit en Grundstückseigentümern dort ab, die Austräger wohnen garantiert nicht in Eigenheimen mit großem Grundstück. Bei Ablagepunkten in Großstädten fallen die Zeitungsstapel besonders auf, und jeder, der meint eine kostenlose Zeitung lesen zu müssen, beschädigt den Stapel und nimmt sich ein Exemplar heraus. Die beiliegende Werbung wird meist "übersehen" und liegen gelassen. Bei Wind/Sturm übernimmt die Natur die Zustellung.
Vor dem Gebäude meiines Arbeitgebers befindet sich auch ein Ablageplatz für die wöchentlich erscheinenden Werbeblättchen.
Die Austräger sind korrekt und nehmen alles mit. Nur manche Auslieferungsfahrer verheddern sich gelegentlich mit den Ablagepunkten....
so liegen dann manchmal auch Tageszeitungen (aktuelle Ausgaben) vor dem Haus, incl. Listen von Abonennten die am Vortag ihre Zeitung nicht erhalten haben.
JoelH hat geschrieben:So geht es mir mit Hundescheisse. Können die Viecher nicht in den Garten ihres Besitzers kacken? :sauer:
Auch hier wie oben schon erwähnt: Nicht jeder Hundebesitzer in der Großstadt hat ein Eigenheim mit Garten, und so sind Gehsteige und private/öffentliche Grünflächen ein beliebter Ablageplatz für den Hundekot. Geld für entsprechende Beutel sind in der Haushaltsplanung nicht vorgesehen. " Ich zahle doch Hundesteuern", ist eine beliebte Antwort. Wenn ich mir allerdings manche Hundebesitzer angucke: Kleidung, Gesichtsausdruck, Körperhaltung und Sprache (Tonart) habe ich Mitleid mit den Tieren die unter Zeitdruck ihre Notdurft verrichten müssen und dann wieder mit Herrchen/ Frauchen in die Wohnung gehen. Meist haben die Hundehalter noch ein Smartphone und/oder eine Kippe die für Ablenkung sorgen.

Einen schönen Lauftag noch,

Stefan
Beim Laufen lernt man die unterschiedlichsten Menschen kennen. Einige möchte ich gerne als Freund haben, andere wiederum......... :zwinker5:

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Dein Bild von Juristen ist in dieser Allgemeinheit sicher nicht ganz präzise ...
Recht haben und bekommen sind zweierlei Dinge. Recht wird ausgelegt bzw. mundartlich verdreht. Dazu benötigt es hochbezahlte Experten, also Juristen oder mundartlich dann Rechtsverdreher.

Werden also beide geblecht haben:
gestolperte Dame: (750 EUR - 70% Prozesskosten von ca. 1500 EUR) (Quelle)

Streiten lohnt sich also selten, auch wenn es manchmal sein muss. Besser etwas mehr aufpassen und falls schon mal was passiert ist, im direkten Gespräch lieber einen Kompromiss suchen. Dies hätte garantiert deutlich weniger gekostet.
Keep smiling, be optimistic, do something good...

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M.Skywalker hat geschrieben:Recht haben und bekommen sind zweierlei Dinge. Recht wird ausgelegt bzw. mundartlich verdreht. Dazu benötigt es hochbezahlte Experten, also Juristen oder mundartlich dann Rechtsverdreher.
Ich hab mal wo gelesen (daher kann ich keine Belege liefern) dass ein Urteil immer nur die größtmögliche Annäherung an die Wahrheit sein kann, da kaum wo anders als im Gericht mehr gelogen wird, teils bewusst, teils unbewusst.
M.Skywalker hat geschrieben:Werden also beide geblecht haben:
gestolperte Dame: (750 EUR - 70% Prozesskosten von ca. 1500 EUR) (Quelle)
Ich denke mal, die Gerichtskosten trägt die Rechtschutzversicherung. Wer klagt denn heutzutage noch für solche Beträge ohne Versicherung? :wink:

Gruss Tommi
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"Unser Denken bestimmt unsere Wahrnehmung und unser Verhalten. Wenn wir uns nur auf das konzentrieren, was uns missfällt, werden wir auch viel Schlechtes sehen, dementsprechend über die Welt denken und unser Verhalten danach ausrichten. Menschen, die sich auf das Schöne konzentrieren, sind folglich zweifelsfrei glücklicher."

Thorsten Havener

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da kaum wo anders als im Gericht mehr gelogen wird
Die Fakten liegen in der Regel auf der Hand. Doch dazu gibt es allzu oft eine unterschiedliche Rechtsauffassung. Das Gericht folgt dann tendenziell der besseren Begründung, ob dies nun alles eher Unsinn ist oder nicht. Schon die Studenten müssen ja Fälle "lösen" und die Noten werden nicht danach vergeben ob der eine oder der andere "zu Recht" "schuldig" gesprochen wird, sondern danach, wie die eigene Auffassung begründet wird.

Im konkreten Fall kann der Richterspruch - Schuldverteilung 70% - 30% entspricht ja der Kostenteilung von annähernd 50% - 50% - auch so interpretiert werden, dass dies einfach nicht vor Gericht verhandelt werden sollte...

Auf Dauer wird es in der Regel günstiger sein, auf die Versicherung und derartigen Streit zu verzichten. Grundsätzlich wird es hinsichtlich der Bezahlung wohl so sein - habe keine Ahnung was da hinsichtlich Selbstbeteiligung im Kleingedruckten steht. Öfters wird die Versicherung sicher nicht zahlen und eher den Vertrag kündigen.
Keep smiling, be optimistic, do something good...

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In Bonn ist laufen auf dem Gehweg, je nach Stadtteil eher Hindernislauf über E-Roller. Die werden kreuz und quer mittig auf den Weg gestellt. Würde ich über so ein Ding stolpern ( z. B. wegen schlechter Straßenbeleuchtung) würde ich schon rein aus Prinzip klagen. Kann ja nicht so schwer sein die Dinger nicht quer auf den Gehweg zu stellen....
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