Steffen42 hat geschrieben:In den USA dürfen jetzt auch Zahn- und Tierärzte impfen.
Warum auch nicht?
Meines Wissens sind Zahnärzte, Humanmediziner mit Facharztausbildung mit Schwerpunkt Zahnmedizin - warum sollte ein Zahnazt nicht impfen dürfe?
Und Tierärzte müssen auch Humanmedizin studiert haben - zumindest einige Semester und haben eine Ausbildung in Chirurgie und Anästhesie, eine kleine Spritze einem Menschen zu setzen dürfte denen nicht schwer fallen zumal viele Zweibeiner starke Ähnlichkeit mit den Schweinen haben....
Aber mal am Rande
Als mein Sohn im Alter von ~ 4 Jahren mit seinem Roller gestürzt ist, hat er sich den Verschluss seines Helmes in die Haut unters Kinn gerammt.
Das hat geblutet wie sau. Zum Glück war nicht weit vom Unfallort unsere damalige Hausarztpraxis.
Ich also Sohn auf den Arm genommen und ab zur Hausärztin.
Praxis natürlich voll und als wir dann endlich vor der Ärztin standen sagte uns die Ärztin,
die Wunde müsste genäht werden aber sie dürfe nicht nähen, sie ruft den Rettungswagen.
Als ich in der Notaufnahme des Krankenhauses an kam, wurde die Wunde versorgt und der Chirurge fragte mich im ernst, warum ich dafür ins Krankenhaus gekommen bin, dass hätte doch jeder Tierarzt nähen dürfen - die hätten eine chirurgische Ausbildung und müssten im Notfall auch Menschen behandeln.
Da die Wunde nun solange offen war, würde er sie nur noch klammern und es würde eine Narbe bleiben.
Neben meiner damalige Hausarztpraxis war auch unsere Tierärztin - wenn ich das gewusst hätte, wäre meinem Sohn seine dicke Narbe unterm Kinn erspart geblieben.
Habe aber aus Interesse später meine Tierärztin gefragt ob sie mein Sohn genäht hätte,
da sagte sie mir sie wäre wirklich verpflichtet gewesen meinen Sohn zu behandeln
- nur wie sie ihre Leistung abgerechnet hätte, dass hätte sie nicht gewusst
Darauf hin habe ich bei meiner Krankenkasse schriftlich nachgefragt, was gewesen wäre, wenn die Tierärztin meinen Sohn behandelt hätte.
Nach 3 Wochen bekam ich einen Anruf von meiner Krankenkasse, da wurde sich entschuldigt, dass ich so lange auf Antwort warten musste aber man habe meine Frage erst einmal juristisch bewerten müssen.
Ergebniss: In einem Notfall darf ein Tiermediziner auch einen Menschen behandeln.
Eine Notfallbehandlung gehört zu dem Leistungsspektrum der Krankenkasse und ist generell Übernahmepflichtig.
Da ein Tierarzt keine Kassezulassung hat, müsste der Tierarzt eine humanmedizinische Behandlung privat mit den Patienten abrechnen und der Patient könnte dann diese Behandlungsrechnung bei seiner Krankenkasse einreichen.
Mein dargestellter Fall wäre eine solche Ausnahme gewesen und ich hätte meinen Sohn bei der Tierärztin behandeln lassen können.
Fazit: Bei großen Verletzungen entweder gleich den Rettungswagen oder aber zum Tierarzt, der darf mehr als ein gewöhnlicher Hausarzt