ruca hat geschrieben:Im Arbeitsrecht ist die extrem eingeschränkt.
Nein. Definiere "extrem". Wie gesagt, der Prozess ist geregelt von Abmahnung bis zur Kündigung. Überall gibt es da - meist zugunsten des Arbeitnehmers - Checkpunkte und Vorgaben. Aber am Ende gilt hier Vertragsfreiheit. Niemand muss jemanden beschäftigen, den er nicht beschäftigen will, weil er Unfrieden in die Mannschaft oder Untreue gegenüber seinem AG zeigt, in dem er z.B. mit "BVB sind Zecken"-Shirts in seiner Freizeit rumläuft und auf Facebook (privat) Stunk macht. Beides fiktiv, weil ja in dem Fall hier nicht Thema. Wir wissen ja nicht, was er genau getrieben hat, außer in Führungsposition für die Basis unterwegs gewesen.
ruca hat geschrieben:
Bei einem Busfahrer bekommst Du da aber nicht viel wirksam im Vertrag unter. Bei einem Pressesprecher, Spieler, Geschäftsführer oder einer anderen Person mit "Repräsentationspflicht" sieht es anders aus. Dafür wirst Du die dann aber auch nicht los, wenn die ihren Führerschein verlieren...
Erstmal gilt BGB und ja klar, verschiedenste Positionen bedingen unter Umständen verschiedene Regeln. Geschäftsführer wird i.d.R. leitender Angestellter sein, da ist was Kündigungsfristen angeht evtl. was anderes möglich. Beim Busfahrer wird ein normaler Arbeitsvertrag greifen.
Dass so ein Spieler vielleicht noch viel schneller den Job los ist, wenn er besoffen den Führerschein verliert, würde ich mal nicht ausschließen. Selbst wenn er den Führerschein nicht für seinen Job braucht
ruca hat geschrieben:
Es ginge auch keine Abmahnung - es sei denn er bewirbt seine politische Karriere damit, dass er für den BvB arbeitet.
Wir wissen ja nicht, was er sowohl außen als auch innen getrieben hat. Alles Spekulation daher und Abmahnungen gehen natürlich sehr schnell, wenn entsprechende Vorfälle da sind. Braucht ja nur Flyer im Bus ausgelegt haben oder den Spielern bei jedem Auswärtsspiel einen über die "Corona-Diktatur" erzählt haben. Das wäre z.B. was zu "Unfrieden stiften" und Abmahngrund.
Edit: es gibt Branchen, da vertreten die AG eine Meinung (manchmal formuliert, manchmal einfach nur nicht aufgeschriebener Teil der Firmenkultur), dass Mitarbeiter im Kundenkontakt sich "adäquat zu kleiden haben". Da gibt es ruckzuck eine Abmahnung für den AN, wenn dieser anderer Meinung ist.
Dass die katholische Kirche einen AN entlassen darf, der nach seiner Scheidung wieder geheiratet hat, das wisst Ihr? Ok, Spezialfall, weil halt Sonderbehandlung Kirche. Aber in diesem besprochenen Fall: keine Abmahnung von der wir wissen, kein Kündigungsschreiben, nichts außer einer Pressemeldung.