Eine Spritze zu setzen bzw. eine Kanüle zum Aderlass hab ich bisher nicht als Eingriff, gar ärztlichen angesehen. Und klar, gehe ich zur Grippeschutzimpfung, mach ich das freiwillig und aus eigener Entscheidung. Aber ohne Impfzwang tut das jeder freiwillig. Aber ist wohl das Ergebnis von Schadensersatzklagen, Revisionen und BGH-Entscheidungen der vergangenen Jahrzehnte.rationalite hat geschrieben:Ein ärztlicher Eingriff, wozu auch eine Impfung gehört, ist ohne Einwilligung Körperverletzung. Eine Einwilligung ist nur nach ordnungsgemäßer Aufklärung gültig und eine Aufklärung hat von rechts wegen mündlich und durch einen Arzt zu erfolgen. Eine der Ausnahmen hiervon ist, daß es laut einem BGH-Urteil vom Februar 2000 bei einer Routineimpfung ausreichend ist, wenn ein Merkblatt ausgehändigt wird und die Möglichkeit zu einem Arztgespräch angeboten wird. Die Corona-Impfung dürfte sich derzeit noch nicht als Routineimpfung einordnen lassen.
Gruss Tommi