blende8 hat geschrieben:Solange die 2. Impfung vor weniger als 3 Monaten war, gilt das in unserem Bundesland auch als "2G-Plus".
Wäre ja sonst auch irgendwie unfair.
Es war wohl schon ein Fehler, Johnson von Beginn an anders zu behandeln.
Jetzt gibt es nur wieder neues Kuddel-Muddel.
Für NRW hatte ich's am Montag schon mal hier
erwähnt; die entsprechende
Verordnung gilt seit Sonntag. Für die Einordnung als "geboostert" gilt (ich hoffe, die Auflistung stimmt; im Zweifelsfall in der VO nachlesen
):
(1)
Geboostert ist, wer drei Impfdosen bekommen hat, egal mit welchem Impfstoff und egal in welcher Kombination. Wichtig ist nur, dass der betreffende Impfstoff in der EU zugelassen ist.
* Den geboosterten Personen
gleichgestellt ist, wer geimpft und genesen (oder umgekehrt) ist. Das gilt erst einmal unbefristet; ob sich daran etwas ändert, wird man sehen. Zu diesen "Gleichgestellten" gehört auch, wer zwei Impfdosen hat - vorausgesetzt, die zweite Dosis ist mindestens 14 und höchstens 90 Tage her. Auch Menschen, die genesen sind, gelten als gleichgestellt - aber nur wenn der entsprechende (positive) PCR-Test älter als 27 Tage und jünger als 90 Tage ist.
(2)
Vollständig geimpft (aber nicht geboostert) ist, wer vor mindestens zwei Wochen die zweite Dosis eines Impfstoffs von BioNTech, Moderna oder AstraZeneca bekommen hat. Ob homologe oder heterologe Impfung, spielt dabei keine Rolle.
Für die Vakzine von Johnson & Johnson gilt: Als vollständig geimpft bzw. gleichgestellt gilt nur, wer die eine Dosis bekommen hat und entweder genesen ist oder ein zweites Mal geimpft wurde.