Muss verletzungsbedingt leider passen:
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anz ... pp_android
3
Auf der Website des Freiburg-Marathons wird vorsichtshalber schon mal auf die Teilnahmebedingungen verwiesen:
Wenn ein Veranstalter mir nicht zumindest einen Teil der Startgebühr zurück erstatten oder einen Gutschein für das nächste Jahr schicken würde, wäre er für mich für alle Zeiten erledigt. Bei allem Verständnis würde ich dort nie mehr starten.Der Veranstalter ist in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen. In solchen Fällen besteht keine Schadensersatz- oder Erstattungspflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.