Nein, gibt es nicht. Bin mir auch sicher, daß es hier keine einheitliche Regelung geben wird!
Hier gibt es weitere Informationen!
Hallo alle,
gibt es eine bundesweite, oder wenn ja auch landesspezifische (zB Thüringen) Regelung für Umgang mit Startgeldern bei Laufabsage?
? Refundierung
? Verschiebung -> Refundierung oder Aufrechterhaltung der Anmeldung, was wenn Verschiebungstermin für einen nicht geht? Dann Refundierung?
? Was ist wenn man aufgrund aktueller Reiseeinschränkungen (zB DE-AT) nicht zum Lauf anreisen kann, hat man ein Stornorecht? Refundierungsrecht?
Habe gerade einen Lauf im Juli in Thüringen wo der Veranstalter meint:
- Das Startgeld wird nicht zurücküberwiesen, dafür Freistart für 2021 -> birgt natürlich Riskos (Veranstalter bankrott oder nicht mehr willens)
- Das Startgeld wird zu 50% zurücküberwiesen, dann ohne Freistart -> ist das rechtlich überhaupt gedeckt
mfg
Jeanmarie
Nein, gibt es nicht. Bin mir auch sicher, daß es hier keine einheitliche Regelung geben wird!
Hier gibt es weitere Informationen!
§275 bgb
Anwalt. Kostenlose Rechtsberatung in Foren ist nicht erlaubt.
Um welche Summe geht es denn?
Lohnt es sich überhaupt, hier ein Fass aufzumachen? Briefe, Telefonate, Anwalt etc.
Wer ist der Veranstalter?
Wenn es sich um einen Sportverein (e.V.) aus deiner (Nachbar-) Stadt handelt, verzichte doch einfach auf die Rückerstattung. Die Vereine sind aktuell über jede Spende dankbar.
You don´t stop running, when you get old.
You get old, when you stop running.
Bantonio (22.04.2020)
Die Forenregeln sollten auch Beachtung finden.![]()
"Seien Sie sich bewußt, dass das, was Sie über Ihr persönliches Wohlbefinden zu wissen glauben, vielfach das Resultat gezielter Manipulation durch Industrien ist, deren primärer Fokus ihr Gewinnstreben und nicht notwendigerweise Ihre Gesundheit und Sicherheit ist. " Prof. Dr. Tim Noakes
Meiner Ansicht nach bezieht sich das darauf, ob ein Veranstalter dazu verpflichtet ist eine Veranstaltung durchzuführen (eine bezahlte Leistung zu liefern) wie bei der Ausschreibung angegeben wurde oder nicht.
Richtigerweise ist er es unter bestimmten Umständen nicht. In unserem Fall müsste er ja sogar gegen Gesetze verstoßen.
Mit einem Anspruch von Rückzahlung oder gar Schadensersatz hat das meiner Ansicht nach nichts zu tun.
Ich bin aber auch kein juristischer Fachmann
Bantonio (22.04.2020)
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