Hallo alle,
gibt es eine bundesweite, oder wenn ja auch landesspezifische (zB Thüringen) Regelung für Umgang mit Startgeldern bei Laufabsage?
? Refundierung
? Verschiebung -> Refundierung oder Aufrechterhaltung der Anmeldung, was wenn Verschiebungstermin für einen nicht geht? Dann Refundierung?
? Was ist wenn man aufgrund aktueller Reiseeinschränkungen (zB DE-AT) nicht zum Lauf anreisen kann, hat man ein Stornorecht? Refundierungsrecht?
Habe gerade einen Lauf im Juli in Thüringen wo der Veranstalter meint:
- Das Startgeld wird nicht zurücküberwiesen, dafür Freistart für 2021 -> birgt natürlich Riskos (Veranstalter bankrott oder nicht mehr willens)
- Das Startgeld wird zu 50% zurücküberwiesen, dann ohne Freistart -> ist das rechtlich überhaupt gedeckt
mfg
Jeanmarie
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Um welche Summe geht es denn?jeanmarie hat geschrieben:Hallo alle,
gibt es eine bundesweite, oder wenn ja auch landesspezifische (zB Thüringen) Regelung für Umgang mit Startgeldern bei Laufabsage?
? Refundierung
? Verschiebung -> Refundierung oder Aufrechterhaltung der Anmeldung, was wenn Verschiebungstermin für einen nicht geht? Dann Refundierung?
? Was ist wenn man aufgrund aktueller Reiseeinschränkungen (zB DE-AT) nicht zum Lauf anreisen kann, hat man ein Stornorecht? Refundierungsrecht?
Habe gerade einen Lauf im Juli in Thüringen wo der Veranstalter meint:
- Das Startgeld wird nicht zurücküberwiesen, dafür Freistart für 2021 -> birgt natürlich Riskos (Veranstalter bankrott oder nicht mehr willens)
- Das Startgeld wird zu 50% zurücküberwiesen, dann ohne Freistart -> ist das rechtlich überhaupt gedeckt
mfg
Jeanmarie
Lohnt es sich überhaupt, hier ein Fass aufzumachen? Briefe, Telefonate, Anwalt etc.
Wer ist der Veranstalter?
Wenn es sich um einen Sportverein (e.V.) aus deiner (Nachbar-) Stadt handelt, verzichte doch einfach auf die Rückerstattung. Die Vereine sind aktuell über jede Spende dankbar.
"Das Internet ist der dümmste Ort der Welt." Jan Gorkow
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Die Forenregeln sollten auch Beachtung finden.
"Ich habe es immer geliebt, zu laufen. Es war etwas was man einfach so machen konnte. Du konntest in jede Richtung laufen, schnell oder langsam, gegen den Wind ankämpfen wenn du wolltest, neue Umgebungen kennenlernen mit der Kraft deiner Füße und dem Mut deiner Lungen." (Jesse Owens)
Wichtiger Hinweis: https://joachim-zelter.de/wp-content/up ... /PDF.9.pdf
Wichtiger Hinweis: https://joachim-zelter.de/wp-content/up ... /PDF.9.pdf
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Meiner Ansicht nach bezieht sich das darauf, ob ein Veranstalter dazu verpflichtet ist eine Veranstaltung durchzuführen (eine bezahlte Leistung zu liefern) wie bei der Ausschreibung angegeben wurde oder nicht.Albatros hat geschrieben:§275 bgb
Richtigerweise ist er es unter bestimmten Umständen nicht. In unserem Fall müsste er ja sogar gegen Gesetze verstoßen.
Mit einem Anspruch von Rückzahlung oder gar Schadensersatz hat das meiner Ansicht nach nichts zu tun.
Ich bin aber auch kein juristischer Fachmann