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Tretroller in Bus/Bahn

Tretroller in Bus/Bahn

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Es wurde schon öfters im Forum (z. B. hier von mir oder dort) gefragt/diskutiert, ob Tretroller in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgenommen werden dürfen.

Ich finde aber, das Thema hat mal einen eigenen "Fred" verdient. :wink:

Vor allem, da ich bei der REVG nachgefragt und eine Antwort erhalten habe:
Gem. der Beförderungsbedingungen der VRS GmbH gilt ein Tretroller nicht
als Fahrrad, sondern wird als Sache betrachtet. Die Mitnahme von Sachen
wird im § 9 geregelt. Der Fahrgast darf Sachen mitnehmen, wenn dadurch
die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet werden. Andere
Fahrgäste dürfen durch die Mitnahme ebenfalls weder gefährdet noch
belästigt werden. Der Fahrgast muss seine Sache dementsprechend
unterbringen und beaufsichtigen. Dabei dürfen die Gegenstände keinen
eigenen Sitzplatz blockieren. Der Fahrgast haftet für jeden Schaden, der
durch die Mitnahme der Sache verursacht wird.

Das Personal entscheidet im Einzelfall, ob Sachen zur Beförderung
zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Das
Personal muss jedoch alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit Kinderwagen
und Rollstuhlfahrer mitgenommen werden können. Dabei bleibt dem Personal
die letztliche Entscheidung über die Mitnahmemöglichkeit und
Unterbringung vorbehalten. Ein Anspruch auf Beförderung von Sachen
besteht nicht.

Über die REVG habe ich auf der Seite des VRS eine PDF-Datei mit den Tarif- und Beförderungsbestimmungen des VRS (gültig z. B. für DB Regio NRW, SSB, KVB, RVK uvm.) gefunden. (Dort kann auch der im Zitat erwähnte § 9 durchgelesen werden.)

Der Vollständigkeit halber möchte ich euch auch die Antwort der REVG bezüglich Inlineskates nicht vorenthalten:
Die Mitfahrt mit Inlineskatern ist auf Rücksicht der eigenen Sicherheit
sowie der Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht zulässig.
Gruß, Dany - die Nichtsportlerin :zwinker2:

2
... Danke Dany!!! :daumen:
Das Personal entscheidet im Einzelfall, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Dabei bleibt dem Personal die letztliche Entscheidung über die Mitnahmemöglichkeit und Unterbringung vorbehalten.
... stimmt, so ist das! - Ich glaube, in den neun Jahren bin ich keine fünfmal "zur Kasse gebeten" worden oder musste gar das Fahrzeug verlassen. Manchmal ist es auch eine Frage, wie man dem Personal gegenüber auftritt. Mit etwas Spaß, Witz und Humor (davon haben wir Tretrollerfahrer ja gewaltig viel! :D ) hat man den Platz meist sicher!

Gruß! L.
PIRATE Scooterteam :party4:

3
Die Antwort finde ich ok und habe ich so ähnlich auch schon von anderen Verkehrsgesellschaften gehört.
Die Mitfahrt mit Inlineskatern ist auf Rücksicht der eigenen Sicherheit
sowie der Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht zulässig.
Auch verständlich, Roller fahren ist im ÖPNV sicher ebenso unzulässig... ;-)

4
Lars, in welchen Verkehrsmitteln und auf welchen Strecken?
Ziemlich unkritisch schätze ich S- und Straßenbahn ein, meist auch Nahverkehrszüge, weil viele Verkehrsgesellschaften Räder inwzischen eh kostenlos transportieren.

Beim Bus wird es räumlich aber schon eher eng, was den Fahrer öfter sensiblisieren dürfte. Und bei Fernzüge könnte es auch öfter Diskussionen geben, IC oder gar ICE mit unverpacktem Roller wird vielen Schaffnern nicht passen, egal was die Beförderungsbedingungen sagen.

Gruß
Jo

5
jodi2 hat geschrieben:Lars, in welchen Verkehrsmitteln und auf welchen Strecken?
... unverpackt im ICE leider gar keine Chance! Also Tasche benutzen und möglichst klein verpacken. Selbst dann kann es schwer sein, einen geeigneten Abstellplatz zu finden.

... ansonsten, sowohl in Bus und Bahn: Wenn der Platz da und das Gefährt nicht überfüllt ist, gibts meist keine Probleme! Aber hast schon Recht, Bus ist eher problematisch als Bahn!

L. :winken:
PIRATE Scooterteam :party4:

6
lustiges wesen hat geschrieben:... Danke Dany!!! :daumen:
Bitte, gern geschehen. :zwinker2:
Mit etwas Spaß, Witz und Humor (davon haben wir Tretrollerfahrer ja gewaltig viel! :D ) hat man den Platz meist sicher!
Das ist mir schon irgendwie aufgefallen. :D
Ich denke, von dem her dürfte ich also schon zu euch Tretrollerfahrern passen... :wink:
jodi2 hat geschrieben: Auch verständlich, Roller fahren ist im ÖPNV sicher ebenso unzulässig... ;-)
:hihi:

In dem Bus, in dem ich (wenn denn) zu/von der Arbeit mitfahre, ist eigentlich immer genügend Platz im "Stehraum" bei der hinteren Tür. Das dürfte also von daher wohl kein Problem sein.
In S-/U-/Regionalbahn in/um Köln (wenn nicht gerade in den Stoßzeiten, wo ich eh nicht damit fahre) sollte es auch mit der Mitnahme klappen, denke ich.
Im ICE hätte ich eigentlich nicht vor (aber sag niemals nie...), den Roller mitzunehmen, wenn ich wirklich (ist ja noch nicht sicher) einen kaufen sollte.
Gruß, Dany - die Nichtsportlerin :zwinker2:

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Im Call-Center der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) fragte ich am 23.8.99 um 13.30 Uhr wegen Beförderung eines Erwachsenen-Tretrollers nach. Man fragte zuerst, was das sei, nach meiner Erklärung staunte man darüber, was es alles gebe, jedenfalls fragte man sich nach oben durch, konsultierte den Spezialisten für Beförderungsrecht im Hause, der kurz darauf zurückrief und mitteilte:
Auch der Erwachsenenroller gilt als Gepäck und kann somit unentgeltlich mitgenommen werden!
Ausgenommen sei allerdings der Bus wg. des geringen zur Verfügung stehenden Platzes.
Ich gab der Hoffnung Ausdruck, dies auch den Kontrolleuren der BVG resp. den Schaffnern in den RE- und RB-Zügen (wo der Roller ja meist zusammen mit den Rädern im Fahrradabteil steht) überzeugend darlegen zu können.

Gleiches las ich im Internet mit der Begründung: Der Roller ist kein Fahrrad, sondern ein Sport- und Spielgerät (so dürfen ja auch Skier transportiert werden).

Berechtigte Zweifel sind angebracht, wenn eine bestimmte Grenze überschritten wird. Irgendwer erwähnt mal eine definierte maximale Größe, auch in der S-Bahn.
Extrembeispiel: Dürfte ich ein ausgewachsenes Kanu mitnehmen?

Hans
Gesperrt

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