Themen rund um Hunde, Hundehalter und diverse Konflikte mit Hunden werden in der Community des öfteren intensiv diskutiert. Ein jüngst sehr tragischer Fall in Thüringen
Thüringen - Kampfhunde beißen Kleinkind tot - Panorama - sueddeutsche.de
hat nun auch deutliche Reaktionen der Politik hervorgerufen:
Thüringen führt Hundeführerschein ein - Service - sueddeutsche.de
Zu dem geplanten Gestzesvorhaben gibt es bereits detaillierte Informationen des Thüringer Innenministeriums: Thüringer Innenministerium Medieninformation 21/10
Besonders der letzte Passus (von mir hervorgehoben), ist doch sehr weitreichend. Den finde ich richtig gut!„Halter von Kampfhunden müssen in Zukunft mit strengen Auflagen rechnen. Die Zucht von und der Handel mit Kampfhunden wird verboten.“
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Durch das geplante Gesetz wird eine Erlaubnispflicht für diese gefährlichen Hunde eingeführt. Die Voraussetzungen dafür, dass diese Erlaubnis erteilt wird, sind:
- der Halter muss mindestens 18 Jahre alt sein,
- der Halter muss eine Sachkundeprüfung bestehen (mit dem gefährlichen Hund, nicht auf andere gefährliche Hunde übertragbar),
- es dürfen keine Zweifel über die Zuverlässigkeit des Halters bestehen, d. h. es dürfen z. B. keine Vorstrafen wg. Raub, Zuhälterei, Drogen oder Trunkenheitsfahrten vorliegen,
- der Halter muss den Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung nachweisen.
- Eine wesentliche Neuregelung des Gesetzentwurfs besteht darin, dass Personen, die sich einen gefährlichen Hund anschaffen möchten, den besonderen Bedarf an diesem Hund nachweisen müssen, der nicht durch Hunde anderer Rassen gedeckt werden kann.
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Anzumerken wäre, dass es in Schleswig-Holstein bereits ein ähnliches Gesetz gibt und ind der Schweiz eine generelle Erlaubnispflicht gibt (so ähnlich habe ich es jedenfalls in der Zeitung gelesen.)
Oft wird argumentiert, dass solche Gestze nichts nützen, weil wie z.B. auch in dem jüngsten Fall, die Hunde dann eben illegal gehalten werden. Das ist aus meiner SIcht aber kein Argument sondern käme einer Bankrotterklärung des Staates gleich. Autos z.B. müssen auch angemeldet werden, ein Führerschein ist zum Autofahren nötig - obwohl es Verstöße gegen diese Vorschriften gibt. Ganz ähnlich beim Waffengetz und anderen.
Was meint ihr nun - sind die geplanten MAßnahmen ausreichend, sinnvoll, zu weit gehend?
Immerhin sagt der Minister auch, dass ein sofortiges komplettes Kampfhundeverbot rechtlich nicht möglich sei. Aber vielleicht in absehbarer Zeit ein de fact Verbot? Denn wer braucht schon Kampfhunde? Wozu? Den besonderen Bedarf nachzuweisen dürfte jedenfalls sehr schwer fallen. Da haben sich die Gestzesmacher mal was richtig Cleveres einfallen lassen!
Hoffentlich kommt das so oder ähnlich auch durch und macht für andere Bundesländer Schule!
spon