Zweimal gegoogelt:
1. diebstahl mindeststrafe:
"Bei kleineren Diebstählen müssen Ersttäter mit einer Strafe zwischen 10 und 30 Tagessätzen rechnen. Ein Tagessatz beträgt üblicherweise ein Dreißigstel des Monatsgehalts, mindestens 1 und höchstens 30.000 Euro."
und
2. körperverletzung mindeststrafe:
"Die Mindeststrafe für eine gefährliche Körperverletzung liegt bei einem halben Jahr. In einem minder schweren Fall ist der Strafrahmen auf drei Monate bis zu fünf Jahren herabgesenkt."