Ein Brief des Hamburger Leichtathletik Verbandes zeigt den Umgang mit den "illegalen" Veranstaltungen des Marathon Club 100:
"HAMBURGER LEICHTATHLETIK-VERBAND e.V.
HLV - Alsterdorfer Straße 262 - 22297 Hamburg Abschrift
An Herrn
Hans-Joachim Meyer
Lehmkuhlenweg 5
22589 Hamburg
Hamburg den 14. Juli 2008
- Antrag zum Verbandstag/bzw. Anträge für monatliche Marathon-Veranstaltungen bzw. Marathonserien 2008
Sehr geehrter Vorstand:
Der 100 MC hat trotz der dauernden Aufforderung (an die jeweiligen Vorstände: Ch. Hottas bzw. H.J. Meyer) sich an unsere Regeln zu halten, weiter ungenehmigte Laufveranstaltungen in Hamburg und außerhalb Hamburgs organisiert. Diese waren (mind. in Hamburg) weder bei behördlichen Bauhöfen gemeldet, noch war -die Sicherheit der Teilnehmer durch Sanitätsdienste gewährleistet, noch wurde den Teilnehmern eröffnet, dass es sich hier um private Veranstaltungen handelt deren sportliche Ergebnisse nicht in die Listen der Leichtathletik Einzug halten können. Es wurden weitergehend gegen die Satzungen und Regeln des HLV, des DLV und auch gegen eigene Satzungsinhalte verstoßen, obwohl sich dort immer auf die „DLO" bezogen wird. Diese Praxis hält bis heute an. Zu vermuten ist ebenfalls, dass derartige Methoden auch außerhalb Hamburg (z.B. von Siegrid Eichner im Plänterwald/Berlin) von Mitgliedern des 100MC praktiziert werden. Da bei einer durchschnittlichen Beteiligung von derzeit ca. 25 Teilnehmern es sich höchstens um eine private Veranstaltung handeln kann, ist die Hilfe durch das Ehrenamt nicht zumutbar. Weiterhin muss davon ausgegangen werden, dass eine Finanzierung der Kosten eines Volkslaufes mit derartig wenigen Teilnehmerzahlen nicht seriös zu planen ist. Desweiteren wiegt der Umstand schwer, dass Menschen die jeden Sonntag und öfter Marathon laufen, sich außerhalb der Norm bzw. des zu fördernden Sports befinden. Es gibt außerdem keine ausgebildeten Trainer bzw. keinen fachlich geführten Trainingsbetrieb der die Mitglieder des 100MC mit fachlicher Anleitung in Sachen Langstreckenlauf und dessen Risiken unterrichtet. Es muss auch festgestellt werden, dass es sich bei dieser Art des Marathonlaufens nicht um Breitensport handelt der vom Ehrenamt des HLV zwingend gefördert werden muss.
Der Beirat des Hamburger Leichtathletik Verbandes (höchstes Verbandsorgan nach dem Verbandstag) stimmt dem Antrag des Landes-Volkslaufwartes einstimmig am 8. Juni 2008 zu, eine Genehmigung dieser beantragten Veranstaltungen/Veranstaltungsserien als nicht förderungswürdig abzulehnen.
Mit sportlichen Grüßen,
Wolfgang Timm
Vorsitzender des Breitensportausschusses und Landes-Volkslaufwart
Geklärt werden müssten vom Vorstand des 100 MC vor einer erneuten formgerechten Beantragung von Genehmigungen folgende Sachverhalte:
1. Erbringung folgender Nachweisen bzw. Vorgaben:
- Nachweis einer externen Rettungssanitäter Betreuung für alle ev. beantragten Veranstaltungen
- Nachweis einer Veranstalter Haftpflicht-Versicherung für alle ev. beantragten Veranstaltungen
- Nachweis der externen Verbandsaufsicht / Kampfrichter (schriftliche Zusage) für alle ev. beantragten Veranstaltungen
Nachweis der Streckenaufsicht / Streckenposten für alle ev. beantragten Veranstaltungen
- Nachweis der Genehmigung von Behördenseite (Sondernutzung von öffentlichen Wegen) für alle ev. beantragten Veranstaltungen
- Einhalten der DLO - SAO bzw. VAO bei allen ev. beantragten Veranstaltungen
- Vorlegen eines Finanzierungsplanes (dem VL-Wart) der jeweiligen Veranstaltungen
2. Daraus folgend:
Keine Anerkennung, seit Gründung des Vereins, von Leistungen der 100 MC-Sportler die bei ungenehmigten „schwarzen" Veranstaltungen (in Hamburg und auch auswärtige) erbracht wurden und die Bereinigung der 100 MC Statistiken aus diesen Gründen.
Keine Anerkennung von Leistungen der 100 MC-Sportler die regelwidrig (nach DLO/SAO/VAO, -z.B. von Hunden ziehen lassen) erbracht wurden und die Bereinigung der 100 MC Statistiken aus diesen Gründen.
Anpassung der Vereinssatzung des 100 MC an die Regeln der Leichtathletik
Aufnahme einer verbindlichen Anweisung der Mitglieder des 100 MC zu einer regelmäßigen kardiologischen Untersuchung bzw. regelmäßiger Leistungsdiagnostik in die Vereinssatzung.
Erklärung des Vorstandes dem Anspruch der Breitensportförderung gerecht zu werden und durch Einrichtung eines regulären Trainingsbetriebs mit ausgebildeten Langstreckenlauf-Trainern, den Anforderungen eines Leistungssport orientierten Laufsports (Marathon bzw. Ultra-Läufe) gerecht zu werden und um gesundheitsschädliche Aktivitäten durch Sport zu verhindern (Qualitätsanspruch)."
Quelle:
Home: 100MC