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Recht am Bild

Recht am Bild

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Hi,
ich würde hier gern mal ein Frage diskutieren. Und zwar hat mir jemand kürzlich bei einem Stadtlauf verbieten wollen, Fotos von den Läufern zu machen bzw. ich sollte deren Einwilligung erfragen.

Ich habe dann sofort in meinem Juramat (Rechtsratgeber App :-)) nachgeschaut und da steht:
Nicht erforderlich ist die Einwilligung bei Bildern von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen (z.B. Demonstrationen, Sportveranstaltungen, Konzerte), an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben, § 23 KUG.

Damit ist es eigentlich klar, aber wie ist es bei Fotos von der Sieger-Ehrung, wo die Personen ja einzeln drauf sind?

Was meint Ihr?

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Molli hat geschrieben:Was meint Ihr?
Das ist unerheblich; wichtig ist die Rechtslage. Da dürften Sieger im Augenblick der Siegerehrung für kurze Zeit Personen des öffentlichen Interesses sein. Ich photographiere da jedenfalls wild drauf los (Tageszeitung) und habe dafür bisher weder von Siegern noch Veranstaltern noch (die es genau wissen müßten) der Redaktionsleitung einen Rüffel bekommen.
Gruß vom NordicNeuling

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Molli hat geschrieben:Ich habe dann sofort in meinem Juramat (Rechtsratgeber App :-)) nachgeschaut und da steht:
Nicht erforderlich ist die Einwilligung bei Bildern von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen (z.B. Demonstrationen, Sportveranstaltungen, Konzerte), an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben, § 23 KUG.

Damit ist es eigentlich klar, aber wie ist es bei Fotos von der Sieger-Ehrung, wo die Personen ja einzeln drauf sind?

Was meint Ihr?
Das hat dir doch dein "Juramat" schon beantwortet. Tolle Erfindung! :daumen:
"If I had no sense of humor, I would long ago have committed suicide." (Gandhi)

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Kommt es nicht auch drauf an, was du damit vorhast? Du guckst die Bilder zuhause rein privat an? Dann kann ich mir nicht vorstellen, dass man das nicht darf. Was Anderes ist es sicher, wenn du sie für irgendeinen öffentlichen Zweck verwendest. Aber in sein Onlinealbum müsste man die Bilder eigentlich auch stellen dürfen, wenn man kein Geld nimmt für's Ansehen.
Naja, meine unjuristische Meinung, so ausm Bauch raus.
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Wenn ich für einen Lauf bezahle, also teilnehme, stimme ich den AGBs zu. Und da steht immer irgendwo drin, dass ich mich bereit erkläre, fotografiert werden zu dürfen (und diese Fotos auch veröffentlich werden können). Viele Fotografen sind bereit, die Fotos auf Wunsch zu löschen.
„Wenn man gut durch geöffnete Türen kommen will, muß man die Tatsache achten, daß sie einen festen Rahmen haben." (Robert Musil)

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Abgesehen von der definierten Rechtslage finde ich das schon höchst seltsam und eine Zumutung.
Mir muss doch klar sein, dass ich da fotografiert werde.
Und wenn ein Bekannter/Familienmitglied ein Erinnerungsfoto von dir beim Lauf machen will,
da ist es ja schon fast unmöglich, keinen anderen Läufer mit auf dem Foto zu haben.
Es sei denn, man läuft 12:30h..

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"Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, bei denen üblicherweise fotografiert wird, wie zum Beispiel Sportveranstaltungen, Pressekonferenzen oder auch öffentliche Auftritte. Hier muss die fotografierte Person typischerweise damit rechnen, fotografiert zu werden und willigt durch ihre Teilnahme stillschweigend darin ein (dazu unter 3c gleich noch mehr)."

"c) Bilder von Versammlungen und Aufzügen (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG)
Werden Bilder von Versammlungen und Aufzügen gemacht, sind auf diesen notwendigerweise auch immer Personen abgebildet. Diese einzeln um Erlaubnis zu fragen ist nicht praktikabel. Das hat auch der Gesetzgeber gesehen und die Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG geschaffen. Nach dieser dürfen Veranstaltungen fotografiert und die Bilder veröffentlicht werden, ohne dass die auf den Bildern abgebildeten Personen um Erlaubnis gefragt werden müssen. Hier ist es für den Fotografen wichtig, dass die Veranstaltung selbst im Vordergrund stehen muss. Einzelne Teilnehmer bewusst herauszuheben ist nicht erlaubt."

Quelle: Das Recht am eigenen Bild | FOTORECHT AKTUELL

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Wer hat dich denn "aufgeklärt"?
Wo fand der Lauf denn statt?

Wenn der Lauf auf öffentlichem frei zugänglichem Grund stattfand, kannst du so viele Bilder machen, wie du willst. Hoffe du hast ne Spiegelreflex. Dann hätte ich mich neben die Person gestellt, so dass sie die Verschlussklappe die ganze Zeit hört. :D

Sobald du nicht nur eine einzelne Person auf den Bildern hast und diese gewerblich verwertest, sehe ich da gar kein Problem. :)

War bestimmt ein Zuschauer, der mal irgendwo irgendwas gehört hat und jetzt mit seinem "Wissen" prahlen wollte.


Werde das am besten auch mal machen. Dann bleibe ich beim nächsten Marathon 100mal zwischendurch stehen und brauche ein paar Stunden länger. :fall:
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10km: 44:48 (13. Mitteldeutscher Marathon) 20km: 1:35:51 (Training) HM: 1:38:59 (Training) 25km: 1:58:15 (Training) M: 3:57:06 (Leipzig 2013) 50km: 5:55:53 ( :peinlich:)

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harriersand hat geschrieben:Kommt es nicht auch drauf an, was du damit vorhast? Du guckst die Bilder zuhause rein privat an? Dann kann ich mir nicht vorstellen, dass man das nicht darf. Was Anderes ist es sicher, wenn du sie für irgendeinen öffentlichen Zweck verwendest. Aber in sein Onlinealbum müsste man die Bilder eigentlich auch stellen dürfen, wenn man kein Geld nimmt für's Ansehen.
Naja, meine unjuristische Meinung, so ausm Bauch raus.
In der Tat unjuristisch. Ich wüsste jetzt keinen Fall, in dem das Recht zur Veröffentlichung davon abhinge, ob man Geld dafür nimmt.

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CarstenS hat geschrieben:In der Tat unjuristisch. Ich wüsste jetzt keinen Fall, in dem das Recht zur Veröffentlichung davon abhinge, ob man Geld dafür nimmt.
Für Werbung.

Stelle dir vor ein Laufschuh-Hersteller würde, ohne dein Wissen, mit einem Bild von dir werben, welches auf irgendeiner Laufveranstaltung gemacht wurde.

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M.E.D. hat geschrieben:Für Werbung.

Stelle dir vor ein Laufschuh-Hersteller würde, ohne dein Wissen, mit einem Bild von dir werben, welches auf irgendeiner Laufveranstaltung gemacht wurde.
Das wäre aber wohl schon durch diesen Passus
Einzelne Teilnehmer bewusst herauszuheben ist nicht erlaubt.
aus "c) Bilder von Versammlungen und Aufzügen (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG)
gedeckt, oder?

Gruss Tommi
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Mein Tagebuch: forum/threads/96079-Die-dicken-Waden-der-dicken-Wade

"Unser Denken bestimmt unsere Wahrnehmung und unser Verhalten. Wenn wir uns nur auf das konzentrieren, was uns missfällt, werden wir auch viel Schlechtes sehen, dementsprechend über die Welt denken und unser Verhalten danach ausrichten. Menschen, die sich auf das Schöne konzentrieren, sind folglich zweifelsfrei glücklicher."

Thorsten Havener

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Gehört zwar nicht ganz zum Thema, ist aber auch wichtig: Wenn man sich nach einer Veranstaltung Fotos (z.B. Zieleinlauf und den ganzen anderen üblichen Kram) bei einem der üblichen Fotounternehmen kauft, bedeutet das nicht, daß man auch die Rechte an diesen Fotos erwirbt. So ist es z.B. ohne ausdrückliche Genehmigung des Rechteinhabers verboten, solche Fotos für nicht-private Zwecke zu nutzen. Dazu gehört u.a. auch die Verwendung als Avatar in einem Laufforum! Theoretisch könnte das dem Betreiber eines solchen Forums einen Riesenärger einbringen.

Gleiches gilt für Bewerbungsfotos, die man beim Fotografen machen läßt. Die darf man auch nicht einfach für werbende Selbstdarstellungen im Internet usw. verwenden.
Дуа кинум йах иди, ту пуц ца бофт тар ту-хез йатов̌!

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Ethan hat geschrieben:Wenn ich für einen Lauf bezahle, also teilnehme, stimme ich den AGBs zu. Und da steht immer irgendwo drin, dass ich mich bereit erkläre, fotografiert werden zu dürfen (und diese Fotos auch veröffentlich werden können).
So ist es.
Beispiel:
Mit der Abgabe der Meldung erkläre ich, dass ich für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert habe, körperlich gesund bin und mein Gesundheitszustand ärztlich bestätigt wurde. Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten, die von mir gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen ohne Vergütungsanspruch meinerseits genutzt und weitergegeben werden dürfen.
Dunkel, nass, windig, kalt. - "Yeah, let's go!!!"
Never stop.
No.Status.Quo.

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Molli hat geschrieben:Hi,

Was meint Ihr?
Oha, nicht dass schon auf gewissen Gazetten von dir Tilebilder sind. :zwinker2:
McFit ist wie Urlaub, 30 grad, alle schwitzen, keiner spricht Deutsch und überall liegen Handtücher.
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M.E.D. hat geschrieben:Für Werbung.

Stelle dir vor ein Laufschuh-Hersteller würde, ohne dein Wissen, mit einem Bild von dir werben, welches auf irgendeiner Laufveranstaltung gemacht wurde.
Das kann ich mir jetzt vorstellen, und meine Reaktion darauf sagt dann etwas über mein Rechtsempfinden aus. Über die Rechtslage erfahren wir dadurch nichts.

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CarstenS hat geschrieben:Das kann ich mir jetzt vorstellen, und meine Reaktion darauf sagt dann etwas über mein Rechtsempfinden aus. Über die Rechtslage erfahren wir dadurch nichts.
Möglicherweise entspricht dein Rechtsempfinden aber auch der Rechtslage: § 23 II KunstUrhG.

Das bedeutet, dass trotz der grundsätzlich bestehenden Befugnis in bestimmten Fällen (und dazu zählt die Verwendung als Werbung) die Veröffentlichung doch untersagt bleibt.

Gruß
Markus

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Vielleicht noch als Ergänzung ein Link zum Standardkommentar zum KunstUrhG ;)

Recht am eigenen Bild

Werbung ohne Einwilligung verletzt demnach immer das berechtigte Interesse des Betroffenen. Mehr als Wikipedia kann ich jetzt gerade nicht bieten, behaupte aber, dass das hier ausreicht…

Gruß
Markus

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Völlig richtig, denn man muss grundsätzlich zwischen dem Nutzungs- und dem Urheberrecht (Copyright) unterscheiden. Während das Nutzungsrecht an andere abgetreten/verkauft werden kann, bleibt das Copyright immer (!) beim Urheber, also beim Fotografen und zwar bis zu 75 Jahren über dessen Tod hinaus, was bedeutet, dass es an die Erben weitergereicht wird. Der Umfang des Nutzungsrechtes wird räumlich, zeitlich, oder in der Reichweite durch den Urheber festgelegt und entsprechend kostet es. Dieser feine, aber sehr wichtige Unterschied wird oft übersehen. Das sog. Recht am eigenen Bild, das bei Personen des öffentlichen Lebens und auch in aller Regel bei Teilnehmern von öffentlichen Sportveranstaltungen keine Anwendung findet, da man sich bei der Anmeldung stillschweigend arrangiert, ist wieder etwas anderes. Die Veröffentlichung von Teilnehmerfotos ohne deren Zustimmung in der Presse ist somit absolut legitim. Wenn jedoch jemand, der auf einem dieser Fotos abgebildet ist, das Bild erneut veröffentlicht, muss der Urheber (Fotograf) dem zustimmen und hat das Recht genannt zu werden. Zudem kann er für diese Veröffentlichung ein Honorar verlangen, was u. U. Recht hoch sein kann. Deshalb: Vorsicht bei der Publikation von eigenen Zielfotos etc. ohne Erlaubnis des Fotografen. Selbst ein kleines, nur 100x150 Pixel großes Bild fällt unter diese Regelung und ist außerdem mit einer digitalen Signatur versehen, jederzeit lokalisierbar. Anwaltskanzleien, die sich speziell auf dieses Thema eingeschossen haben, gibt es im Dutzend. Der Streitwert vor Gericht wird in derartigen Fällen meist bei 5000€ angesetzt und die Chance zu verlieren ist extrem hoch! Ein Bild ohne Einwilligung des Abgebildeten für Werbezwecke zu verwenden, ist nicht erlaubt. Der Abgebildete besitzt in diesem Fall ein bindendes Honorarrecht.
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September 2014 -> 99,5 kg >> Mai 2015 -> 79 kg >> September 2015 -> 77 kg >> Februar 2016 -> 76 kg
Solum certum est, nihil esse certi

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bones hat geschrieben:Manch ein Avatarbildchen hier im Forum könnte ganz schön teuer werden!
Sehr richtig. Wie ich ja gestern bereits schrieb. Es steht allerdings zu befürchten, daß am Ende der Seitenbetreiber die Zeche zahlen muß. Deswegen finde ich es höchst unfair und verantwortungslos, hier derartige Avatare zu verwenden. Von diesem Forum profitieren wir letztlich alle, und es wäre schade, wenn ein paar Vollidioten es wegen vermeidbarer Verstöße gegen die Wand fahren.
Дуа кинум йах иди, ту пуц ца бофт тар ту-хез йатов̌!

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aghamemnun hat geschrieben:Sehr richtig. Wie ich ja gestern bereits schrieb. Es steht allerdings zu befürchten, daß am Ende der Seitenbetreiber die Zeche zahlen muß. Deswegen finde ich es höchst unfair und verantwortungslos, hier derartige Avatare zu verwenden. Von diesem Forum profitieren wir letztlich alle, und es wäre schade, wenn ein paar Vollidioten es wegen vermeidbarer Verstöße gegen die Wand fahren.
Der Betreiber eines Forums hat da wenig zu befürchten. Dieser hat lediglich die Pflicht das Bild zu löschen, falls er auf einen Rechteverstoß hingewiesen wird. Forenbetreiber müssen nicht vorsorglich alle Bilder und Texte prüfen, welche von Nutzern generiert wurden. Den Streit können dann Rechteinhaber und Forumsbenutzer, falls dieser überhaupt greifbar ist, unter sich ausmachen.

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Calvus hat geschrieben:Völlig richtig, denn man muss grundsätzlich zwischen dem Nutzungs- und dem Urheberrecht (Copyright) unterscheiden. Während das Nutzungsrecht an andere abgetreten/verkauft werden kann, bleibt das Copyright immer (!) beim Urheber, also beim Fotografen und zwar bis zu 75 Jahren über dessen Tod hinaus, was bedeutet, dass es an die Erben weitergereicht wird. Der Umfang des Nutzungsrechtes wird räumlich, zeitlich, oder in der Reichweite durch den Urheber festgelegt und entsprechend kostet es. Dieser feine, aber sehr wichtige Unterschied wird oft übersehen. Das sog. Recht am eigenen Bild, das bei Personen des öffentlichen Lebens und auch in aller Regel bei Teilnehmern von öffentlichen Sportveranstaltungen keine Anwendung findet, da man sich bei der Anmeldung stillschweigend arrangiert, ist wieder etwas anderes. Die Veröffentlichung von Teilnehmerfotos ohne deren Zustimmung in der Presse ist somit absolut legitim. Wenn jedoch jemand, der auf einem dieser Fotos abgebildet ist, das Bild erneut veröffentlicht, muss der Urheber (Fotograf) dem zustimmen und hat das Recht genannt zu werden. Zudem kann er für diese Veröffentlichung ein Honorar verlangen, was u. U. Recht hoch sein kann. Deshalb: Vorsicht bei der Publikation von eigenen Zielfotos etc. ohne Erlaubnis des Fotografen. Selbst ein kleines, nur 100x150 Pixel großes Bild fällt unter diese Regelung und ist außerdem mit einer digitalen Signatur versehen, jederzeit lokalisierbar. Anwaltskanzleien, die sich speziell auf dieses Thema eingeschossen haben, gibt es im Dutzend. Der Streitwert vor Gericht wird in derartigen Fällen meist bei 5000€ angesetzt und die Chance zu verlieren ist extrem hoch! Ein Bild ohne Einwilligung des Abgebildeten für Werbezwecke zu verwenden, ist nicht erlaubt. Der Abgebildete besitzt in diesem Fall ein bindendes Honorarrecht.
Wie soll das denn praktisch funktionieren den Fotografen eines Fotos bei einer x-beliebigen Veranstaltung, möglicherweise noch im Ausland, zu finden um ihm ein paar Euro für sein eigenes Bildrecht zu bezahlen?

Walter
You can only fail if you give up too soon

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viermaerker hat geschrieben:Wie soll das denn praktisch funktionieren den Fotografen eines Fotos bei einer x-beliebigen Veranstaltung, möglicherweise noch im Ausland, zu finden um ihm ein paar Euro für sein eigenes Bildrecht zu bezahlen?

Walter
Wenn es um die offiziellen Fotos bei Veranstaltungen geht (Action-Photo z.B.) ist der Urheber, eben diese Firma, eher leicht heraus zu finden.

Gruss Tommi
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Mein Tagebuch: forum/threads/96079-Die-dicken-Waden-der-dicken-Wade

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Thorsten Havener

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viermaerker hat geschrieben:Wie soll das denn praktisch funktionieren den Fotografen eines Fotos bei einer x-beliebigen Veranstaltung, möglicherweise noch im Ausland, zu finden um ihm ein paar Euro für sein eigenes Bildrecht zu bezahlen?

Walter
Da gebe ich Dir völlig recht, aber es würde letzten Endes keine Rolle spielen, ob der Fotograf in Timbuktu oder Köln wohnt. Die Arschkarte hat derjenige gezogen, der publiziert, NICHT der Forumbetreiber. Es muss übrigens auch unbedingt zwischen dem "Kunsturherberrecht" (KunstUrhG) und dem Urheberrechtsgesetzt (UrhG) unterschieden werden. Fotos für Presseartikel, Sportveranstaltungen etc., fallen NICHT unter das KunstUrhG, da die Bedingung der sog. "künstlerischen Leistung" nicht erbracht worden ist, die beispielsweise bei einem Portraitfotografen im Studio durchaus vorhanden ist.
Deshalb gelten hier ausschließlich die Bestimmungen des UrhG und die sind deutlich (!) restriktiver. Ich kenne aus eigener Erfahrung einen Fall, bei dem ein Webseiteninhaber einen winzigen Button (Schaltfläche) mit einem illegal heruntergeladenen Bild hinterlegt hat und der "Spaß" mit 6.500 Euronen zu Buche schlug. Trotz Rechtsanwalt und dem Ziehen sämtlicher Register, kam der gnadenlose Schwinger. Deshalb: Vorsicht an der Bahnsteigkante ;) Das kann Ruckzuck ins Auge gehen. Und wenn jetzt jemand meinen Avatar im Auge hat und meint der sein auch geklaut :) Nein, das Bild habe ich selbst gemacht und der Maler (in diesem Falle Urheber) ist um 1480 verstorben. Abfotografierte Bilder aus Museen fallen nur dann darunter, wenn man sie gewerblich nutzt und das ist hier nicht der Fall.
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September 2014 -> 99,5 kg >> Mai 2015 -> 79 kg >> September 2015 -> 77 kg >> Februar 2016 -> 76 kg
Solum certum est, nihil esse certi

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viermaerker hat geschrieben:Wie soll das denn praktisch funktionieren den Fotografen eines Fotos bei einer x-beliebigen Veranstaltung, möglicherweise noch im Ausland, zu finden um ihm ein paar Euro für sein eigenes Bildrecht zu bezahlen?
Wenn es nicht praktikabel ist,etwas legal zu tun, ändert das im allgemeinen nichts an der Illegalität der Alternativen.

Davon abgesehen verstehe ich gerade das Szenario nicht, in dem Du von jemandem ein Bild erhältst, aber keine Möglichkeit hast, ihn zu kontaktieren.

Gruß

Carsten

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thefrench hat geschrieben:Mann - jetzt machst du den ganzen Thread kaputt.

Das Verlinken nützlicher und leserlicher Informationen killt die ganze Spannung.

Das war mein 1. Posting.. :heul2:

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Lauf-o-mat hat geschrieben:Das war mein 1. Posting.. :heul2:
Umso verwerflicher.

Du kannst den Fehler aber wieder korrigieren indem du einen Thread zu einem der folgenden Themen eröffnest:
  • Läufer und Hunde
  • Ist ein Marathon in 4:59 noch ein Marathon
  • Rassistische Diskriminierung von Weissen durch kenianische Läufer
  • Ich will Marathon laufen aber nie mehr als 1h trainieren
  • Kann ich erfolgreich Marathon laufen, wenn ich nie mehr als 1h trainiere, aber dafür viel trinke und möglichst viele Gels konsumiere

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@Lauf-o-mat: Klick auf den Benutzernamen, fahre mit der Maus ein weing nach unten zur Zeile "Benutzer ignorieren" und du musst dir keine Gedanken mehr machen, ob das jetzt ironisch gemeint war oder nicht :)

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Nochmal ganz konkret: Fällt ein Laufevent grundsätzlich unter die Regelung zu "Versammlungen" etc? Falls sich das nicht so konkret sagen lässt, hätte ich folgende Fragen:

Ich würde gerne einige Fotos vom diesjährigen Tübinger ERBE-Lauf in einem Foto-Forum posten. Macht es dabei einen Unterschied, ob ich

- einen herrlich leidenden Hobby-Läufer abgelichtet habe oder Anna Hahner, die bekanntlich eine Woche später als beste Deutsche den Berlin-Marathon abschloss und damit ja fast schon eine Person der Zeitgeschichte ist. Damit verbunden die Frage: wie sieht es bei den Läufern aus, die ich zusammen mit Anna auf dem Bild habe?

- Bilder vom Lauf oder von der Siegeehrung habe?

- das Bild kurz nach dem Lauf veröffentliche (wie z.B. eine Zeitung) oder für alle Zeiten bei Flickr oder eben einem Internet-Forum einstelle?

Zudem scheint es einen Unterschied zu geben, ob ich das Event als solches oder einzelne Teilnehmer fotografiere. Wo verläuft hier die Linie? Ich werde doch immer versuchen, einen einzelnen Läufer mit einer großen Blende "freizustellen" (d.h., auf ihn scharfstellen, während die anderen in der Unschärfe verschwimmen). Das ist einfach fotografische Ästhetik.

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viermaerker hat geschrieben:Wie soll das denn praktisch funktionieren den Fotografen eines Fotos bei einer x-beliebigen Veranstaltung, möglicherweise noch im Ausland, zu finden um ihm ein paar Euro für sein eigenes Bildrecht zu bezahlen?

Walter
In den allermeisten Fällen - zumindest von professionellen Fotografen - steht das am Bild in den IPTC Feldern und kann mit jedem beliebigen Bildprogramm eingesehen werden wer das Copyright für ein Bild hat. Meist ist dort auch die Adresse gespeichert. -
Disziplin bedeutet, dass man Dinge tut, die keinen Spaß machen.
Für alles, was man gerne tut, braucht man keine Disziplin!
Lilli Palmer

34
Molli hat geschrieben:Hi,
ich würde hier gern mal ein Frage diskutieren. Und zwar hat mir jemand kürzlich bei einem Stadtlauf verbieten wollen, Fotos von den Läufern zu machen bzw. ich sollte deren Einwilligung erfragen.
War das jemand vom Veranstalter oder einfach nur ein Zuschauer am Wegesrand? Es gibt ja immer diese Hilfspolizisten, die meinen sich mit dem Gesetz auszukennen und dieses durchsetzen zu müssen...
Wenn es von offizieller Seite kam, umso verwunderlicher, da es wie meine Vorredner sagten keinerlei rechtliche Grundlage dafür gibt, Bilder von einem öffentlichen Ereignis zu verbieten.

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Weil die Frage in einem anderen Thread wieder auftauchte und dort mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun hatte.
"Ich habe es immer geliebt, zu laufen. Es war etwas was man einfach so machen konnte. Du konntest in jede Richtung laufen, schnell oder langsam, gegen den Wind ankämpfen wenn du wolltest, neue Umgebungen kennenlernen mit der Kraft deiner Füße und dem Mut deiner Lungen." (Jesse Owens)

Wichtiger Hinweis: https://joachim-zelter.de/wp-content/up ... /PDF.9.pdf

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Auch wenn die ursprüngliche Frage schon Uralt Lavendel ist:

Es ging doch darum, dass sich jemand beschwert hat, dass fotografiert wurde, so wie ich das heraus gelesen habe, aber keiner der Laufenden.

Und so habe ich das auch schon mal beobachtet: Ein fotografierender Zuschauer wollte "Kollegen" aus dem Verein aufnehmen und wurde rüde angemoppert, er dürfe das nicht, nur der professionelle Fotograf bei dem Lauf dürfe fotografieren.

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Lunedi hat geschrieben: Und so habe ich das auch schon mal beobachtet: Ein fotografierender Zuschauer wollte "Kollegen" aus dem Verein aufnehmen und wurde rüde angemoppert, er dürfe das nicht, nur der professionelle Fotograf bei dem Lauf dürfe fotografieren.
Das kann evtl. passiert sein, weil sich ein Fotofgraf oder eine Fotoagentur die Exklusivrechte gesichert hat und die Bilder vermarkten will. M.W. kann aber niemand Schnappschüsse für die private, nicht kommerzielle Nutzung verbieten. Die Bilder werden ja im öffentlichen Raum gemacht, wo sich auch die Personen bewegen.

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Georg61 hat geschrieben:Wieso antwortet ihr auf 3 Jahre alte Fragen?
Ich hatte die Frage im Thread über Persönlichkeitsrechte gestellt, da das einer der Klassiker ist, hatte aber diesen Thread nicht gesehen. Bones war so frei zu verlinken.

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Spannend wird es eigentlich erst, wenn man so ein Foto an einen Kumpel per Whatsapp schickt. Dann hat man nämlich auch noch alle Rechte am Bild an Facebook abgetreten.

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kobold hat geschrieben:Das kann evtl. passiert sein, weil sich ein Fotofgraf oder eine Fotoagentur die Exklusivrechte gesichert hat und die Bilder vermarkten will. M.W. kann aber niemand Schnappschüsse für die private, nicht kommerzielle Nutzung verbieten. Die Bilder werden ja im öffentlichen Raum gemacht, wo sich auch die Personen bewegen.
Ja, das hatte ich damals auch als Hintergrund vermutet, dass man man den offiziellen Fotografen mit solchen Dingen unterstützen wollte ;-)

Trotzdem, Exklusivrechte geht ja nur für den gewerblichen Bereich, wäre ja noch schöner, wenn niemand mehr privat knipsen dürfte.
Aber je nachdem wie frech und massiv da aufgetreten wird, lässt sich der ein oder andere einschüchtern.

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Andere Frage: Wie sieht es aus wenn eine Tageszeitung oder ein Hobbyfotograf Bilder eines Laufs auf ihre Homepage laden und ich auf meinem Facebook.Profil dieses Foto dann verlinke. Wenn ich den Link als Status poste zeigt Facebook ja automatisch eine Art Vorschaubild. Verletzte ich damit das Urheberrecht des Fotografen?
Don't be scared of failure,the only failure is never to try!

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Jonakahn hat geschrieben:Andere Frage: Wie sieht es aus wenn eine Tageszeitung oder ein Hobbyfotograf Bilder eines Laufs auf ihre Homepage laden und ich auf meinem Facebook.Profil dieses Foto dann verlinke. Wenn ich den Link als Status poste zeigt Facebook ja automatisch eine Art Vorschaubild. Verletzte ich damit das Urheberrecht des Fotografen?
Du kannst die Vorschau ausschalten. :zwinker5:

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Ja, das weiß ich. Aber wie sieht es rechtlich aus? Muss ich sie ausschalten oder kann ich auch das Bild anzeigen lassen ohne die Rechte des Urhebers zu verletzen?
Don't be scared of failure,the only failure is never to try!

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Yin hat geschrieben:Spannend wird es eigentlich erst, wenn man so ein Foto an einen Kumpel per Whatsapp schickt. Dann hat man nämlich auch noch alle Rechte am Bild an Facebook abgetreten.
Spannend wäre auch, wenn jemand für sein Avatarbild, das er ohne Erlaubnis verwendet, zur Kasse gebeten wird. :D

"Alle Hintergrundbilder auf dieser Webseite sind Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber, kann Hintergrundbild nur von dieser Website für den persönlichen Gebrauch, wie Desktop-Wallpaper herunterladen. Wenn Sie diese Hintergrundbilder für einen anderen Zweck verwenden möchten, Sie müssen die Erlaubnis von den jeweiligen Autoren zu bekommen."

Sonic the Hedgehog Videospiele sega sega Genese 1131x1032 Hintergrundbild Hintergrundbilder
"Ich habe es immer geliebt, zu laufen. Es war etwas was man einfach so machen konnte. Du konntest in jede Richtung laufen, schnell oder langsam, gegen den Wind ankämpfen wenn du wolltest, neue Umgebungen kennenlernen mit der Kraft deiner Füße und dem Mut deiner Lungen." (Jesse Owens)

Wichtiger Hinweis: https://joachim-zelter.de/wp-content/up ... /PDF.9.pdf

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Jonakahn hat geschrieben:Ja, das weiß ich. Aber wie sieht es rechtlich aus? Muss ich sie ausschalten oder kann ich auch das Bild anzeigen lassen ohne die Rechte des Urhebers zu verletzen?
Hier steht was drüber. Grundsätzlich gilt demnach auch für Vorschaubilder das Urheberrecht. Wenn der Fotograf aber seine Bilder z.B. selbst bei Facebook oder sonstwo hochlädt und einen Teilen-Button einbaut, wäre es schon ziemlich absurd, wenn er dann für das Teilen abmahnen würde (ABER lt. der Seite gibt es keine Urteile dazu). Im Zweifelsfall gilt wohl: Auf den Seiten des Fotografen schauen, welche Rechte er für die Nutzung einräumt und bei Teilen/Verlinkung solcher Bilder (so mach ich das wenigstens) auch noch einmal explizit den Fotografen als Urheber nennen.

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Ich hätte jetzt eigentlich gedacht die Erlaubnis hängt davon ab, was du mit den Bildern vor hast. Wenn du sie nur für den privaten Gebrauch benutzt, sprich gemütlich Zuhause anschaust, dann sollte es eigentlich kein Problem darstellen.

Wenn du sie allerdings irgendwo veröffentlicht, dann kannst du dich auf eine Abmahnung oder ähnliches gefasst machen.
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