Murks hat geschrieben:Es ist doch eben problematisch, dass der Umfang der Pflichten nicht völlig eindeutig ist. Hast du denn jemals von einer Sicherheitsmaßnahme, wie man Handballtore hinzustellen hat, gehört? Wie bereits gesagt: Ich nicht, obwohl ich jahrelang Tore auf diese Weise habe im Abstellraum herumstehen sehen. Dass die Dinger da so stehen, damit sie nicht auf einen drauf fallen, wäre mir nicht im Traum eingefallen.
Im Nachhinein ist es halt immer einfach festzustellen, was man hätte anders machen müssen. Um es klar zu sagen: Mir wäre, wenn ich die Tore „ungesichert“ gesehen hätte, nichts aufgefallen; ich hätte keinerlei Handlungsbedarf erkannt. Und das trotz meines Berufs (Rechtsanwalt) und meines
Ehrenamts (um wieder zum Thema zu kommen
) im Vorstand eines Sportvereins.
Du vermischst hier mehrere Ebenen und vor allem legst Du Dich bei Positionen fest, die Du gar nicht wissen kannst.
Keiner von uns war in der Hauptverhandlung dabei, keiner hat die Zeugen, eventuell sogar Sachverständigen gehört, die vernommen wurde, keiner von uns hat die Strafakte gelesen. Euer ganzes Wissen basiert auf einem kurzen Zeitungsartikel, den vermutlich -wie so oft - ein Reporter geschrieben hat, der nie eine Juravorlesung besucht hat und daher gar nicht weiss, worauf es ankommt. Das war keine Friedrichsen vom Spiegel, oder ein Prantl von der SZ die sich mit der Materie auskennen, sondern ein kleiner Lokalreporter.
Im Anschluss an meine eigenen Hauptverhandlungen habe ich wie oft Zeitungsartikel gelesen, wo ich mir nicht sicher war, ob der Reporter wirklich im selben Raum war.
Keiner weiss, ob es nicht möglicherweise klare Hinweise auf die Gefährtlichkeit der Tore gab, sei es schriftliche Anweisung, sei es vorangegangene Unglücksfälle usw. Das weiss auch ich nicht, deshalb halte ich mich aber auch mit Kritik oder Zustimmung auch zurück.
Ich sage nur: wenn die Fakten so waren, wie das aus dem Zeitungsartikel zu entnehmen ist, dann ist die Entscheidung für mich plausibel, Aber ich werde mich ganz sicher nicht festlegen, dass das Urteil richtig oder falsch ist, einfach weil auch ich die Fakten nicht kenne.
Last, but not least, auch @MERunsThis
ja, beim Sorgfaltsmaßstab spielt es schon eine Rolle, welcher Kenntnisstand beim Veranstalter vorliegt (Juristendeutsch "subjektives Maß der Vorwerbarkeit") und somit ob es ein Profiveranstalter oder ein kleiner Dorfverein mit lauter Ehrenamtlichen war, aber die Unterschiede bei diesem Maß sind nicht so groß, wie ihr das Euch vermutlich vorstellt, das macht nur ein paar Prozent aus.