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Haftungsauschluss bei Anmeldung zu HM

Verfasst: 12.07.2016, 14:53
von mutho
Hallo,

bei der Anmeldung zu Läufen z.B. Halbmarathon steht ja häufig folgendes:

"
[font=&amp]Ich erkläre, dass ich für den xxx ausreichend trainiert habe, körperlich gesund bin und mein Gesundheitszustand ärztlich bestätigt wurde."

Manchmal mit ärztlicher Bestätigung, manchmal ohne.
Ich denke die ärztliche Bestätigung erhält man über eine entsprechende sportmedizinische Untersuchung.

Aber was genau soll das heißen "körperlich gesund".
Hat man beispielsweise ein " leichtes Zwicken im Knie" oder auch eine leichte Erkältung, einen gebrochenen Finger etc. ist man ja per Definition nicht gesund, kann aber ggf. den Lauf wohl doch durchziehen. Wie eng sieht man das im Sinne dieser Haftungsauschlüsse?

Wie eng handhabt ihr das?

Viele Grüße
Thomas

[/font]

Verfasst: 12.07.2016, 14:55
von ruca
Sch.-egal.

Es geht nur darum, dass der Veranstalter nicht haftet und im Falle eines Falles nur einer verantwortlich ist: Man selbst.

Verfasst: 12.07.2016, 17:02
von Leiderkeinkenianer
Wenn Du das Attest nicht hast, haftet der Veranstalter nicht.
Wenn Du es hast, ist es genauso.
Auch wenn du einfach nur unterschreibst, ändert sich nichts.

Nur wenn du nichts bestätigst, wird nichts passieren. Du darfst aber auch nicht teilnehmen.

Also, was soll die Frage? Hat schon einmal jemand einen Veranstalter erfolgreich verklagt? (Abgesehen vom Amiland, da kann man bekanntlich für jede eigenen Blödheit einen Schuldigen finden.)

Verfasst: 12.07.2016, 17:08
von bones
Der Haftungsausschluß gehört zu den üblichen Bedingungen bei einer Laufveranstaltung. Der Veranstalter wäre blöd, wenn er ihn nicht in der Ausschreibung hat

http://blv-sport.de/fileadmin/service/d ... tungen.pdf

In Deutschland ist mir kein normaler Volks- oder Strassenlauf bekannt, wo ein ärztliches Attest verlangt wird.