Augen auf beim Roller- oder Fahrradkauf!
Verfasst: 21.02.2019, 09:13
[font=&][font=&]Bedingt durch den Diebstahl unserer drei SPVs habe ich Wissenswertes zum Thema gefunden.
Möglicherweise interessiert es einige.[/font][/font]
[font=&][font=&]§ 259 Hehlerei. (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen hat oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.[/font][/font]
[font=&][font=&]Geklautes Fahrrad gekauft – hat das Folgen?[/font][/font]
[font=&][font=&]Strafrechtliche Konsequenzen bei vorsätzlichem Kauf[/font][/font]
[font=&][font=&]Rad bleibt Eigentum des Opfers[/font][/font]
[font=&][font=&]Kaufpreis kann zurückverlangt werden[/font][/font]
[font=&][font=&]Kauf nicht ohne Kaufvertrag[/font][/font]
[font=&][font=&]mehr dazu steht hier: https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/geklautes-fahrrad-gekauft-hat-das-folgen/150/3097/352364[/font][/font]
Vorsicht, wenn Roller oder Fahrräder extrem günstig angeboten werden.
Der Verkäufer könnte daran interessiert sein, heiße Ware schnell abzustoßen. F[font=&][font=&]ür den Käufer kann es problematisch werden. Bei gestohlener Ware kann er strafrechtlich und/oder zivilrechtlich belangt werden.[/font][/font]
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Möglicherweise interessiert es einige.[/font][/font]
[font=&][font=&]§ 259 Hehlerei. (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen hat oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.[/font][/font]
[font=&][font=&]Geklautes Fahrrad gekauft – hat das Folgen?[/font][/font]
[font=&][font=&]Strafrechtliche Konsequenzen bei vorsätzlichem Kauf[/font][/font]
[font=&][font=&]Rad bleibt Eigentum des Opfers[/font][/font]
[font=&][font=&]Kaufpreis kann zurückverlangt werden[/font][/font]
[font=&][font=&]Kauf nicht ohne Kaufvertrag[/font][/font]
[font=&][font=&]mehr dazu steht hier: https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/geklautes-fahrrad-gekauft-hat-das-folgen/150/3097/352364[/font][/font]
Vorsicht, wenn Roller oder Fahrräder extrem günstig angeboten werden.
Der Verkäufer könnte daran interessiert sein, heiße Ware schnell abzustoßen. F[font=&][font=&]ür den Käufer kann es problematisch werden. Bei gestohlener Ware kann er strafrechtlich und/oder zivilrechtlich belangt werden.[/font][/font]
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