Haardman 2006
Verfasst: 15.03.2006, 18:34
Von der Homepage der DTU :
NRWTV: Haardman 2006 noch ohne Genehmigung (14.3.2006)
Der für den 11. Juni 2006 im nordrhein-westfälischen Datteln geplante Haardman-Triathlon wurde vom zuständigen Triathlonverband (NRWTV) noch nicht genehmigt. Grund für die Verzögerung sind ungeklärte Vertragsverhältnisse zwischen dem Verband und der privaten Haardman Sportevent GmbH, mit Sitz in Oer-Erkenschwick.
In den beiden vergangenen Jahren haben die Veranstalter die nach dem Event an den Landesverband zu zahlende Veranstalterabgabe erst nach Mahnverfahren und mit erheblicher Verspätung gezahlt. Wie bei allen genehmigten Veranstaltungen in NRW ist eine 14-tägige Zahlungsfrist vereinbart. Die fällige Summe wurde aber jeweils erst nach dem Jahreswechsel gezahlt, als bereits die Folgeveranstaltung genehmigt werden sollte.
Die Veranstalterabgabe wird von der DTU erhoben und gilt für alle Veranstaltungen in allen Landesverbänden. Es gehört zu den Pflichten des NRWTV, die fälligen Zahlungen einzufordern. Der Verband handelt hier im Auftrag seiner Mitgliedsvereine gemäss seiner Satzung, unter Kontrolle der Kassenprüfer und des Dachverbands.
Vor der Genehmigung der diesjährigen Auflage des Haardman verlangt der Verband zusätzliche Sicherheiten, dass die Abgabe auch wirklich gezahlt wird. Dieser Aufforderung ist die Agentur bisher nicht nachgekommen. Natürlich soll die überregional bedeutende Veranstaltung möglichst erhalten bleiben. Beide Seiten bemühen sich derzeit um eine Lösung.
Pressemitteilung NRWTV
NRWTV: Haardman 2006 noch ohne Genehmigung (14.3.2006)
Der für den 11. Juni 2006 im nordrhein-westfälischen Datteln geplante Haardman-Triathlon wurde vom zuständigen Triathlonverband (NRWTV) noch nicht genehmigt. Grund für die Verzögerung sind ungeklärte Vertragsverhältnisse zwischen dem Verband und der privaten Haardman Sportevent GmbH, mit Sitz in Oer-Erkenschwick.
In den beiden vergangenen Jahren haben die Veranstalter die nach dem Event an den Landesverband zu zahlende Veranstalterabgabe erst nach Mahnverfahren und mit erheblicher Verspätung gezahlt. Wie bei allen genehmigten Veranstaltungen in NRW ist eine 14-tägige Zahlungsfrist vereinbart. Die fällige Summe wurde aber jeweils erst nach dem Jahreswechsel gezahlt, als bereits die Folgeveranstaltung genehmigt werden sollte.
Die Veranstalterabgabe wird von der DTU erhoben und gilt für alle Veranstaltungen in allen Landesverbänden. Es gehört zu den Pflichten des NRWTV, die fälligen Zahlungen einzufordern. Der Verband handelt hier im Auftrag seiner Mitgliedsvereine gemäss seiner Satzung, unter Kontrolle der Kassenprüfer und des Dachverbands.
Vor der Genehmigung der diesjährigen Auflage des Haardman verlangt der Verband zusätzliche Sicherheiten, dass die Abgabe auch wirklich gezahlt wird. Dieser Aufforderung ist die Agentur bisher nicht nachgekommen. Natürlich soll die überregional bedeutende Veranstaltung möglichst erhalten bleiben. Beide Seiten bemühen sich derzeit um eine Lösung.
Pressemitteilung NRWTV