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Krankenkassen und Fitness Studios

Verfasst: 09.08.2006, 09:58
von bvmike
Hallo,

bin schon länger bei Kieser Training und hatte vor Jahren meine Krankenkasse gefragt, ob sie einen Zuschuß gewähren (dürfen/können). Damals hies es nein.

Mittlerweile habe ich nochmal gefragt:
Kieser sagt, meine KK habe sogar schon mit ihrer Förderung von Kieser geworben und Zuschüsse bezahlt (wußte ich nicht, dumm gelaufen :klatsch: ). Seit kurzem sei es aber "verboten".

Ich sehe nicht mehr durch, weil angeblich einige BKKs noch Zuschüsse zahlen.

Wie ist die Rechtslage diesbezüglich?
Michael

Verfasst: 09.08.2006, 14:08
von Alfathom
bvmike hat geschrieben:Hallo,

bin schon länger bei Kieser Training und hatte vor Jahren meine Krankenkasse gefragt, ob sie einen Zuschuß gewähren (dürfen/können). Damals hies es nein.

Mittlerweile habe ich nochmal gefragt:
Kieser sagt, meine KK habe sogar schon mit ihrer Förderung von Kieser geworben und Zuschüsse bezahlt (wußte ich nicht, dumm gelaufen :klatsch: ). Seit kurzem sei es aber "verboten".

Ich sehe nicht mehr durch, weil angeblich einige BKKs noch Zuschüsse zahlen.

Wie ist die Rechtslage diesbezüglich?
Michael
wenn es freiwilig war, kann jede KK ihre Leistungen anbieten, wie sie lustig ist. Die einen sponsern Antiraucherseminare, die anderen Rückengymnastik.

Verfasst: 09.08.2006, 19:00
von pedi
bvmike hat geschrieben:
Wie ist die Rechtslage diesbezüglich?
Michael

Bei Rechtslagen fragen Sie Ihren Anwalt :zwinker5:

Verfasst: 09.08.2006, 19:07
von mayo
bvmike hat geschrieben:
Wie ist die Rechtslage diesbezüglich
Michael
Das was die gestzl. leisten "müssen" ist klar vorgeschrieben und "muss" auch geleistet werden.
Was dann bei der einen geht und bei der anderen nicht sind die sog. "Kann"-Leistungen.
Offiziell zwar nicht gestattet, aber geduldet.

Vielmals wird aber auch gesagt: Das gehöhrt nicht zu den vorgeschriebenen Leistungen, ob wohl es doch so ist, aber welcher Otto-Normal-Bürger weiss das schon.


Gruss Mayo

Verfasst: 09.08.2006, 20:14
von chrisgaa
Beim Kieser-Training handelt es sich soweit ich weiß um eine ausgeschlossene Leistung der gesetzl. Kassen. Nachschauen kann ich das aber erst wieder am Montag, falls Interesse besteht (hab 2 Tage Urlaub :zwinker2: ).
Gruß
Christoph