Die Teilnahmebedingungen sind m. E. unzumutbar (und daher unwirksam). Falls man aus irgendwelchen Gründen gehindert ist zu starten (insbesondere objektive Gründe wie Krankheit oder Verletzung ---> in der Marathonvorbereitung kein abwegiger Fall!) , besteht doch ein berechtigtes Interesse des Gemeldeten, die Startnummer zu übertragen oder zurückzugeben.
Diesen Fall regelt § 3 (Abs. 4 bis 6) der Teilnahmebedingungen. Danach gilt:
1. Übertragung ist völlig ausgeschlossen.
2. Erster Erstattungsfall: Erstattung, soweit der Gemeldete nachweist (!), dass der Veranstalter durch den Startverzicht "ein Geschäft gemacht hat" (m. E. praktisch unmöglich).
3. Zweiter Erstattungsfall: Ich mache den Gesundheitcheck auf der Marathonmesse, muss aber in die anonymisierte Verarbeitung meiner medizinischen Daten (!) einwilligen (auch unzumutbar und v. a. örtlich eng begrenzt).
Faktisch führt der Startverzicht damit zu einem vollständigen Verlust des Startgeldes. Dem steht kein berechtigtes Interessen des Veranstalters gegenüber. M. E. würde es genügen, für Ummeldungen oder Rückgaben eine ausreichend hohe Bearbeitungsgebühr vorzusehen, die (a) den dadurch entstehenden Zusatzaufwand abdeckt und (b) "Verdachtsanmeldungen" sowie "Startnummernhandel" wirtschaftlich gesehen unattraktiv machen.
Das sind in meinen Augen echte "Gangster"-Bedingungen, absolut kundenunfreundlich. Und das bei den gesalzenen Startgebühren des Berlin-Marathons (zumindest in der zweiten und dritten Phase).

Tja, Berlin scheint sich das offenbar leisten zu können. Eigentlich ist das
inakzeptabel!
Eine (illegale) Möglichkeit besteht natürlich de facto: Startnr. veräußern und der Erwerber muss halt unter fremdem Namen starten. Aber wer will das schon?