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Vorsicht Beschiss!

Verfasst: 31.03.2008, 19:07
von Beeblebrox
Hi liebe Foris!

Ich habe mir vor einer Woche im Internet bei futurumshop eine Polar RS800d gekauft, zugegeben für einen guten Preis (397 statt 479 Euro). Als die Uhr hier ankam, war jedoch meine Überraschung groß, weil sie a) nicht nur schon angeschaltet war, sondern b) auch noch ein Training vom Januar 2007 drauf gespeichert war. :motz: Meine E-Mail mit der Frage, wieso die mir eine gebrauchte Uhr untergejubelt haben, hat das Unternehmen nicht näher beantwortet, sondern einfach sein Bedauern darüber geäußert, dass ich das Produkt jetzt wohl umtauschen möchte. Mehr nicht.
Ich finde das ehrlich gesagt einen echten Hammer und werde die Uhr natürlich zurückschicken. Schließlich geht`s hier ja auch um die Laufzeit der recht teuren Batterien sowie um Garantieansprüche! :sauer:

Ist jemandem aus dem Forum auch schonmal sowas passiert? Evtl. auch bei Futurumshop?

Ich hab mir jetzt die Uhr (noch günstiger) bei google24.com bestellte (siehe Tipp hier im Forum) und hoffe natürlich, dass sie diesmal wirklich neu ist! Das Ding ist an sich nämlich schon sehr toll :love2:

So long, Brigitte

Verfasst: 31.03.2008, 20:10
von Renn-Schnecke
Beeblebrox hat geschrieben: dass ich das Produkt jetzt wohl umtauschen möchte
Wenn Du Pech hast, hast Du dann 2 Uhren (die von Futurumshop und eine von google24), da der Verkäufer nicht automatisch dazu verpflichtet ist, Dir das Geld zurückzugeben. Sie können Dir erstmal eine neue Uhr schicken. Erst wenn diese dann auch Mängel aufweist, sind sie verpflichtet, Dir das Geld zu erstatten. Meistens sind die Verkäufer aber kulant und erstatten das Geld sofort. Vielleicht war die Uhr ja ein Vorzeigemodell aus dem Laden. Auf jeden Fall kann man die Uhr auf fabrikneu zurücksetzen, das haben die wohl verpennt :noidea: . Ich habe meine Uhr vor 3 Jahren über ebay in der Schweiz gekauft und hatte keine Probleme.

Verfasst: 31.03.2008, 20:28
von FritzeOTR
Renn-Schnecke hat geschrieben:Wenn Du Pech hast, hast Du dann 2 Uhren (die von Futurumshop und eine von google24), da der Verkäufer nicht automatisch dazu verpflichtet ist, Dir das Geld zurückzugeben.
Das ist meines Wissens nicht richtig. Zitat: "Ein Verbraucher, der im Online-Shop eines Internet-Versenders eine Ware kauft, schließt einen sogenannten "Fernabsatzvertrag" ab. Ein solches Geschäft kann der Verbraucher binnen zwei Wochen ab Empfang der Ware widerrufen (§§ 312d,355 ff. BGB). " Dieser Widerruf kann meines Wissens ohne Angabe von Gründen erfolgen. Ab einem Warenpreis von 40€ (oder waren es 75€) muss der Anbieter sogar die Rücksendekosten erstatten.

Gruß, Fritze

Mmmmh

Verfasst: 31.03.2008, 20:32
von Struan
Also, wenn ich richtig informiert bin (und ich glaube da schon) ist nach BGB 437 folgende die Gewährleistung bei Lieferverträgen (nicht Werkverträge)so geregelt, dass bei schadhafter Ware (in diesem Fall gebrauchte Ware) der Kunde innerhalb der ersten 6 Monate bestimmen kann, ob er eine Nach(Neu-)Lieferung wünscht oder den Kaufpreis erstattet bekommt (entgegen dem Schwachsinn, den manche Verkäufer einem aufschwatzen wollen).

Ach ja, bei arglistiger Täuschung (könnte man ja in diesem Fall annehmen, oder?) Ist selbst der Ausschluss von Gewährleistung (à la eBay) nichtig. Sprich: Die in BGB 427 beschriebene volle Gewährleistung bei Werk- und Lieferverträgem hat zu erfolgen.

Struan

Verfasst: 31.03.2008, 22:01
von HendrikO
Hallo Struan,

da bist Du leider nicht richtig informiert. Der Rücktritt innerhalb der Frist bei Fernabsatzvertrag ist aber natürlich eine Option.

Gruß
Hendrik

Verfasst: 31.03.2008, 22:40
von Roadrunner31137
Bei Mängeln kann der Käufer nur zwischen einer Reparatur (kommt hier wohl nicht in Frage, wie sollte man aus einer gebrauchten wieder eine neue Uhr machen) oder einer Ersatzlieferung mangelfreier Ware wählen!

Aber das Widerrufsrecht ist natürlich von Mängeln unabhängig und kann ohne Angabe von Gründen ausgeübt werden. Im Zweifelsfall, ob man sein Geld wiedersieht, sollte man mit dem Verkäufer die Rücksendung gegen Nachnahme vereinbaren. Zur Not sollte man die Nachnahmekosten sogar noch selbst tragen, weil der Verkäufer sich sonst wahrscheinlich weigert. Aber immer noch besser als komplett in die Röhre zu gucken, wenn der zwischendurch Insolvenz anmeldet.

Verfasst: 31.03.2008, 23:51
von woodstock
Hallo,

hab im Internet noch nie Probleme bei einer Warenbestellung gehabt.

Innerhalb von 14 Tagen kann man doch den Kaufvertrag widerrufen; Ware zurücksenden und man siehts Geld wieder, oder etwa nicht?!

Man verliert hald die Portogebühr fürs Zurücksenden. Zur Sicherheit würde ich die Ware immer als Paket zurückschicken.

Fernabsatzgesetz

Verfasst: 01.04.2008, 08:54
von Struan
Ist schon dumm, wenn man die einfachste Möglichkeit einfach übersieht. Danke.

Verfasst: 01.04.2008, 13:22
von Eifelyeti
ALso meine rs400 von sportscorner war auch schon ein halbes jahr vorher in betrieb genommen worden. Am Telefon wurde mir das lapidar erklärt mit Testen bei Polar, bla bla bla . Ich habe dann damals auch nicht gross nachgehakt, die dateien gelöscht das Gerät einfach benutzt. Nachlass oder sowas gab es allerdings auch nicht. Ansonsten bin ich mit sportscorner doch sehr zufrieden.

grüsse aus der eifel

Verfasst: 01.04.2008, 15:11
von Beeblebrox
Hi!

Ich hab die Uhr heute zurückgeschickt und mich dabei auf mein Rückgaberecht berufen. Vielleicht hätte ich das Ding ja auch behalten, wenn die in irgendeiner Form auf den Vorgang eingegangen wären und zumindest versucht hätten, mir das zu erklären. Aber die sind ja einfach darüber hinweggangen, und das fand ich schon recht frech. Also ich gehe jetzt davon aus, dass ich die Kohle zurückbekomme, weil die auch extra nach der Kontoverbindung gefragt haben. Die neue Uhr ist übrigens heute schon eingetroffen - fabrikneu, wie´s ausschaut!

Viele Grüße
Brigitte