Das ist im Prinzip die Langversion des oben schon zitierten Falles.
Da steht dann auch etwa, was ich mir schon nach Lesen der "Kurzversion" dachte, wenn man etwas Schwerwiegendes alkoholisiert auf dem Rad verschuldet, ist ggf. auch ein Fahrradfahrverbot angemessen.
Aber der Fall des Studenten ist - so wie geschildert - nichts Derartiges und eher dem Rentner auf dem Radweg vergleichbar, von daher müßte er eigentlich mit Hinweis auf dieses OLG Urteil davonkommen.
1,6 Promille ist übrigens keineswegs der zulässige Grenzwert fürs Fahrradfahren, es ist nur der Wert, wo der Gesetzeshüter laut Gesetz auch beim Fahrrad einschreiten muß, bei KFZ/Krad schon früher. Wenn ich aber mit 0,8 Promille auf dem Rad einen schweren Unfall verursache oder andere gefährde (ist natürlich Auslegungssache), gibt das auch schon auf den Deckel oder sogar Fahrradfahrverbot.
jenss hat geschrieben:Mir erscheint die Strafe ziemlich willkürlich. Bin gespannt, wie das weitergeht. 15 Jahre kein individuelles Verkehrsmittel fahren dürfen ist ein brutaler Lebenseinschnitt. 15 Jahre gelten als "Lebenslänglich"...
Das realtiviert sich aber wieder, weil im Gegensatz zum Auto wird sich an ein solches Fahrverbot kaum jemand halten, weil es eben kaum zu kontrollieren ist und selbst bei einer Kontrolle recht folgenlos bleibt. "Interessant" wird es erst, wenn er dann auf dem Rad unverschuldet und nüchtern in einen schwereren Unfall verwickelt wird und dieses "Fahrverbot" rauskommt...
jenss hat geschrieben:PS: Dürfte er auch bei abgesperrten Radrennen nicht mitfahren? Und dürfte er im Falle einer Querschnittslähumg irgendwann mal auch keinen Rollstuhl fahren?
Irgendwo war als Kommentar "Und wenn er jemand betrunken auf dem Gehweg umläuft, bekommt der dann "Gehverbot?"
Noch interessanter fände ich aber, wenn er mit diesen 15 Jahren "Fahrradfahrverbot" irgendwann Autoführerschein macht und dann damit anstandlos Auto aber kein Fahrrad fahren dürfte...

Ich hab nicht so genau gesucht, aber vermutlich wird in dem "Fahrradfahrverbot" auch ein Fahrverbot eingeschlossen sein für Fahrzeuge, für die man eine Fahrerlaubnis braucht.
Rollin´ hat geschrieben:Allgemeine Verkehrskontrollen für Fahrräder hab ich noch nicht gesehen.
Doch, doch, z.B. in Berlin. Räder wurden überprüft auf a) Diebstahl und b) Verkehrstauglichkeit, bei meinem Roller monierten sie die fehlende Klingel, nach dem Motto: Wenn er schon Licht dran hat, dann muss der Rest auch.

Hübsche Diskussion.
Ja, das passiert bei uns in Darmstadt auch mehrmals im Jahr.
Deine "Diskussion" klingt aber noch nett. Ich gebe zu, nachdem ich das erste Jahr recht selbstbewußt auf der Straße gerollert bin (nur verkehrsreiche und mehrspurige Straßen gemieden habe, um nicht mehr als nötig zu provozieren", sonst immer schön auffällig und auch an der Ampel auf den Nebenstraße/im Wohngebiet manchem Polizeiwagen nett zu gelächelt hab, inzwischen scheue ich die Konfrontation und mache immer einen Bogen um jeden Polizeiwagen und vor ein paar Monaten sogar um eine "Fahrradkotnrolle" in der Fußgängerzone, weiß nicht, warum ich da jetzt so feige geworden bin...

Sprich, ich hatte obwohl ich viel im Alltag rollere noch kein Rollergespräch mit den netten Herren...
Gruß
Jo
p.s. Sorry, aber ich werd noch narrisch mit diesen Knöpfen "Ändern" und "Zitieren" direkt nebeneinander