Jogger gegen Hund
Verfasst: 31.05.2004, 20:47
Hi,
habe gerade folgendes Urteil gelesen:
Ein Jogger stürzte über einen unangeleint herumlaufenden Hund und zog sich dabei Knochenbrüche zu. Er forderte Schadenersatz von der Tierhalterhaftpflichtversicherung des Hundebesitzer.
Oberlandgericht Koblenz: Der Jogger hatte den Hund schon von weitem gesehen, war aber trotzdem mit unverminderter Geschwindigkeit weitergelaufen. Er hätte sich auf das unberechenbare Verhalten des Hundes einstellen müssen. Deshalb trifft ihn eine Mitschuld. Die Versicherung muss nur 70% des verlangten Verdienstausfalls und Schmerzensgeldes zahlen. (Az.: 5U 27/03
Also bei unangeleint herumlaufenden Hunden stehenbleiben(oder am besten auf den Boden werfen),oder was?
Gruß
Reinhard
Wer Rechtschreibefehler findet, darf sie behalten.
habe gerade folgendes Urteil gelesen:
Ein Jogger stürzte über einen unangeleint herumlaufenden Hund und zog sich dabei Knochenbrüche zu. Er forderte Schadenersatz von der Tierhalterhaftpflichtversicherung des Hundebesitzer.
Oberlandgericht Koblenz: Der Jogger hatte den Hund schon von weitem gesehen, war aber trotzdem mit unverminderter Geschwindigkeit weitergelaufen. Er hätte sich auf das unberechenbare Verhalten des Hundes einstellen müssen. Deshalb trifft ihn eine Mitschuld. Die Versicherung muss nur 70% des verlangten Verdienstausfalls und Schmerzensgeldes zahlen. (Az.: 5U 27/03
Also bei unangeleint herumlaufenden Hunden stehenbleiben(oder am besten auf den Boden werfen),oder was?
Gruß
Reinhard
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