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Ladung als Zeuge 1 Tag vorher telefonisch abgesagt ?

Ladung als Zeuge 1 Tag vorher telefonisch abgesagt ?

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Hm ...

Wurde betrogen, der "Computerbetrüger" (eBay Kauf) hatte mehrere Personen abgezogen ...

Nun bakam ich schon anfang Dezember eine Ladung als Zeuge ...
Amtsgericht blabla (gut 400 km weg von mir).

Ich kaufte nun Fahrkarten und machte ein Zimmer klar (Montag Fahrkartenkauf, Dienstag Zimmer telefonisch reserviert in Pension).
Fahrkarten 106 Euro Euro (+ 2 Euro Serviceentgelt)
Zimmer 30 Euro ...

Nun wollte ich gleich (12 Uhr) schon losfahren, da ich am Verhandlungestag von hier aus keine Verbindungen habe, außer 1 Uhr nachts.
Also blieb nur am Vortag hinfahren (heute), und übernachten (Verhandlung in der früh).

Jetzt sprach grad eine Dame auf dem AB, ich brauche nicht mehr zu kommen, für Rückfragen Nummer bla bla ... am Amtsgericht.
Obwohl ich 2 Minuten später zurückrief, war die Dame nicht mehr zu erreichen, auch keine andere zuständige ...

Da wird evt. nachher die Zeit knapp.
Was tun ?
Die Telefonistin kann mir da nicht helfen ...

Sowas kann doch nicht normal sein, oder ?

Wie bekomme ich mein Geld zurück ?
Wie erkläre ich das der Pension ? (Gut, bescheid sagen und auf Kulanz hoffen, oder Zahlen und Kosten erstattet bekommen ).

Mein Problem, ich habe nicht grad cviel Geld diesen Monat, und ging davon aus, am Verhandlungstag die Kosten für die Reise und Unterkunft direkt vor Ort erstattet zu bekommen.
Aber so wird das den Postweg gehen müssen.
Und wie lange das dauern kann ?!

Und überhaubt, telefonisch eine Ladung abzusagen ?
Wenn ich der Ladung nicht folge drohen 1000 Euro Strafe und/oder Ordnungshaft :geil:

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Deutsche Bürokratie!
Wie wär´s mit Dummstellen? AB kaputt, Nachricht nicht bekommen. Schönen Tag machen und hoffen, dass das Amtsgericht das Geld rausrückt.

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Hi,

ich würd mir überlegen, ob der Anruf nicht ein Fake war, warum auch immer. Den Namen einer Person im Gericht rauszufinden ist nicht schwer, wenn ich weiss, dass diese nicht mehr da ist, einfach mal in deren Namen anrufen und schwups ist ein Zeuge weg...
Du hast eine gerichtliche Ladung, schriftlich. Die ist gültig bis zu deren Widerruf, schriftlich. Auf eine Ansage auf dem AB würd ich pfeiffen.

Grüsse
Marme

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So, zu spät.
Hatte grad eine zuständige Dame am Fon ^^

Der Verteidiger hätte gesagt, er bräuchte keine Zeugen (mehr) :confused:

Jo, und die Fahrkarten soll ich stornieren, die Kosten dafür dann einreichen ...
20 Minuten Telefonat muß ich nochmal mit der Kassiererin sprechen (war nat. nicht erreichbar) ...

Also wurde ich nicht um über 400 Euro betrogen (die ich eh auch trotz Verhandlung nicht wiederbekomme, der Typ hat eh kein Geld), jetzt bleib ich für ungezählte Wochen noch auf den Kosten sitzen ...

Schicke ich das per Einschreiben ans Amtsgericht, und mache auch dafür die Kosten geltend ... :sauer:

Unmöglich sowas ...

@marme
Immerhin hatte ich die offizielle Nummer(n) dort gewählt, die auch auf der Ladung stehen.
Mit Telefonzentrale etc.

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So, war grade am Amtsgericht hier vor Ort, um das Rechtliche abzuklären.

Scheinbar ist dieses Vorgehen nicht außergewöhnlich, zwar selten, aber in besonderen Fällen vorkommend.
Zum Bleistift auch, wenn ein Richter erkrankt oder so ^^

Die Fahrkarten hab ich grad storniert (15 Euro Erstattungsgebühr).
Das Zimmer telefonisch ohne Probleme abgesagt (danke an die Pension) ...

Nun bleib ich erstmal "nur" auf 15 Euro + Anrufkosten + Schriftverkehr wegen Erstattung sitzen, und habe sicher mind. 4 Stunden Zeit geopfert (Beweise zusammengesucht, ausgedruckt, Zimmer und Fahrkarte organisiert, Tasche gepackt, jetzt die Rückerstattungen ... :daumen:

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noName hat geschrieben:So, zu spät.
@marme
Immerhin hatte ich die offizielle Nummer(n) dort gewählt, die auch auf der Ladung stehen.
Mit Telefonzentrale etc.
Schön, dass es sich so gelöst hat, auch wenn du einiges an Mehraufwand hast. Bei Gericht und Finanzamt bin ich doppelt bis 3-fach vorsichtig. Man hat schon Pferde kotzen sehen.

Grüsse
Marme

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Witzig (oder eher traurig) fand ich Montag die Aussage des Typen an der Kostenstelle hier am örtlichen Amtsgericht, warum ich mich denn "erst" 4 Tage vor dem Termin um Zimmer und Reise kümmere ..

Hahaha ...

Soviel dazu :sauer:

Id*o*e* :motz:

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noName hat geschrieben:Witzig (oder eher traurig) fand ich Montag die Aussage des Typen an der Kostenstelle hier am örtlichen Amtsgericht, warum ich mich denn "erst" 4 Tage vor dem Termin um Zimmer und Reise kümmere ..

Hahaha ...
was gibts da zu lachen? mich interessiert die antwort auf dieselbe frage auch.

Ex-Läufer auf Inline-Skates

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Welchen Vorteil hätte 2 Monate Vorlaufzeit ?
Wer mag 2 Monate im vorraus Fahrkarten für über 100 Euro rumliegen haben ?
Ich meine wers finanzieren kann/will, ok ...

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noName hat geschrieben:Welchen Vorteil hätte 2 Monate Vorlaufzeit ?
Wer mag 2 Monate im vorraus Fahrkarten für über 100 Euro rumliegen haben ?
Ich meine wers finanzieren kann/will, ok ...
:confused: hab ich '2 Monate' geschrieben?

Ex-Läufer auf Inline-Skates

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Überlege grad, es waren ja 5 Tage vor der Verhandlung.

Wieso ? Was fändest du angemessen ? :hallo:

Zumindest verstehe ich nicht, warum man (der Typ bei der Gerichtskasse) vorwurfsvoll erwähnen muß, dass die Zeit knapp ist (ist sie zu knapp ? ).

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noName hat geschrieben:Überlege grad, es waren ja 5 Tage vor der Verhandlung.

Wieso ? Was fändest du angemessen ? :hallo:
keine ahnung. das überleg ich mir mal, wenns mich betrifft. ich hatte nur aus sinn für interesse gefragt.
noName hat geschrieben:Zumindest verstehe ich nicht, warum man (der Typ bei der Gerichtskasse) vorwurfsvoll erwähnen muß, dass die Zeit knapp ist (ist sie zu knapp ? ).
würde ich auch nicht verstehen. muss man denn?

Ex-Läufer auf Inline-Skates

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:wink:

Ex-Läufer auf Inline-Skates

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So, jetzt muss ich die Branche aber auch mal verteidigen: Ich kenne die deutsche Rechtslage nicht, aber ich vermute mal, sie wird sich nicht besonders von der österreichischen unterscheiden. In Österreich kann man sich einem Strafverfahren gegen jemanden, der einem einen Schaden zugefügt hat als Privatbeteiligter (könnte das bei euch "Nebenkläger" heißen???) anschließen. In dieser Rolle kann man seine finanziellen Ansprüche gegen den Täter schon im Strafverfahren gelted machen und sich damit einen Zivilprozess ersparen. In dieser Rolle darf man an der Verhandlung teilnehmen, unabhängig davon, ob man als Zeuge geladen ist. Bei einem, der kein Geld hat, nützt einem dieser Titel natürlich wenig, aber er könnte ja zu Geld kommen und der Titel gilt (zumindest in Ö) 30 Jahre. Wenn du dich in dieser Rolle dem Verfahren angeschlossen hast, lohnt sich die Teilnahme an der Verhandlung natürlich trotzdem. Dass ursprünglich geladene Zeugen kurzfristig doch nicht gebraucht werden, kommt oft vor. Der Beschuldigte kann unauffindbar sein, oder legt plötzlich ein Geständnis ab (eventuell nach Strafabsprache mit dem Verteidiger), was die langwierige Anhörung von Zeugen obsolet macht. Wäre es dir wirklich lieber gewesen, wenn man dir erst in der Verhandlung gesagt hätte, das du gar nicht gebraucht wirst? Dann hätte man sicher zu lesen bekommen: können die nicht vorher anrufen, wenn sie schon wissen, dass sie mich nicht brauchen? Ich verstehe deinen Ärger. Es ist immer mit vielen Scherereien verbunden, wenn man von jemandem abgezockt wird.

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Na ja.
Eigentlich hätte ich das hier gar nicht thematisiert, wenn ...

Ich war einfach irritiert, dass einerseits ich bedroht werde (!000 Euro oder Haft), andererseits aber lapidar mit nem Telefonat die andere Seite ihre Interessen wahrt ^^

Das war es, wo ich staunte und mich einfach absichern wollte.
Alles andere drumherrum geht mir so ziemlich am A. vorbei, dass sehe ich gelassen (außer vielleicht noch die Unkosten) ^^

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noName hat geschrieben:Ich war einfach irritiert, dass einerseits ich bedroht werde (!000 Euro oder Haft), andererseits aber lapidar mit nem Telefonat die andere Seite ihre Interessen wahrt ^^

So eine Verhandlung kostet orendtlich Geld und es ist für den Steuezahler auch keine gute Sache, wenn man Verhanldungen wegen Nichterscheinen der Zeugen x-mal vertagen muss. Darum bleibt uns leider nichts anderes übrig, als saftige Strafe anzudrohen. Und nicht mal das nützt immer.

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frixi hat geschrieben:Darum bleibt uns leider nichts anderes übrig, als saftige Strafe anzudrohen. Und nicht mal das nützt immer.
Komischerweise war die Ladung nur in den Briefkasten geschmissen worden, von der Frankierung her als Brief (nicht Einschreiben Einwurf oder so).

Wäre ich nicht erschienen, hätten sie erstmal nachweisen müssen, mir die Ladung zugestellt zu haben.
Fand ich recht eigenartig ...

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Das ist eine Folge der Sparwelle. Wir dürfen nicht mehr so Geld für Porto ausgeben. Natürlich kann auf diese Weise keiner beweisen, dass du die Ladung bekommen hast (außer du hast telefonisch nachgefragt, ob du am soundsovielten wirklich kommen musst :D ). Deshalb kannst du dir auch die ganzen Androhungen in die Haare schmieren. Und wenn eine Verhandlung dann platzt, weil man dir auf Grund einer solchen Ladung kein Taxi mit Blaulicht zur Verfügung stellen kann, dann kostet das weit mehr als das Porto. Darum hält sich bei Ladungen auch kaum einer an den Sparkurs.

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frixi hat geschrieben:So, jetzt muss ich die Branche aber auch mal verteidigen: Ich kenne die deutsche Rechtslage nicht, aber ich vermute mal, sie wird sich nicht besonders von der österreichischen unterscheiden. In Österreich kann man sich einem Strafverfahren gegen jemanden, der einem einen Schaden zugefügt hat als Privatbeteiligter (könnte das bei euch "Nebenkläger" heißen???) anschließen. In dieser Rolle kann man seine finanziellen Ansprüche gegen den Täter schon im Strafverfahren gelted machen und sich damit einen Zivilprozess ersparen. In dieser Rolle darf man an der Verhandlung teilnehmen, unabhängig davon, ob man als Zeuge geladen ist. Bei einem, der kein Geld hat, nützt einem dieser Titel natürlich wenig, aber er könnte ja zu Geld kommen und der Titel gilt (zumindest in Ö) 30 Jahre. Wenn du dich in dieser Rolle dem Verfahren angeschlossen hast, lohnt sich die Teilnahme an der Verhandlung natürlich trotzdem. Dass ursprünglich geladene Zeugen kurzfristig doch nicht gebraucht werden, kommt oft vor. Der Beschuldigte kann unauffindbar sein, oder legt plötzlich ein Geständnis ab (eventuell nach Strafabsprache mit dem Verteidiger), was die langwierige Anhörung von Zeugen obsolet macht. Wäre es dir wirklich lieber gewesen, wenn man dir erst in der Verhandlung gesagt hätte, das du gar nicht gebraucht wirst? Dann hätte man sicher zu lesen bekommen: können die nicht vorher anrufen, wenn sie schon wissen, dass sie mich nicht brauchen? Ich verstehe deinen Ärger. Es ist immer mit vielen Scherereien verbunden, wenn man von jemandem abgezockt wird.

So, wie in Österreich ist es auch in Deutschland - hier wäre die Möglichkeit gewesen evtl. als Nebenkläger zugelassen zu werden. Klar, dass so etwas nur auf Antrag geschieht und nicht automatisch.
Um Kosten zu ersparen, werden im Bedarfsfall die Zeugen, wenn eine schriftl. Benachrichtigung nicht mehr möglich oder zeitlich sehr knapp liegt, telefonisch abgeladen. Richtig ist natürlich gewesen, sich telefonisch selbst davon zu überzeugen, um auszuschliessen, dass womöglich diese Abladung gar nicht vom Gericht veranlasst wurde.
Die Kostenerstattung geschieht relativ schnell und Du dürftest da keine Schwierigkeiten bekommen.
Als Zeuge zur Verfügung zu stehen, notfalls auch ein paar wenige Stunden "Arbeitsaufwand" zu investieren, ist eine Bürgerpflicht, die im Verhältnis zum Nutzen für alle wohl zu verlangen ist....kommt ja auch nicht täglich vor, dass man etwas tun muss, wovon man selbst erst einmal keinen direkten Nutzen hat.
Sei froh, dass die Absage noch kam, wie Frixi schon sagte, so ist es doch besser, als wenn Du eine Reise machen musst, nur um zu erfahren, dass Deine Aussage gar nciht benötigt wird und Du damit noch viel mehr Zeit geopfert hättest.
Lieben Gruss von
Andrea


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