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Versicherungsschutz bei Wettkämpfen

Versicherungsschutz bei Wettkämpfen

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Ich nehme im Jahr bei 12-15 Laufveranstaltungen teil. Die Mehrzahl sind kleine Volksläufe in meiner Region, aber es kommen auch immer 2-3 größere Läufe dazu (Stadtmarathons etc.).

In einem Laufverein bin ich nicht Mitglied. Immer wieder ist in Ausschreibungen zu lesen, daß man keinen Versicherungsschutz bei der jeweiligen Veranstaltung genießt, wenn man nicht in einem dem DLV angeschlossenen Verein Mitglied ist.

Meine Frage: welchen Versicherungsschutz genießt man denn seitens der Veranstalter, wenn man in einem dem DLV angeschlossenen Vereine Mitglied ist? Weiß das jemand im Detail?

Ich bin privat sicherlich ordentlich versichert (BU, Unfall, Haftpflicht etc.). Über Sinn, Zweck und Umfang könnte man sicher auch lange diskutieren. Aber mir geht es explizit darum, was mir ein Veranstalter und seine Versicherung zusätzlich noch bieten könnten...

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stephan555 hat geschrieben: In einem Laufverein bin ich nicht Mitglied. Immer wieder ist in Ausschreibungen zu lesen, daß man keinen Versicherungsschutz bei der jeweiligen Veranstaltung genießt, wenn man nicht in einem dem DLV angeschlossenen Verein Mitglied ist.
Bei einem angemeldeten Volkslauf ist man normalerweise immer über den Verband bzw. über den Landessportbund versichert. Gleiches gilt für Teilnahme am Sportabzeichentraining, wofür man auch kein Vereinsmitglied zu sein braucht. So ist es jedenfalls in Hessen. Das eine Veranstaltung nicht angemeldet ist, ist eher selten, kommt aber vor:
HLV hat geschrieben: "Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass der 1. Frankfurter Stadtlauf am 07. Juni 2009 nicht beim HLV angemeldet ist und deshalb für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei dieser Laufveranstaltung kein Versicherungschutz über den HLV besteht! Ferner greift auch die Nothilfe des DLV-Härtefonds nicht!!
Quelle: Hessischer Leichtathletik-Verband - Mitteilungen aus den Verbandsorganen

Bei Veranstaltungen auf der Bahn sind normalerweise nur Vereinsmitglieder zugelassen, ebenso bei Straßenläufen (da wird oft gleichzeitig ein Volkslauf ausgetragen, für den die Vereinslosen gewertet werden).

Neben verschiedenen anderen Vortelen (Trainngsstätten, qualifizierte Übungsleiter, Bahn-WK etc) lohnt ein Vereinsbeitritt oft allein fürs Startgeld. Wenn der Vereinsbeitrag z. B. 80 Euro im Jahr kostet (viele sind billiger) und der Verein Startgelder bis 100 Euro übernimmt, kann man 20 Euro "Gewinn" machen.

Je nachdem, wie "reich" ein Verein ist und wie weit vorne man mitläuft, kann man auch noch mehr "verdienen", geht von der WK-Kleidung über Laufschuhe bis zu Fahrtgeld etc. Ganz zu schweigen von den Spitzenathleten bei den großen VeEreinen, wo noch eniges an Geld fließen dürfte.

In den meisten Fällen ist der Vereinsbeitritt auch für weniger starke läufer lohnend, wenn man einen passenden Verein findet.

Gruß
C.

"If a man coaches himself, then he has only himself to blame when he is beaten."
- Sir Roger Bannister

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Das mit dem Versicherungsschutz ist sehr unterschiedlich geregelt.
Über meinen Triathlonverein bin ich bei allen Wettkämpfen und bei allen Trainingseinheiten ( Laufen, Radfahren, Schwimmen, allgemeine Athletik, Gymnastik..) versichert.
Im Versicherungsfall soll dann eine Zusatzversicherung greifen, die über der der Kassenleistung liegt, aber getestet habe ich das ( erfreulicherweise ) noch nicht.
Über meinen Laufverein waren wir bis vor kurzem nur beim offiziellen Training und bei Wettkämpfen versichert.
Nach langen Diskussionen sind wir dort nun auch bei jedem Lauftraining zusatzversichert.
Und wie C schon sagt, die jeweiligen Vereine übernehmen schon mal die eine oder andere Startgebühr und der Triathlonverein beteiligt sich über Sponsoren an den Kosten für Bekleidung.
Angelika

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Danke für die Antworten. So ganz ist mir noch nicht geholfen. Nochmal zur Klarstellung:

Es gibt Läufe, bei denen steht in der Ausschreibung, daß vereinslose Mitglieder nicht versichert sind. Beispiel:
http://dlc-sylvesterlauf.de/cmsms/index ... schreibung
Haftung: Im Rahmen der Sporthilfe - Vereinslose Teilnehmer sind nicht durch die Sportunfallhilfe abgesichert!

BTV 1864 :: Sport :: Leichtathletik
Nur im Rahmen der Sporthilfe NRW e.V..
Der Veranstalter haftet nicht für Diebstähle, Unfälle und sonstige Schadensfälle. Keine Haftung für Nicht-Vereinsmitglieder.

Das ist nun in NRW und ich wüsste nicht, daß das Bundesland-abhängig ist.


Es ging mir nicht darum, ob eine Veranstaltung angemeldet ist!!!


Ich habe schon massig Volksläufe bestritten und diese waren immer (!) für vereinslose Sportler zugängig. Wenn nicht, wurden die gar nicht publik gemacht. Teilweise wurden regionale Meisterschaften integriert.


Nach wie vor wüsste ich gerne, was für ein Versicherungsschutz das denn sein soll, den die Vereine leisten? Krankenversicherungsleistungen? Unfallleistungen?....

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stephan555 hat geschrieben:
BTV 1864 :: Sport :: Leichtathletik
Nur im Rahmen der Sporthilfe NRW e.V..
Der Veranstalter haftet nicht für Diebstähle, Unfälle und sonstige Schadensfälle. Keine Haftung für Nicht-Vereinsmitglieder.

Das ist nun in NRW und ich wüsste nicht, daß das Bundesland-abhängig ist.
Du weißt das nicht, aber es ist so, dass es in den Landesverbänden unterschiedliche Regelungen gbt:
HLV hat geschrieben: "Nicht-vereinsgebundene Läufer/innen"

Ab dem 1. Januar 2000 sind alle Läuferinnen und Läufer versichert, wenn sie an einem vom HLV genehmigten Volkslauf teilnehmen, auch wenn sie keinem Sportverein angehören.
Der HLV war einer der ersten Landesverbände, der mit der ARAG einen separaten Versicherungsvertrag abschloss. Inzwischen sind andere dem Beispiel des HLV gefolgt. Für Nichtmitglieder gelten die Bedingungen entsprechend der Maßgabe der Unfall-, Haftpflicht- und der Rechtsschutzversicherung des Sportversicherungsvertrages.
Der Versicherungsschutz für die nicht-vereinsgebunden Läuferinnen und Läufer beginnt jeweils mit dem Eintreffen auf dem Startplatz und endet mit dem Abschluss des Wettbewerbes, spätestens mit dem Ende der Lauf-Veranstaltung. Mitversichert ist zudem der direkte Weg von der Veranstaltung nach Hause (Rückweg).
Nicht versichert sind Nichtmitglieder als Zuschauer und Besucher von Volkslauf-Veranstaltungen.


"Vereinsgebundene Läufer/innen"

Alle "vereinsgebundenen Sportler" sind (weiterhin) durch den Landessportbund Hessen im Rahmen der Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und der Rechtsschutzversicherung durch den Sportversicherungsvertrag des LSB Hessen mit der ARAG versichert.
Quelle:
Hessischer Leichtathletik-Verband: Volkslauf


Zum Vergleich dazu im Bremer LV:
BLV hat geschrieben: 6. Versicherung
Wir empfehlen, eine zum Versicherungsvertrag des LSB Bremen ergänzende Zusatzversicherung für „Nichtmitglieder“ (Unfall, Veranstaltungshaftpflicht) abzuschließen.

Quelle:
http://www.leichtathletik-in-bremen.de/alt/breitensport/best_laufveranstalt.pdf
Wie es in NRW ist, kanns du ja selber mal raussuchen ...

Liest sich so, als wären auch in Hessen die Vereinsläufer etwas besser versichert, aber in anderen Landesvrbänden scheint der Unterschied noch größer zu sein. Gegen Diebstahl ist man afaik nie versichert bei solchen Veranstaltungen.

Gruß
C.

"If a man coaches himself, then he has only himself to blame when he is beaten."
- Sir Roger Bannister

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Sehr oft liest man ja Sachen wie

"Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden irgendwelcher Art"

Dieser Haftungsausschluss ist grundsätzlich unwirksam. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt vor, dass man sich nicht für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz entschulden kann (§309). Hier haftet der Veranstalter voll, egal ob er solch eine Haftungsbeschränkung hat unterschreiben lassen, eine Versicherung vorhanden ist oder sonst was.

Der Veranstalter kann aber seine Haftung für leichte & "normale" Fahrlässikeit ausschließen.

Vlt gibt's hier ja noch Anwälte, die das genauer aufbröseln können
Gesperrt

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