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Laufband fitforfun für 1,15€

Laufband fitforfun für 1,15€

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Hallo,

ich habe gerade gesehen dass es heute auf der Seite von Fitforfun ein Laufband für 1,15 € gibt, alter Preis war 1199 €.

Weiß jemand darüber Bescheid ?

Kommt mir doch seeeeehhhr günstig vor :confused:

Vielleicht hat es ja schon jemand von euch bestellt und kann mehr darüber sagen?


Viele Grüße.

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Iiist sich Druuuukfähler.

Am besten, Du bestellst gleich 10 Stück und von der Ersparnis machst Du eine Kreuzfahrt auf der Andrea Doria.

Knippi

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cool, ich habe mir auch zwei bestellt.
Mal schaun.

Gruß Thomas

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sowas gabs vor kurzem schon mal beim Otto-Versand, allerdings mit Notebooks...

Der Versandhändler Otto entschuldigt sich mit 100-Euro-Gutscheinen bei Tausenden Kunden, nachdem durch einen Fehler teure Notebooks zu Schnäppchenpreisen im Internet angeboten worden waren.

Falsche Notebook-Angebote lockten Tausende Kunden in den Otto-Shop im Internet.
Während der mehrstündigen Panne am 28. Juli waren Laptops vom Typ Apple MacBook Air und andere, die regulär bis zu 1.999 Euro kosten, für 29,99 und 49,99 Euro angeboten worden. Ein Mitarbeiter hatte einen Fehler bei der Preiseingabe gemacht. Innerhalb weniger Stunden wurden von 2.565 Bestellern 6.534 Notebooks der Marken Apple, Acer, Fujitsu Siemens, Medion, HP und Sony bestellt, bevor die falsche Preisauszeichnung behoben werden konnte, wie Otto mitteilte.

Nach Ansicht von Otto haben die Kunden keinen Anspruch auf die Lieferung der Schnäppchen-Laptops: Laut Bestellbestätigungen wird ein Kaufvertrag erst mit Zugang der Ware beim Kunden wirksam, wie es hieß. Als Trostpflaster bekommt jeder Besteller einen Warengutschein in Höhe von 100 Euro und ein persönliches Entschuldigungsschreiben. Außerdem werden unter den Bestellern 50 Apple Mac Books verlost. „Wir entschuldigen uns bei den Kunden für dieses wirklich bedauerliche Versehen“, sagte Otto-Vorstandsmitglied Rainer Hillebrand. (AP/rs)


2010

10.01. Winterlaufserie München 15 km 1. M50
14.02. Winterlaufserie München 20 km 1. M50 / 5. Gesamteinlauf Winterlaufserie
08.05. Münchner Kindl Lauf 10 km 1.M50 / 3. Gesamteinlauf
15.05. Keufelskopf Ultratrail 85 km/2800 Hm 1.M50 / 4. Gesamteinlauf
03:07. Alpin Marathon Oberstaufen 42km,1800 hm 1.M50 / 5. Gesamt


Ziele 2010

22.8. Ultra-Trail-Sonthofen 69 km - 3000 hm

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Ich bin zwar noch nie aufm Laufband gelaufen, aber für 1,15 € ist das doch a Schnäpple :zwinker2:
Mal schaun, was passiert :zwinker4:
Veganer sind keine Romantiker, sondern Realisten

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Laufmit hat geschrieben:Innerhalb weniger Stunden wurden von 2.565 Bestellern 6.534 Notebooks der Marken Apple, Acer, Fujitsu Siemens, Medion, HP und Sony bestellt, bevor die falsche Preisauszeichnung behoben werden konnte, wie Otto mitteilte.
Was es doch für einen Haufen Armleuchter gibt :nee: :nee: Nicht nur mal eben eins für sich, näh, auch noch direkt 2 um die bei ebay zum 10fachen zu verkaufen. Ich würde das fast Betrugsversuch nennen.... :prof:

Es ist offensichtlich, dass es Irrtum ist/war und solche Angebote lassen sich auch nicht vor Gericht einklagen. Das OTTO dann noch 100€ Gutscheine diesen Aasgeiern spendiert, zeigt leider dass die auch nicht sauber ticken und es nicht besser verdient haben wie.............. :D

gruss hennes

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:D Ich habe auch mal eines bestellt, mal sehen, was passiert.

Sollte es wirklich so in Ordnung gehen, muß ich mir allerdings überlegen, wohin ich es stelle :zwinker2: , eigentlich habe ich nämlich keinen Platz dafür. Aber sich so ein Schnäppchen entgehen lassen... :peinlich: :zwinker5:
Lieben Gruß
Sabine


**** Ich soll mit ein Ziel setzen, habe ich gehört :zwinker2: ... also gut: ich will endlich den A... hochbekommen und wieder mit Spaß laufen können. Und nicht nach 5km völlig fertig sein. Also runter vom Sofa und raus geht's ... :nick: ****

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Rennschnecke1 hat geschrieben:Aber sich so ein Schnäppchen entgehen lassen... :peinlich: :zwinker5:
40 Euro Versandkosten sind natürlich happig im Vergleich zum Produktpreis - vielleicht sollte man mal dort anrufen und sich über diese Abzocke beschweren. :zwinker2:
Renn', als wenn Du geklaut hättest !!

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Preis wurde jetzt korrigiert.
kommt noch:
05.12.10 - Nikolauslauf Köln
31.12.10 - Silversterlauf, wo auch immer
2011:
Winterlaufserie Porz
IM 70.3 Mallorca
Köln Marathon (soll der erste werden)
was es noch so schönes gibt :)

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bamf hat geschrieben:Ich bin sehr gespannt auf welche weise sie mich kontaktieren und mir sagen, dass sie mir die beiden Laufbänder nicht für 2,30 verkaufen können - und ob ich was als wiedergutmachung bekomme. :teufel:
Vermutlich ein Abo von FFF
:teufel:

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bamf hat geschrieben:Oh nein, bitte nicht!!!! :klatsch: :D
Ein Fünf-Jahres-Abo. :D

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Denyo hat geschrieben:Preis wurde jetzt korrigiert.
Da bin ich mal gespannt, was passiert, bzw. wann ich die zweite Email im Postfach habe, neben der Auftragsbestätigung, die ich schon bekommen habe.
Ist schon komisch, dass das einen ganzen Tag drin bleibt, bis es jemand merkt.

"I thought they said Rum!"

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Rechtlich gesehen können die einfach sagen: "Ne is nich!" - und gut.

Evtl. gibt's nen Einkaufsgutschein oder irgendein anderes Trostpflaster...
Sincerly Yours
Twim


FR305 User - Built for sports, not for looks!

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Gemeint ist sicherlich das Profi-Laufband, das mit max. 16 km/h :klatsch: Von solchen Teilen gibt es auch einige in "meinem" Fitnessstudio. Um auf die Höchstgeschwindigkeit zu kommen, braucht das Teil bestimmt in etwa so lange, wie meine kurzen Intervalle beim Training dauen. Irgendwann ist der Daumen blutig vom ständigen Drücken :D Für mich also absolut ungeeignet. Dabei bin ich meilenweit vom Profitum entfernt :zwinker2:

Viel Spaß mit den Abos :D

Gruß
Carsten
3.000m: 9:38,5 min. (2013)
5.000m 16:36,79 min. (2013)
10.000m: 34:24,5 min. (2013)
Stunde: 17.028m (2014)
10km: 34:27 min. (2014)
HM: 1:15:25 Std. (2014)
25km: 1:32:23 Std. (2014)
Marathon: 2:46:46 Std. (2015)

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Ich bin kein Jurist, aber man kann es auch so rum sehen:

Ein Kaufvertrag wird auch bei Annahme eines Angebotes rechtskräftig.
Fit for Fun hat ein Angebot gemacht, welches einige hier aus dem Forum angenommen haben.
Ist es dann wirklich so einfach für den Anbieter, aus der Sache raus zu kommen?
Moonraker hat geschrieben:Invitatio ad offerendum
...

Also wenn man bei CocoChanel mit einem Kleid zur Kasse rennt, welches aus Versehen mit fuffzig Cent ausgezeichnet war,
hat man auch kein Recht auf den entsprechenden Deal.
Ich denke, ich mache auf dem Laufband eine bessere Figur als in einem Kleid von CocoCanel :hihi:
"Guten Lauf" wünscht

marabana (Uli)

"Nicht das Beginnen wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten."

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marabana hat geschrieben:Ich bin kein Jurist,
Damit hast Du Recht, mit dem Rest nicht...

gruss hennes

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marabana hat geschrieben: Ich denke, ich mache auf dem Laufband eine bessere Figur als in einem Kleid von CocoCanel :hihi:
Vollkommen un-denk-bar.
Lebe lieber ungewöhnlich

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Hennes hat geschrieben:Damit hast Du Recht, mit dem Rest nicht...

gruss hennes
:hihi:

Hatte auch eins bestellt und bin gespannt was ich damit machen soll :confused:
Mööp! :winken:

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marabana hat geschrieben:Ich bin kein Jurist, aber man kann es auch so rum sehen:

Ein Kaufvertrag wird auch bei Annahme eines Angebotes rechtskräftig.
Fit for Fun hat ein Angebot gemacht, welches einige hier aus dem Forum angenommen haben.
Ist es dann wirklich so einfach für den Anbieter, aus der Sache raus zu kommen?


Ich denke, ich mache auf dem Laufband eine bessere Figur als in einem Kleid von CocoCanel :hihi:
Nicht ganz:
Nicht Fit for Fun hat das Angebot i.S. des BGB gemacht. Vielmehr macht der Kunde durch die Bestellung dem Verkäufer ein Angebot, das dieser im Falle des Versandhandels durch Übergabe oder Versand der Ware annimmt. Das "Angebot" im Internet dient lediglich der Vereinfachung und dem Anpreisen. Grundsätzlich ist es so, dass der Kunde dem Verkäufer sagt, für welchen Preis er das angepriesene Produkt kaufen würde. Der Verkäufer nimmt mit Übergabe oder Versand der Ware das Angebot des Kunden an und der Kaufvertrag kommt in diesem Moment zustande. Der Verkäufer versieht seine Ware bei der Ausstellung mit einem Preis der verdeutlichen soll, dass er bereit wäre, das Produkt bei einem solchen Angebot zu übergeben und einen Kaufvertrag einzugehen. Insofern kann der Verkäufer bis zum Versand jederzeit Nein sagen, da er damit lediglich äußert, dass er das Angebot des Kunden, den Gegenstand zu diesem Preis zu kaufen, ablehnt. Nur mit Zustandekommen des Kaufvertrages wird der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen (§ 433 BGB).

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Fliegerdady hat geschrieben:Nicht ganz:
Nicht Fit for Fun hat das Angebot i.S. des BGB gemacht. Vielmehr macht der Kunde durch die Bestellung dem Verkäufer ein Angebot
SO isset!
Smacks hat geschrieben: :hihi:
was ich damit machen soll :confused:
Brauchst Dir keine Sorgen machen! :D

gruss hennes

Nach Schweizer Recht,

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Begründung eines Kaufvertrages

Ein Kaufvertrag entsteht, in dem eine Partei, der Verkäufer, der anderen Partei, dem Käufer, verspricht, ihm eine Sache gegen Bezahlung eines Preises zu Eigentum zu überlassen.
Dieser Austausch von Versprechen kann auch mündlich erfolgen. Ein telefonisch abgeschlossener Kaufvertrag ist demzufolge genauso gültig wie ein schriftlich vereinbarter Kaufvertrag.
Gegenstand eines Kaufvertrages müssen nicht nur Sachen (das heißt körperliche Gegenstände) sein. Auch Rechte, wie etwa Patente, Forderungen oder Erbschaften können verkauft werden. Sachen, die im Moment des Vertragsabschlusses nicht mehr existieren, können dagegen nicht Gegenstand eines Kaufvertrages sein. Es handelt sich dabei rechtlich gesehen um einen Fall eines unmöglich abzuschließenden Vertrages (Art. 20 Abs. 1 OR). Ein solcher Vertrag ist nicht gültig. Dagegen ist es möglich, einen Kaufvertrag über eine Sache abzuschließen, die noch nicht entstanden ist, sondern erst produziert werden muss (z.B. ein Kauf eines noch zu bauenden Hauses). Unter Umständen kann es sich dabei aber auch um einen Werkvertrag (Art. 363 ff. OR) handeln.
Go on, go on ...

Sorrs, falsche Taste gedrückt ... war noch nicht vollständig ..

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Nach Obligationenrecht der Schweiz ist eine Willensübereinstimmung nötig, um einen Kaufvertrag einzugehen. Wenn ich also auf ein Angebot eine Anbieters eingehe, ist der Vertag bereits gültig.

Ob es sich bei dieser Angelegenheit, der Preis ist ja effektiv wohl zu niedrig, auch so klappt, würde wohl ein Rechtshandel klären.

Bin aber eben auch kein Jurist ..

Gruss, Jorge
Go on, go on ...

übrigens .... aus dem Internetratgeber Recht (De)

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Vertragsschluss beim Kauf im Internet

Zitat:

"Soviel steht fest: Einkaufen im Internet setzt sich immer mehr durch - es ist ja auch sehr bequem! Aber wann kommt eigentlich beim Kauf im Internet ein Vertrag zustande? Eins liegt auf der Hand: Auch hier müssen sich Käufer und Verkäufer über die Kaufsache und den Preis einigen. Erforderlich sind also ein Angebot und eine Annahme.

Die entscheidende Frage ist, ob der Nutzer durch das Klicken des "Ja"-Buttons oder das Drücken der Enter-Taste bereits ein Angebot des Verkäufers annimmt oder lediglich selbst ein Angebot abgibt. Ersteres ist nur dann der Fall, wenn das Offerieren der Ware auf der Website bereits ein Angebot im kaufrechtlichen Sinne darstellt.

Regelmäßig wird es sich auch im Internet beim Ausstellen von Ware nur um eine Aufforderung an den potentiellen Käufer handeln, selbst ein Angebot abzugeben. Der Grund hierfür ist folgender: Der Verkäufer will nicht das Risiko eingehen, möglicherweise nicht liefern zu können; etwa weil er die ausgestellte Ware nicht auf Lager hat. Dieses Risiko umgeht der Verkäufer, wenn er selbst bestimmen kann, ob er das Angebot annimmt. Die gleiche Situation besteht auch beim Ausstellen von Ware in einem Schaufenster. In diesem Fall dreht sich die Kauf-Logik um: Der Käufer macht das Angebot („Ich will die ausgestellte Ware kaufen“) und der Verkäufer nimmt dieses Angebot an („Ja, Du bekommst sie.“).

Liegt diese Situation vor, so gibt der Besteller mit dem Klick auf den Ja-Button selbst ein verbindliches Angebot ab. Der Inhalt des Angebotes lautet, die ausgestellte Ware zu dem genannten Preis kaufen zu wollen. Antwortet der Verkäufer mit einer Bestätigung, gilt dies als Annahme des Angebots des Käufers – der Vertrag ist geschlossen. Das gleiche gilt, wenn die Ware ohne einer weitere Bestätigung geliefert wird.
Internetratgeber Recht: Kaufrecht, Kaufvertrag, Rechte, Käufer, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz


Wichtig ist, dass der Verkäufer deutlich darauf hinweisen muss, ob es sich um ein verbindliches oder unverbindliches Angebot handelt. Zumeist wird dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sein auf die entsprechend deutlich hingewiesen werden muss (z.B. „Bei den auf unserer Internetpräsenz ausgestellten Waren handelt es sich um unverbindliche Angebote. Ein Kaufvertrag kommt erst nach Bestätigung der Bestellung durch den Anbieter zustande“).

Ist für den Käufer nicht deutlich erkennbar, ob es sich um ein verbindliches oder unverbindliches Angebot des Verkäufers handelt, bleibt es dabei, dass das Ausstellen der Ware das Angebot ist und der Käufer mit dem Klicken des "Ja"-Buttons oder dem Drücken der Enter-Taste bereits die Annahme des Angebots des Verkäufers erklärt.

In beiden o.g. Fällen gilt: Die Annahme wird in dem Moment wirksam, in dem es beim Empfänger im Mailprogramm ankommt bzw. in dessen Machtbereich gelangt. Der Empfänger muss nämlich unter normalen Umständen die Möglichkeit der tatsächlichen Kenntnisnahme der Annahme haben. Bei Emails reicht dazu schon die Ablage auf dem Server, von dem aus dann die Mail (mit Hilfe des Mailprogramms) abgerufen werden kann!"

Dann lest mal schön das "Kleingedruckte".

Gruss, Jorge
Go on, go on ...

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Für mich ist eines klar:
Seit in diesem thread die Rechtskundigen posten, ist die :party3: vorbei :teufel: .

Knippi

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hardlooper hat geschrieben:Für mich ist eines klar:
Seit in diesem thread die Rechtskundigen posten, ist die :party3: vorbei :teufel: .

Knippi
Korrekt! Was soll das ellenlange Gelaber: Satz mit X, das hat man schon hundert mal in der Zeitung gelesen!

gruss hennes

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Also ich freu mich schon auf meine beiden Laufbänder und wenn ich sie habe werde ich Das zu hause nachmachen :D

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Ich hab gestern meine Freundin gefragt, die ist angehende Notarin: Je nach AGB kommt der Vertrag zustande wenn der Anbieter (fff) den Kauf bestätigt oder wenn der Anbieter die Ware losschickt. Eine reine Eingangsbestätigung, wie sie i.d.R. automatisch erstellt wird ist noch keine Bestätigung im oben genannten Sinne.
Sincerly Yours
Twim


FR305 User - Built for sports, not for looks!

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bamf hat geschrieben:und ob ich was als wiedergutmachung bekomme. :teufel:
Die Bude heißt doch Fit for fun. Lass Dich überraschen :hihi: .

Knippi

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Servus an alle,

hat schon jemand was von denen gehört?

Da ich gerad auf der Suche nach einem Laufband bin - ich weiss draussen laufen ist viel toller ;), aber im Dunkeln allein über unbekannte Strecken im Wald ist mir nicht so geheuer - hab ich naemlich auch mal dort bestellt.

Ich glaub die schweigen diese Aktion einfach tot oder was meint ihr?

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Genau das ist doch das Großartige! Am Donnerstag nachmittag ist ein schräges Angebot eingestellt, und bis zu dessen Korrektur vergehen fast 24 Stunden.

Und statt dass man dann den Bestellern möglichst schnell eine "Sorry, tut uns leid"-Email schickt, macht man einfach mal ein paar Tage lang gar nichts.

"Los, Du Problem, nu geh' schon wech..." Dass ausgerechnet ein Verlag so hilflos kommuniziert, finde ich einfach große Klasse - das ist, wie wenn Arnold Schwarzenegger ein Marmeladenglas nicht aufkriegt. :wink:
Renn', als wenn Du geklaut hättest !!

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Also ich habe heute eine Mail bekommen worin mir erklärt wird, das der ausgezeichnete Preis natürlich ein Fehler war. Es kommt kein Kaufvertrag zustande, da keine Auftragsbestätigung vom Verkäufer gesendet wurde. Sollte ich noch Interesse an dem Laufband haben, könne ich es gerne für den ausgezeichneten Preis erneut bestellen. Naja, war ja klar :P
Mööp! :winken:

35
ja ich habe diese Mail soeben erhalten...

aber nichtmal was als Ausgleich, Saftladen ;)
Grüße an alle
Der_Dude

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Der_Dude hat geschrieben:aber nichtmal was als Ausgleich, Saftladen ;)
euch unterlaufen wahrscheinlich nie fehler. :rolleyes2

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Der_Dude hat geschrieben: aber nichtmal was als Ausgleich, Saftladen ;)
Wofür sollen die was als Ausgleich anbieten - Das Ihr hier wie die Aasgeier auf einen offensichtlichen Fehler eines Menschen reagiert? :mundauf:

gruss hennes

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Freunde :zwinker5: ,

habt Ihr dat Schmeilie hier übersehen --> ;) ?

Die Typen bei fit For Fun haben keine Ahnung. Da kaufe ich doch glatt für jedes bestellte Laufband ein Laufrad für Goldhamster, lasse von einem Auszubildenden das Firmenlogo draufkleben und versende das "Erinnerungsstück" mit einem launigen Anschreiben, wo ich mich selber kräftig auf den Arm nehme. Noch ein kleiner Hinweis auf den Sachbearbeiter, dem der Fehler unterlaufen ist (für 3 Monate in die Registratur bei verschärftem Mobbing strafversetzt) würde den Brief abrunden. Die Rechtsbelehrung könnte ja irgendwo rechts in der Ecke kleingedruckt stehen.

Knippi

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@hardlooper

danke für den Hinweis

das nächste Mal mache ich den Smiley noch deutlicher

@alle anderen

mir war von vornherein klar, dass die zu dem Preis nicht ausliefern werden/müssen, ergo hatte ich da keinerlei Hoffnungen gemacht, ebensowenig auf einen Ausgleich

Ich begebe mich also weiter auf die Suche nach einem geeigneten - halbwegs bezahlbaren - Laufband.
Grüße an alle
Der_Dude

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Smacks hat geschrieben:Also ich habe heute eine Mail bekommen worin mir erklärt wird, das der ausgezeichnete Preis natürlich ein Fehler war. Es kommt kein Kaufvertrag zustande, da keine Auftragsbestätigung vom Verkäufer gesendet wurde. Sollte ich noch Interesse an dem Laufband haben, könne ich es gerne für den ausgezeichneten Preis erneut bestellen. Naja, war ja klar :P

:nick: yep, diese Mail habe ich auch erhalten. Schaaaade, da hatte ich grade einen schönen Platz für das Laufbändchen gefunden und nun sowas :weinen: :zwinker5:


@Knippi: DAS wäre mal eine witzige Idee gewesen :zwinker2:
Lieben Gruß
Sabine


**** Ich soll mit ein Ziel setzen, habe ich gehört :zwinker2: ... also gut: ich will endlich den A... hochbekommen und wieder mit Spaß laufen können. Und nicht nach 5km völlig fertig sein. Also runter vom Sofa und raus geht's ... :nick: ****

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:sauer: ok, daß man das Laufband nicht bekommt, war ja klar, hat Fit for Fun ja auch per Mail mitgeteilt, aber das selbe Schreiben auch noch PER EINSCHREIBEN zu verschicken, arme Menschen deshalb zur Post zu hetzen, finde ich überflüssig, das muß doch echt nicht sein... :nene:

Also wenn ihr Einschreibebenachrichtigungen im Postkasten habt, es ist wahrscheinlich nur das gleiche Schreiben wie in der Mail....
Lieben Gruß
Sabine


**** Ich soll mit ein Ziel setzen, habe ich gehört :zwinker2: ... also gut: ich will endlich den A... hochbekommen und wieder mit Spaß laufen können. Und nicht nach 5km völlig fertig sein. Also runter vom Sofa und raus geht's ... :nick: ****

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Rennschnecke1 hat geschrieben: :sauer: ok, daß man das Laufband nicht bekommt, war ja klar, hat Fit for Fun ja auch per Mail mitgeteilt, aber das selbe Schreiben auch noch PER EINSCHREIBEN zu verschicken, arme Menschen deshalb zur Post zu hetzen, finde ich überflüssig, das muß doch echt nicht sein... :nene:
:hihi: Klasse, die Zeitschrift wird mir immer sympathischer :daumen:

gruss hennes

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ich hatte auch ne Benachrichtigung für ein Einschreiben gestern bekommen und mir schon Sorgen gemacht, was nun schon wieder sei.

Es war glücklicherweise o.g. Einschreiben. Ich musste eh zur Post insofern wars verschmerzbar :)

Ich denke, dass ganze ist eine rechtliche Geschichte, dass keiner auf die Idee kommt, die Auslieferung wie auch immer vor Gericht durchzusetzen ("ich habe NIE eine Benachrichtigung erhalten...").
Grüße an alle
Der_Dude

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Aber rechtlich gesehen sind sie ja gerade dann auf der sicheren Seite. Ohne Bestätigung nämlich keinen Vertrag und die Bestätigung muss man vorweisen können.
Sincerly Yours
Twim


FR305 User - Built for sports, not for looks!

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Mannomann, was haben wir da mit unserer Bestellung ausgelöst. Hätte ich gewusst, dass ich damit solchen Aufwand&Kosten verursache, hätte ich nicht bestellt. Für mich wäre die Geschichte mit der Mail gegessen gewesen und nun muss ich auch noch zur Post dackeln und das Einschreiben abholen.

Was passiert eigentlich, wenn ich das Einschreiben nicht abhole :teufel:
Mööp! :winken:

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Der_Dude hat geschrieben:ich hatte auch ne Benachrichtigung für ein Einschreiben gestern bekommen und mir schon Sorgen gemacht, was nun schon wieder sei.

Es war glücklicherweise o.g. Einschreiben. Ich musste eh zur Post insofern wars verschmerzbar :)

Ich denke, dass ganze ist eine rechtliche Geschichte, dass keiner auf die Idee kommt, die Auslieferung wie auch immer vor Gericht durchzusetzen ("ich habe NIE eine Benachrichtigung erhalten...").
Das ist nicht die Absage sondern die Wiedergutmachung - das 5-Jahres-Abo, da kommt jede Ausgabe per Einschreiben. :D
Gesperrt

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