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Volksentscheid Nichtraucherschutz Bayern

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Ich wohne zwar nicht in Bayern, kann's aber nur begrüßen.
Blauer Dunst riecht einfach nur bah...erst recht dann, wenn jemand mit einem spricht und dieser sich gerade zuvor erst eine geraucht hat. Igitt.

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Jepp, bin dafür :nick: , auch wenn ich in Hessen wohne
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ChrNeu hat geschrieben:das strikte Rauchverbot in Bayern
Genau so, wie es da oben steht? So mit Schüffeln an Schlüssellöchern von Wohnungen und dann denunzieren, Rauchverbot auf Balkons und im eigenen Garten oder doch etwas "milder"?

Knippi
(Nichtroocher)

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hardlooper hat geschrieben:Genau so, wie es da oben steht? So mit Schüffeln an Schlüssellöchern von Wohnungen und dann denunzieren, Rauchverbot auf Balkons und im eigenen Garten oder doch etwas "milder"?

Knippi
(Nichtroocher)

Hab ich was überlesen? Wo steht denn das?
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Chiara03 hat geschrieben:Hab ich was überlesen? Wo steht denn das?
Das steht nirgens. Aber kennst Du das Vorher und das Nachher? Was soll denn gegenüber der jetzigen Regelung verändert werden? Oder habe ich auf der verknüpften Netzseite nicht ordentlich gelesen?

Knippi

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Ich frag ja nur, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass so ein Gesetz innerhalb von Privaträumen durchgesetzt werden kann und soll. Wenn ich daran denke, dass ja zwischenzeitlich schon das Rauchen von Hasch erlaubt ist, aber der Besitz nicht, wie soll das dann mit den Zigaretten funktionieren?
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Chiara03 hat geschrieben:dass ja zwischenzeitlich schon das Rauchen von Hasch erlaubt ist, ...

Wo steht das?
Es wird höchstens toleriert, das ist alles. Und solltest du tatsächlich beim konsumieren erwischt werden, droht zwar wahrscheinlich kein Strafverfahren, aber der Verlust der Fahrerlaubnis ist - zumindest zeitweilig - ziemlich sicher.

"Erlauben" definiere ich anders.


Wobei weder die eine noch die andere Raucherei zu begrüßen ist, IMHO.
Glückwunsch zum Nichtrauchen, übrigens! :)
Man sollte sich die Ruhe und Gelassenheit eines Stuhls zulegen - der muss auch mit jedem Arsch zurechtkommen.

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Nein, es ist eben nicht erlaubt, sondern es wird toleriert. Lass dir mal von einem Juristen den Unterschied erklären. :zwinker2:

Genauso wie du Recht hast, dass der Führerscheinentzug keine Strafe ist. Jedoch die damit verbundenen Unannehmlichkeiten (Gutachten, Kosten, Ausfall der Mobilität) nahe an eine Strafe herankommen.
Man sollte sich die Ruhe und Gelassenheit eines Stuhls zulegen - der muss auch mit jedem Arsch zurechtkommen.

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Als Laie steht man aber dann ganz schön dumm da, wenn man sich nicht auskennt, aber konsumiert und nicht weiß, ob es nun erlaubt, toleriert oder verboten ist.

Eine eindeutige Rechtssprechung, die jeder Normalo (für die es auch gedacht ist) verstehen kann, wäre mir in unserem Lande ganz lieb, auch bei anderen diversen Regelungen.
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BassTina hat geschrieben:Nein, es ist eben nicht erlaubt, sondern es wird toleriert. Lass dir mal von einem Juristen den Unterschied erklären. :zwinker2:
Es ist eben doch erlaubt, sagt der Jurist und Strafrechtler TomX :nick:

Alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt.

Verboten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln ist all das:

BtMG - Einzelnorm

Du findest in dieser langen Litanei das Wort "Konsum" nicht. Der Konsum ist daher erlaubt.

Es finden sich darin zwar das Verbot des "Erwerbes" und des "Besitzes". Die Rechtsprechung sagt aber, dass, da der Konsum straffrei ist, auch der Erwerb und der Besitz EINER KONSUMEINHEIT zum SOFORTIGEN (!) Konsum als logische Konsequenz straffrei sind.

Das, was du mit "toleriert" meinst, ist etwas anderes. Die Strafverfolgungsbehörden können bei Besitz einer geringfügigen Menge von der Strafverfolgung absehen. Damit ist der Besitz kleiner Mengen gemeint, die nicht zum sofortigen Konsum bestimmt sind.
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http://www.editgrid.com/user/hadesnumb/ ... ll_of_Fame

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Interessant.

Mal ne Frage, warum wird einem der Führerschein entzogen, wenn man Hasch raucht und nicht fährt? Wenn ich das Vergehen am Steuer mache, kann ich es ja nachvollziehen, aber wenn ich zu Fuß unterwegs bin und ich rauche eine Haschi und werde erwischt, was bitte schön hat das mit dem FS zu tun?

Nicht das ich es toleriere, ich bin gegen jegliche Drogen, egal wo, wie und wann.
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Chiara03 hat geschrieben:Mal ne Frage, warum wird einem der Führerschein entzogen, wenn man Hasch raucht und nicht fährt?
weil man mitunter davon ausgeht, dass jemandem, der drogen konsumiert die zum führen eines kraftfahrzeugs erforderliche "psychologische eignung" fehlt...
was ich in letzter zeit so gelaufen bin:
02.05.2010: metro group marathon düsseldorf in 3:57:04
19.09.2010: einstein marathon ulm (trainingsrückstand und schmerzen => hm in 2:24:28)

was demnächst noch so alles folgen soll:
winterlaufserie ismaning 2010/11 - cancelled
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aha, aber dann müsste man jedem, der in der Kneipe sitzt und einiges runterschluckt ebenso den FS entziehen....
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Chiara03 hat geschrieben: Mal ne Frage, warum wird einem der Führerschein entzogen, wenn man Hasch raucht und nicht fährt? Wenn ich das Vergehen am Steuer mache, kann ich es ja nachvollziehen, aber wenn ich zu Fuß unterwegs bin und ich rauche eine Haschi und werde erwischt, was bitte schön hat das mit dem FS zu tun?
Mit dieser Frage setzen sich die Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht schon seit Jahren auseinander.

Praktisch ist es so: Die Verwaltungsbehörde kann nicht einfach den Führerschein entziehen, wenn jemand nicht im Zusammenhang mit Autofahren beim Konsum von Drogen angetroffen wird. Und sie tut das auch nicht.

Vielmehr ordnet sie eine medizinisch - psychologische Untersuchung an, die die Frage klären soll, ob zu erwarten ist, dass der Konsument in Zukunft drogenfrei Auto fahren wird oder ob doch die Gefahr besteht, dass er sich unter Drogeneinfluss ans Steuer setzt.

Das fatale daran: Diese Anordnung wird nicht als Verwaltungsakt gesehen und man kann gegen diese Anordnung selbst nicht vorgehen.

Man kann da hingehen und dann abwarten, was die Psychologen sagen. Sagen die, dass die Gefahr besteht, wird der Führerschein entzogen (das Prozedere war jetzt etwas vereinfacht dargestellt). Sagen die, dass diese Gefahr - aus welchen Gründen auch immer - nicht besteht, kann der Führerschein auch nicht entzogen werden.

Wenn man da nicht hingeht, entzieht die Verwaltungsbehörde "vorsorglich". Man kann sich dann per Klage dagegen wehren. Mit zweifelhafter Aussicht auf Erfolg und unzweifelhaft langwierigem Verfahren.

Heute ist es übrigens nicht immer so, dass in diesen fällen der Führerschein entzogen wird. Früher war es so gut wie die Regel. Man ging davon aus, dass bei Drogenkonsumenten, die Drogenkonsum und Autofahren trennen können, trotzdem selbst dann, wenn sie gerade nicht unter Drogeneinfluss stehen, ein sogenanntes "Flashback" eintreten könne, das nicht kontrollierbar sei.

Davon wird aber immer mehr abgerückt und auch das Bundesverfassungsgericht hält die "Flashbacktheorie" nicht mehr so wirklich aufrecht:

http://de.wikipedia.org/wiki/Flashback_ ... pathologie)
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http://www.editgrid.com/user/hadesnumb/ ... ll_of_Fame

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Danke für die Info. Auch wenn ich es nie benötigen werde, da ich nicht trinke und nicht (mehr) rauche udn noch nie Drogen konsumiert habe.
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